Common use of Übertragung von Förderbeiträgen Clause in Contracts

Übertragung von Förderbeiträgen. Kommt eine Produktionsfirma im Verlaufe der Entwicklung und nach Abschluss einer Auszahlungs- vereinbarung zum Ergebnis, dass das Projekt nicht weiterentwickelt werden soll, so kann der Rest des zugesagten Förderbetrags auf eine neue Projektentwicklung derselben Produktionsfirma über- tragen werden. Für die Übertragung muss eine Abrechnung zum eingestellten Projekt vorgelegt sowie ein Dossier zum neuen Projekt eingereicht werden, welches die formellen Bedingungen der selektiven Förde- rung erfüllt. Die Übertragung eines Herstellungsbeitrages auf ein anderes Projekt ist ausgeschlossen. Die Übertragung eines Entwicklungs- oder Herstellungsbeitrages auf einen Rechtenachfolger ist möglich, sofern eine Abgrenzung der Aufwände und Erträge vorgenommen und die Urheberrechte und weitere Rechtsfragen zwischen den Parteien abschliessend geregelt wurden. Die Rechtenach- folgerin muss über gleichwertige professionelle Erfahrung verfügen und formell für dieses Projekt antragsberechtigt sein, sonst werden bereits ausbezahlte Förderbeiträge zur Rückzahlung fällig und können nicht übertragen werden. Bei Koproduktionen hat die berechtigte Produktionsfirma ihre Koproduktionspartner für den Fall ei- ner Projektübernahme oder Projektfortsetzung vertraglich darauf zu verpflichten, verwendete För- derbeiträge an die Zürcher Filmstiftung zurückzubezahlen.

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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung

Übertragung von Förderbeiträgen. Kommt eine Produktionsfirma im Verlaufe der Entwicklung und nach Abschluss einer Auszahlungs- vereinbarung zum Ergebnis, dass das Projekt nicht weiterentwickelt werden soll, so kann der Rest des zugesagten Förderbetrags auf eine neue Projektentwicklung derselben Produktionsfirma über- tragen werden. Für die Übertragung muss eine Abrechnung zum eingestellten Projekt vorgelegt sowie ein Dossier zum neuen Projekt eingereicht werden, welches die formellen Bedingungen der selektiven Förde- rung erfüllt. Die Übertragung eines Herstellungsbeitrages auf ein anderes Projekt ist ausgeschlossen. Die Übertragung eines Entwicklungs- oder Herstellungsbeitrages auf einen Rechtenachfolger ist möglich, sofern eine Abgrenzung der Aufwände und Erträge vorgenommen und die Urheberrechte und weitere Rechtsfragen zwischen den Parteien abschliessend geregelt wurden. Die Rechtenach- folgerin muss über gleichwertige professionelle Erfahrung verfügen und formell für dieses Projekt antragsberechtigt sein, sonst werden bereits ausbezahlte Förderbeiträge zur Rückzahlung fällig und können nicht übertragen werden. Bei Koproduktionen hat die berechtigte Produktionsfirma ihre Koproduktionspartner für den Fall ei- ner Projektübernahme oder Projektfortsetzung vertraglich darauf zu verpflichten, verwendete För- derbeiträge an die Zürcher Xxxxxxx Filmstiftung zurückzubezahlen.

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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung

Übertragung von Förderbeiträgen. Kommt eine Produktionsfirma im Verlaufe der Entwicklung und nach Abschluss einer Auszahlungs- vereinbarung Auszahlungsvereinbarung zum Ergebnis, dass das Projekt nicht weiterentwickelt werden soll, so kann der Rest des zugesagten Förderbetrags auf eine neue Projektentwicklung derselben Produktionsfirma über- tragen übertragen werden. Für die Übertragung muss eine Abrechnung zum eingestellten Projekt vorgelegt sowie ein Dossier zum neuen Projekt eingereicht werden, welches die formellen Bedingungen der selektiven Förde- rung Förderung erfüllt. Die Übertragung eines Herstellungsbeitrages auf ein anderes Projekt ist ausgeschlossen. Die Übertragung eines Entwicklungs- oder Herstellungsbeitrages auf einen Rechtenachfolger ist möglich, sofern eine Abgrenzung der Aufwände und Erträge vorgenommen und die Urheberrechte und weitere Rechtsfragen zwischen den Parteien abschliessend geregelt wurden. Die Rechtenach- folgerin Rechtenachfolgerin muss über gleichwertige professionelle Erfahrung verfügen und formell für dieses Projekt antragsberechtigt sein, sonst werden bereits ausbezahlte Förderbeiträge zur Rückzahlung fällig und können nicht übertragen werden. Bei Koproduktionen hat die berechtigte Produktionsfirma ihre Koproduktionspartner für den Fall ei- ner einer Projektübernahme oder Projektfortsetzung vertraglich darauf zu verpflichten, verwendete För- derbeiträge Förderbeiträge an die Zürcher Xxxxxxx Filmstiftung zurückzubezahlen.

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Samples: Reglement 3.1.0