Übertragungsgeschwindigkeit, Verzögerungsschwankungen, Latenz, Paketverlust Musterklauseln

Übertragungsgeschwindigkeit, Verzögerungsschwankungen, Latenz, Paketverlust. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Es gelten die folgenden Angaben: LuheGlasfaser S optional 100 / 100 / 100 Mbit/s 50 / 50 / 50 Mbit/s LuheGlasfaser M optional 250 / 250 / 250 Mbit/s 125 / 125 / 125 Mbit/s LuheGlasfaser L optional 500 / 500 / 500 Mbit/s 250 / 250 / 250 Mbit/s LuheGlasfaser XL optional 1000 / 1000 / 1000 Mbit/s 500 / 500 / 500 Mbit/s Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Dies sind z.B. Beschaffenheit und Länge der internen Anschlussleitung, Netzauslastung, Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalteanbieters oder Endgeräte des Kunden (z. B. WLAN-Router, PC, Betriebssystem).
Übertragungsgeschwindigkeit, Verzögerungsschwankungen, Latenz, Paketverlust. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Es gelten die folgenden Angaben: Produktname feste IP- Adresse Bandbreite Download max./ normalerweise/ min. Bandbreite Upload max./ normalerweise/ min. Verzögerungs- schwankungen Latenz Paketverlust SWSGlasfaser MeinZuhause 250 nein 250 / 250 / 230 Mbit/s 125 / 125 / 105 Mbit/s 40 ms 10 ms < 0,05 % SWSGlasfaser MeinZuhause 500 nein 500 / 500 / 480 Mbit/s 250 / 250 / 230 Mbit/s 40 ms 10 ms < 0,05 % SWSGlasfaser MeinZuhause 1000 nein 1000 / 900 / 900 Mbit/s 500 / 500 / 480 Mbit/s 40 ms 10 ms < 0,05 % Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Dies sind z. B. Beschaffen- heit und Länge der Anschlussleitung, Netzauslastung, Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalteanbieters oder Endgeräte des Kunden (z. B. WLAN-Router, PC, Betriebssystem).
Übertragungsgeschwindigkeit, Verzögerungsschwankungen, Latenz, Paketverlust. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Es gelten die folgenden Angaben: Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Produktname feste IP-Adresse Bandbreite Download min./normalerweise/max. Bandbreite Upload min./normalerweise/max. Verzögerungsschwankungen Latenz Paketverlust Professional 250 ohne 250/ 250 / 250 Mbit/s 125 / 125 / 125 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Professional 500 ohne 500/ 480 / 450 Mbit/s 250 / 250 / 225 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Professional 1000 ohne 1000/ 900 / 750 Mbit/s 500 / 480 / 450 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Business 120 Zusatz Option 120 / 120 / 108 Mbit/s 60 / 60 / 54 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Business 250 Zusatz Option 250 / 250 / 225 Mbit/s 125 / 125 / 112,5Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Business 250/250 Zusatz Option 250 / 250 / 225 Mbit/s 250 / 250 / 225 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Business 500 Zusatz Option 500 / 480 / 450 Mbit/s 250 / 250 / 225 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Business 500/500 Zusatz Option 500 / 480 / 450 Mbit/s 500 / 480 / 450 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Business 800 Zusatz Option 800 / 760 / 720 Mbit/s 400 / 380 / 360 Mbit/s <= 10 ms <= 30 ms <= 0,50 % Die am Internetanschluss der Kundschaft erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Dies sind z.B. Beschaffenheit und Länge der Anschlussleitung, Netzauslastung, Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalteanbieters oder Endgeräte der Kundschaft (zum Beispiel WLAN- Router, PC, Betriebssystem). Bei bestimmten Produkten, wie zum Beispiel den TK-Flatrates, kann es aufgrund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Sprachqualität beziehungsweise der übermittelten Dienste (wie Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen.
Übertragungsgeschwindigkeit, Verzögerungsschwankungen, Latenz, Paketverlust. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Es gelten die folgenden Angaben: Glasfaser Gewerbe120 120 / 117 / 108 Mbit/s 60 / 58 / 54 Mbit/s Glasfaser ja Gewerbe250 250 / 245 / 225 Mbit/s 100 / 98 / 90 Mbit/s Glasfaser ja Gewerbe500 500 / 490 / 450 Mbit/s 150 / 147 / 135 Mbit/s Glasfaser ja Gewerbe1000 1000 / 980 / 900 Mbit/s 300/ 294 / 270 Mbit/s Glasfaser Gewerbe1000 ja 1000 / 980 / 900 Mbit/s 300 / 294 / 270 Mbit/s Flex Auf Nach- Auf Nach- Auf Nach- frage frage frage Auf Nach- Auf Nach- Auf Nach- frage frage frage Auf Nach- Auf Nach- Auf Nach- frage frage frage Auf Nach- Auf Nach- Auf Nach- frage frage frage Auf Nach- Auf Auf frage Nachfrage Nachfrage Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. Die Geschwindigkeit oder andere Diensteparameter während der Nutzung hängen von der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der vom Kunden verwendeten Hard- und Software (PC, Betriebssystem) ab und können abhängig hiervon variieren. Dies kann Auswirkungen auf die Nut-zung von Anwendungen und Diensten im Internet haben. So kann sich die Dauer des Abrufes (Download) und/oder der Bereitstellung von Daten (Upload) sowie die Dauer des Abrufs umfangreicher E-Mails, insbesondere solcher mit Dateianhängen, verlängern und die Darstellung von Filmen und der Ablauf webbasierter Software beeinträchtigt werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?