Gemeinsame Einrichtung-Definition

Gemeinsame Einrichtung. “ ist eine solche i. S. d. §§ 31, 32.
Gemeinsame Einrichtung. “ ist eine solche i. S. d. §§ 26, 27. „Arbeitsgemeinschaft“ ist eine solche i. S. d. §§ 23, 24.
Gemeinsame Einrichtung. “ ist eine solche i. S. d. § 23. - „Kooperationszentrum“ ist eine Kooperation ausschließlich zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und Ärzten. - Koordinierende Gynäkologen “ sind Ärzte sowie bei diesen zur Erbringung von DMP-Leis- tungen berechtigte angestellte Ärzte nach § 3 dieser Vereinbarung.

Examples of Gemeinsame Einrichtung in a sentence

  • Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information der Vertragsärzte durch die KVS und die Gemeinsame Einrichtung nach § 31 sowie der eingeschriebenen Versicher- ten und Einrichtungen nach § 137f Abs.

  • Ich bin einverstanden mit • der Veröffentlichung meines Namens, meiner Praxisanschrift, meiner lebenslangen Arztnum- mer sowie Betriebsstättennummer in dem gesonderten Leistungserbringerverzeichnis “Leis- tungserbringerverzeichnis ambulant“, • der Weitergabe des Leistungserbringerverzeichnisses “Leistungserbringerverzeichnis ambu- lant“ an die teilnehmenden Ärzte, an die Gemeinsame Einrichtung DMP Sachsen GbR, an die Datenstelle, an die beteiligten Krankenkassen bzw.

  • Aufforderung durch die Gemeinsame Einrichtung, die vertraglichen Verpflichtungen einzu- halten (z.

  • Zugang zu den an die Gemeinsame Einrichtung, KVS und an das DMP-Datenzentrum der Kran- kenkasse übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten haben nur Perso- nen, die Aufgaben innerhalb dieses Programms wahrnehmen und hierfür besonders geschult sind.


More Definitions of Gemeinsame Einrichtung

Gemeinsame Einrichtung. “ ist eine solche i. S. d. §§ 26, 27. „Arbeitsgemeinschaft“ ist eine solche i. S. d. §§ 23, 24. Datenstelle ist eine solche i. S. d. § 25. RSAV ist die Risikostrukturausgleichsverordnung in der jeweils gültigen Fas- sung. Dokumentationsdaten gemäß Anlage 2 RSAV i. V. m. Anlage 10 oder 12 RSAV“ sind die in den Anlagen 2, 10 und 12 der RSAV aufgeführten Daten. Leistungserbringer“ sind Ärzte, ermächtigte Ärzte, Medizinische Versorgungs- zentren (MVZ), Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer sowie bei die- sen angestellte Ärzte, sofern sie Leistungen im Rahmen dieses Vertrages erbringen.
Gemeinsame Einrichtung. “ ist eine solche i. S. d. §§ 32, 33. „GKV-Patientin“ ist eine Patientin, deren Kostenträger die Gesetzliche Krankenversicherung ist.
Gemeinsame Einrichtung. “ ist eine solche i.S.d. §§ 31,32 • „koordinierender Arzt“ ist ein Arzt i.S.d. § 3 • „MVZ“ sind an diesem Programm teilnehmende zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Medizinische Versorgungszentren sowie bei diesen angestellte Ärzte, die Leistungen gemäß §§ 3 oder 4 erbringen.

Related to Gemeinsame Einrichtung

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.