Kündigung-Definition

Kündigung. Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Anleger ist ausgeschlossen. Der Emittentin steht ein vorzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses kann mit Wirkung zum Ende eines jeden Kalenderquartals ausgeübt wer- den, erstmalig aber zum 30.06.2021. Die Kündigungserklä- rung muss dem Anleger mindestens sechs (6) Wochen vor Quartalsende zugehen, zu dem gekündigt werden soll. Bei vorzeitiger Kündigung durch die Emittentin ergibt sich zum jeweiligen Quartalsende am Tag der Wirksamkeit der Kündi- gung ein vorzeitiger Rückzahlungstermin. Der Anleger erhält im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung durch die Emittentin einen Warengutschein für den Erwerb von Waren der Emittentin über deren Onlineshop xxx.xxxxx-xx.xxx, der in seiner Höhe vom individuellen Darlehensbetrag ab- hängt. Die Emittentin kann den Nachrangdarlehensvertrag außerdem mit sofortiger Wirkung kündigen, falls der Anle- ger den Nachrangdarlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zuteilungsmitteilung einzahlt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. VERZINSUNG Ab dem Einzahlungstag bis zum vertraglich vereinbarten Rückzahlungstermin bzw. im Falle einer ordentlichen vor- zeitigen Kündigung bis zum vorzeitigen Rückzahlungstermin verzinst sich der jeweils ausstehende Nachrangdarlehens- betrag vertragsgemäß mit einem Zinssatz von 6,00% p.a. Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmals am 31.12.2019. Der Anleger erhält für die Jahre 2019-2022 jeweils eine erfolgsabhängige Bonuszinszahlung in Höhe von 2,50% des individuellen Darlehensbetrags, falls der tatsächliche Nettoumsatz der Emittentin im relevanten Geschäftsjahr die jeweilige Plangröße (s. dazu Kapitel 11 der Anleger- broschüre) erreicht bzw. nach oben von dieser abweicht (Bonusbedingung). Der Anleger erhält eine ggf. anfallende Bonuszinszahlung erstmals für das Geschäftsjahr, in dem er den individuellen Darlehensbetrag auf das Konto der Emittentin eingezahlt hat. Das Eintreten der Bonusbedin- gung für ein Geschäftsjahr soll spätestens bis zum 30.06. des folgenden Geschäftsjahres festgestellt werden. Wurde der Eintritt der Bonusbedingung festgestellt, ist die Bonus- zinszahlung am 31.12. des gleichen Jahres auszuzahlen. Tritt die Bonusbedingung für das Jahr ein, in dem wirksam gekündigt worden ist, fällt die Bonuszinszahlung zeitanteilig gekürzt an und wird unverzüglich nach Feststellung zum 30.06. im folgenden Geschäftsjahr ausgezahlt.
Kündigung. Die Lizenz kann jährlich bis eine Wochen vor Ablauf der bezahlten Lizenzperiode gekündigt werden. Die Kündigung ist per Mail über die Adresse xxx@xxx.xx durch die Nutzerin / den Nutzer einzureichen. Wird die Kündigungsfrist verpasst und ist die Rechnung bereits versandt, ist der Jahresbetrag zu bezahlen und es kann erst wieder auf Ende der betreffenden Lizenzperiode gekündigt werden. Sechs Wochen vor Ablauf der Lizenzperiode wird der Nutzerin / dem Nutzer eine elektronische Mitteilung zugeschickt, in der sie / er über die Kündigungsfrist bzw. die automatische Erneuerung der Jahreslizenz informiert wird. Bezahlung Nach der automatischen Verlängerung wird der Nutzerin / dem Nutzer eine Rechnung für die nächste Lizenzperiode zugestellt. Bei Bezahlung wird der Zugang automatisch um ein Jahr verlängert. Bei Nichtbegleichung der Rechnung wird der Zugang 90 Tagen nach der automatischen Verlängerung deaktiviert und alle eingegebenen Daten der Nutzerin / des Nutzers nach weiteren 90 Tagen gelöscht.
Kündigung. Die Mitarbeitende kann das Arbeitsverhältnis auf Ende des bezahlten Urlaubes kündigen. Die Frist zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäss Arbeitsvertrag ist einzuhalten. Fortsetzung der Arbeit Mitarbeitende, welche nach dem bezahlten Urlaub weiter arbeiten, haben die Arbeit nach Ablauf von 112 Tagen (16 Wochen) wieder aufzunehmen oder ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Urlaub Sprechen keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen, • kann die Mitarbeitende einen Teil des bezahlten Urlaubs halbtageweise beziehen, • kann die GL anschliessend an den bezahlten Xxxxxx einen unbezahlten Urlaub gewähren, wenn die Mitarbeitende dies beantragt und das Arbeitsverhältnis nach der Niederkunft fortgesetzt wird. Vaterschaftsurlaub Anspruch EO Alle erwerbstätigen Väter haben Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage.

Examples of Kündigung in a sentence

  • Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.

  • Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.

  • Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.

  • Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.


More Definitions of Kündigung

Kündigung. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung durch mich darf jedoch nicht zur Unzeit erfolgen und nicht, wenn die Kün- digung zu einer unzumutbaren Härte führen würde.‌ Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit mindestens der Textform.
Kündigung. “ eine Kündigung einreichen.
Kündigung. Dieser Mietvertrag läuft mit einer bestimmten Laufzeit, die ohne Kündigung am XX.XX.XXXX endet. oder Dieser Mietvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf jedes Monatsende ausgenommen De- zember gekündigt werden. Total Mietzins CHF zahlbar monatlich im Voraus auf den 1. des Monats Mietzinszinsbasis Referenzzinssatz 1.250 % Landesindex per 02.2020 = 101.60 Punkte Kostensteigerungen bis 03.2020 ausgeglichen Heizkosten Als Kosten sind enthalten: Heizungs- und Warmwasserkosten Nebenkosten Als Kosten sind enthalten: Hauswartung, Allgemeine Stromkosten + Stromverbrauch im Mietobjekt, Wasserverbrauch/ARA, TV- Abonnementsgebühren Kabelgesellschaft (ohne SERAFE) Sicherheitsleistung Zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche der Vermieterschaft aus diesem Mietverhältnis, leistet die Mieter- schaft eine Sicherheitsleistung von CHF XXX. Die Sicherheitsleistung ist vor Bezug des Objektes zu leisten.
Kündigung. Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Anleger ist ausgeschlossen. Dem Emittenten steht
Kündigung. Die Kündigung dieses Pensionsvertrages ist seitens beider Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen möglich. Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsleitung der APGN zu erfolgen. Ohne vorherige Kündigung endet der Pensionsvertrag am 60. Aufenthaltstag. Austritt Bei Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist wird die um die Verpflegungskosten reduzierte Pensionstaxe weiter verrechnet. Tod Beim Tod der Bewohnerin hat die Zimmerräumung innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet ohne Kündigung am Tag der Zimmerfreigabe durch die Handlungsbevollmächtigte. In der Zeit zwischen dem Tod und dem Vertragsende wird die um die Verpflegungskosten reduzierte Pensionstaxe weiter verrechnet. Aus rechtlichen Gründen nehmen die Alters- und Pflegeheime Glarus Nord keine Nachlassinventare auf.
Kündigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag durch den Auftraggeber jederzeit, durch den Auftragnehmer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur au- ßerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
Kündigung bedeutet „Rücktritt", „kündigen" bedeutet „zurücktreten", „kündigt" bedeutet „tritt zurück" und „gekündigt" bedeutet „zurückgetreten", sofern Kaufvertragsrecht anwendbar ist.