Vorläufige Globalurkunde-Definition

Vorläufige Globalurkunde. “ hat die diesem Begriff in § 1 (3) (a) zugewiesene Bedeutung. “Temporary Global Note” has the meaning as defined in § 1 (3) (a).

Examples of Vorläufige Globalurkunde in a sentence

  • Die Zahlung von Xxxxxx auf Schuldverschreibungen, die durch eine Vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, erfolgt nach ordnungsgemäßem Nachweis gemäß § 1(c).

  • Die Vorläufige Globalurkunde wird gegen Wertpa- piere in dem Nennbetrag, die durch eine Dauerglobalurkunde (die "Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft sind, ausgetauscht.

  • Die Vorläufige Globalurkunde und die Dauer- globalurkunde tragen jeweils die Unterschriften ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin und sind mit einer eigenhändigen Kontrollunterschrift der Emittentin oder in deren Namen versehen.

  • Mai 2019 Festgelegte Währung Euro Gesamtnennbetrag bis zu 15.000.000,00 Gesamtnennbetrag in Worten bis zu fuenfzehn Millionen Festgelegte Stückelung Euro 100.000,00 ⌧ Die Schuldverschreibungen werden anfänglich durch eine Vorläufige Globalurkunde verbrieft.

  • Insbesondere ein solcher Austausch und jegliche Zinszahlung auf durch die Vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen erfolgen gemäß den Regelungen und Betriebsverfahren von Clearstream erst nach Vorlage von Bescheinigungen, wonach der wirtschaftliche Eigentümer der durch die Vorläufige Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine US-Person ist.

  • Schuldverschreibungen, die durch die Vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, werden gegen Schuldverschreibungen, die durch eine Inhaber-Dauerglobalurkunde (die „Dauerglobalurkunde“ und jede der Vorläufigen Globalurkunde und der Dauerglobalurkunde eine „Globalurkunde“) ohne Zinsscheine verbrieft sind, nicht früher als 40 Tage nach dem Tag der Begebung gemäß den in den Anleihebedingungen dargelegten Bestimmungen ausgetauscht.

  • Zinszahlungen auf durch eine Vorläufige Globalurkunde verbriefte Schuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen.

  • In accordance with the more detailed provisions in paragraph (c), the Temporary Global Note will be exchanged for a permanent global note payable to bearer (the “Permanent Global Note”; the Temporary Global Note and the Permanent Global Note together the „Dauerglobalurkunde“; die Vorläufige Globalurkunde und die Dauerglobalurkunde zusammen die „Globalurkunden“) ohne Zinsscheine ausgetauscht.

  • Die Vorläufige Globalurkunde und die Dauer- Globalurkunde werden solange von dem Clea- ringsystem oder im Auftrag des Clearingsys- tems verwahrt, bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind.

  • Ein solcher Austausch darf nur nach Vorlage von Bescheinigungen erfolgen, wonach der oder die wirtschaftlichen Eigentümer der durch die Vorläufige Globalurkunde verbrief- ten Schuldverschreibungen keine U.S.-Per- sonen sind (ausgenommen bestimmte Fi- nanzinstitute oder bestimmte Personen, die Schuldverschreibungen für solche Finanzin- stitute halten), jeweils im Einklang mit den Regeln und Verfahren von Clearstream (wie in § 1.3 definiert).

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  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).