Werkzeuge-Definition

Werkzeuge. “ bezeichnet Fertigungsausrüstung, einschließlich, aber nicht nur Schmiedegesenke, Mess- und Prüfgeräte (z.B. Lehren), Matrizen, Modelle, Muster, Werkzeuge, Vorrichtungen, Zeichnungen und ähnliche Gegenstände, die für die Herstellung und Prüfung von Zukaufteilen erforderlich sind.
Werkzeuge. Geräte - Bauartikel - Diamanttechnik - Gerüste - Arbeitsschutz - Mietpark – Reparaturen Amtsgericht Düren, HRA-Nr. 1747, Ph.G.: Nolden-Xxxxxxxxx Baumaschinen + Industriebedarf Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Düren HRB-Nr. 2725
Werkzeuge. Technische Mittel, die für die Herstellung der Waren verwendet werden, die der Kunde dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder die der Lieferant auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen Dokumentation auf eigene Kosten oder auf Kosten des Abnehmers herstellt. OBZ (HGB) - Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in seiner geänderten und in der Slowakischen Republik geltenden Fassung. Kunde - Slavia Production Systems, a.s., die im Vertrag oder in der Bestellung als Kunde oder Käufer angegeben ist: Bestellung - eine an den Lieferanten gerichtete Warenbestellung des Kunden, die die Menge und/oder das Volumen der bestellten Waren, die Preise, die Liefertermine, die Fälligkeitstermine und andere vom Abnehmer angegebene Bedingungen und Konditionen enthält. Die Bestellung muss auch einen Hinweis auf die AEB mit dem Datum enthalten, ab dem sie gültig sind.

Examples of Werkzeuge in a sentence

  • Auf Aufforderung seitens des Käufers, wird der Lieferant: (i) dem Käufer anbieten, Werkzeuge oder Ausrüstung zu erwerben, die eigens für die Lieferung solcher Zukaufteile angeschafft oder angepasst wurden, zu dem Preis, den der Lieferant für dieses Werkzeug bzw.

  • Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge als unser Eigentum zu kennzeichnen, sie auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art zu versichern.

  • Der Lieferant darf Werkzeuge und Ersatzteile für Diagnose- oder Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit den Services am Standort des Kunden oder auf den Systemen des Kunden zur Verwendung durch autorisiertes Personal des Lieferanten aufbewahren.

  • Mit dem Eigentum geht auch das Recht auf uns über, die Werkzeuge an Dritte zur Herstellung von Teilen für uns weiterzugeben sowie die Werkzeuge durch uns oder durch Dritte instand setzen, erneuern oder ändern zu lassen.


More Definitions of Werkzeuge

Werkzeuge. “ bezeichnet Werkzeuge, Formwerkzeuge, Spritzgießwerkzeuge und Ausrüstung.

Related to Werkzeuge

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.