Examples of Übertragbare Wertpapiere in a sentence
November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften der European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2011 (S.I. No. 352 of 2011) in ihrer jeweils geänderten oder zukünftig geänderten, ergänzten oder konsolidierten Fassung zugelassen wurde.
November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften zugelassen wurde.
Die Anlagen eines Fonds sind beschränkt auf: Übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente gemäß den OGAW-Vorschriften die entweder zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassen sind oder die an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaates oder Nicht-EU-Mitgliedstaates mit regelmäßiger Notierung, der anerkannt und öffentlich zugänglich ist, gehandelt werden.
Übertragbare Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente, die über die Schwarmfinanzierungsplattform erworben wurden, sind nicht durch die gemäß der Richtlinie 97/9/EG geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme geschützt.
Übertragbare Wertpapiere aus Neuemissionen, die innerhalb eines Jahres zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse oder einem anderen Markt (wie vorstehend beschrieben) zugelassen werden.
Übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Börse oder einem geregelten Markt notiert sind oder gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Marktpreis oder -kurs vor dem Zeitpunkt der Bewertung an der Börse oder dem geregelten Markt, an dem sie hauptsächlich notiert oder gehandelt werden, bewertet, sofern in den nachfolgenden Absätzen 3 und 6 nichts anderes angegeben ist.
Übertragbare Wertpapiere Aktien und andere aktienähnliche Wertpapiere, Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere und alle sonstigen handelbaren Wertpapiere, die ein Recht auf den Erwerb solcher übertragbaren Wertpapiere durch Zeichnung oder Umtausch gemäß § 41 des Gesetzes begründen, ausgenommen jene Techniken und Instrumente, die in § 42 des Gesetzes aufgeführt sind.