Versicherte Personen. Versicherte Personen sind die natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihr Domizil im EWR haben, unter 90 Jahre alt sind und deren Name im Reisedokument angegeben ist. Für all jene, die dieses Alter während der Vertragslaufzeit erreichen, behält die Versicherung bis zum Ablaufen der Police ihre Gültigkeit.
Versicherte Personen im Falle von außervertraglichen Schäden oder Strafver- fahren: der Eigentümer, der Xxxxxx und die beförderten Personen des Fahrzeugs; • im Falle von zivilrechtlichen Angelegenheiten vertragli- cher Art: der Eigentümer des Fahrzeugs • In Bezug auf Art. 5.2 Buchstabe f): der Xxxxxx des Fahr- zeugs oder der gesetzliche Vertreter, falls der Versiche- rungsnehmer eine Gesellschaft ist. • Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Versiche- rungsnehmer und einer anderen versicherten Person ist der Versicherungsschutz nur für den Versicherungsneh- mer wirksam.