Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasst, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)

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Zahlungen. (ax) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx xxx Xxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben)) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order Globalurkunde in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde andererseits bemisst sich nach der Höhe Hoehe des Nennbetrages Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx wie er durch die Registerstelle (wie in § 8 definiertSection 8) bei Geschaeftsschluss am jxxxxxxgen Stichtag (Absatz (2)) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)Section 8). (b) Ein Anleiheglaeubiger, der seine Schuldverschreibungen ueber die DTC haelt (ein "DTC-Anleihegläubiger erhält Anleiheglaeubiger"), erhaelt Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß gemaess den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wähltwaehlt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für Anleiheglaeubiger fuer eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wahl getroffen haben, wird der für fuer alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Anleiheglaeubiger bxx xieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der "Euro-Umtauschbetrag") von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung UEberweisung in gleichtägig verfügbaren gleichtaegig verfuegbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde zur Auszahlung über ueber das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) Zeit am zweiten Umtausch-Geschäftstag New Yorker Geschaeftstag (Absatz (3)) vor dem jeweiligen Zahlungstag für fuer den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden fuehrenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt Zweck ausgewaehlt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs Ankaufsxxxx einer im Devisenhandel führenden fuehrenden Bank erhältlich erhaeltlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für fuer bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise vernuenftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger Anleiheglaeubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählenwaehlen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasst, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über ueber (i) die Xxxx Wahl dieses DTC-AnleihegläubigersAnleiheglaeubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro ix Xxro zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung UEberweisung auf ein Euro-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wahl hat für fuer die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger Anleiheglaeubiger zu dem xxx Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Weise zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der Verfahrensregelx xxx DTC gefordert wird, und ist gemäß gemaess diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über ueber diese XxxxWahl, den Überweisungsauftrag UEberweisungsauftrag und den in Euro gemäß gemaess diesem Absatz (1)(c0)(x) zahlbaren Betrag muss bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften fuenften New Yorker Geschäftstag Geschaeftstag (Absatz (3)) nach dem jeweiligen Stichtag für (Absatz (2)) fuer Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx achten New Yorker Geschäftstag Geschaeftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung (Absatz (4)) fuer xxx Xxhlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß gemaess diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung UEberweisung von gleichtägig verfügbaren gleichtaegig verfuegbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, eingetragenen Inhaber der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, DTC-Globalurkunde oder nach dessen Order Weisung befreien die Emittentin in Höhe Hoehe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KFW International Finance Inc)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) 2 unten beschriebendefiniert) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 unten definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. Umtausch-Geschäftstag” Geschäftstag ist ein Tag, der zugleich ein Geschäftstag in New Yorker York City, ein Geschäftstag in [INSERT RELEVANT LOCATION] und ein Frankfurter Geschäftstag in Frankfurt ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (4)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsabschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(5) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der die bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen istsind, oder nach deren Order. Zahlungen an den ICSD Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order erfolgen in [INSERT DESIGNATED CURRENCY]. Zahlungen an den DTC Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order erfolgen in US-Dollar oder Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen einerseits an die CBF einerseits und den ICSD Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order und andererseits an den DTC Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBFICSD-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen habenhaben und kein Fall des § 5(2) vorliegt, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den DTC-Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag (wie in § 5(4) unten definiert), ein Geschäftstag in [INSERT PRINCIPAL FINANCIAL CENTRE OF THE COUNTRY ISSUING THE DESIGNATED CURRENCY] und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3§ 5(4) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasst, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c§ 5(1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der die bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen istsind, oder nach dessen deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(5) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro CAD nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro CAD wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen habenhaben und kein Fall des § 5(2) vorliegt, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “EuroCAD-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des EuroCAD-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag, ein Toronto Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (jeweils wie jeweils in Absatz (3§ 5(4) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des EuroCAD-Umtauschbetrages in Euro CAD auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro CAD wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro CAD zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein EuroCAD-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten EuroCAD-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(4) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Anleihegläubiger zum Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)verteilt. (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. Umtausch-Geschäftstag” Geschäftstag ist ein Tag, der zugleich ein Geschäftstag in New Yorker York City, ein Geschäftstag in [INSERT RELEVANT LOCATION] und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (4)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasst, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(4) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Anleihegläubiger zum Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)verteilt. (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag, ein Geschäftstag und in [INSERT RELEVANT LOCATION] (jeweils wie in § 5(3) unten definiert) sowie zusätzlich ein Frankfurter Geschäftstag ist ist, wobei “Frankfurter Geschäftstag” jeder Tag (wie jeweils außer einem Samstag oder Xxxxxxx) ist, an dem Kreditinstitute in Absatz (3) unten beschrieben)Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr geöffnet sind. Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz § 5 (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (wie nachstehend im § 5(4) definiert) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz § 5 (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(5) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro CAD nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 unten definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro CAD wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen habenhaben und kein Fall des § 5(2) vorliegt, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “EuroCAD-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des EuroCAD-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag, ein Toronto Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (jeweils wie jeweils in Absatz (3§ 5(4) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des EuroCAD-Umtauschbetrages in Euro CAD auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro CAD wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro CAD zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein EuroCAD-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten EuroCAD-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsabschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4)) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro in der festgelegten Währung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag Bestimmungen an den eingetragenen Inhaber der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wirdGlobalurkunden. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)8). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro der festgelegten Währung wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-UmtauschbetragUmtauschbetrag der festgelegten Währung”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order eingetragenen Inhaber der Globalurkunden zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) Zeit am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages der festgelegten Währung durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. Umtausch-Geschäftstag” Geschäftstag ist ein Tag, der zugleich ein Geschäftstag in New Yorker York, [ein Geschäftstag in • ] und ein Frankfurter Geschäftstag in Frankfurt ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben)). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx Zxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro der festgelegten Währung auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro der festgelegten Währung wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx Wxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro der festgelegten Währung zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto in der festgelegten Währung zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Wxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese XxxxWxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro der festgelegten Währung gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag (Absatz (3)) nach dem jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx axxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (4)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro der festgelegten Währung gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-KontenKonten in der festgelegten Währung. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, eingetragenen Inhaber der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, Globalurkunden oder nach dessen Order Weisung befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital [im Falle von Schuldverschreibungen, die keine Nullkupon Schuldverschreibungen sind, einfugen: und Zinsen Zinsen] auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie an das Euro-Clearing System in Absatz (4) unten beschrieben) an die CBF in Euro der Designierten Wahrung und an den Eingetragenen Gläubiger eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order Globalurkunde in US-Dollar oder Euro der Designierten Wahrung nach Maßgabe Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF Euro-Clearing Systeme einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde andererseits bemisst sich nach der Höhe Hohe des Nennbetrages Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBFEuro-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx wie er durch die Registerstelle (wie in § 8 definiertss. 6) bei Geschäftsschluss Geschaftsschluss am jeweiligen jeweixxxxx Stichtag (Absatz (2)) festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBFEuro-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der jeweiligen Zahlstelle (wie in § 8 definiertss. 6). (b) Ein Anleiheglaubiger, der seine Schuldverschreibungen uber die DTC halt (ein "DTC-Anleihegläubiger erhält Anleiheglaubiger"), erhalt Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß gemass den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wähltder Designierten Wahrung wahlt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für Anleiheglaubiger fur eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wahl getroffen haben, wird der für fur alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Anleiheglaubiger bex xxeser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro"Designierte Wahrungs-Umtauschbetrag") von oder im Auftrag der US-Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung Uberweisung in gleichtägig verfügbaren gleichtagig verfugbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde zur Auszahlung über uber das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der US-Zahlstelle oder in ihrem Auftrag vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) Frankfurter Zeit am zweiten Umtausch-Geschäftstag Umtauschgeschaftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für fur den Kauf des EuroDesignierten Wahrungs-Umtauschbetrages durch die diese Zahlstelle oder in ihrem Auftrag gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” "Umtauschgeschaftstag" ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag Geschaftstag, [ein [relevanten Ort einfugen] Geschaftstag] [und][,] [ein Frankfurter Geschaftstag] [und ein Frankfurter Geschäftstag ist TARGET Geschaftstag] (wie jeweils in Absatz (3)) unten beschrieben)ist. Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die US-Zahlstelle oder ihr Beauftragter von einer im Devisenhandel führenden fuhrenden Bank in New York CityYork, die von der Zahlstelle ihr zu diesem Xxxxx ausgewählt Zweck ausgewahlt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs Ankaufsxxxx einer im Devisenhandel führenden fuhrenden Bank erhältlich erhaltlich ist, erfolgt die Zahlung des EuroDesignierten Wahrungs-Umtauschbetrages in Euro der Designierten Wahrung auf das Konto oder die Konten, die der US-Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der US-Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der dieser Zahlstelle für fur bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise vernunftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger Anleiheglaubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählender Designierten Wahrung wahlen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasst, die US-Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über uber (i) die Xxxx Wahl dieses DTC-AnleihegläubigersAnleiheglaubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro ix xxr Designierten Wahrung zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung Uberweisung auf ein EuroDesignierte Wahrungs-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wahl hat für fur die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger Anleiheglaubiger zu dem xxx Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Weise zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der Verfahrensregexx xxr DTC gefordert wird, wird und ist gemäß diesen welche nach solchen Verfahrensregeln unwiderruflichunwiderruflich ist. Die Benachrichtigung seitens der DTC über uber diese XxxxWahl, den Überweisungsauftrag Uberweisungsauftrag und den in Euro gemäß der Designierten Wahrung gemxxx diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss bei der US-Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften funften New Yorker Geschäftstag Geschaftstag (Absatz (3)) nach dem jeweiligen Stichtag für (Absatz (2)) fur Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx achten New Yorker Geschäftstag Geschaftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung (Absatz (4)) fur dxx Xxxlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß der Designierten Wahrung gemass diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung Uberweisung von gleichtägig verfügbaren gleichtagig verfugbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten EuroDesignierten Wahrungs-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF das Euro-Clearing System und an den Eingetragenen Gläubiger, eingetragenen Inhaber der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, DTC-Globalurkunde oder nach dessen Order deren Weisung befreien die Emittentin in Höhe Hohe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (Landeskreditbank Baden Wurttemberg Forderbank)

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Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(5) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro CAD nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Anleihegläubiger zum Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)verteilt. (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro CAD wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen habenhaben und kein Fall des § 5(2) vorliegt, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “EuroCAD-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des EuroCAD-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Toronto Geschäftstag (jeweils wie in § 5(4) unten definiert) sowie zusätzlich ein Frankfurter Geschäftstag ist ist, wobei “Frankfurter Geschäftstag” jeder Tag (wie jeweils außer einem Samstag oder Xxxxxxx) ist, an dem Kreditinstitute in Absatz (3) unten beschrieben)Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr geöffnet sind. Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des EuroCAD-Umtauschbetrages in Euro CAD auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro CAD wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro CAD zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein EuroCAD-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c§ 5(1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (wie nachstehend im § 5(5) definiert) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c§ 5(1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten EuroCAD-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschriebendefiniert) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, Globalurkunde oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst bemißt sich nach der Höhe des Nennbetrages Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx wxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) 8) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten definiert) festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 unten definiert). (b) Ein Anleihegläubiger, der seine Schuldverschreibungen über die DTC hält (ein “DTC-Anleihegläubiger Anleihegläubiger”), erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-New Yorker Geschäftstag (wie in Absatz (3) unten definiert) vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx Zxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx Wxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Wxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese XxxxWxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag (wie in Absatz (3) unten definiert) nach dem jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten definiert) für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx axxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten definiert) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KFW International Finance Inc)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(5) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der die bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen istsind, oder nach deren Order. Zahlungen an den ICSD Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order erfolgen in [INSERT DESIGNATED CURRENCY]. Zahlungen an den DTC Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order erfolgen in US-Dollar oder Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen einerseits an die CBF einerseits und den ICSD Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order und andererseits an den DTC Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBFICSD-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBFICSD-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen habenhaben und kein Fall des § 5(2) vorliegt, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den DTC-Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag (wie in § 5(4) unten definiert), ein Geschäftstag in [INSERT PRINCIPAL FINANCIAL CENTRE OF THE COUNTRY ISSUING THE DESIGNATED CURRENCY] und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3§ 5(4) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Umtauschbetrages in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasst, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto [INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro [INSERT DESIGNATED CURRENCY] gemäß diesem Absatz (1)(c§ 5(1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten[INSERT DESIGNATED CURRENCY]-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der die bei Geschäftsschluss Geschäftsabschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen istsind, oder nach dessen deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den SchuldverschreibungenXxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4§ 5(5) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-GlobalurkundeGläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2§ 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, ist oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro CAD nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Anleihegläubiger zum Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)verteilt. (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro CAD wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen habenhaben und kein Fall des § 5(2) vorliegt, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “EuroCAD-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des EuroCAD-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag, ein Toronto Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (jeweils wie jeweils in Absatz (3§ 5(4) unten beschriebendefiniert). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des EuroCAD-Umtauschbetrages in Euro CAD auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro CAD wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro CAD zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein EuroCAD-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese Xxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag nach dem jeweiligen Stichtag für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (5)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten EuroCAD-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Subscription Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben)) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order Globalurkunde in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde andererseits bemisst bemißt sich nach der Höhe des Nennbetrages Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx wxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) 8) bei Geschäftsschluss Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)8). (b) Ein Anleihegläubiger, der seine Schuldverschreibungen über die DTC hält (ein “DTC-Anleihegläubiger Anleihegläubiger”), erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) Zeit am zweiten Umtausch-New Yorker Geschäftstag (Absatz (3)) vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx Zxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx Wxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Wxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese XxxxWxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag (Absatz (3)) nach dem jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx axxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (4)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, eingetragenen Inhaber der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, DTC-Globalurkunde oder nach dessen Order Weisung befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KFW International Finance Inc)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben)) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order Globalurkunde in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde andererseits bemisst bemißt sich nach der Höhe des Nennbetrages Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx wxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) 8) bei Geschäftsschluss Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)8). (b) Ein Anleihegläubiger, der seine Schuldverschreibungen über die DTC hält (ein “DTC-Anleihegläubiger Anleihegläubiger”), erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Euro- Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) Zeit am zweiten Umtausch-New Yorker Geschäftstag (Absatz (3)) vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx Zxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtauschbetrages in Euro auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx Wxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein Euro-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Wxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese XxxxWxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag (Absatz (3)) nach dem jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx axxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (4)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten Euro-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, eingetragenen Inhaber der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, DTC-Globalurkunde oder nach dessen Order Weisung befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.

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Samples: Agency Agreement (KfW)

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4)) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro CAD nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag Bestimmungen an den eingetragenen Inhaber der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wirdGlobalurkunden. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert)8). (b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro CAD wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx Wxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “EuroCAD-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order eingetragenen Inhaber der Globalurkunden zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) Zeit am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des EuroCAD-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. Umtausch-Geschäftstag” Geschäftstag ist ein Tag, der zugleich ein Geschäftstag in New Yorker York, ein Geschäftstag in Toronto und ein Frankfurter Geschäftstag in Frankfurt ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben)). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx Zxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des EuroCAD-Umtauschbetrages in Euro CAD auf das Konto oder die Konten, die der Zahlstelle von der DTC bezeichnet werden. Bis dieses Konto oder diese Konten derart bezeichnet sind, werden die noch von der Zahlstelle gehaltenen Mittel mit einem Zinssatz, der von der Zahlstelle für bei ihr als Tagesgeld angelegte Einlagen gestellt wird, verzinst, soweit die Zahlstelle vernünftigerweise in der Lage ist, diese Mittel wieder anzulegen. (c) Ein DTC-Anleihegläubiger kann Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in Euro CAD wählen, indem er die DTC durch den betreffenden DTC-Teilnehmer dazu veranlasstveranlaßt, die Zahlstelle zu dem nachfolgend bestimmten Zeitpunkt über (i) die Xxxx Wxxx dieses DTC-Anleihegläubigers, diese Zahlung ganz oder zum Teil in Euro CAD zu empfangen, und (ii) den Auftrag zur Überweisung auf ein EuroCAD-Konto zu benachrichtigen. Eine derartige Xxxx Wxxx hat für die jeweilige Zahlung durch den DTC-Anleihegläubiger zu dem Zeitpunkt und in der Art und Xxxxx Wxxxx zu erfolgen, wie sie von den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln der DTC gefordert wird, und ist gemäß diesen Verfahrensregeln unwiderruflich. Die Benachrichtigung seitens der DTC über diese XxxxWxxx, den Überweisungsauftrag und den in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) zahlbaren Betrag muss muß bei der Zahlstelle vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am fünften New Yorker Geschäftstag (Absatz (3)) nach dem jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) für Zinsen und vor 17.00 Uhr (New Yorker Zeit) am xxxxxx axxxxx New Yorker Geschäftstag vor dem Zahlungstag (Absatz (4)) für die Zahlung von Kapital eingegangen sein. Zahlungen in Euro CAD gemäß diesem Absatz (1)(c) erfolgen durch Überweisung von gleichtägig verfügbaren Mitteln auf die von der DTC bezeichneten EuroCAD-Konten. (d) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF und an den Eingetragenen Gläubiger, eingetragenen Inhaber der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, Globalurkunden oder nach dessen Order Weisung befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den SchuldverschreibungenSxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.

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