Überbelegung Musterklauseln

Überbelegung. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, vom Club im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der Club berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch den Club im Fall der Überbelegung wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Bezahlung des Preises für die stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. Der Club haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
Überbelegung. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vor- gegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zu- schauern, vom SCF im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der SCF berechtigt ist, die Aus- xxxx der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne, gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene, Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch den SCF im Fall der Überbelegung wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolg- ten Bezahlung des Preises für die stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. Der SCF haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergeb- liche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und /oder Übernachtungskosten).
Überbelegung. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder ge- setzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder aufgrund eines (Teil-)Ausschlusses von Zuschauern, von Bayer 04 im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für den so entstehenden Fall der Überbelegung an, dass Bayer 04 berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornie- ren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch Bayer 04 im Fall der Überbelegung, wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkar- te gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Zahlung der stornierten Veranstaltung entsprechende Preis nicht berechnet. Bayer 04 haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten). 3.3 Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt stets in Form eines Dauerschuldverhältnisses („Abonnement“). Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zugesendet bzw. freigeschaltet, es sei denn, entweder der Kunde oder der Bayer 04 sprechen vorher eine wirksame Kündigung aus.
Überbelegung. Tritt während des Mietverhältnisses eine Überbelegung ein, ist diese sofort der Geschäftsstelle zu melden. Nach einem Jahr Überbelegung müssen Xxxxxxxx einen Überbelegungszuschlag in den Sozial- fonds bezahlen. Der monatlich fällige Betrag wird wie folgt berechnet: Höhe des Mietzinses geteilt durch Zimmerzahl plus 1. Weigern sich Xxxxxxxx den Überbelegungszuschlag zu bezahlen, werden sie aus der Genossen- schaft ausgeschlossen und der Mietvertrag wird gekündigt. Der Überbelegungszuschlag darf während maximal drei Jahren erhoben werden, danach wird das Mietverhältnis aufgelöst. Die BEP offeriert den Mietenden zweimal eine zumutbare Ersatzwohnung in der Umgebung. Im Ausnahmefall können auch Wohnungen in anderen Siedlungen angeboten werden. Die Angebote erfolgen mit eingeschriebenem Brief. Lehnen Mietende das zweite Angebot ab, werden sie aus der Genossenschaft ausgeschlossen und der Mietvertrag wird gekündigt. Eine Kündigung erfolgt frühestens zwei Jahre, spätestens vier Jahre nach Eintritt der Überbelegung. augenossenschaft des eidg. Personals
Überbelegung. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder aufgrund eines (Teil-)Ausschlusses von Zuschauern, von RB Leipzig im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für den so entstehenden Fall der Überbelegung an, dass RB Leipzig berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch RB Leipzig im Fall der Überbelegung, wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Zahlung der stornierten Veranstaltung entsprechende Preis nicht berechnet. RB Leipzig haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
Überbelegung. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behörd- lich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, vom Club im Zusam- menhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstal- tung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der Club berech- tigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines trans- parenten und diskriminierungsfreien Verfah- rens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauer- karte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veran- staltungen und der dazugehörigen Besuchs- rechte durch den Club im Fall der Überbele- gung wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Bezahlung des Preises für die stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. Der Club haftet gegen- über dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.