Überlassung von Hardware. Pflege von Hardware
Überlassung von Hardware. 7.1. Zeitlich unbegrenzte Überlassung von Hardware (Kauf)
Überlassung von Hardware. Für die Überlassung von Hardware gilt: Vertragsleistungen
Überlassung von Hardware. Pflege von Hardware IV Begriffsbestimmungen
Überlassung von Hardware. 22.1 Wird Hardware im Zusammenhang mit Standardsoftware überlassen, ist die Software lauffähig auf der Hardware zu installieren. Die AUFTRAGNEHMERIN gewährleistet, dass Hard- und Software problemlos miteinander interagieren.
22.2 Leistet die AUFTRAGNEHMERIN Nacherfüllung durch Nachbesserung, so hat sie für die Dauer der Nach- besserung ein kostenloses Ersatzgerät am Belegungsort aufzustellen.
22.3 Steht der AUFTRAGGEBERIN aus Mängeln Schadensersatz zu, so kann sie unbeschadet weitergehen- der Schäden als Nutzungsausfall pro Tag des Ausfalls 0,09 % des Nettoanschaffungspreises der betroffe- nen Systeme geltend machen, wobei der AUFTRAGNEHMERIN der Nachweis eines geringeren Scha- dens möglich ist.