A1 Domain Service Musterklauseln

A1 Domain Service. Im Rahmen des Produktes A1 Domain Service erbringt A1 Telekom Austria Domaindienstleistungen. Inhalt des A1 Domain Service ist die Registrierung und die Pflege einer Second Level Domain (SLD) unter der vom Kunden gewählten Top Level Domain (TLD) wie im Folgenden näher bestimmt. Die Erbringung von Domaindienstleistungen wird unter Beteiligung Dritter durchgeführt. A1 Telekom Austria erbringt Domaindienstleistungen als Registrar nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. anders bezeichneten Vertragsgrundlagen („Registrierungsbedingungen“) der für die Vergabe von Domains unter der gegenständlichen TLD zuständigen Organisation (Vergabestelle). Mit Abschluss eines Domain Service Vertrages akzeptiert der Kunde die Geltung der für die gewünschte TLD maßgeblichen Registrierungsbedingungen der Vergabestelle, diese werden Bestandteil des Domain Service Vertrages zwischen A1 Telekom Austria und dem Kunden. Begriffsbestimmungen TLD – z.B. xxx.X0xxxxxxx.xx Der letzte Teil einer Webadresse (URL) steht in der Hierarchie an oberster Stelle. Es gibt eine endliche Anzahl festgelegter TLD. Beispiele: .at, .de, .com SLD – z.B. xxx.x0xxxxxxx.xx Sie kann grundsätzlich frei gewählt werden, weltweit kann eine SLD aber nur einmal unter der gleichen TLD registriert werden, andere Kombinationen sind möglich (z.B. x0xxxxxxx.xx, x0xxxxxxx.xxx). Domain – bezeichnet nachfolgend die vom Kunden gewünschte Kombination seiner gewählten SLD mit der entsprechenden TLD, zB xxx.x0xxxxxxx.xx Subdomain – z.B. xxxxxxxxxxxxx.x0xxxxxxx.xx X0 Xxxxxxx Xxxxxxx vermittelt die vom Kunden beauftragte Registrierung einer Domain bei der zuständigen Vergabestelle und übernimmt während der Vertragsdauer die Pflege der für den Kunden registrierten Domain. Durch die Registrierung einer Domain bei der für die TLD zuständigen Vergabestelle wird der Kunde zum Domaininhaber und erwirbt damit alle Rechte und Pflichten an dieser Domain. Für die gewünschte Domain kann der Kunde aus einer Vielzahl (etwa 250) an generischen (.com; .net; .org; etc.) und geografischen (.at; .de; etc.) TLD wählen. Die konkrete Verfügbarkeit einzelner SLD und TLD kann der Kunde durch Eingabe der gewünschten Domain in das von Telekom Austria zur Verfügung gestellte Registrierungssystem (siehe Punkt 1.3.) feststellen. Alternativ zur Neuregistrierung einer Domain übernimmt A1 Telekom Austria auf Wunsch die Pflege einer bereits bestehenden und für den Kunden registrierten Domain. Voraussetzung dafür ist der Xxxxxxxx xxx Xxxxxx (= Xx...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.