Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 21.1 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abge- schlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich per E-Mail oder Brief aufgekündigt werden. Sofern im Ange- bot nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten als vereinbart. Für den Fall, dass der Vertrag innerhalb der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, so ist der Kunde ver- pflichtet, die für die Freischaltung beim Betreiber entstandenen Kosten sowie das Restentgelt, welches bis zum Ende des Kündigungsverzichts angefallen wäre, CANCOM zu ersetzen. CANCOM wird mit End- abrechnung dem Kunden diese Kosten in Rechnung stellen.
21.2 Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Der jeweilige Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Werden die SIP-Trunk-Dienste gemeinsam mit anderen Leistungen zB aus dem Service- vertrag oder mit einem Mietvertrag bezogen, so gelten die Mindestvertragsdauer sowie die Kündigungs- fristen gemäß den Vertragsbedingungen des Service- und/oder Mietvertrages auch für diese SIP-Trunk- Dienste.
21.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer, jener Monat, in dem CAN- COM mit der Leistungserbringung beginnt.
21.4 CANCOM ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu beenden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte laufende Entgelt zu bezahlen. CANCOM trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.
21.5 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der CANCOM zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
21.6 CANCOM ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von CANCOM liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
21.7 Allfällig andere mit CANCOM bestehende Verträge bleiben von einer Vertragsbeendigung der SIP-Trunk- Dienste unberührt.
21.8 Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung sei- tens CANCOM beend...
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werden.
23.2. Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schrift- lich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
23.2.1. Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
23.2.2. wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte;
23.2.3. Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation;
23.2.4. im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16);
23.2.5. wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen;
23.2.6. wenn Tele2 den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unver- züglich nachkommt;
23.2.7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt;
23.2.8. wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher im Sinne des KSchG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden;
23.2.9. schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten;
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. Ihr Vertrag ist für den im Antrag angegebenen Zeitraum ab- geschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf des jewei- ligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Haben Sie Ihren Vertrag von vornherein mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie ihn zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimo- natigen Frist kündigen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Ziffer 10.3 AUB 2015 zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie bitte den genannten Bestimmungen.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. Ihr Vertrag gilt für die im Versicherungsantrag vereinbarte Ver- tragsdauer. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Vertragspartner eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Haben Sie Ihren Vertrag von vornherein mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie ihn zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutzvertrag – nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Rahmen von § 13 ARB – nach einer Beitragserhöhung auf Grundlage von § 10 ARB zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie bitte den genannten Bestimmungen.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 14.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Bestellformular bezeichneten Datum bzw. unmittelbar nach der Beauftragung zunächst für die Dauer der im Bestellformular vereinbarten Laufzeit („Subscription“). Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.
14.2 Soweit im Einzelfall mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um drei weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.
14.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
14.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Der Anbieter erklärt sich bereit, den Kunden aufgrund einer gesondert zu schließender einvernehmlicher Vereinbarung zu unterstützen. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.
14.5 Darüber hinaus, ist der Anbieter berechtigt, mit angemessener Vorlauffrist nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden von ihm bestimmte einzelne SaaS-Dienstleistungen einzustellen. Ziffer 14.4 gilt entsprechend.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 7.1. Soweit nicht anders vereinbart gilt: Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von einem Jahr (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
7.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB; Textform (z.B. E-Mail oder Fax) genügt nicht.
7.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die für den Kunden gehosteten Daten gelöscht. Der Kunde fertigt bei Bedarf rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit externe Sicherheitskopien an.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 1. Der Vertrag beginnt und endet gemäss den Bestimmungen des Servicevertrags. Ein Servicevertrag wird in der Regel für die Dauer von mindestens 12 Monaten abgeschlossen. Bei vereinbarter Mindestvertragszeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragszeit stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien unter Beachtung einer Frist von drei Monaten schriftlich auf Ende einer 12-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Vertragsgebühr gemäss Ziffer 4.1 wird nicht zurückerstattet. Der Kunde hat das System zur kostenpflichtigen Ausserbetriebsetzung (ABS) an QUADIENT Wallisellen auf eigene Kosten zurück zu senden.
2. Die Dauer von Serviceverträgen der Kategorie Neopass 3 ist für das gleiche System auf maximal 5 Jahre beschränkt. Mit Ablauf dieser Maximaldauer wird ein solcher Servicevertrag - sofern er nicht gemäss Ziff. 6.1 gekündigt wurde - automatisch in einen Servicevertrag der Kategorie Neopass 1 umgewandelt.
3. Der Kunde kann den Servicevertrag zusätzlich zur Kündigungsmöglichkeit nach Ziff. 6.1 im Falle einer Vertragsverletzung durch QUADIENT unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorzeitig ausserordentlich kündigen: • Die Vertragsverletzung ist durch den Kunden konkret und schriftlich zu rügen und der Kunde hat unter Ansetzung einer angemessenen Frist die Beseitigung der Störung zu verlangen, unter Androhung der ausserordentlichen Kündigung im Fall des ungenutzten Ablaufs der angesetzten Frist. • Die Frist zur Beseitigung der Störung muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer und durch den Kunden ausgewiesener Eilbedürftigkeit zulässig. • Der Kunde hat die ausserordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach ungenutztem Ablauf der angesetzten Frist schriftlich auszusprechen. Diese Frist steht während der Dauer von Verhandlungen still.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. Die Dauer der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus der Lizenzvereinbarung. Während der Dauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung dieser Vereinbarung durch Harenberg ist möglich, sofern der Vertragspartner gegen eine Regelung der Lizenzvereinbarung verstößt und diesen Verstoß nach Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Eine Abmahnung ist entbehr- lich, wenn der Vertragsverstoß so gravierend ist, dass ein weiteres Festhalten an der Lizenz- vereinbarung durch Harenberg unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Vertragspartner die Marke in der Gestaltung (Farbe, Grafik usw.) ändert oder ohne Erlaubnis Dritten Unterlizenzen einräumt. Ohne gesonderte Vereinbarung mit Harenberg steht dem Vertragspartner kein Recht zum Abverkauf von Lagerware zu.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 11.1 Anwendbarkeit. Soweit es sich bei Verträgen um Dauerschuldverhältnisse handelt (z.B. Backend-Service) gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 11.
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 26.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Davon jeweils unberührt bleibt eine allfällige ausdrückliche Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes gemäß Punkt 26.2.
26.2. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist.
26.3. Für eine allfällige Vertragsverlängerung kann der Kunde zu diesem Zeitpunkt gültige Angebote von Drei unter Vereinbarung eines neuerlichen Kündigungsverzichts (Punkt 26.2.) nutzen, wobei die AGB zum Zeitpunkt des neuerlichen Kündigungsverzichtes zur Anwendung kommen.
26.4. Sofern nichts anderes vereinbart und eine Mindestvertragsdauer einzuhalten ist, gilt folgendes: Erfolgt eine ordentliche Kündigung nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf, so gilt jedes Mal eine weitere solche Bindungsdauer von einem Jahr ab Ablauf der jeweils letzten Bindungsdauer als vereinbart.
26.5. Für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht iSd § 4 Ziff 66 TKG gelten aufgrund der erforderlichen technischen und organisatorischen Umsetzung bei Drei gem § 212 Abs 17 iVm § 135 Abs 4 TKG die nachfolgenden Abweichungen erst für Vertragsabschlüsse ab 01.05.2022, sofern diese nicht ausdrücklich gem § 135 Abs 4 TKG darauf verzichtet haben:
26.5.1. 135 Abs 1 TKG (Mindestvertragsdauer 24 Monate);
26.5.2. 135 Abs 5 TKG (Kündigungsfrist);
26.5.3. 135 Abs 6 TKG (Information über Ende der vertraglichen Bindung sowie Vertragskündigung).
26.6. Bei Bündelprodukten iSd § 136 TKG, bei denen neben einem Internetzugangsdienst oder nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst weitere Dienste oder Endeinrichtungen inkludiert sind, sind Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht iSd § 4 Ziff TKG 66, sofern sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, auf die Anwendung dieser Bestimmungen ganz oder teilweise zu verzichten, die wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder wegen einseitiger Änderungen gemäß Punkt 24.3. zur Beendigung einzelner Bestandteile des Bündels berechtigt sind, auch zur Kündigung der anderen Bestandteile des Bündels berechtigt.
26.7. Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil j...