Abbildungsverzeichnis Musterklauseln

Abbildungsverzeichnis. Abbildung 1: Konstruktionsdiagramm eines DfD-Gebäudes [11] 10 Abbildung 2: Lebenszyklus von Gebäuden 13 Abbildung 3: Schematische des linearen Wirtschaftssystems [22] 14 Abbildung 4: Schematische Kreislaufwirtschaft [22] 15 Abbildung 5: Scherschichten (Shearing layers) von Xxxxxxx Xxxxx [24] 16 Abbildung 6: Systemtrennung mit Primär-, Sekundär- und Tertiärsystem [25] 17 Abbildung 7: Unterschied zwischen Fixe- und Umkehrbarverbindung [2] 18 Abbildung 8: Rohstoffkreislauf in der Wald- und Holzwirtschaft [27] 19 Abbildung 9: Massivholzbau [27] 20 Abbildung 10: Holzrahmenbau [27] 21 Abbildung 11: Skelettbau [27] 22 Abbildung 12: Scherschichten im Holzbau, Modellanpassung von Stewart Brand 24 Abbildung 13: Schichten im Holzbau 24 Abbildung 14: Standardisiertes Bausystem von Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx [32] 29 Abbildung 15: Energiefluss von der Primärenergie bis zum Nutzen [5] 35 Abbildung 16: Kommunikation nach Ziel Gruppen 43 Abbildung 17 : Beziehung zwischen der Komplexität einer Einheit und ihrem Potenzial zur Wiederverwendung 46 Abbildung 18: Möglichkeiten im Umgang mit Baumaterialien nach ihrem ersten Lebenszyklus 47 Abbildung 19: Varianten des Holzrahmen-Aufbaus 49 Abbildung 20: Varianten des Massivholz Aufbaus 50 Abbildung 21 : HBV-Decke Aufbau 51 Abbildung 22 : Brettschichtholzdecke Aufbau 52 Abbildung 23 : Holhkastendecke Aufbau 52 Abbildung 24: Ablaufprozess Wiederverwendung und Recycling 54 Abbildung 25: Benötigte graue Energie der Herstellung von Aussenwand-Kerne 59 Abbildung 26 : Verursachte Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von Aussenwand-Kernen 60 Abbildung 27 : Benötigte graue Energie für die Herstellung von Aussen- und Innenverkleidungen 62 Abbildung 28 : Verursachte Treibhausgasemissionen für die Herstellung von Aussen- und Innenverkleidungen 62 Abbildung 29 : Benötigte graue Energie für die Herstellung von Deckensystemen 64 Abbildung 30 : Verursachte Treibhausgasemissionen für die Herstellung von Deckensystemen 64 Abbildung 31 : Phasen der Bauplanung nach SIA 112:2014 72 Abbildung 32 : Scherschichten im Holzbau, Modellanpassung von Xxxxxxx Xxxxx 74 Abbildung 33 : Anpassungsfähigkeit und Arbeitsaufwand in Abhängigkeit der Einheitskomplexität 76 Abbildung 34 : Scherschichten für den Detailaufbau 77 Abbildung 35 : Hilfe für die Gebäudeplanung im Sinn des Rückbaus und der Wiederverwendung 82
Abbildungsverzeichnis. Abbildung 1 Sicherheitsmeldung 4 Abbildung 2 Systemsteuerung 5 Abbildung 3 Java Control Panel 5 Abbildung 4 Temporäre Internetdateien 6 Abbildung 5 Cache-Anzeigeprogramm 6 Abbildung 6 Berechtigungssystem 7 Abbildung 7 Vertragsassistent 8 Abbildung 8 Neuen Berufsausbildungsvertrag anlegen 10 Abbildung 9 Daten des ausbildenden Betriebs 10 Abbildung 10 Daten des Auszubildenden 11 Abbildung 12 Auswahl weiterer Ausbildungsberufe 12 Abbildung 15 Angaben zur schulischen Bildung 14 Abbildung 16 Angaben zur Ausbildungszeit 15 Abbildung 17 Ort der Ausbildung und Ausbildungsmaßnahmen 16 Abbildung 18 Angaben zur Ausbildungsvergütung 16 Abbildung 19 Angaben zum Urlaubsanspruch 17 Abbildung 20 Statistikdaten 18 Abbildung 25 Formularleiste 22 Abbildung 26 Antrag speichern 23 Abbildung 28 Vertrag suchen 24 Abbildung 29 Vertrag aufrufen und ändern 26 Abbildung 30 Allgemeine Optionen 28 Abbildung 31 Benutzerspezifische Optionen 29 Abbildung 32 Mailoptionen 30 Abbildung 33 Sicherheitsoptionen 31 Abbildung 34 Serienverarbeitung 31 Abbildung 35 Administration 32 Abbildung 36 Benutzerpflege 33 Abbildung 37 Login 33 Abbildung 38 Benutzer pflegen / anlegen 34 Abbildung 39 Benutzer neu anlegen 34 Abbildung 40 Benutzer löschen 35 IHK Gesellschaft für Informations- verarbeitung mbH Xxxx-Xxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxxxx xxx.xxx-xxx.xx Tel: +00 (0) 000 00 00 – 0 Fax: +00 (0) 000 00 00 – 111 E-Mail: xxxx@xxx.xxx.xx
Abbildungsverzeichnis. Abbildung 1: Flussdiagramm der Herstellung der deklarierten Xxxxxxxxxx 0 Abbildung 2: Flussdiagramm der Prozesse im Lebenszyklus 8 Abbildung 3: Relative Beträge der verschiedenen Lebenszyklusphasen 14 Abbildung 4: Relative Beiträge einzelner Teilbereiche in der Produktionsphase (A1-A3) 15
Abbildungsverzeichnis. Abbildung 1 - Anfechtungsgründe 5 Abfindungen 2, 4, 5 Absatz 8 Abwicklungsvertrag Abwicklungsverträges 4 Altersrenten 3 Änderungskündigungen 1 Änderungskündigungen 5 Änderungskündigungen 5 Anfechtung 1, 5, 6, 7 Arbeitgeber 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 Arbeitnehmer 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 Arbeitslosengeld 3, 4 Arbeitsrecht 2, 12, 16, 17 Arbeitsverhältnis 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 13, 15, Arbeitsverhältnisses 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 16, 17 Arbeitsverträge 10, 14 Arbeitsverträge 2, 3, 5 Arbeitsvertrages 17 Aufhebungsverträge 1, 2, 3, 4 Auflösende Bedingungen 1, 3, 4 Auflösungsurteile 1, 5 Auflösungsvereinbarungen 2 Auflösungsverträge 3, 4 Auswahlverfahren 13 Befristungen 1 Befristungen 3 Befristungen 3 Befristungen 3 Befristungen 3 Befristungen 3 Befristungen 3 Befristungsregelung 3 Befristungsvereinbarung 3 Beschäftigung 3 Betriebsvereinbarungen 15, 19 Eigenschaftsirrtümer 1, 6 Empfänger 7, 16, 19, 20 Erklärungsirrtümer Erklärungsirrtums 6, 7 Formvorschriften 19 Gefahrübergang 6 Gestaltungsfreiheit 4 Gestaltungsklagen 5 Haustürgeschäfte Haustürgeschäft 4 Identitätsirrtümer 1, 7, 8 Informationen 3 Inhaltsirrtümer 1, 6, 8 Intensität 18 Kündigungen 1, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 Kündigungen 2 Kündigungen 2 Kündigungen 2 Kündigungen 3 Kündigungen 4 Kündigungen 4 Kündigungen 4 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 5 Kündigungen 6 Kündigungsfristen 16, 20 Kündigungsschutz 1, 2, 4, 13 Lage 9, 10 ordentliche Kündigungen 19 ordentliche Kündigungen 5 Pflichtverletzungen 11, 17, 18 Rechtsfolgen 18 Rechtsgeschäft 7 Rechtsnachfolgerin 8 Reichweite 12, 13 Rückzahlungsklauseln 5 Sonderkündigungsschutz 5 Sperrzeiten 3, 4 Tag 4, 20 Tarifverträge 3, 5, 19 Vertragspartei 17 Vertragsparteien 10 Willenserklärung 6, 7, 8, 19 Willenserklärungen 7
Abbildungsverzeichnis. Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung, Marktgemeinde Konnersreuth 10 Abbildung 2: Flächennutzungen in der Marktgemeinde Konnersreuth im Jahr 2011 11 Abbildung 3: Aktueller Strombedarf der Marktgemeinde Konnersreuth nach Verbrauchergruppen 12 Abbildung 4: Stromerzeugung durch und Zubau von PV-Anlagen im Gemeindegebiet 14 Abbildung 5: Häufigkeit der Gebäudetypen in Konnersreuth 16 Abbildung 6: Verteilung der Baualtersklassen in Konnersreuth 17 Abbildung 7: Aktueller Wärmebedarf der Gemeinde Konnersreut nach Verbrauchergruppen 18 Abbildung 8: Endenergiebedarf der Gemeinde Konnersreuth nach Verbrauchergruppen 21 nach Energieträgern 26 Abbildung 10: Ungefähre Baumartenzusammensetzung im Waldbestand des Gemeindegebietes 38 Abbildung 11: Landwirtschaftliche Nutzung in Konnersreuth 2011 39
Abbildungsverzeichnis. Abbildung 1: Selbstbewertung der Sprechfertigkeit unter den Schülern 23 Abbildung 2: Bewertung der Schülersprechfertigkeit bei den Lehrern 23 Abbildung 3: Vergleichende Darstellung der Bewertung der Schülersprechfertigkeit 24 Abbildung 4: Bewertung des Übungsangebots vom Lehrwerk 25 Abbildung 5: Teilnahme der Xxxxxxx an Sprechaktivitäten im Unterricht 26 Abbildung 6: Schülersprechanlass außerhalb des Unterrichts 27 Abbildung 7: Schülerzugang zum Computer 28 Abbildung 8: Schülerzugang zum Internet 28 Abbildung 9: Vergleichende Darstellung der Einstellung zur Lernsoftware 30 Abbildung 10: Allgemeine Einstellung zur Lernsoftware 30 Abbildung 11: Zweitsprachliches Sprachproduktionsprozess nach Wolff (2002: 336) 34 Abbildung 12: Bausteine einer mediengestützten Lernumgebung nach Euler 45 Abbildung 13: Kategorisierung von digitalen Medien 52

Related to Abbildungsverzeichnis

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.