Vergleichende Darstellung Musterklauseln

Vergleichende Darstellung. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine vergleichende Darstellung der jährlichen Verän- derung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mit der Er- tragsentwicklung der Gesellschaft der letzten fünf Jahre: 2021 gegenüber 2020 1 2020 gegenüber 2019 1 2019 gegenüber 2018 1 2018 gegenüber 2017 1 2017 gegenüber 2016 1 Xx. Xxxxx Xxxx Philips 1,16 % 215,63 % 2 - - - Xxxxxxxxxx Xxxxx 6,13 % 30,94 % -8,94 % -2,03 % 10,79 % Xx. Xxxxxx Xxxx -78,33 % 2 12,96 % -6,76 % - - Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx - -100,00 % 2 -28,24 % 2 6,94 % 1,10 % Xx. Xxxxxx Xxxxx - - - -100,00 % 2 -39,46 % 2 Xx. Xxxx Xxxxxxxxxxxxx 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % -9,09 % Xx. Xxxxx Xxxxxxxxx 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % -9,09 % Xx. Xx. Xxxxx Xxxxxxxxxxx 0,00 % 0,00 % 0,00 % 77,87 % 2 - Xx. Xxxx Xxxxx- xxxx Tanner 0,00 % 0,00 % 0,00 % 77,87 % 2 - Xx. Xxxxxx Xxxxx Dieken -4,00 % 76,47 % 2 - - - Xx. Xxxx Xxxxxx - -100,00 % 2 -58,80 % 2 -4,00 % -3,85 % Jahres- xxxxxxxx0 323,34% -28,71% -407,80% -547,95% -90,77% EBIT (Konzern)4 -1.432,28% -116,97% -25,12% -21,53% -36,72%
Vergleichende Darstellung. Die Vergütung der Vorstände der Delticom AG hat sich in den vergangenen Jahren im Verhältnis zu den dargestellten Leistungskriterien für die Erfolgstantieme bzw. zu den Beschäftigten des Delticom-Kon- zerns wie folgt entwickelt (in %): Jährliche Veränderung 2020/2021 2019/2020 2018/2019 2017/2018 2016/2017 Vorstandsmitglied Xxxxxx xxx Xxxxxxx -2,7 -2,6 -1,9 0,3 -0,6 Xxxxxxx Xxxxxx -19,6 16,3 -2,3 0,3 9,1 Xxxxxx Xxxxx 26,7 219,6 100,0 - - Xxxxxxxxx Xxxxxxx 39,0 100,0 - - - Xxxxxxx Xxxxxxx 100,0 - - - - Xxxxxx Xxxxxx 44,9 100,0 - - - Aufsichtsratsmitglied Xxxxxxxxx Xxxxxx 100,0 0,0 - - - Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxx 000,0 0,0 0,0 0,0 33,3 Xxxx-Xxxx Xxxx 100,0 0,0 - - -
Vergleichende Darstellung. Das HGB-Ergebnis, die durchschnittliche Mitarbeitervergütung sowie die durchschnittliche Vergütung der Vorstandsmitglieder entwickelten sich in den Jahren 2017 bis 2021 wie folgt: in T€ HGB- Ergebnis Mitarbeiter- vergütung Vergütung Vorstandsmitglieder 2018 3.184 61,6 354 % -56,7 +0,2 0 2019 1.377 61,7 354 % +105,7 -2,4 +5,9 2020 2.832 60,2 375 % -65,9 +3,8 +1,1 2021 966 62,5 379 Die Beschaffung und Aufbereitung der Daten zur Mitarbeitervergütung für das Jahr 2017 würde einen nicht vertretbaren Aufwand verursachen. Bei diesem vertikalen Vergütungsvergleich nutzt die Gesellschaft daher teilweise die Übergangsvorschrift des § 26j Abs 2 Satz 2 EGAktG, so dass die verpflichtenden Angaben für fünf Jahre erst im Vergütungsbericht 2022 gemacht werden. Bei der Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wurden alle Mitarbeiter der Konzernunternehmen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, (ohne Vorstand) einbezogen. Die Vergütung umfasst die fixe sowie die kurzfristige und langfristige variable Vergütung (soweit gewährt). Sonstige Nebenleistungen haben eine für den Zweck des vertikalen Vergütungsvergleichs nachrangige Bedeutung und sind daher nicht berücksichtigt. Gemäß Empfehlung G.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung das Verhältnis der Vergütung des Vorstands zu der des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Die Relationen entwickelten sich wie folgt: Relation der Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Vorstandsmitglieder zur… Geschäftsjahr Gesamtvergütung der oberen Führungskräfte Gesamtvergütung aller Mitarbeiter 2018 3,3 5,7 2019 3,2 5,7 2020 3,2 6,2 2021 3,4 6,1
Vergleichende Darstellung. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung des Vorstands mit der Ertragsentwicklung der Gesellschaft der letzten fünf Jahre: 2021 gegenüber 2020* 2020 gegenüber 2019* 2019 gegenüber 2018* 2018 gegenüber 2017* 2017 gegenüber 2016* Xxxxxxxxx Xxxx -2 12 5 12 13 Jahresergebnis1 52,9% -19,3% 68,2% -278,8% -27,1% EBIT (Konzern)2 87,6% -26,1% 30,8% 69,8% 30,8% * Die zugrunde gelegte Gesamtvergütung der Geschäftsjahre 2016 bis 2020 ist die Gesamtvergütung gemäß Vergütungsbericht des jeweiligen Geschäftsjahres (für den Vorstand gemäß Zuflusstabelle des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017). Die Ermittlung der
Vergleichende Darstellung. 12 Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Vergleichende Darstellung. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmit- glieder mit der Ertragsentwicklung und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentenbasis (Full- Time-Equivalent; FTE) gegenüber dem Vorjahr. Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand der finanziellen Leis- tungsindikatoren Umsatz, operatives Ergebnis (EBITDA) sowie des Jahresfehlbetrags / Jahresüberschusses dargestellt. Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Ver- gütung der Arbeitnehmer wird auf die Entwicklung der weltweit beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt. Der Wert ermittelt sich durch Division der globalen Lohn- und Gehaltszahlungen, siehe Konzernanhang << Ziffer 4, Personalaufwand >>, bereinigt um Organvergütungen, durch die im Jahresdurchschnitt beschäftigte Anzahl von Mitarbeitern (FTE). 20201) Vorstandsvergütung2) Xx. Xxxx Kaufmann +30 % Xxxxxx Xxxxxxxx +82 % Xxx Xxxxxxx +79 % Aufsichtsratsvergütung2) Xxxx Xxxxxxxx 0 % Xxxx. Xxxxx Nemetschek 0 % Xxxxxxx Xxxxxx 0 % Xxxx Xxxxxx 0 % Ertragsentwicklung Umsatz Nemetschek Group +14,2 % Operatives Ergebnis (EBITDA) Nemetschek Group +28,8 % Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Nemetschek SE + 9,5 % Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Nemetschek Group +40,2 % Belegschaft Personalaufwand pro FTE +4,7 %
Vergleichende Darstellung in T€ 2021 in % 2020 Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx 2.585 17 % 2.202 Xx. Xxxx Xxxxx 890 25 % 714 Xxxxxx Xxxxxxx 1.285 13 % 1.138 Xxxx Xxxxxx Xxxxxx 990 27 % 777 Ehemalige Vorstandsmitglieder Xxxxxxxx Xxxx 336 – 73 % 1.246 Xxxx Xxxxxxxxx 0 – 100 % 114 Sonstige 517 3 % 501 Ertragsentwicklung Bereinigtes EBITDA in Mio. € 1.175 70 % 692 Jahresergebnis der Sartorius AG in Mio. € 41 – 64 % 113 Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter Mitarbeiter des Konzerns im Inland 89 1 % 88 Bei der Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer sind alle Mitarbeiter der deutschen Konzernunternehmen (ohne Vorstand) einbezogen worden. Die durchschnittliche Vergütung enthält neben den Löhnen und Gehältern auch die Sozialabgaben sowie Aufwendungen für die Altersversorgung. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der Sartorius AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Die Vergütung von Teilzeitkräften wurde auf Vollzeitäquivalente hochge- rechnet.
Vergleichende Darstellung in T€ 2021 in % 2020 Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) 261 0 % 262 Xxxxxxx Xxxxxx (Stellvertretender Vorsitzender) 137 – 2 % 140 Xxxxxxx Xxxxxx 70 30% 54 Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxxx Ebsworth 57 2 % 56 Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx 57 2 % 56 Xxxxx Xxxxxxxxx 00 2 % 56 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 57 2 % 56 Xxxxxxx Xxxxxx (ab 16.05.2020) 75 142 % 31 Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx 57 2 % 56 Xxxxxxx Xxxx Xxxxxx (ab 01.03.2021) 49 Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx 56 0 % 56 Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxxx Trützschler 108 0 % 108 Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats Xxx Xxxxxxxxxx (bis 28.02.2021) 16 – 83 % 95 Xxxxxxx Xxxxxxxx (bis 15.05.2020) 0 – 100 % 23 Ertragsentwicklung Bereinigtes EBITDA in Mio. € 1.175 70 % 692 Jahresergebnis der Sartorius AG in Mio. € 41 – 64 % 113 Durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter Mitarbeiter des Konzerns im Inland 89 1 % 88 Bei der Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer sind alle Mitarbeiter der deutschen Konzernunternehmen (ohne Vorstand) einbezogen worden. Die durchschnittliche Vergütung enthält neben den Löhnen und Gehältern auch die Sozialabgaben sowie Aufwendungen für die Altersversorgung. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der Sartorius AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Die Vergütung von Teilzeitkräften wurde auf Vollzeitäquivalente hochge- rechnet.
Vergleichende Darstellung. In der nachfolgenden Tabelle sind die jährliche Veränderung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung, der Ertragsentwicklung der ADVA SE, gemessen am Jahresüberschuss, des Umsatzes, des pro forma EBIT und der Nettoliquidität auf Konzernebene, sowie der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung und der Vergütung des oberen Managements auf Vollzeitäquivalenzbasis dargestellt: Xxxxx Xxxxxxx 37 % Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx 75 % Xxxxxx Xxxxxx 61 % Xxxxx Xx. John 38 % — % Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Vorsitzender — % Xxxxxxx Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Vorsitzende Xxxxxxx Xxxxxx — % Jahresüberschuss der ADVA SE gemäß HGB 5 % Konzernumsatz 7 % Proforma EBIT des Konzerns 62 % Nettoliquidität des Konzerns * 2.607 % Durchschnittliche Jahresvergütung des oberen Führungskreis 0 % Durchschnittliche Jahresvergütung der Gesamtbelegschaft 3 % * Die Nettoliquidität als Zielgröße für die Vergütung berücksichtigt nicht die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16. Der Vergleich der relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung wird auf Basis der gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung gem. § 162 AktG ausgewiesen. Beim Vergleich der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung erfolgt eine Betrachtung der Vergütung der Vorstandsmitglieder untereinander sowie im Vergleich zum oberen Führungskreis und zu der relevanten Gesamtbelegschaft im Unternehmen. Der Aufsichtsrat berücksichtigt dabei, neben den aktuellen Relationen der Vergütung der unterschiedlichen Ebenen zueinander, insbesondere auch die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen im Zeitablauf. Die Vergütungsbestandteile umfassen die Gesamtjahresvergütung. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 19. Mai 2021 gebilligt und ist zudem in § 12 der Satzung der ADVA Optical Networking SE geregelt. Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder (Angaben nach § 113 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG) basiert auf einer reinen Fixvergütung ohne variable Bestandteile sowie ohne aktienbasierte Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine reine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Eine reine Festvergütung ist auch in der Anregung von G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen. Entsprechend erhielten die Mitglieder des Au...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.