Ausblick Musterklauseln

Ausblick. Aus Sicht der DRAG stellt Xxxxxxx eine aussichtsreiche Beteiligung dar, die mit hohen Chancen, aber auch mit Risiken verbunden ist. Der Buchwert der Aktien, der drei Wandelschuldverschreibungen und der Darlehens be- läuft sich zum Datum des Prospekts auf rund EUR 30 Mio. Davon sind knapp EUR 2 Mio. besichert. Almonty ist nach Einschätzung der Gesellschaft auf einem guten Wege, der wichtigste Produzent außerhalb Chinas zu wer- den. Die weitere Entwicklung hängt wesentlich an der Preisentwicklung von Wolfram und der Finanzierungsfä- higkeit von Almonty. Die Prime Lithium AG mit Sitz in Mannheim ging im Jahr 2021 hervor aus der der formwechselnden Umwandlung der Jutland Petroleum GmbH und betreibt seit dem Geschäftsjahr 2022 ein Entwicklungsprojekt zur Verarbeitung von Lithiumvorprodukten zu hochreinen Lithiumerzeugnissen. Insgesamt sind dafür im Geschäftsjahr 2022 Ent- wicklungsausgaben in Höhe von EUR 0,7 Mio. angefallen. Für 2023 beläuft sich das vom Aufsichtsrat der DRAG und der Prime Lithium AG freigegebene Budget auf rund EUR 3 Mio. Dieses Lithium-Projekt befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, so dass die Erfolgswahrscheinlichkeit des Projekts aus heutiger Sicht noch nicht ver- lässlich beurteilt werden kann. In den kommenden Jahren können die Investitonen bei steigender Erfolgswahr- scheinlichkeit weiter zunehmen. Vorstand und CEO der Prime Lithium AG ist Xx. Xxxx Xxxxxxxx. Xx. Xxxxxxxx ist Chemiker und Manager. Die Tin International GmbH mit Sitz in Mannheim entstand aus der formwechselnden Umwandlung der Tin In- ternational AG mit Sitz in Leipzig, die am 21. Februar 2023 von der Hauptversammlung beschlossen und am 14. Xxxx 2023 im Handelsregister der Amtsgerichts Leipzig sowie am 23. Mai 2023 im Handelsregister der Amtsge- richts Mannheim eingetragen wurde. Zuvor hatte die Deutsche Rohstoff AG als Hauptaktionärin der TIN ein Übertragungsverlangen nach § 327a AktG an den Vorstand der TIN gerichtet, in dem verlangt wurde, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der TIN einzuberufen sei, in der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Rohstoff AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Beschluss zu fassen sei. Diese Hauptversammlung fand am 28. November 2022 statt und fasste den Übertragungsbeschluss, wonach die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,60 je Aktie auf die DRAG über- tragen wurden. Im Vorfeld hatte die TIN bereits im Febr...
Ausblick. Wegen der Dynamik, mit der sich die Arbeitswelt verändert, werden auch Recht- sprechung und Wissenschaft künftig gefordert sein, sich mit dem Sachmittelan- spruch des Betriebsrats zu befassen. Auch wenn durch die jüngeren Entschei- dungen des Bundesarbeitsgerichts wesentliche Fragen insbesondere zum Sach- mittel Personal Computer und Internetzugang als geklärt angesehen werden können, bedarf es wenig Phantasie, um künftige Streitgegenstände zu erahnen. So könnte die allgemeine Verfügbarkeit aktueller Gesetzestexte und Entschei- dungen im Internet zu Diskussionen darüber führen, dass die bisherige Hand- bibliothek des Betriebsrats aus Gesetzestexten, Kommentaren und Fachzeitschrif- ten irgendwann nicht mehr in gleichem Umfang als Informationsquelle erforder- lich ist. Ein fortbestehendes Erfordernis an Printmedien lässt sich aber jedenfalls aus heutiger Sicht regelmäßig damit begründen, dass das Internetangebot die Handbibliothek nur ergänzt, nicht ersetzt. Dies gilt schon aufgrund der unter- schiedlichen Arbeitsgewohnheiten und Fähigkeiten der Benutzer. Daneben drängt sich die Frage auf, ob Wechselwirkungen zwischen einem erfolgreichen Begehren auf Einrichtung eines Internetzugangs und dem Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern bestehen. Dabei wird man aber nicht aus dem Blick verlieren dürfen, dass virtuelle Schulungsangebote eine reale Schulungsteilnah- me nicht ohne weiteres gleichwertig ersetzen. Soweit das Bundesarbeitsgericht zuletzt wiederholt betont hat, dass der Betriebsrats selbst zur Einhaltung daten- schutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich ist, kann hieraus sogar ein entspre- chender – allgemeiner – Schulungsbedarf erst entstehen.47 45 DKKW-Wedde, § 40 Rn. 210; Fitting, § 40 Rn. 148; GK-BetrVG-Weber, § 40 Rn. 199; H/S/W/G/N/R-Glock, § 40 Rn. 153; Xxxxxxxx-Xxxxxxx, § 40 Rn. 90; WPK-Kreft, § 40 Rn. 61.
Ausblick. Die zunehmende Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien und der parallele Abbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten werden zukünftig den Flexibilitätsbedarf erhöhen. Flexible Nachfrageprozesse können diese Flexibilität grundsätzlich direkt am EOM bereitstellen. Eine Möglichkeit hierfür ist es, Stromlieferverträge so zu gestalten, dass die Preissignale des EOM für das Unternehmen sichtbar werden, beispielsweise über zeitvariable Tarife, die sich an den Börsenpreisen orientieren bzw. diese direkt als Echtzeitpreise weitergeben.13 Kurzfristige Preisunterschiede (Spreads) aus dem Markt werden somit sichtbar und können durch Nachfrageflexibilität genutzt werden. Allerdings müssen die im Folgenden beschriebenen regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Entwicklungen beachtet werden. Hemmnisse auf Ebene der Entgeltsystematik sowie des Bilanzkreismanagements haben neben den Strompreisen an der Börse selbst ebenso Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Vermarktung und spielen daher eine zentrale Rolle in der Beurteilung der Vermarktungsmöglichkeiten.
Ausblick. Die vorliegende Ausarbeitung hat gezeigt, dass Lernende unterschiedlicher Schul- formen in ihrem Denken und Handeln durch die Zukunftswerkstatt eine positive Entwicklung erfahren. Mitunter gab es vereinzelnd auch negative Entwicklungen einzelner Items, die jedoch insgesamt betrachtet nicht ins Gewicht fallen. Die Zukunftswerkstatt hat die Lernenden als Fördermöglichkeit zu einem konsum- kritischen Verhalten angeleitet. Die entstandenen konstruktiven Ideen über nachhaltige Lebens- und Produktionsstile schärfen die Entwicklung der Lernenden insbesondere in der Übernahme von Verantwortung. Die Lernenden bringen sich aktiv in einer zukunfts- fähigen Gesellschaft ein und nehmen die Rahmenbedingungen des Marktes nicht mehr einfach nur als quasi natürlich hin. Sie übernehmen Verantwortung und entwickeln im Verlauf ein schärferes Bewusstsein für Probleme. Ihnen wird die Tragweite der behan- delten Thematik in der Zukunftswerkstatt bewusst. Sie entwickelten Ideen, welche die Bereitschaft zur Veränderung hinsichtlich eines umweltbewussten Verhaltens beschreibt und die in der Problemstellung (siehe Kapitel 2.1.) beschriebene Entwicklung von Jugendlichen durch Xxxxxx et al. (2015, S. 3) unterstützt. Die Erkenntnis, dass der Produktionsfaktor Boden bzw. die natürlichen Ressourcen, nicht unendlich zur freien Verfügung stehen, ist im Sinne des ökologischen Prinzips nicht neu. Einige der oben angeführten Projekte und Studien, wie beispielsweise die Bundesaktion Bürger initiieren Nachhaltigkeit (BIN) haben gezeigt, dass der ressour- censchonende Umgang mit unserer Umwelt wünschenswert ist und zudem von verantwortungsbewussten Bürgern angestrebt wird (vgl. difu 2005, o. S.). Zudem belegen diese Projekte und Studien, dass die Förderung eines öffentlichen Bewusst- seins eine Schlüsselrolle in der Bewältigung zur ökologischen Krise darstellt. Das zeigen nicht zuletzt die zumindest rückläufigen Emissionswerte und die damit verbun- dene Verbesserung von Umwelt und Natur – auch wenn die Problematik bei weitem nicht verschwunden ist. Die Antwort auf die Frage, wie das Bewusstsein geschärft werden könne, liefert nach Betrachtung der vorliegenden Daten die Methode der Zukunftswerkstatt im Rahmen der unterrichtlichen Gestaltung. Xxxxxx Xxxxxx leitete mit der in 2002 beschlossenen deutschen Nachhaltigkeits- strategie die nationale Umsetzung der Agenda 2030 ein (vgl. Bundesregierung 2017, S. 3). Damit einher geht die Forderung der Vereinten Nationen nach Umweltbildungs- maßnahmen, die ...
Ausblick. Um auch den künftigen Anforderungen durch steigende Anteile erneuerbarer Energien, vor allem hinsichtlich der Flexibilitätsbereitstellung gerecht werden zu können, laufen zum Marktdesign der Regelenergie derzeit verschiedene Konsultationsverfahren. Dabei ist es eine zentrale Anforderung an ein neues Marktdesign, weitere Potenziale bei Anbietern von Flexibilität zu erschließen und für den Regelenergiemarkt nutzbar zu machen. Dies betrifft insbesondere die Auktionshäufigkeit, die Ausschreibungszeiträume, die Ausgestaltung von Produktlängen und Produktgrößen sowie das spezifische Gebotsdesign.
Ausblick. Die Änderungen der letztjährigen Novelle sollen eine Zunahme der Rahmenverträge bewirken. Da diese aber nach einer Übergangsphase erst ab Xxxx 2017 wirksam werden, ist noch unklar, ob die bisherigen Hemmnisse dadurch tatsächlich verringert werden. Des Weiteren führt eine Angleichung der Ausschreibungsbedingungen an die Regel- energie und gleichzeitige Vereinfachung der Präqualifikationsbedingungen für die Erbringung von Regelenergie dazu, dass durch die AbLaV vermutlich keine signifikanten Anreize zur Kontrahierung neuer Lasten erfolgen werden. Ohnehin wird diese in 2022 wieder außer Kraft treten und bietet somit nur einen kurzen Planungshorizont (§ 20 Abs. 2 AbLaV).
Ausblick. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Regelungen zu zuschaltbaren Lasten in der Zukunft durch weitere Verordnungen präzisiert werden und inwiefern sie technologieoffen auch für alternative Flexibilitätsoptionen ausgestaltet werden. 36 Siehe dazu auch die Begründung der Bundesregierung in der Drucksache 18/8972 vom 28.06.2016, S. 31 f. Abgerufen am 15.02.2017 unter xxx00.xxxxxxxxx.xx/xxx00/xxx/00/000/0000000.xxx.
Ausblick. Aus Sicht der DRAG stellt Xxxxxxx eine wesentliche und aussichtsreiche Beteiligung dar. Der Buchwert der Ak- tien, der beiden Wandelschuldverschreibungen und des Darlehens beläuft sich zum Datum des Prospekts auf ca. EUR 11 Mio. Davon sind knapp EUR 2 Mio. besichert. Das Management von Xxxxxxx hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass es eine klare "Buy- and Build" Strategie verfolgt und hat diese auch sehr konsequent in die Tat umgesetzt. Almonty ist nach Einschätzung der Gesellschaft auf einem guten Wege, der wichtigste Produ- zent außerhalb Chinas zu werden. Die weitere Entwicklung hängt wesentlich an der Preisentwicklung von Wolf- ram und der Finanzierungsfähigkeit von Almonty. SCOG ist die dritte Tochtergesellschaft der Deutsche Rohstoff USA, Inc. mit Ausrichtung auf das US-amerikanische Erdöl- und Erdgasgeschäft. Nach der Gründung Mitte 2015 gelang dem Management Ende 2016 eine erste grö- ßere Flächenakquisition. Es handelte sich um eine Paket von Minderheitsanteilen im bekannten Williston-Basin in North Dakota. Der Kaufpreis belief sich auf 38 Mio. USD. Bereits im April 2018, also nach nur 18 Monaten Haltedauer, veräußerte SCOG das Paket wieder und erzielte dabei einen Gewinn in Höhe von 16 Mio USD. Im Laufe des Jahres 2018 schieden mit Ausnahme der Deutsche Rohstoff USA alle Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Die DRAG entschied gemeinsam mit dem langjährigen Mitarbeiter Xxxxx Xxxxxx, die Geschäftstätigkeit fort- zusetzen und sich weiterhin auf das Williston Basin zu fokussieren.
Ausblick. Im vergangenen Geschäftsjahr arbeitete XXXXXXX intensiv an neuen Produkten und Lösungen. Bei meh- reren davon wurde nach dem Geschäftsjahresende am 30.09.2021 die Markteinführung vollzogen. So wur- den seit Oktober 2021 die hemisphärische Kamera MOBOTIX Q71 Hemispheric, die neue D71 Dome Ka- mera, die neue 4K MOVE-Kamera mit erweiterten Videoanalysefunktionen, der neue MOVE-Netzwerk-Vi- deorekorder mit 64 Kanälen oder neue intelligente Apps für die MOBOTIX 7 Plattform neu eingeführt. Wei- tere Neueinführungen, sowohl von Produkten/Hardware als auch von Lösungen/Software, deren Entwick- lung teils bereits im Geschäftsjahr 2020/21 (oder früher) begann, wurden weiter vorangetrieben und ste- hen vor ihrer Markteinführung.
Ausblick. Die Vernehmlassung zur Revision des BGSA ist abgeschlossen. Die Vorlage dürfte ab 2016 in den eidgenössischen Parlamenten beraten werden. Die eingegangenen Ergebnisse der Vernehmlassung verheissen nicht wirklich spürbare gesetzliche Verbesserungen für die Bekämpfung von Schwarzarbeit.