Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Musterklauseln

Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter. In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Abfall-, Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen.
Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter. In den Ständen dürfen keine Abfall-, Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. In den Ständen anfallende Abfall-, Wert- und Reststoffe sind regelmäßig, spätestens am Abend eines jeden Veranstaltungstages in geeignete Behältnisse einzufüllen, die dem Aussteller auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, und zur Entsorgung an die zum Gang gelegene Standgrenze zu stellen. Leicht brennbare Werkstoffe wie Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dgl. sind in verschlossenen Behältern unterzubringen und täglich, bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich, zu entfernen. Die ausgegebenen Abfall-, Wert- und Reststoffbeutel werden am Abend eines jeden Veranstaltungs- tages von der Reinigungsfirma entfernt. Weitergehende Informationen zur Abfallentsorgung siehe auch Punkt 6. „Umweltschutz“ sowie in den Bestellformularen für Ausstellerservices, Vordruck „Abfallentsorgung“.