Common use of Abhandenkommen von Schlüsseln Clause in Contracts

Abhandenkommen von Schlüsseln. A1-6.22.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von (1) fremden, privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemie- teten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Haupt-schlüssel für eine zentrale Schließanlage), (2) Türschlüsseln, die Dir im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehren- amtes gemäß A1-6.2 zur Verfügung ge- stellt wurden, (3) privaten Schlüsseln für fremde Kraft- fahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen), (4) Türschlüsseln, die Dir im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienst- herrn überlassen wurden, und die sich rechtmäßig in Deinem Ge- wahrsam befunden haben. A1-6.22.2 Ersetzt werden die Kosten für (1) den Ersatz der Schlüssel, (2) die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, (3) vorübergehende Sicherungsmaß- nahmen (Notschloss), (4) den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden). A1-6.22.3 Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Trans- ponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. A1-6.22.4 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind (1) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Vandalismus), (2) der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüssel gemäß Ziff. A1-6.20.1 (3)), (3) der Verlust von Schlüsseln zu Gebäu- den, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Be- wachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruf- lichen Tätigkeit von Dir oder einer ver- sicherten Person ist oder war, (4) der Verlust von Schlüsseln, die Deinem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden. A1-6.22.5 Die Höchstersatzleistung für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior

Abhandenkommen von Schlüsseln. A1-6.22.1 (1) Private Schlüssel a) Versichert ist Deine – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht aus dem Abhandenkommen von (1) fremden, von privaten TürschlüsselnSchlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemie- teten ge- mieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Haupt-schlüssel General/Hauptschlüssel für eine zentrale SchließanlageSchließ- anlage), (2) Türschlüsseln, die Dir sich rechtmäßig im Gewahrsam des Ver- sicherten befunden haben. Codekarten für elektroni- sche Schlösser sowie Fernbedienungen für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. Der Ver- sicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die dem Versicherten im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft Vereinsmit- gliedschaft oder eines Ehren- amtes gemäß A1-6.2 Ehrenamtes zur Verfügung ge- stellt wurden, (3) privaten Schlüsseln wurden sowie auf fremde private Schlüssel für fremde Kraft- fahrzeuge Kraftfahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen), (4) Türschlüsseln, die Dir im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienst- herrn überlassen wurden, und die sich rechtmäßig in Deinem Ge- wahrsam befunden haben. A1-6.22.2 b) Ersetzt werden die Kosten fürKosten (1c) den Ersatz der Schlüssel, (2) die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, (3) vorübergehende Sicherungsmaß- nahmen (Notschloss), (4) den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt er- setzt (Eigenschaden). A1-6.22.3 Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Trans- ponderd) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. A1-6.22.4 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind (1) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruchwegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus),, – aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach und Mö- belschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu be- weglichen Sachen. e) Die Höchstersatzleistung beträgt 15.000 EUR je Ver- sicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. (2) der Verlust Berufliche Schlüssel a) Versichert ist – in Ergänzung von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüssel gemäß Ziff. A12.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haft- pflicht aus dem Abhandenkommen von Türschlüs- seln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Ar- beitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Codekar- ten werden Schlüsseln gleichgesetzt. b) Ersetzt werden die Kosten – für den Ersatz der Schlüssel oder Code-6.20.1 Karten, – Annahme von Sammelbestellungen, – Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfas- sung, Daten- und Textverarbeitung – die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, - Seite 6 - – für die notwendige Auswechselung von Schlös- sern und Schließanlagen, – für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (3Not- schloss)),, – für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Aus- wechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. (3c) Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäu- denGebäuden, Wohnungen, Räumen oder GaragenGara- gen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Be- wachungBewa- chung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruf- lichen beruflichen Tätigkeit von Dir des Versi- cherungsnehmers oder einer ver- sicherten Person mitversicherten Per- son ist oder war, (4) der Verlust von Schlüsseln, die Deinem dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden. A1-6.22.5 d) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus), – aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach- und Mö- belschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu be- weglichen Sachen. e) Die Höchstersatzleistung für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall 100.000 EURVer- sicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schä- den 150 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Abhandenkommen von Schlüsseln. A1B1-6.22.1 6.25.1 Versichert ist Deine die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von (1) fremden, privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemie- teten gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Haupt-schlüssel General-/ Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), (2) Türschlüsseln, die Dir dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehren- amtes Ehrenamtes gemäß A1B1-6.2 zur Verfügung ge- stellt gestellt wurden, (3) fremden privaten Schlüsseln für fremde Kraft- fahrzeuge Kraftfahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen), (4) Türschlüsseln, die Dir einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, beruflichen / dienstlichen bzw. / amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienst- herrn / Dienstherrn überlassen wurden, und die sich rechtmäßig in Deinem Ge- wahrsam im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben. A1B1-6.22.2 6.25.2 Ersetzt werden die Kosten fürKosten (1) für den Ersatz der Schlüssel, (2) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, (3) für vorübergehende Sicherungsmaß- nahmen Sicherungsmaßnahmen (Notschloss), (4) für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden). A1B1-6.22.3 6.25.3 Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Trans- ponderTransponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. A1B1-6.22.4 6.25.4 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen ausgeschlossen sind (1) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus), (2) der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Kfz- Schlüssel gemäß Ziff. A1B1-6.20.1 6.25.1 (3)), (3) der Verlust von Schlüsseln zu Gebäu- denGebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Be- wachungBewa- chung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruf- lichen beruflichen Tätigkeit von Dir des Versicherungsnehmers oder einer ver- sicherten versicherten Person ist oder war, (4) der Verlust von Schlüsseln, die Deinem dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden. A1B1-6.22.5 6.25.5 Die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 100.000 30.000 EUR.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Abhandenkommen von Schlüsseln. A1B1-6.22.1 6.20.1 Versichert ist Deine die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von (1a) fremden, privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemie- teten gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Haupt-schlüssel General-/ Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), (2b) Türschlüsseln, die Dir dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehren- amtes Ehrenamtes – gemäß A1B1-6.2 zur Verfügung ge- stellt gestellt wurden, (3c) privaten Schlüsseln für fremde Kraft- fahrzeuge Kraftfahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen), (4d) Türschlüsseln, die Dir einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen bzw. /dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienst- herrn Arbeitgeber/ Dienstherrn überlassen wurden, und die sich rechtmäßig in Deinem Ge- wahrsam im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben. A1B1-6.22.2 6.20.2 Ersetzt werden die Kosten fürKosten (1a) für den Ersatz der Schlüssel, (2b) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, (3c) für vorübergehende Sicherungsmaß- nahmen Sicherungsmaßnahmen (Notschloss), (4d) für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden). A1B1-6.22.3 6.20.3 Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Trans- ponderTransponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. A1B1-6.22.4 6.20.4 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen ausgeschlossen sind (1a) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus), (2b) der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüssel gemäß Ziff. A1B1-6.20.1 (3)c), (3c) der Verlust von Schlüsseln zu Gebäu- denGebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Be- wachungBewa- chung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruf- lichen beruflichen Tätigkeit von Dir des Versicherungsnehmers oder einer ver- sicherten versicherten Person ist oder war, (4d) der Verlust von Schlüsseln, die Deinem dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden. A1B1-6.22.5 6.20.5 Die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 100.000 30.000 EUR.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung

Abhandenkommen von Schlüsseln. A1-6.22.1 Versichert ist Deine die gesetzliche Haftpflicht aus der Be- schädigung oder dem Abhandenkommen vonvon fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonsti- gen Dritten) überlassen wurden. Hierzu zählen insbesondere: (1) fremdenPrivate Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Gara- gen-, privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemie- teten Wohnung oder eines Hotelzimmers Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwoh- nung (auch General-/Haupt-schlüssel General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), (2) TürschlüsselnHotelschlüssel und -chipkarten, die Dir im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehren- amtes gemäß A1-6.2 zur Verfügung ge- stellt wurdenauch Zimmersafe- schlüssel, (3) privaten Schlüsseln für fremde Kraft- fahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen)Vereinsschlüssel, (4) TürschlüsselnSchlüssel, die Dir im Rahmen Zusammenhang mit einer beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienst- herrn gemäß Ziffer 6.2 versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Frei- willigenarbeit überlassen wurden, (5) Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung,‌‌‌‌‌‌‌ (6) Fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, und die sich rechtmäßig in Deinem Ge- wahrsam befunden haben. A1-6.22.2 Ersetzt werden für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden. Mitversichert sind Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten fürfür das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vor- übergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erforderlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 15.000 €. Ausgeschlossen sind: (1) den Ersatz der Schlüssel, (2) Folgeschäden, die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, (3) vorübergehende Sicherungsmaß- nahmen (Notschloss), (4) den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden). A1-6.22.3 Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Trans- ponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. A1-6.22.4 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind (1) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes sich aus dem Schlüsselverlust er- geben (z. B. EinbruchDiebstahl, Vandalismus), (2) Bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Aus- wechseln der Verlust im Sondereigentum von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln versicherten Personen stehenden Schlössern sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemein- schaftlichen Eigentum (außer Kfz-Schlüssel gemäß Ziff. A1-6.20.1 (3)Eigenschaden), (3) Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von sonstigen Wertbehältnis- oder Wertraumschlüsseln (z. B. von Geldinstituten) und Kfz-Schlüsseln sowie Schlüsseln zu sonstigen beweglichen Sachen (z. B. Tresor- oder Möbelschlüssel), (4) Fremde Schlüssel, die versicherten Personen im Rah- men einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätig- keit überlassen wurden. Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäu- den, Wohnungendie sie im Ganzen gemietet haben sowie für Woh- nungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltungdie Sie ganz oder teil- weise für eigene Zwecke nutzen, Be- wachungbesitzen oder gemietet haben. Wenn Sie den Exklusiv-Tarif vereinbart haben, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruf- lichen Tätigkeit von Dir oder einer ver- sicherten Person ist oder war, (4) der Verlust von Schlüsseln, die Deinem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurdengilt diese Einschränkung nicht. A1-6.22.5 Die Höchstersatzleistung für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR.

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Samples: Privathaftpflicht Versicherung

Abhandenkommen von Schlüsseln. A1-6.22.1 (1) Private Schlüssel a) Versichert ist Deine – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht aus dem Abhandenkommen von (1) fremden, von privaten TürschlüsselnSchlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemie- teten ge- mieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Haupt-schlüssel General/Hauptschlüssel für eine zentrale SchließanlageSchließ- anlage), (2) Türschlüsseln, die Dir sich rechtmäßig im Gewahrsam des Ver- sicherten befunden haben. Codekarten für elektroni- sche Schlösser sowie Fernbedienungen für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. Der Ver- sicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die dem Versicherten im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft Vereinsmit- gliedschaft oder eines Ehren- amtes gemäß A1-6.2 Ehrenamtes zur Verfügung ge- stellt wurden, (3) privaten Schlüsseln wurden sowie auf fremde private Schlüssel für fremde Kraft- fahrzeuge Kraftfahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen), (4) Türschlüsseln, die Dir im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienst- herrn überlassen wurden, und die sich rechtmäßig in Deinem Ge- wahrsam befunden haben. A1-6.22.2 b) Ersetzt werden die Kosten fürKosten (1c) den Ersatz der Schlüssel, (2) die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, (3) vorübergehende Sicherungsmaß- nahmen (Notschloss), (4) den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt er- setzt (Eigenschaden). A1-6.22.3 Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Trans- ponderd) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. A1-6.22.4 Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind (1) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruchwegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus),, – aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach und Mö- belschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu be- weglichen Sachen. e) Die Höchstersatzleistung beträgt 15.000 EUR je Ver- sicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. (2) der Verlust Berufliche Schlüssel a) Versichert ist – in Ergänzung von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüssel gemäß Ziff. A12.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haft- pflicht aus dem Abhandenkommen von Türschlüs- seln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Ar- beitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Codekar- ten werden Schlüsseln gleichgesetzt. b) Ersetzt werden die Kosten – für den Ersatz der Schlüssel oder Code-6.20.1 Karten, – für die notwendige Auswechselung von Schlös- sern und Schließanlagen, – für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (3Not- schloss)),, – für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Aus- wechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen. (3c) Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäu- denGebäuden, Wohnungen, Räumen oder GaragenGara- gen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Be- wachungBewa- chung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruf- lichen beruflichen Tätigkeit von Dir des Versi- cherungsnehmers oder einer ver- sicherten Person mitversicherten Per- son ist oder war, (4) der Verlust von Schlüsseln, die Deinem dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden. A1-6.22.5 d) Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus), – aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach- und Mö- belschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu be- weglichen Sachen. e) Die Höchstersatzleistung für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall 100.000 EURVer- sicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schä- den 150 EUR selbst zu tragen.

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Samples: Haftpflichtversicherung