Abhandenkommen von Schlüsseln. 3.1 Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Code- karten und Transpondern (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. 3.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Schäden, die als Folge eines gemäß Teil B Ziffer 3.1 versicherten Verlustes – ausschließlich von Schlüsseln zu unbeweglichen Sachen – eintreten.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung