Kündigung des Abonnements. Eine ordentliche Kündigung des Abonnement- und/oder des Zusatzvertrags ist durch beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines jeden 12-Mo- nats-Zeitraums möglich. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Bei einer Kündigung werden die FirmenTickets in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Recht des Bestellers und des Verkehrsunternehmens zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Besteller ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der Besteller kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündi- gen. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Zah- lungstermin wiederholt trotz Mahnung um mehr als 14 Tage überschritten wird, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Fahrausweise durch den Besteller. Bei außerordent- lichen Kündigungen entfällt die 2-Monats-Frist. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Besteller zu tragen.
Kündigung des Abonnements. (1) Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Das gilt auch während der zwölfmonatigen Erstlaufzeit gemäß Punkt 4, Abs. 1, Satz 1. Allerdings sind im Falle einer Kündigung, die vor Ablauf von zwölf Monaten Vertragslaufzeit wirksam wird, Unterschiedsbeträge nach Punkt 6, Abs. 2 zu entrichten. Satz 1 gilt nicht bei Bezug eines SchülerTickets. Die Kündigung muss bis zum Zehnten des letztgenutzten Abonnementsmonats in Textform beim Vertragsverkehrsunternehmen eingegangen sein (Gesonderte Kündigungsregelungen beim SchülerTicket, vgl. Anlage 10).
(2) Wird das Abonnement mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn gekündigt, wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen monatlichem Abonnementpreis und dem Preis eines MonatsTickets (bei Aktiv60Tickets der Preisstufen 1a bis 5 oder Formel9Tickets im Abonnement zum Formel9Ticket, bei Aktiv60Tickets der Preisstufe 6 zum monatlichen Preis von 172,10 €, bei Aktiv60Tickets der Preisstufe 7 zum monatlichen Preis von 193,20 €, bei StarterTickets zum MonatsTicket im Ausbildungsverkehr, bei AzubiTickets zum jeweils aktuellen Preis des JobTickets im Fakultativmodell) der entsprechenden Preisstufe für den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum Vertragsende (letzter Tag des Kündigungsmonats) erhoben. Das gilt nicht, wenn der Kunde verstorben ist. Wechselt ein Kunde vom Abonnement in ein JobTicket, GroßkundenTicket, SchülerTicket, SemesterTicket oder DualTicket, entfällt die Referenzzahlung.
(3) Bei Tarifänderungen kann zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung zu den vorgenannten Bedingungen bis zum Zehnten des Nachmonats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung folgt, eingereicht werden. Die außerordentliche Kündigung ist in Textform an das Ver- tragsverkehrsunternehmen zu richten. In diesem Fall werden bei Abonnementverträgen, die weniger als zwölf Monate seit Vertragsbeginn bestanden haben, für die zurückliegende Zeit keine Nachforderungen erhoben.
(4) MonatsTickets MobilPass im Abonnement können durch das Vertragsverkehrsunternehmen unabhängig von der Dauer des Abonnements immer zum 31.12.2021 gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt endet das diesbezügliche Pilotprojekt. In diesem Fall werden bei Abonnementverträgen, die weniger als zwölf Monate seit Vertragsbeginn bestanden haben, für die zurückliegende Zeit keine Nachforderungen erhoben.
(5) Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung wird das elektronische...
Kündigung des Abonnements. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von drei Monaten geschlossen. Eine automatische Verlängerung des Vertrags erfolgt nicht. Eine Kündigung seitens des Abonnenten ist nicht erforderlich. Eine Unterbrechung oder vorzeitige Kündigung durch den Abo-Inhaber vor Ablauf der drei Monate ist nicht möglich, auch nicht unter Nachberechnung der Differenz zur Monatskarte. NAHBUS behält sich das Recht der jederzeitigen Kündigung vor, wenn Abbuchungen nicht möglich waren.
Kündigung des Abonnements. Bei einer Kündigung werden die FirmenTickets in der Kunden datei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund RheinRuhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Die Tickets sind unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
Kündigung des Abonnements. (1) Das Abonnement kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung sollte bis zum Zehnten des letztgenutzten Abonnementsmonats dem Vertragsverkehrsunternehmen zugegangen sein, damit der nächste Bankeinzug rechtzeitig gestoppt werden kann. Sollten Abrechnungsläufe schon erfolgt sein, wird rückwirkend eine Erstattung vorgenommen. Für den Zugang der Kündigung auf dem Postweg ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Beim SchülerTicket gelten gesonderte Kündigungsregelungen, vgl. Anlage 10). Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Wird das Abonnement mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn gekündigt, wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen monatlichem Abonnementpreis und dem Preis eines MonatsTickets der entsprechenden Preisstufe für den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum Vertragsende (letzter Tag des Kündigungsmonats) erhoben (Differenzbetrag). Bei folgenden Abonnements wird der Differenzbetrag abweichend von Abs. 2 Satz 1 erhoben: Aktiv60Ticket der Preisstufen 1a bis 5 zum Formel9Ticket im Einzelkauf Aktiv60Ticket der Preisstufe 6 zum monatlichen Preis von 186,00 € Aktiv60Ticket der Preisstufe 7 zum monatlichen Preis von 208,70 € StarterTicket zum MonatsTickets im Ausbildungsverkehr AzubiTicket zum jeweils aktuellen Preis des JobTickets im Fakultativmodell
(3) Eine Differenzberechnung entfällt bei SchülerTickets und MieterTickets, einem Wechsel in ein JobTicket, GroßkundenTicket, SchülerTicket, SemesterTicket oder DualTicket bei der Ausübung des gesetzlichen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund durch den Abonnementvertragspartner oder bei Versterben des Abonnementvertragspartners.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(5) Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung wird das elektronische Ticket ungültig und in der Kundendatei des Vertragsverkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrlistenverwaltung der VRS GmbH ein entsprechender Vermerk weitergeleitet.
(6) Die Trägerkarte ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats dem Vertragsverkehrsunternehmen vor Ort oder auf dem Postweg vorzulegen. Eventuelle Verluste auf postalischem Weg hat der Abonnementvertragspartner zu verantworten und die entsprechenden Kosten pro Ticket in Höhe von 10,00 € zu tragen. Wird die Trägerkarte nicht entsprechend den oben genannten Fristen beim Vertragsverkehrsunternehmen eingereicht, fällt ein Betrag von 10,00...
Kündigung des Abonnements. Das Abonnement kann zu jedem Zeitpunkt während der Vertrags- laufzeit zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Frist gekün- digt werden. Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen bis zum letzten Tag des laufenden Abnahmemonats zugegangen ist. Eine Kündigungsgebühr wird nicht erhoben. Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Last- schriftverfahrens mit Einzugsermächtigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gemäß Ziffer 4 (entspricht im Handbuch der Ziffer 1.1.4) nicht möglich ist. Voraus- setzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugs- betrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anfallen- de Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoinhaber*in zu tragen. Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Ver- kehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsver- bund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Ticket als Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Eine Unterbrechung des Abonnements während des Abonnement- zeitraums ist nicht möglich.
Kündigung des Abonnements. ● Verbindliches Abonnement: Sie können Ihr verbindliches Abonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung und bleiben für die Restlaufzeit zahlungspflichtig. Bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums haben Sie weiterhin Zugriff auf den Liva Gesundheitsberater und die von Ihnen erworbenen Abo-Leistungen. ● Monatliches Abonnement: Sie können Ihr monatliches Abonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, erhalten jedoch keine Rückerstattung für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Sie haben bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums weiterhin Zugriff auf die von Ihnen erworbenen Liva Gesundheitsberater- und Abo-Leistungen. Sie können Ihr Abonnement kündigen, indem Sie eine E-Mail an support- xx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx senden. Bei Missbrauch behält sich Liva das Recht vor, Ihr Abonnement ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Kündigung des Abonnements. Ein Abonnement wird in den folgenden Fällen beendet:
1. Durch eine Kündigung durch den Kunden (siehe Artikel 4).
2. Durch eine Übertragung des Amigo an einen neuen Kunden.
3. Bei einem Todesfall des Benutzers, wenn die Abonnement nicht an einen neuen Benutzer übertragen wird (siehe Artikel 11). Die Kündigung wird wirksam, sobald GoldenAge die Information über den Todesfall erhalten hat.
4. Nach einer angemessenen Frist kann GoldenAge mit sofortiger Wirkung die Kündigung einleiten, nachdem versuchter Missbrauch oder betrügerisches Verhalten eines Benutzer, einer Kontaktpersonen oder bei Dritten beobachtet wurde. Der Missbrauch äussert sich beispielsweise in bewusster unverhältnismässiger Nutzung von Systemressourcen (einschliesslich Versuche in dieser Richtung) oder Zugriff (oder Zugriffsversuche) auf nicht autorisierte Daten von anderen Benutzern oder Kontaktpersonen.
5. Wenn die Abonnement beim Dienst AmigoClub durch den Kunden nicht bezahlt wird, wenn das Betreibungsverfahren nicht erfolgreich war. Falls ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird, behält sich GoldenAge das Recht vor, den Zugriff auf den Dienst zu unterbrechen und/oder das Abonnement zu beenden (siehe Abschnitt 8.15 oben).
Kündigung des Abonnements. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen können Sie Ihr Abonnement kündigen und die Rückerstattung Ihrer Zahlung fordern. Sollten seit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen mehr als dreißig (30) Tage vergangen sein, ist eine Rückerstattung Ihrer Zahlung durch TechSmith nicht mehr möglich.
Kündigung des Abonnements a. Probezeit von 1 Monat: Dem Nutzer wird die Möglichkeit eingeräumt, das Abonnement innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens aus jedwedem Grund zu kündigen. Nach fristgerechtem und vollständigem Eingang des Kündigungsformulars in Begleitung der Hardware und der SIM-Karte wird das Abonnement des Vertragspartners umgehend gekündigt und der Zugang zu seinem Benutzerkonto gesperrt. Sofern TrackJack das vollständig ausgefüllte Kündigungsformular sowie die Hardware- und SIM-Karte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages erhält, darf TrackJack davon ausgehen, dass der Vertrag nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wurde, und die vom Vertragspartner für den betreffenden Zeitraum zu zahlende reguläre Abonnementgebühr wird per Lastschriftverfahren erhoben und eingezogen.
b. Eine Kündigung durch den Nutzer kann durch Ausfüllen und Absenden eines digitalen Kündigungsformulars erfolgen, das auf der Website von Trackjack zu finden ist. Wenn die Laufzeit des Abonnements weniger als 36 Monate betrug, sollten die Hardware und die SIM-Karte ebenfalls an TrackJack Xxxxxx x.x. , Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 0000 XX Xxxxxxxxxxxxx geschickt werden. Sofern TrackJack die zu dem betreffenden gekündigten Abonnement gehörende Hardware nicht erhalten hat, wird dem Vertragspartner ein einmaliger Betrag von 200,00 € (in Worten: zweihundert Euro) als Vergütung für die Kosten der Hardware und der SIM-Karte in Rechnung gestellt.