Kündigung des Abonnements Musterklauseln

Kündigung des Abonnements. Eine ordentliche Kündigung des Abonnement- und/oder des Zusatzvertrags ist durch beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines jeden 12-Mo- nats-Zeitraums möglich. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Bei einer Kündigung werden die FirmenTickets in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Recht des Bestellers und des Verkehrsunternehmens zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Besteller ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der Besteller kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündi- gen. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Zah- lungstermin wiederholt trotz Mahnung um mehr als 14 Tage überschritten wird, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Fahrausweise durch den Besteller. Bei außerordent- lichen Kündigungen entfällt die 2-Monats-Frist. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Besteller zu tragen.
Kündigung des Abonnements. Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat bis zum 15. des Vormonats schriftlich an das ABO-Center des HNV zu erfolgen. Die Chipkarte wird zum ersten des darauffolgenden Monats gesperrt und verliert ihre Gültigkeit. Wird das Abonnement vorzeitig vor Ablauf der jeweiligen 12-Monats-Frist gekündigt, so hat der Kunde dem HNV den Mehrbetrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer Monatskarte Xxxxxxxxx der Preisstufe 4 für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat, wenn der Kunde mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat oder wenn er verstorben ist. Ziffer 4.5.5.9 gilt entsprechend. Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden im Rahmen der Pre-Notification bekanntgegeben. Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhöhung. Tritt die Tariferhöhung nicht zum 1. eines Monats ein, kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Tariferhöhung eingetreten ist. Die schriftliche Kündigung muss spätestens 10 Tage nach Inkrafttreten der Tariferhöhung unter Vorlage der Jahreskarte (sofern sie danach noch gültig ist) beim ABO-Center des HNV eingegangen sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Tritt die Tariferhöhung zum 1. eines Monats ein, muss die schriftliche Kündigung spätestens zum 15. des Nachmonats der Tariferhöhung unter Vorlage der Jahreskarte (sofern sie danach noch gültig ist) beim ABO-Center des HNV eingegangen sein. Andernfalls ist die Kündigung ebenfalls unwirk- sam. Chipkarten werden gesperrt und müssen nicht beim HNV-ABO-Center abgegeben werden.
Kündigung des Abonnements. Die Kündigung des Abonnements ist in Übereinstimmung mit den in § 13 enthaltenen Bestimmungen möglich. Die Kündigung des Abonnements wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam.
Kündigung des Abonnements. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von drei Monaten geschlossen. Eine automatische Verlängerung des Vertrags erfolgt nicht. Eine Kündigung seitens des Abonnenten ist nicht erforderlich. Eine Unterbrechung oder vorzeitige Kündigung durch den Abo-Inhaber vor Ablauf der drei Monate ist nicht möglich, auch nicht unter Nachberechnung der Differenz zur Monatskarte. NAHBUS behält sich das Recht der jederzeitigen Kündigung vor, wenn Abbuchungen nicht möglich waren.
Kündigung des Abonnements. 5.6.1. Kündigungsanfragen von Abonnements, die automatisch verlängert werden, müssen unter Wahrung folgender Fristen schriftlich an den Kundenservice der TZ gerichtet werden (per Brief oder per E-Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx): • Bis 14 Tage vor Ablaufdatum bei jährlichen Abonnements • Bis 7 Tage vor Ablaufdatum bei halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Abonnements 5.6.2. Abgeschlossene Abonnements können nicht vorzeitig gekündigt werden. Unabhängig vom Kündigungsgrund bzw. vom Anlass, der einen Nutzer zur Unterbrechung der Zustellung der gedruckten Version bewogen hat, bzw. von der Unmöglichkeit, die digitalen Inhalte lesen zu können, gewährt TZ keine Erstattung bereits gezahlter Beträge. 5.6.3. Kann eine Publikation, für das ein Abonnement abgeschlossen wurde, aus irgendeinem Grund nicht zugestellt bzw. ausgeliefert werden (im Papier- und/oder Digitalformat), behält sich TZ das Recht vor, ein anderes Produkt mit einem Wert in Höhe des übrigen Betrags vorzuschlagen. 5.6.4. Bei Änderung eines der auf xxx.xxxxxxxxx.xx gekauften Produkte durch den Verleger ist TZ berechtigt, sämtliche für die Fortführung der Erbringung der Dienste erforderlichen Informationen zu übermitteln, die vom Nutzer bestellt wurden.
Kündigung des Abonnements. Das Abonnement kann zu jedem Zeitpunkt während der Vertrags- laufzeit zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Frist gekün- digt werden. Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen bis zum letzten Tag des laufenden Abnahmemonats zugegangen ist. Eine Kündigungsgebühr wird nicht erhoben. Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Last- schriftverfahrens mit Einzugsermächtigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gemäß Ziffer 4 (entspricht im Handbuch der Ziffer 1.1.4) nicht möglich ist. Voraus- setzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugs- betrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anfallen- de Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoinhaber*in zu tragen. Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Ver- kehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsver- bund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Ticket als Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Eine Unterbrechung des Abonnements während des Abonnement- zeitraums ist nicht möglich.
Kündigung des Abonnements. Ein Abonnement wird in den folgenden Fällen beendet: 1. Durch eine Kündigung durch den Kunden (siehe Artikel 4). 2. Durch eine Übertragung des Amigo an einen neuen Kunden. 3. Bei einem Todesfall des Benutzers, wenn die Abonnement nicht an einen neuen Benutzer übertragen wird (siehe Artikel 11). Die Kündigung wird wirksam, sobald GoldenAge die Information über den Todesfall erhalten hat. 4. Nach einer angemessenen Frist kann GoldenAge mit sofortiger Wirkung die Kündigung einleiten, nachdem versuchter Missbrauch oder betrügerisches Verhalten eines Benutzer, einer Kontaktpersonen oder bei Dritten beobachtet wurde. Der Missbrauch äussert sich beispielsweise in bewusster unverhältnismässiger Nutzung von Systemressourcen (einschliesslich Versuche in dieser Richtung) oder Zugriff (oder Zugriffsversuche) auf nicht autorisierte Daten von anderen Benutzern oder Kontaktpersonen. 5. Wenn die Abonnement beim Dienst AmigoClub durch den Kunden nicht bezahlt wird, wenn das Betreibungsverfahren nicht erfolgreich war. Falls ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird, behält sich GoldenAge das Recht vor, den Zugriff auf den Dienst zu unterbrechen und/oder das Abonnement zu beenden (siehe Abschnitt 8.15 oben).
Kündigung des Abonnements a. Probezeit von 1 Monat: Dem Nutzer wird die Möglichkeit eingeräumt, das Abonnement innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens aus jedwedem Grund zu kündigen. Nach fristgerechtem und vollständigem Eingang des Kündigungsformulars in Begleitung der Hardware und der SIM-Karte wird das Abonnement des Vertragspartners umgehend gekündigt und der Zugang zu seinem Benutzerkonto gesperrt. Sofern TrackJack das vollständig ausgefüllte Kündigungsformular sowie die Hardware- und SIM-Karte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages erhält, darf TrackJack davon ausgehen, dass der Vertrag nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wurde, und die vom Vertragspartner für den betreffenden Zeitraum zu zahlende reguläre Abonnementgebühr wird per Lastschriftverfahren erhoben und eingezogen. b. Eine Kündigung durch den Nutzer kann durch Ausfüllen und Absenden eines digitalen Kündigungsformulars erfolgen, das auf der Website von Trackjack zu finden ist. Wenn die Laufzeit des Abonnements weniger als 36 Monate betrug, sollten die Hardware und die SIM-Karte ebenfalls an TrackJack Xxxxxx x.x. , Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 0000 XX Xxxxxxxxxxxxx geschickt werden. Sofern TrackJack die zu dem betreffenden gekündigten Abonnement gehörende Hardware nicht erhalten hat, wird dem Vertragspartner ein einmaliger Betrag von 200,00 € (in Worten: zweihundert Euro) als Vergütung für die Kosten der Hardware und der SIM-Karte in Rechnung gestellt.
Kündigung des Abonnements. Das Halb- und das Jahresabonnement ist vom Moment der Ausstellung für 183, resp. 365 Tage gültig. Es wird nicht automatisch verlängert. Einen Monat vor Ablauf des Jahresabonnements wird dem Abonnementen eine neue Rechnung für die neue Zeitspanne zugestellt. Der Wellnesskunde hat die Möglichkeit, das Abonnement mit der Einzahlung zu verlängern oder bei Nichtbezahlung der Rechnung auslaufen zu lassen. Eine Kündigung des Abonnements während laufender Vertragsdauer ist nicht möglich.
Kündigung des Abonnements. ● Verbindliches Abonnement: Sie können Ihr verbindliches Abonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung und bleiben für die Restlaufzeit zahlungspflichtig. Bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums haben Sie weiterhin Zugriff auf den Liva Gesundheitsberater und die von Ihnen erworbenen Abo-Leistungen. ● Monatliches Abonnement: Sie können Ihr monatliches Abonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, erhalten jedoch keine Rückerstattung für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Sie haben bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums weiterhin Zugriff auf die von Ihnen erworbenen Liva Gesundheitsberater- und Abo-Leistungen. Sie können Ihr Abonnement kündigen, indem Sie eine E-Mail an support- xx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx senden. Bei Missbrauch behält sich Liva das Recht vor, Ihr Abonnement ohne Angabe von Gründen zu kündigen.