Common use of Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme Clause in Contracts

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.helaba- xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

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Samples: www.helaba-invest.de, www.sparkasse-saarbruecken.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen verschaf- fen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem zweiten auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahrstelle oder bei der Gesellschaft Ge- sellschaft eingehen, werden erst am übernächsten dritten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Die Wertstellung erfolgt am nächsten auf den Abrechnungstag folgenden Bankar- beitstag. Der Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen diesen Fonds ist auf der Internetseite Homepage der Gesellschaft unter www.helaba- xxxxxx.xx www.war- xxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme -rücknahme vermitteln, z. z.B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten Abrech- nungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einfluss.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de, www.warburg-invest-ag.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz Der Abrechnungsstichtag für Anteilabruf- und Rücknahmeaufträge ist spätestens der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch zweite auf den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kannEingang des Anteilabruf- bzw. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss festRücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Die Abrechnung von Ausgabe- und RücknahmeordersAnteilabrufaufträge, die an einem Wertermittlungstag bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden mit dem – zum Orderannahmeschluss Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls noch unbekannten – Ausgabepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Rücknahmeaufträge, die an einem Wertermittlungstag bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anleger, die ihr Depot bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH führen, gelten ergänzend die Regelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehenState Street Bank International GmbH, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang Zweigniederlassung Luxemburg oder der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert. Orders, Fondsdepot Bank GmbH die nach dem Annahmeschluss bei der Verwahrstelle ergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder bei der Gesellschaft eingehen, werden erst am übernächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert abgerechnet. Der Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.helaba- xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermitteln, z. B. die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen EinflussRücknahmepreis enthalten können.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz Der Abrechnungsstichtag für Anteilabruf- und Rücknahmeaufträge ist spätestens der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwertdes Anteilabruf- bzw. OrdersRücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Anteilabrufsaufträge, die nach dem Annahmeschluss an einem Wertermittlungstag bis 7.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Verwahrstelle Gesellschaft, der Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – an diesem Wertermittlungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls noch unbekannten – Ausgabepreis des nächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Rücknahmeaufträge, die an einem Wertermittlungstag bis 7.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft eingehenGesellschaft, der Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A. eingegangen sind, werden erst am übernächsten mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – an diesem Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Der Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des nächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anteilinhaber, die ihr Depot bei der Internetseite Gesellschaft, der Gesellschaft unter www.helaba- xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von Depotbank oder der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte RBC Investor Services Bank S.A. führen, gelten ergänzend die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermittelnRegelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, z. B. der Depotbank oder der RBC Investor Services Bank S.A., die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einflussergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder Rücknahmepreis enthalten können.

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Samples: www.a-fk.de

Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme. Die Gesellschaft trägt dem Grundsatz Der Abrechnungsstichtag für Anteilabruf- und Rücknahmeaufträge ist spätestens der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Sie setzt deshalb einen täglichen Orderannahmeschluss fest. Die Abrechnung von Ausgabe- und Rücknahmeorders, die bis zum Orderannahmeschluss bei der Verwahrstelle oder der Gesellschaft eingehen, erfolgt spätestens an dem auf den Eingang der Order folgenden Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwertdes Anteilabrufs- bzw. OrdersRücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag. Anteilabrufaufträge, die nach dem Annahmeschluss an einem Wertermittlungstag bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilabrufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags ebenfalls noch unbekannten – Ausgabepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Rücknahmeaufträge, die an einem Wertermittlungstag bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) bei der Gesellschaft eingehenGesellschaft, der Verwahrstelle der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH eingegangen sind, werden erst mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags noch unbekannten – am übernächsten nächsten Wertermittlungstag (=Abrechnungstag) zu dem dann ermittelten Anteilwert festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Der Orderannahmeschluss für dieses Sondervermögen ist auf Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Rücknahmeauftrags ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des übernächsten Wertermittlungstages abgerechnet. Für Anleger, die ihr Depot bei der Internetseite Gesellschaft, der Gesellschaft unter www.helaba- xxxxxx.xx veröffentlicht. Er kann von Verwahrstelle, der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Darüber hinaus können Dritte State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH führen, gelten ergänzend die Anteilausgabe bzw. - rücknahme vermittelnRegelungen aus dem jeweiligen Depotvertrag mit der Gesellschaft, z. B. der Verwahrstelle, der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg oder der Fondsdepot Bank GmbH, die depotführende Stelle des Anlegers. Dabei kann es zu längeren Abrechnungszeiten kommen. Auf die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der depotführenden Stellen hat die Gesellschaft keinen Einflussergänzende Regelungen zum anwendbaren Ausgabe- oder Rücknahmepreis enthalten können.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de