Abrechnung und Zahlungsverkehr Musterklauseln

Abrechnung und Zahlungsverkehr. Alle Forderungen der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH bzw. der Vertriebsstelle gegenüber dem Kunden werden bargeldlos über Lastschriftverfahren abgerechnet. Die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH muss als Vertriebstelle ermächtigt werden, von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank in Euro einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat schließt das Einverständnis zur Erhöhung der Beträge für Einzelfahrscheine und EinzelTageskarten (vgl. 3.1.3 Tages- Höchstpreis) bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Das Kundenkonto verfügt über ein Guthaben, das erstmals mit Vertragsbeginn über Lastschriftverfahren, als Autoload-Prepaid, vom im Bestellschein angegebenen Bankkonto in der vertraglich festgelegten Höhe abgebucht wird. Sämtliche An- und Abmeldevorgänge (Buchungen) werden aus den Terminals zum Zweck der Preisberechnung an ein Hintergrundsystem übermittelt. Das Hintergrundsystem ermittelt zur Abrechnung den Gesamtpreis der getätigten Fahrten auf Basis von rabattierten Einzelfahrausweisen. Dieser Betrag wird mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Kundenkonto verrechnet. Fällt das Guthaben je Karte unter 5,00 EUR wird automatisch wieder der ursprünglich vertraglich festgelegte Abbuchungsbetrag auf das Kundenkonto gebucht (Autoload-Prepaid-Verfahren). Zusammen mit der ersten Abrechnung wird die Einmalgebühr für die bodo-eCard vom angegebenen Bankkonto des Kunden eingezogen. Alle Zahlungen/Mindestabbuchungen für die laufende Nutzung der bodo-eCard erfolgen bargeldlos über Lastschriftverfahren vom Bankkonto des Kunden. Der Kunde erhält einmal im Monat eine Abrechnungsübersicht. Der Kunde verpflichtet sich, den Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Bankkonto bereitzuhalten. Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kunden trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, so kann der Vertrag von der Vertriebstelle mit sofortiger Wirkung gekündigt und die bodo-eCard gesperrt werden. Kosten, die der Vertriebstelle infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Entgelt gemäß der Übersicht der Entgelte (Anlage 7 des Tarifs) erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.