Common use of Abrechnung Clause in Contracts

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.

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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge Verfahrens, Vertrag Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge Verfahrens, Nachtrag Zum Vertrag Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge Verfahrens

Abrechnung. Damit Ihr Arzt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat Ärzte beauftragen auf Grundlage von § 295a SGB V die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen KV Hamburg mit der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt der erbrachten Leistungen Ihrer Behandlung. Ihre medizinischen personenbezogenen Behandlungsdaten werden verschlüsselt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten auf elektronischem Weg über ein Rechenzentrum an den Verband der Ersatzkassen (vdek) gesendet. Der Verband übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnungsdaten an die BIG DIREKT GESUNDHEK. Dort werden Auf Grundlage dessen zahlt die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüftHEK die Vergütung an den Leistungserbringer. Folgende persönliche Patienten- • Vorname und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, VornameGeschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Adresse • Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Gültigkeit der Gesundheitskarte, Kassenkennzeichen • Teilnahmedaten, Gültigkeit der KrankenversicherungskarteBehandlungszeitraum, Art der InanspruchnahmeBehandlungsart, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den Diagnosen nach ICD 10 für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter jeden Behandlungstag mit Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß Datums, DRG oder PEPP (= Fallpauschale, wenn vorhanden), Operationsschlüssel (OPS) mit OP-Datum, Unfallkennzeichen • Gebührenposition mit Betrag, Zuzahlungsbetrag, Zuzahlungskennzeichen, Rechnungsbetrag Die beteiligten Leistungserbringer gehören zu dem Personenkreis, der nach § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig203 StGB (z. B. Arzt, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die DatenerhebungApotheker, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltAngehöriger eines anderen Heilberufes) zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für HEK gelten die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgebenVorschriften des Sozialgesetzbuches (§ 35 SGB I und § 67 ff. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch SGB X) bzw. ist dann aber nicht mehr möglichder Datenschutzgrundverordnung zur Wahrung des besonderen Datenschutzes von Sozialdaten. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.2

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Samples: Vertrag Zur Besonderen Förderung Ärztlicher Vorsorgeleistungen (Vorsorgeplus), Vertrag Zur Besonderen Förderung Ärztlicher Vorsorgeleistungen (Vorsorgeplus), Vertrag Zur Besonderen Förderung Ärztlicher Vorsorgeleistungen (Vorsorgeplus)

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms Gastroenterologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.12.2011. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK und MEDIVERBUND mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mitteilen. b) Die Behandlung von gastroenterologischen onkologischen Erkrankungen ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Daher wird die Behandlung gemäß Onkologievereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) und die KV- Vereinbarung zur onkologischen Basisversorgung innerhalb des Vertrages abgebildet und es gelten alle Bestimmungen der Onkologievereinbarung inkl. ihrer Anhänge. Wenn sich die Onkologievereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) oder die KV-Vereinbarung zur onkologischen Basisversorgung ändern, vereinbart der Beirat nach billigem Ermessen eine Umsetzung dieser Änderungen in diesem Vertrag. Der FACHARZT stimmt diesen Änderungen bereits jetzt zu. c) Einigen sich AOK und MEDIVERBUND bis zum 31.12.2011 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zunächst bis zum 30.06.2015 fort. d) Einigen sich die AOK und MEDIVERBUND bis zum 31.12.2011 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. e) Besteht der Vertrag über den 30.06.2015 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 30.06.2015 hinaus fortbesteht. f) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. d) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquartal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gembei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist beginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Abrechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung eine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungsnachweis berücksichtigt im Abrechnungsquartal geleistete Abschlagszahlungen. Der Abrechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK gleichermaßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Absätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Vergütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut geprüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Abrechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unverzüglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widersprochen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachweises heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Managementgesellschaft erst nach Eingang und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit in Höhe der Krankenversicherungskarte, Art Zahlung der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß AOK gemäß § 295a 20 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES gegenüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbesondere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Managementgesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Managementgesellschaft ist Bestandteil zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der TeilnahmeerklärungManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungsnachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Vergütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) einzubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzahlungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK und MEDIVERBUND werden nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 25 Abs. 1 und 2 darüber verhandeln, ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und Anlage 12 vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt werden können. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Managementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung gegenüber der AOK („AOK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK auf Erstattung einer solchen Überzahlung gegen die DatenerhebungManagementgesellschaft erst fällig, -verarbeitung wenn und -nutzung soweit die Managementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzahlungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beruhen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprüche an Erfüllungs statt gemäß § 364 BGB an die AOK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die AOK ist außer im Falle der in Anlage 12 bestimmten turnusmäßigen Verrechnung von Abschlagszahlungen nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Managementgesellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichtigungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen Ansprüche der AOK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung gemäß §§ 19 und 20 zuzüglich der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltgesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben. Für Der FACHARZT ist zur Entrichtung der Verwaltungskostengebühr an die Teilnahme an Managementgesellschaft verpflichtet. Die Höhe der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Verwaltungskostengebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist es erforderlichberechtigt, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. bDas bedeutet, Artdass die Managementgesellschaft von der Auszahlung die Verwaltungskostengebühr zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer einbehält. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. 6 Diese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (4) Die Abwicklung der Praxisgebühr nach dem folgenden § 22 bleibt für die Berechnung der Höhe der Verwaltungskostengebühr außer Betracht. (1) Der FACHARZT ist verpflichtet, die gesetzliche Praxisgebühr nach § 28 Abs. 3 lit4 SGB V („Praxisgebühr“) von Versicherten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in § 43 b SGB V und nach Maßgabe von § 18 BMV-Ä in ihrer jeweils geltenden Fassung für die AOK einzuziehen. Der FACHARZT ist danach insbesondere nicht berechtigt, auf die Zuzahlung zu verzichten, oder einen anderen Betrag als die gesetzliche Praxisgebühr zu erheben. (2) Die AOK benennt die Managementgesellschaft als ihre Zahlstelle, gegenüber der der FACHARZT von ihm eingezogene Praxisgebühren im Sinne des § 43 b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 Satz 1 SGB V und Art. 9 zu verrechnen hat. (3) Soweit der FACHARZT seinen Verpflichtungen gemäß § 43 b SGB V in Verbindung mit dem § 18 Abs. 2 lit. b1 bis 4 BMV-Ä in der jeweils geltenden Fassung genügt hat und dies nicht zur erfolgreichen Einziehung der Praxisgebühr vom Versicherten geführt hat, f obliegt der AOK der weitere Zahlungseinzug der Praxisgebühr bei den Versicherten. (4) Die Managementgesellschaft hat gegenüber dem FACHARZT Anspruch auf Auskunft, ob und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 in welchem Umfang die Praxisgebühr bei Versicherten eingezogen wurde und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOwarum sie gegebenenfalls nicht eingezogen wurde. (5) Näheres regelt die Anlage 14.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie, Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms / Bosch BKK- Facharztprogramms Urologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergü- tungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesell- schaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.12.2019. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK, BKK und MEDIVERBUND mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Manage- mentgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer an- gemessenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mit- teilen. b) Einigen sich AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2019 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsre- gelung zunächst bis zum 31.12.2021 fort. c) Einigen sich die AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2019 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeil- nahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 31.12.2021 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK, BKK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 31.12.2021 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsre- gelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungs- frist von 3 Monaten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungs- regelung; lit. c) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquar- tal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Ja- nuar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ab- rechnung bei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist be- ginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Ab- rechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemeine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungs- nachweis berücksichtigt im Abrechnungsquartal geleistete Abschlagszahlungen. Der Ab- rechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der BKK gleichermaßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Absätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Vergütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut ge- prüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Ab- rechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unver- züglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unver- züglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widerspro- chen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachwei- ses heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche be- stehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK bzw. BKK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Manage- mentgesellschaft erst nach Eingang und in Höhe der Zahlung der XXX xxx. XXX xxxxx § 00 Xxx. 0 xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK bzw. BKK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die BIG DIREKT GESUNDFACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Dort Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit sie die Gesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES ge- genüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbeson- dere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht er- brachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Management- gesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Managementgesell- schaft ist zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der Managementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungs- nachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Ver- gütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) ein- zubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzah- lungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK, BKK und MEDIVERBUND werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 295a 25 Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigund 2 darüber verhandeln, soweit Sie ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und Anlage 12 vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt werden können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen, die in einem anderen AOK-FacharztProgramm oder im AOK-HausarztProgramm enthalten sind, für in das AOK-FacharztProgramm eingeschrie- bene Versicherte nicht über die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenKV abrechnen. Dasselbe gilt für Leistungen, die im Hausarztprogramm „BKK. Mein Hausarzt“ enthalten sind. Satz 1 und 2 gelten für FACHÄRZTE selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten derselben BAG. Der Beirat kann zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung abweichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK bzw. BKK einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Managementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung ge- genüber der Teilnahmeerklärung. AOK oder BKK („AOK-Abrechnung“ oder „BKK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK oder BKK auf Er- stattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzah- lungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK bzw. BKK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beru- hen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprü- che an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK bzw. BKK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK bzw. BKK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die XXX xxx. XXX xxx xxxxx xx Xxxxx xxx xx Xxxxxx 00 bestimmten turnusmäßigen Ver- rechnung von Abschlagszahlungen nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Ma- nagementgesellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung bzw. BKK- Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK oder BKK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung bzw. BKK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichti- gungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen An- sprüche der AOK oder BKK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK- Facharztprogramm Urologie zu erheben. Für Die Höhe der Verwaltungskostengebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODie Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms / Bosch BKK- Facharztprogramms Pneumologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Ver- einigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementge- sellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.03.2023. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK, BKK und MEDIVERBUND mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Be- ginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mitteilen. b) Einigen sich AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.09.2022 nicht über eine Än- derung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zu- nächst bis zum 30.06.2024 fort. c) Einigen sich die AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.09.2022 über eine Ände- rung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Manage- mentgesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergü- tungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 31.12.2024 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum an- wendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK, BKK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinn- gemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 31.12.2024 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Mo- naten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. c) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquar- tal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Ja- nuar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ab- rechnung bei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist beginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Ab- rechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemeine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungs- nachweis berücksichtigt im Abrechnungsquartal geleistete Abschlagszahlungen. Der Ab- rechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der BKK gleichermaßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Absätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Vergütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut ge- prüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Ab- rechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unver- züglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unver- züglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widerspro- chen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachwei- ses heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche be- stehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK bzw. BKK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Manage- mentgesellschaft erst nach Eingang und in Höhe der Zahlung der XXX xxx. XXX xxxxx § 00 Xxx. 0 xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK bzw. BKK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die BIG DIREKT GESUNDFACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Dort Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit sie die Gesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES ge- genüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbeson- dere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht er- brachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Management- gesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Managementgesell- schaft ist zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der Managementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungs- nachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Ver- gütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) ein- zubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzah- lungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK, BKK und MEDIVERBUND werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 295a 25 Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigund 2 darüber verhandeln, soweit Sie ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und Anlage 12 vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt werden können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen, die in einem anderen AOK-FacharztProgramm oder im AOK-HausarztProgramm enthalten sind, für in das AOK-FacharztProgramm eingeschrie- bene Versicherte nicht über die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenKV abrechnen. Dasselbe gilt für Leistungen, die im Hausarztprogramm „BKK. Mein Hausarzt“ enthalten sind. Satz 1 und 2 gelten für FACHÄRZTE selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten derselben BAG. Der Beirat kann zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung abweichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK bzw. BKK einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Managementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung ge- genüber der Teilnahmeerklärung. AOK oder BKK („AOK-Abrechnung“ oder „BKK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK oder BKK auf Er- stattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzah- lungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK bzw. BKK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beru- hen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprü- che an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK bzw. BKK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK bzw. BKK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die XXX xxx. XXX xxx xxxxx xx Xxxxx xxx xx Xxxxxx 00 bestimmten turnusmäßigen Ver- rechnung von Abschlagszahlungen nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Ma- nagementgesellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung bzw. BKK- Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK oder BKK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung bzw. BKK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichti- gungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen An- sprüche der AOK oder BKK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK- Facharztprogramm Pneumologie zu erheben. Für Die Höhe der Verwaltungskostenge- bühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODie Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 7.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdauernder Überlassung wöchentlich - eine Vergütung Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise. 7.2. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Auftragnehmer zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes. 7.3. Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem Zeitarbeitnehmer überlassenen und von dem Auftraggeber wöchentlich unterschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für seine Leistungen erhältdie Berechnung von Feiertags-, muss er Schicht-, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Für den Fall, dass dem Auftragnehmer Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Streitfalle eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellentägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 ArbZG). Dem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. 7.4. Die BIG DIREKT GESUND hat Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Auftragnehmer erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug - fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. 7.5. Die von dem Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetvon dem Auftragnehmer erteilten Abrechnungen befugt. 7.6. Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemAuftragnehmer berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins, mindestens jedoch 5 % p. a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank bzw. § 295 Absdes an seiner Stelle tretenden Finanzierungsinstrumentes der europäischen Zentralbank zu berechnen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichNachweis vorbehalten, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die ein Schaden beim Auftragnehmer nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber oder nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOin diesem Umfang entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 bzw. Anlage 12 a Anspruch auf Zahlung der Vergütung für seine die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK- FacharztProgramms / Bosch BKK-Facharztprogramms Orthopädie/Rheumatologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 bzw. Anlage 12 a abgerechneten Leistungen erhält(„Vergütungsanspruch“). Leistungen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellendie gemäß Anlage 12 bzw. Anlage 12 a vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.12.2016. Die BIG DIREKT GESUND Fristen bzgl. Modul Rheumatologie (RHEUMATOLOGEN) sind gesondert in Anlage 12a, Abschnitt V, Abrechnung, aufgenommen. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des ORTHOPÄDENS auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK, BKK und MEDIVERBUND mit Wirkung für den ORTHOPÄDEN ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem ORTHOPÄDEN solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der ORTHOPÄDEN und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mitteilen. b) Einigen sich AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2016 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zunächst bis zum 31.12.2018 fort. c) Einigen sich die AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2016 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem ORTHOPÄDEN unverzüglich mit. Ist der ORTHOPÄDE mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Teilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der ORTHOPÄDE nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den ORTHOPÄDEN bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 31.12.2018 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK, BKK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 31.12.2018 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der ORTHOPÄDEN ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. c) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquartal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gembei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist beginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Abrechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung eine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungsnachweis berücksichtigt im Abrechnungsquartal geleistete Abschlagszahlungen. Der Abrechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der BKK gleichermaßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Absätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Vergütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut geprüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Abrechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unverzüglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widersprochen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachweises heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK bzw. BKK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Managementgesellschaft erst nach Eingang und in Höhe der Zahlung der XXX xxx. XXX xxxxx § 00 Xxx. 0 xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK bzw. BKK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die BIG DIREKT GESUNDFACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Dort Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit sie die Gesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES gegenüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbesondere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d. h. die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Managementgesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Managementgesellschaft ist zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der Managementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungsnachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Vergütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) einzubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzahlungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regeln Anlage 12 bzw. (13) AOK, BKK und MEDIVERBUND werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 295a 25 Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigund 2 darüber verhandeln, soweit Sie ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und Anlage 12 bzw. Anlage 12 a vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt werden können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen, die in einem anderen AOK-FacharztProgramm oder im AOK-HausarztProgramm enthalten sind, für in das AOK-FacharztProgramm eingeschriebene Versicherte nicht über die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenKV abrechnen. Dasselbe gilt für Leistungen, die im Hausarztprogramm „BKK. Mein Hausarzt“ enthalten sind. Satz 1 und 2 gelten für den FACHARZT selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten/andere FACHÄRZTE/ PSYCHOTHERAPEUTEN derselben BAG. Der Beirat kann zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung abweichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK bzw. BKK einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Managementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung gegenüber der Teilnahmeerklärung. AOK oder BKK („AOK-Abrechnung“ oder „BKK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK oder BKK auf Erstattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzahlungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK bzw. BKK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beruhen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprüche an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK bzw. BKK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK bzw. BKK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die XXX xxx. XXX xxx xxxxx xx Xxxxx xxx xx Xxxxxx 00 bzw. Anlage 12 a bestimmten turnusmäßigen Verrechnung von Abschlagszahlungen nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Managementgesellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung bzw. BKK-Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK oder BKK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung bzw. BKK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichtigungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen Ansprüche der AOK oder BKK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK-Facharztprogramm Orthopädie/Rheumatologie zu erheben. Für die Teilnahme an Die Höhe der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei Verwaltungskostengebühr ergibt sich aus der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1 bzw. Xxxxxx 0x. (2) Die Managementgesellschaft ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für berechtigt, die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 AbsDie Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1 bzw. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOAnlage 1a.

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Samples: Versorgungsvertrag, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und Rheumatologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 7.1 Die zu zahlenden Vergütungen, Prämien und Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Vattenfall stellt Xxxxxx eine Gutschrift i. S. v. § 14 UStG und zahlt diese bis zum 23. Kalendertag des auf den Kalendermonat der Stromlieferung („Liefermonat“) folgenden Kalendermonats. Vattenfall darf solange mit schuldbefreiender Wirkung die Vergütung für seine Leistungen erhältan den in An- hang 3 angegebenen Leistungsempfänger leisten, muss er bis Kundin eine Abrechnung maschinell verwertbar Forderungsabtretung angezeigt hat. Eine Forderungsabtretungsanzeige durch den Neugläubiger ist nicht ausreichend. Sämtliche ab- rechnungsrelevante Änderungen bei Kundin, insbesondere Daten in Anhang 3, Forderungsabtretung, Verlust der Förderung der Erzeugungsanlagen, Messstellenbetreiberwechsel, Umfirmierung oder Än- derung der Marktlokation bzw. der Marktlokationsanteile sind Vattenfall rechtzeitig, spätestens aber 14 Kalendertage vor Beginn des Liefermonats mitzuteilen. Bei verspäteter Mitteilung darf Vattenfall wäh- rend der Bearbeitungszeit sämtliche Zahlungen aussetzen; der Fälligkeitstermin der jeweiligen Gut- schrift verschiebt sich im Fall der Zahlungsaussetzung auf einem Datenträger erstellenden 23. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. IKalendertag des auf den Monat der Zahlungsaussetzung folgenden Kalendermonats. 7.2 Ist Kundin eine Wiederverkäuferin im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. Sinne von § 295 3g Abs. 1 SGB V Ihre Daten UStG, geht die Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer auf die Vergütung für die Stromlieferung auf Vattenfall über. Kundin hat Vattenfall in diesem Fall einen aktuellen Nachweis (Formular USt 1 TH) ihrer Eigenschaft als Wiederverkäuferin zu übersenden. Endet die Gültigkeit des Nachweises vor Ende der Belieferung, hat Kundin Vattenfall einen Monat vor Gültigkeitsende einen neuen aktuellen Nachweis zu übersenden. Hat Xxxxxx den Nachweis ihrer Wiederverkäufereigenschaft rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht, enthält die Gut- schrift der Vattenfall keine Umsatzsteuer. Die Gutschrift enthält dann nur einen Hinweis auf die Steu- erschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Auf Wunsch der Kundin wird Vattenfall ihr ebenfalls ei- nen aktuellen Nachweis ihrer Wiederverkäufereigenschaft übersenden. 7.3 Sollten sich durch Neueinführung oder Änderung von Abgaben und/oder Umlagen die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, die unter diesem Vertrag von Vattenfall gekauft wird, ändern, so findet eine solche Neueinführung oder Änderungen auch auf diesen Vertrag entsprechende Anwendung. Die Kostenänderung darf ab Inkrafttreten der Neueinführung oder Änderung der Abgabe und/oder Umlage erfolgen. 7.4 Zur Prüfung der Abrechnung stellt Vattenfall Kundin auf deren Wunsch die vom Netzbetreiber über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx Marktkommunikation übermittelten Einspeisezeitreihen monatlich per E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOMail im CSV oder MSCONS Format zur Verfügung.

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Samples: Direktvermarktungsvertrag, Direktvermarktungsvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen10.1. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen Helfer teilen Pflegix unverzüglich nach Leistungserbringung Art und Umfang der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse Familie bestätigten erbrachten Leistungen mit. Aus den übermittelten Leistungsdaten erstellt Pflegix namens und für den Selektivvertrag sowie für Rechnung des Helfers die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistung und übermittelt diese an die buchende Person und an den Helfer. Gleichzeitig berechnet Pflegix gegenüber dem Helfer seine Servicegebühren. 10.2. Einwendungen teilen die Nutzer (Helfer oder Familien) Pflegix innerhalb von zwei Werktagen mit. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. 10.3. Pflegix zieht die abgerechneten Leistungen geregeltzwei Werktage nach Abrechnungsdatum für Name und Rechnung des Helfers über das Pflegix Zahlungssystem ein. 10.4. Für Die Helfer ermächtigen Pflegix, Fehlbeträge in der Rechnungsstellung resultierend z.B. aus fälschlich dokumentierten Arbeitsstunden, automatisiert über das Zahlungssystem vom Zahlungsmittel des Helfers einzuziehen (Rückbuchung). Pflegix trägt grundsätzlich nicht das finanzielle Ausfallrisiko für Xxxxxx im Bezug auf Zahlungen von Familien oder Partnerunternehmen. 10.5. Bis auf Widerruf erteilt die Teilnahme Familie Pflegix die Berechtigung, Leistungsentgelte per gewähltem Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Bankeinzug) einzuziehen. Bis auf Widerruf erteilen auch Helfer Pflegix die Berechtigung, fällige Servicegebühren per gewähltem Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Bankeinzug) einzuziehen. 10.6. Pflegix ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Servicegebühren von Pflegix einzubehalten und lediglich die Differenz an den Helfer auszukehren. Pflegix kann auch die Entgelte für eigene Leistungen unabhängig von der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichAbrechnung mit der Familie einziehen. Den Überschuss kehrt Pflegix an den Helfer aus. 10.7. Pflegix setzt externe Dienstleister zur Zahlungsabwicklung ein. Nutzer verpflichten sich, den vertraglichen Bestimmungen dieser Dienstleister zuzustimmen und stimmen zu, dass Sie zusätzlich die Servicegebühren von dem Dienstleister direkt an Pflegix ausbezahlt werden. 10.8. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung des Nutzers oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Nutzer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Nutzer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Außerdem kann eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an Bonitäts- und Datenprüfung durch den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOZahlungsdienstleister erfolgen.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthal- ten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zu‐ sätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können die Einwilligung zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Ab- rechnung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektrischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wendenStadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzwden _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Der KUNDE hat ausschließlich die gesetzlichen Widerrufsrechte. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Vertragliche Widerrufs- oder Rückgaberechte sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOnicht vereinbart.

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Samples: Liefervertrag Für Elektrische Energie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthal- ten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zu- sätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Ab- rechnung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22SWG00000499802) Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von mei- nem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die Einwilligung vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlan- gen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers (ggfs. des Vertretungsberechtigten) Bank Straße/Hausnummer/Postleitzahl/Ort Kontonummer/Bankleitzahl IBAN-Nummer BIC-Nummer , den _ Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers, ggfs. des Vertretungsberechtigten Die STADTWERKE sind nicht verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen, falls es in der Vergangenheit zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektrischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx ; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Ihren Daten, auf Löschung Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Berichtigung Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. falscher Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und auf Sperrung berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Einschränkung Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehördepersonenbezogener Daten“. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Die Lieferung von elektrischer Energie erfolgt an die Verbrauchsstelle des KUNDEN: Vorname Name Geb.-Datum (Diese Angabe erfolgt freiwillig) Firma / Registergericht / Registernummer Telefon 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 E-Mail-Adresse Telefon 2 Straße / Haus-Nr. 13 SGB V und Art/ Ort G-Partner-Nr. 9 AbsAbweichende Rechnungsanschrift: Firma oder Vorname Name Firma oder Vorname Name Straße / Haus-Nr. 2 lit. b/ Ort Sollten diese Xxxxxx für Ihre Abnahmestellen nicht ausreichen, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOlegen Sie bitte eine Anlage bei.

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Samples: Liefervertrag Für Elektrische Energie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms Nephrologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistun- gen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.03.2022. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK und MEDIVERBUND mit Wir- kung für den FACHARZT ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Be- ginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mitteilen. b) Einigen sich AOK und MEDIVERBUND bis zum 30.09.2021 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zunächst bis zum 31.03.2024 fort. c) Einigen sich die AOK und MEDIVERBUND bis zum 30.09.2021 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Management- gesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Än- derung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergü- tungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 31.03.2024 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum an- wendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinnge- mäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 31.03.2024 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Mo- naten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. c) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquar- tal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Ja- nuar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ab- rechnung bei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist beginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Ab- rechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemeine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungs- nachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der gleicherma- ßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Ab- sätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Ver- gütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut geprüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Abrechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unver- züglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unver- züglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widerspro- chen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachwei- ses heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche be- stehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Management- gesellschaft erst nach Eingang und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit in Höhe der Krankenversicherungskarte, Art Zahlung der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß AOK gemäß § 295a 20 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quar- tal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesell- schaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES ge- genüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbeson- dere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht er- brachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Management- gesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Managementgesell- schaft ist Bestandteil zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der TeilnahmeerklärungManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungs- nachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Ver- gütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) ein- zubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzah- lungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK und MEDIVERBUND werden nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 24 Abs. 1 und 2 darüber verhandeln, ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und An- lage 12 vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt wer- den können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen des Gesamtziffernkranzes nach Anhang 1 der Anlage 12 für in das AOK-FacharztProgramm eingeschriebene Versicherte nicht über die KV ab- rechnen. Satz 1 gilt für FACHÄRZTE selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten der- selben BAG. Der Beirat kann zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung ab- weichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK einen Anspruch auf Zahlung der Vergü- tung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Ma- nagementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung gegenüber der AOK („AOK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK auf Erstattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzahlungsansprüche ge- genüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beruhen. Anderenfalls ist die Ma- nagementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprüche an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die AOK ist außer im Falle der in Anlage 12 bestimmten turnusmäßigen Verrechnung von Abschlagszahlungen nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Managementge- sellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenan- sprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichtigungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen An- sprüche der AOK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm Nephrologie zu erheben. Für Die Höhe der Ver- waltungskostengebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODie Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Nephrologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 1. Für den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von erhaltenen Fördermitteln sind folgende Abrechnungsunterlagen an die Stadt Wien Kultur – Bezirkskulturförderung zu übermitteln: • Projektbericht oder Bericht über die Jahrestätigkeit • Finanznachweis: detaillierte Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung; • je 1 Exemplar aller Druckwerke, zum Beispiel Einladungen, Prospekte, Programme, Kataloge, Plakate; Diese können auch als digitale Datei, z.B. als PDF oder als JPG übermittelt werden; • Zusätzlich bei Gesamtförderungen ab 5.001 Euro für bilanzierende Institutionen: o Ordnungsgemäß unterschriebener Jahresabschluss; Institutionen, die dem Gesetz nach verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers vorlegen; 2. Bei Förderungen ab 5.001 Euro müssen jene Summen, die gegenüber der eingereichten Einnahmen- und Ausgabenaufstellung eine Vergütung positive oder negative Abweichung von mindestens 10 Prozent und 10.000 Euro aufweisen, begründet werden. 3. Wenn die Fördernehmenden für seine Leistungen erhältdenselben Verwendungszweck auch eigene finanzielle Mittel eingesetzt haben oder von anderen Rechtsträgerinnen oder Rechtsträgern finanzielle Mittel erhalten haben, sind auch diese in der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung anzuführen. 4. Aus den Abrechnungsunterlagen muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellendie vom Bezirk erhaltene Förderung klar ersichtlich sein. 5. Die BIG DIREKT GESUND hat Stadt Wien Kultur - Bezirkskulturförderung behält es sich vor, stichprobenartige Belegskontrollen durchzuführen. Diese können entweder nach vorheriger Terminvereinbarung durch eine Kontrolle vor Ort beim Fördernehmenden oder durch Prüfung von ausgewählten und angeforderten Belegen erfolgen. Zu diesem Zweck kann die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Stadt Wien Kultur – Bezirkskulturförderung eine Belegsaufstellung, Buchungslisten oder Einzelkontennachweise für die in der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung angeführten Positionen verlangen. 6. Die Fördernehmenden müssen weitere Nachweise vorlegen, wenn dies aus Sicht der Stadt Wien Kultur zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erforderlich ist. 7. IIn der Förderzusage ist festgehalten, bis zu welchem Zeitpunkt die widmungsgemäße Verwendung der Förderung nachzuweisen ist. Die Unterlagen sind wenn möglich elektronisch und immer unter der Angabe der Geschäftszahl, die in der Förderzusage im Rahmen Betreff angegeben ist, an die Stadt Wien Kultur – Bezirkskulturförderung zu senden. 8. Wenn die Fördernehmenden die angeführte Frist nicht einhalten können, müssen sie schriftlich einen Grund dafür angeben und eine Fristverlängerung beantragen. Wenn keine Fristverlängerung beantragt wird, ist die Fördersumme zurückzuzahlen. 9. Wenn die widmungsgemäße Verwendung der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemFörderung von der Stadt Wien Kultur für richtig befunden wurde, erhalten die Fördernehmenden ein Entlastungsschreiben. § 295 AbsWenn die widmungsgemäße Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, müssen die Fördernehmenden die Fördermittel an die Stadt Wien Kultur – Bezirkskulturförderung zugunsten des jeweiligen Bezirkes zurückzahlen. 10. 1 SGB V Ihre Daten Die vorgelegten Projektberichte oder Berichte über die Kassenärztliche Vereinigung Jahrestätigkeit werden nach Abrechnung von der Stadt Wien Kultur – Bezirkskulturförderung an die BIG DIREKT GESUNDden jeweiligen Bezirk übermittelt. 11. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameSollte für dasselbe Vorhaben sowohl aus dem Zentralbudget der Stadt Wien Kultur als auch aus dem Bezirkskulturbudget eine Förderung gewährt worden sein, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für so kann die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOin EINEM erfolgen.

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Samples: Förderrichtlinien

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Ver- gütung für seine die von ihm vertragsgemäß im Rahmen der Versorgung im Fachgebiet Kardiologie nach diesem Vertrag erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen erhält(„Vergütungsanspruch“). Leistungen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellendie gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kas- senärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Dop- pelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließ- lich gegen die Managementgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt bis 31.12.22. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetVertragspartner sind sich einig, bis zu diesem Zeitpunkt keine Änderungen zu den Vergütungsre- gelungen der Anlage 12 vorzunehmen. Im Rahmen Falle gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder berufsrechtlicher Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Inhalte und die Weiterführung dieser Vereinbarung verständigen sich die Vertragspartner gesondert. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZ- TES auswirken, können jederzeit durch Einigung von BKK VAG, MEDIVERBUND AG und BNK Service GmbH mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbe- stände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mit- teilen. b) Die Höhe der in die Vergütungen einkalkulierten Sachkosten im Zusammenhang mit den interventionellen Leistungen (PCI, Herzkatheter, DES Stents und Sonder- devices) gelten zunächst bis zum 31.12.2022 (siehe oben). BKK VAG, MEDIVER- BUND AG und BNK Service GmbH verständigen sich danach auf eine einvernehm- liche Neuregelung nach billigem Ermessen. Die FACHÄRZTE stimmen dieser schon jetzt zu. Solange keine einvernehmliche Neuregelung der Sachkostenver- gütung konsentiert ist, gilt die bisherige Regelung weiter. c) Einigen sich BKK VAG, MEDIVERBUND AG und BNK Service GmbH bis zum 30.06.2022 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zunächst bis zum 31.12.2024 fort. d) Einigen sich die BKK VAG, der MEDIVERBUND AG und die BNK Service GmbH vor dem 30.06.2022 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem FACHARZT un- verzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Teilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als ge- nehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. e) Besteht der Vertrag über den 31.12.2018 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht BKK VAG, MEDIVERBUND AG und BNK Service GmbH unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung ge- einigt haben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres- Zeiträume, die der Vertrag über den 31.12.2018 hinaus fortbesteht. f) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. d) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalen- derquartal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die Abrechnung an die Managementgesell- schaft spätestens bis zum 5. Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgen- den Monats zu übermitteln (5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gembei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertrags- software gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist be- ginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Abrechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Manage- mentgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrech- nungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unverzüglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widersprochen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachweises heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadens- ersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZ- TES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft (gemäß § 295 3) zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die BETRIEBSKRAN- KENKASSE in entsprechender Höhe gemäß § 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Managementgesellschaft erst nach Eingang und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit in Höhe der Krankenversicherungskarte, Art Zahlung der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß BETRIEBSKRANKENKASSEN gemäß § 295a 20 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vor- zunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber den BETRIEBSKRANKENKASSEN durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Über- zahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungs- ansprüche des FACHARZTES gegenüber der Managementgesellschaft über- steigt. Zu Überzahlungen gehören insbesondere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d. h. die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Managementgesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Managementgesell- schaft ist Bestandteil zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzan- spruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abge- rechnet sind. Rückzahlungsansprüche der TeilnahmeerklärungManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrech- nungsnachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES erge- benden Vergütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprü- chen (Absatz 9) einzubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Mona- ten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungs- einbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht in- folge einer Aufrechnung gegen Rückzahlungsansprüche der Managementgesell- schaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprü- che, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt An- lage 12. (13) Sofern sich Leistungen oder Leistungsinhalte nach dieser Vereinbarung mit Leis- tungen aus anderen Selektivverträgen der BETRIEBSKRANKENKASSEN über- schneiden, gilt folgende Regelung: • Die Mehrfachabrechnung von ärztlichen Leistungen ist unzulässig • Der FACHARZT hat in diesen Fällen zu entscheiden, welcher Abrechnungs- weg gewählt wird Satz 1 gilt für FACHÄRZTE selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten derselben BAG. Der Beirat kann zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung ab- weichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die BETRIEBSKRANKENKASSE einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Managementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung gegenüber der BETRIEBSKRANKEN- KASSE geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der BETRIEBSKRAN- KENKASSE auf Erstattung einer solchen Überzahlung gegen die DatenerhebungManagementge- sellschaft erst fällig, -verarbeitung wenn und -nutzung soweit die Managementgesellschaft den Rückzah- lungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesell- schaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzahlungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie BETRIEBSKRANKENKASSE oder von ihr beauftragte Stelle nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beruhen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berech- tigt, ihre Rückzahlungsansprüche an Erfüllungsstatt gemäß § 364 BGB an die BE- TRIEBSKRANKENKASSE abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kennt- nis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die BETRIEBSKRANKENKASSE unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die BETRIEBSKRANKENKASSE ist nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprü- chen der Managementgesellschaft im Zusammenhang mit der Abrechnung be- rechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die BETRIEBSKRANKENKASSE kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der Abrechnung sachlich-rechnerische Berichti- gungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseiti- gen Ansprüche der BETRIEBSKRANKENKASSE und der Managementgesell- schaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an BKK.Mein Facharzt Modul Kardiologie zu er- heben. Die Höhe der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Verwaltungskostengebühr ergibt sich aus der Teilnahmeer- klärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist es erforderlichberechtigt, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Be- stätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODie Höhe dieser Einschreibe- gebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Kardiologie

Abrechnung. Damit Ihr der von Ihnen gewählte Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er von seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenerstellt werden. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung Hierzu übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V entsprechend der Sozialdatenschutzbestimmungen seine/Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung auf elektronischem Weg an die BIG DIREKT GESUNDzuständige KV. Dort werden die Abrechnungsdaten Daten auf Richtigkeit geprüftüberprüft. Diese Daten werden anschließend auf elektronischem Weg über eine Kopfstelle (BITMARCK Service GmbH) an Ihre Betriebskrankenkasse weitergeleitet. Auf Grundlage dieser Abrechnungsdaten vergütet Ihre Betriebskrankenkasse an die KV. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameVorname, VornameNachname, Geschlecht, Geburtsdatum, PostleitzahlAnschrift, WohnortVersichertennummer, Versichertenstatus, behandelnder Arzt, Kassenkennzeichen, Unfallkennzeichen, Abrechnungsziffern, Behandlungstag, Teilnahmedaten, Gebührennummer, sowie Diagnosen nach ICD 10. Damit die Herodikos GmbH eine Vergütung für die zur Verfügung gestellte Herodikos App erhält, muss eine Abrechnung erstellt werden. Aus den Daten Ihrer Teilnahmeerklärung werden die Abrechnungsdaten erstellt und für die Abrechnung durch Herodikos bzw. den beauftragten Abrechnungsdienstleister elektronisch verschlüsselt und über eine Kopfstelle (BITMARCK Service GmbH) an Ihre Betriebskrankenkasse weitergeleitet. Auf Grundlage dieser Abrechnungsdaten zahlt Ihre Betriebskrankenkasse die Vergütung an die Herodikos GmbH bzw. den beauftragten Abrechnungsdienstleister. Folgende Patienten- und Teilnahmeangaben werden für die Abrechnung übermittelt: Vorname, Nachname, Geschlecht, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, GebührennummernVergütungsbezeichnungen und ihr Wert, Angaben zu den für sie dokumentierten dokumentierte Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung Verordnungsdaten und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOVertragsdaten.

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Samples: Vertrag Zur Besonderen Versorgung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zusätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Abrech- nung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22SWG00000499802) Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die Einwilligung vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulö- sen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers (ggfs. des Vertretungsberechtigten) Bank Straße/Hausnummer/Postleitzahl/Ort Kontonummer/Bankleitzahl IBAN-Nummer BIC-Nummer , den _ Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers, ggfs. des Vertretungsberechtigten Die STADTWERKE sind nicht verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen, falls es in der Vergangenheit zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung von Erdgas“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Sach- senallee 65, 08371 Glauchau; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobe- nen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist dann aber nicht mehr jederzeit möglich. Verantwortlich Er erfolgt für die Erhebung Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der Daten bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist die BIG direkt gesundzu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesell- schaft mbH, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzwden _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Der KUNDE hat ausschließlich die gesetzlichen Widerrufsrechte. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Vertragliche Widerrufs- oder Rückgaberechte sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOnicht vereinbart.

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Samples: Gas Supply Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine (1) Die Abrechnung maschinell verwertbar der Leistung der Kühne Personal GmbH erfolgt – so weit nicht im Vertrag anderweitig vereinbart – wöchentlich auf einem Datenträger erstellenBasis der dokumentierten Arbeitsstunden. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. IDer Geschäftspartner verpflichtet sich im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemArbeitnehmerüberlassung zur wöchentlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Stunden- bzw. § 295 AbsTätigkeitsnachweise der Leiharbeitnehmer. 1 SGB V Ihre Daten über Der Geschäftspartner bestätigt mit der Gegenzeichnung die Kassenärztliche Vereinigung an inhaltliche Richtigkeit. Für den Fall, dass der Geschäftspartner eine Gegenzeichnung der Tätigkeitsnachweise ohne berechtigten Grund nicht vollzieht, gehen die BIG DIREKT GESUND. Dort werden sich in der Folge ergebenden Aufklärungsschwierigkeiten zu Lasten des Geschäftspartners, dieser trägt dann die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie Beweislast für die inhaltliche Unrichtigkeit. (2) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltim Vertrag geschlossenen Entgelte. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn der Zugang der Rechnung beim Geschäftspartner erfolgt nicht oder erheblich verspätet. Als erheblich verspätet gilt ein Zugang, der mehr als drei Tage nach dem Rechnungsdatum erfolgt. In diesem Fall verlängert sich die Fälligkeitsfrist, in dem die Fälligkeit des Rechnungsbetrages 8 Tage nach dem dann verspäteten Zugang der Rechnung eintritt. (3) Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Geschäftspartner auch ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Verzugseintritt schuldet der Geschäftspartner Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für die Teilnahme an Erfüllung der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Zahlungspflicht ist es erforderlichder Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der Kühne Personal GmbH maßgebend. Die Parteien vereinbaren zur Pauschalierung etwaiger Verzugs- schäden, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für Mahnschreiben mit je 3,00 EUR berechnet werden können. Dem Geschäftspartner bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu führen, im Einzelfall sei der Kühne Personal GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden. (4) Arbeitszeiten, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden – im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bestimmt sich die regelmäßige Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer beim Geschäftspartner nach der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit – sowie Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden usw. sind von der Kühne Personal GmbH mit Zuschlägen zu berechnen. Die Zuschläge und deren Höhe werden mit dem Vertrag konkret vereinbart. (5) Eine etwaige Staffelung des Stundensatzes richtet sich nach den im AÜV getroffenen Vereinbarungen. Die Zeitnachweise stellt der Geschäftspartner der Kühne Personal GmbH bis zum Ende des zweiten Werktages der auf die Arbeitsleistung folgenden Woche zur Verfügung. (6) Kommt der Geschäftspartner dieser Verpflichtung nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei nach, so gelten die Aufzeichnungen des Leiharbeitnehmers. (7) Gerät der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten Geschäftspartner in Zahlungsverzug, so ist die BIG direkt gesundKühne Personal GmbH berechtigt, Xxxxxxxxxx Xxxsämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Geschäftspartner den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. (8) Die Kühne Personal GmbH ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich den von ihr zur Verfügung zu stellenden Leiharbeitnehmer zurückzuhalten. (9) Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. 0Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist die Kühne Personal GmbH berechtigt, 00000 Xxxxxxxxdie Verrechnungssätze nach billigem Ermessen zu erhöhen. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie Dies gilt, wenn sich die an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft Leiharbeitnehmer zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung zahlender Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzwgesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVONotwendige Tariferhöhungen wird die Kühne Personal GmbH den Geschäftspartnern anzeigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthal- ten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zu- sätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Ab- rechnung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22SWG00000499802) Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von mei- nem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die Einwilligung vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlan- gen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers (ggfs. des Vertretungsberechtigten) Bank Straße/Hausnummer/Postleitzahl/Ort Kontonummer/Bankleitzahl IBAN-Nummer BIC-Nummer , den _ Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers, ggfs. des Vertretungsberechtigten Die STADTWERKE sind nicht verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen, falls es in der Vergangenheit zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektrischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx ; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Ihren Daten, auf Löschung Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Berichtigung Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. falscher Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und auf Sperrung berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Einschränkung Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehördepersonenbezogener Daten“. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung , den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Der KUNDE hat ausschließlich die gesetzlichen Widerrufsrechte. Vertragliche Widerrufs- oder Rückgaberechte sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOnicht vereinbart.

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Samples: Liefervertrag Für Elektrische Energie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Die Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenwird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die BIG DIREKT GESUND Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 1.000 Euro hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich PoLi Marketing GmbH auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme. Enthalten die Leistungen Kosten, die für Produkte/Dienstleistungen Dritter vorauszulegen sind, hat die PoLi Marketing GmbH einen Anspruch auf deren Zahlung, bevor sie diese Leistungen ausführt. Endet der Vertrag vorzeitig, hat die PoLi Marketing GmbH einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die PoLi Marketing GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die PoLi Marketing GmbH auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Für jede Mahnung der Rechnung fällt zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen im Fall des Verzugs eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen sowie sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können und trägt etwaige Kosten fehlgeschlagener Buchungen. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigDiese Verpflichtung besteht auch dann, soweit Sie dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der TeilnahmeerklärungGesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Im Sozialgesetzbuch wird Der Kunde kann gegen Ansprüche der PoLi Marketing GmbH nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die DatenerhebungGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis zu. Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, -verarbeitung zu dem die PoLi Marketing GmbH berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und -nutzung durch konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten), darf die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für PoLi Marketing GmbH die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichvereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für als ob das Projekt ohne die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft maßgebliche Verzögerung zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOdem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zusätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Abrech- nung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22SWG00000499802) Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die Einwilligung vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulö- sen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers (ggfs. des Vertretungsberechtigten) Bank Straße/Hausnummer/Postleitzahl/Ort Kontonummer/Bankleitzahl IBAN-Nummer BIC-Nummer , den _ Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers, ggfs. des Vertretungsberechtigten Die STADTWERKE sind nicht verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen, falls es in der Vergangenheit zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung von Erdgas“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Sach- senallee 65, 08371 Glauchau; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobe- nen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist dann aber nicht mehr jederzeit möglich. Verantwortlich Er erfolgt für die Erhebung Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der Daten bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist die BIG direkt gesundzu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesell- schaft mbH, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Die Lieferung von Erdgas erfolgt an die Verbrauchsstelle des KUNDEN: Vorname Name Geb.-Datum (Diese Angabe erfolgt freiwillig) Firma / Registergericht / Registernummer Telefon 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 E-Mail-Adresse Telefon 2 Straße / Haus-Nr. 13 SGB V und Art/ Ort G-Partner-Nr. 9 AbsAbweichende Rechnungsanschrift: Firma oder Vorname Name Firma oder Vorname Name Straße / Haus-Nr. 2 lit. b/ Ort Sollten diese Xxxxxx für Ihre Abnahmestellen nicht ausreichen, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOlegen Sie bitte eine Anlage bei.

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Samples: Gas Supply Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt3.1. Für die Stadtbezirke 1 –- 13 erfolgt die Abrechnung anhand der Tabelle 1zu dieser Vereinbarung Die Kostenerstattung für Berufspraktikanten erfolgt in Höhe von 42 % der Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft. Der Nachweis in Stunden für die externe Dokumentation erfolgt dementsprechend anteilig. Berufspraktikanten müssen im Jahresdurchschnitt eine Auslastung von 2 Fallwerten erbringen. Xxxxxxxxxxx Tätigkeit Auftrag Verantwortlichkeit 1. Einzelfallbezogene Tätigkeiten • Einzelfalltätigkeiten • Wirkungsorientierung nach Betreuungsende • Entwicklung und Durchführung von (einzelfallbezogenen) Gruppenangeboten • Teilnahme am HzE-Team / Beratungsgremium • Teilnahme am HzE-Team / Sozialraumteam • Kollegiale Beratung, Fachberatung, Fallsupervision • Teilnahme an Gremien und Arbeitskreisen im Stadtteil • Vernetzungsarbeit im Stadtteil • Kontaktaufbau / -pflege zu Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit • Erschliessung von Ressourcen im Stadtteil • Präventive, aufklärende Sozialraumarbeit • Pflege der Ressourcendatei • Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichVollversammlung • Kontraktschulungen KSD ( Verf.- V. ) HzE-Xxxxxx ( DV ) 2. Kontraktspezifisch Tätigkeiten Alle Tätigkeiten, die der Organisation der Arbeitsabläufe zwischen den Trägern dienen; wie z.B. • Mitarbeitertreffen des lokalen Trägerverbundes • Tätigkeit der TrägersprecherInnen • Qualitätsentwicklung HzE-Xxxxxx Die freien Xxxxxx und der Heimverbund steuern den Einsatz des Personals so, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung trägerübergreifende Auslastung von durchschnittlich 6 Fallwerten pro Planstelle in einem Jahr (1.1. bis 31.12.) ermöglicht wird. Jeweils am Ende eines Quartales wird festgestellt, ob das tatsächlich bereitgestellte Personal (externe Dokumentation) mit 6 Fallwerten pro Planstelle ausgelastet ist. Dazu wird folgendes Verfahren vereinbart: Monatlich: Der Fachbereich Jugend und Familie stellt den Leitungen der freien Trägern und des Heimverbundes bis zum 3 Werktags eines jeden Monats Listen mit den Einzelfällen des jeweiligen Trägers (Stichtag letzter Tag des jeweiligen Monats) mit den in der Tabelle aufgeführten Informationen zur Verfügung. Die Dienststellenleitungen erhalten entsprechende Listen für ihre Dienststellen. Stadtbezirk Aktenzeichen Fallwert 10 51.23.203-A000563 1 10 51.23.201-B000768 2 Abweichungen werden zwischen den jeweiligen Trägerleitungen und den betreffenden Dienststellenleitungen geklärt. Die Dienststellenleitungen melden ggf. erforderliche Veränderungen an das Sachgebiet Finanzen und Controlling des Fachbereiches Jugend und Familie bis zum 15.Kalendertag des jeweiligen Monats. Wenn es keine Änderungen gibt wird die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei Richtigkeit der BIG DIREKT GESUND abgebenbestehenden Liste bestätigt. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil Das Ergebnis wird den Trägerleitungen durch das Sachgebiet Finanzen Controlling in Form einer Liste mitgeteilt: Xxxxxx Anzahl Fallwerte Januar AFW 130 BAF 93 Quartalsweise: Nach jedem Quartal wird der TeilnahmeerklärungFachbereich Jugend und Familie eine Liste mit der durchschnittlichen Anzahl des bereitgestellten Personals und den durchschnittlichen Fallwerten den freien Trägern und dem Heimverbund bereitstellen. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundStand 1.Quartal Xxxxxx Bereitgestelltes Personal Zielwert Fallwerte Ermittelte Fallwerte AFW 21 126 123 BAF 15,5 93 91,5 Die Liste wird im laufenden Jahr jeweils um das folgende Quartal fortgeschrieben, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Datensodass am Ende des Jahres eine Gesamtübersicht zur Verfügung steht, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOderen Grundlage die Auslastung für das jeweilige Jahr festgestellt wird.

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Samples: Vereinbarung Zur Durchführung Ambulanter Hilfen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine (1) Die Abrechnung maschinell verwertbar der Leistung der Kühne Personal GmbH erfolgt – soweit nicht im Vertrag anderweitig vereinbart – wöchentlich auf einem Datenträger erstellenBasis der dokumentierten Arbeitsstunden. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. IDer Geschäftspartner verpflichtet sich im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemArbeitnehmerüberlassung zur wöchentlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Stunden- bzw. § 295 AbsTätigkeitsnachweise der Leiharbeitnehmer. 1 SGB V Ihre Daten über Der Geschäftspartner bestätigt mit der Gegenzeichnung die Kassenärztliche Vereinigung an inhaltliche Richtigkeit. Für den Fall, dass der Geschäftspartner eine Gegen- zeichnung der Tätigkeitsnachweise ohne berechtigten Grund nicht vollzieht, gehen die BIG DIREKT GESUND. Dort werden sich in der Folge ergebenden Aufklärungsschwierigkeiten zu Lasten des Geschäftspartners, dieser trägt dann die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie Beweislast für die inhaltliche Unrichtigkeit. (2) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltim Vertrag geschlossenen Entgelte. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn der Zugang der Rechnung beim Geschäftspartner erfolgt nicht oder erheblich verspätet. Als erheblich verspätet gilt ein Zugang, der mehr als drei Tage nach dem Rechnungsdatum erfolgt. In diesem Fall verlängert sich die Fälligkeitsfrist, in dem die Fälligkeit des Rechnungsbetrages 8 Tage nach dem dann verspäteten Zugang der Rechnung eintritt. (3) Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Geschäftspartner auch ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Verzugseintritt schuldet der Geschäftspartner Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für die Teilnahme an Erfüllung der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Zahlungspflicht ist es erforderlichder Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der Kühne Personal GmbH maßgebend. Die Parteien vereinbaren zur Pauschalierung etwaiger Verzugsschäden, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für Mahnschreiben mit je 3,00 EUR berechnet werden können. Dem Geschäftspartner bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu führen, im Einzelfall sei der Kühne Personal GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden. (4) Arbeitszeiten, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden – im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bestimmt sich die regelmäßige Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer beim Geschäftspartner nach der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit – sowie Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden usw. sind von der Kühne Personal GmbH mit Zuschlägen zu berechnen. Die Zuschläge und deren Höhe werden mit dem Vertrag konkret vereinbart. (5) Eine etwaige Staffelung des Stundensatzes richtet sich nach den im AÜV getroffenen Vereinbarungen. Die Zeitnachweise stellt der Geschäftspartner der Kühne Personal GmbH bis zum Ende des zweiten Werktages der auf die Arbeitsleistung folgenden Woche zur Verfügung. (6) Kommt der Geschäftspartner dieser Verpflichtung nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei nach, so gelten die Aufzeichnungen des Leiharbeitnehmers. (7) Gerät der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten Geschäftspartner in Zahlungsverzug, so ist die BIG direkt gesundKühne Personal GmbH berechtigt, Xxxxxxxxxx Xxxsämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Geschäftspartner den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. (8) Die Kühne Personal GmbH ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich den von ihr zur Verfügung zu stellenden Leiharbeitnehmer zurückzuhalten. (9) Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. 0Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist die Kühne Personal GmbH berechtigt, 00000 Xxxxxxxxdie Verrechnungssätze nach billigem Ermessen zu erhöhen. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie Dies gilt, wenn sich die an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft Leiharbeitnehmer zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzwgesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVONotwendige Tariferhöhungen wird die Kühne Personal GmbH dem Geschäftspartnern anzeigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen24.1. Die BIG DIREKT GESUND Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. 24.2. Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 24.3. Endet der Vertrag vorzeitig, hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Agentur einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetBeendigung die- ses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht. 24.4. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen, Überweisungen unter Angabe vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit der (Teil-)Ab- nahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 10.000 Euro hat die Agentur auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30 % zur Mitte des Abrechnungsquartalsverein- barten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme. Gemäß § 295a AbsEnthalten die Leistungen Kosten, die für 24.5. Drittkosten (z.B. Kosten von Stockbildern, Werbekosten auf Onlineplattformen) und Spesen, die in Absprache mit dem Auftraggeber zur Leistungserfüllung anfallen, werden nach Xxxx von der Agentur dem Auftraggeber zur direkten Begleichung an Dritte weitergeleitet oder von der Agentur in die eigene Abrechnung integriert. Etwaige Rabatte Dritter sind dem Auftraggeber zu vergüten. Die Agentur ist berechtigt, die Leistungsausführung von der Zahlung der Drittkosten durch den Auftraggeber im Voraus abhängig zu machen. 24.6. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail ver- sendet oder online zum Download gestellt werden. 24.7. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche Beträge als Nettobeträge, 24.8. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschriftein- zug wird bis spätestens 1 SGB V (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinforma- tion/Prenotification). 24.9. Bei. Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Agentur kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. 24.10. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Agentur, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 24.11. Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen. 24.12. Der Auftraggeber ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigverpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit Sie dem Auftragge- ber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 24.13. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabin- formation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der TeilnahmeerklärungGesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. 24.14. Im Sozialgesetzbuch wird Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Agentur nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forde- rungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die DatenerhebungGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis zu. 24.15. Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, -verarbeitung zu dem die Agentur berechtigt wäre ihre Leistun- gen abzurechnen und -nutzung durch konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für der Auftraggeber zu ver- treten hat nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten), darf die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für Agentur die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichvereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für als ob das Projekt ohne die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft maßgebliche Verzögerung zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOdem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND BARMER GEK hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUNDBARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die Erhebung BARMER GEK veranlasst worden, z.B. bei der Daten Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Krankenkasse dazu befugt medizinische Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den Datenschutzbeauftragten prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOärztlichen Schweigepflicht verpflichtet.

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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Eines Hautvorsorge Verfahrens

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 6.1 Für das Erheben und Weiterverarbeiten der zur Abrechnung notwendigen Daten gelten die Datenschutzbestimmungen der PlusCard sowie die ergänzenden Datenschutzbestimmungen. 6.2 Zur Darstellung der Abrechnung von entgelt- pflichtigen Services richten die Stadtwerke Müns- ter ein PlusCard-Servicekonto für Sie ein. 6.3 Über dieses Konto werden künftig alle entgelt- pflichtigen Services abgebildet. Dieses Service- konto wird ausschließlich mittels Bankeinzug ausgeglichen. Der Bankeinzug der Service- Entgelte erfolgt mit einem verkürzten Zahlungsziel SEPA Prenotification konform. Das verkürzte Zahlungsziel ist 5 Tage nach Rechnungsstellung. 6.4 Dazu ist die Erteilung eines SEPA-Mandates zwingend erforderlich. Sobald den Stadtwerken Münster ein gültiges SEPA-Mandat für die Ab- rechnung der zahlungspflichtigen Services der PlusCard vorliegt, ist ein neues SEPA-Mandat beim Bestellen eines weiteren zahlungspflichtigen Services nicht erforderlich. 6.5 Über alle genutzten zahlungspflichtigen Serviceleistungen der PlusCard erhalten Sie monatlich eine Vergütung für seine Leistungen erhältRechnung. 6.6 Kann die offene Forderung nicht von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht werden, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenwerden alle zahlungspflichtigen Services gesperrt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen weitere Nutzung von zahlungspflichtigen Services mit der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V PlusCard ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. 6.7 Die Stadtwerke Münster informieren Sie umgehend über die Sperrung Ihrer zahlungs- pflichtigen Services. Verantwortlich Der Service wird erst wieder aktiviert, wenn die offene Forderung einschließlich anfallender Gebühren beglichen wurde und den Stadtwerken Münster ein neues gültiges SEPA- Mandat für die Erhebung den Einzug der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx XxxForderung vorliegt. 6.8 Eine erneute Freischaltung liegt im Ermessen der Stadtwerke Münster. 6.9 Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Abrechnung geltend zu machen. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Danach gilt der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOausgewiesene Konto- stand als akzeptiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Die Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenwird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die BIG DIREKT GESUND Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 1.000 Euro hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich GAL Digital GmbH auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme. Enthalten die Leistungen Kosten, die für Produkte/Dienstleistungen Dritter vorauszulegen sind, hat die GAL Digital GmbH einen Anspruch auf deren Zahlung, bevor sie diese Leistungen ausführt. Endet der Vertrag vorzeitig, hat die GAL Digital GmbH einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die GAL Digital GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die GAL Digital GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Für jede Mahnung der Rechnung fällt zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen im Fall des Verzuges eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen sowie sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können und trägt etwaige Kosten fehlgeschlagener Buchungen. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigDiese Verpflichtung besteht auch dann, soweit Sie dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der TeilnahmeerklärungGesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Im Sozialgesetzbuch wird Der Kunde kann gegen Ansprüche der GAL Digital GmbH nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die DatenerhebungGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis zu. Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, -verarbeitung zu dem die GAL Digital GmbH berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und -nutzung durch konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten), darf die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für GAL Digital GmbH die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichvereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für als ob das Projekt ohne die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft maßgebliche Verzögerung zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOdem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhältSixt wird die Kraftstoffe, muss er eine die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Sixt bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenvon im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die BIG DIREKT GESUND hat Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetMineralölgesellschaft die betreffende Leistung Sixt gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Rahmen Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Sixt dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Sixt berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. § 295 AbsEtwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Sixt geltend zu machen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUNDDas Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Auf diese Folge wird Sixt bei Erteilung der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltbesonders hinweisen. Für die Teilnahme Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an Sixt zu zahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ist der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichLeasingnehmer Unternehmer gemäß § 14 BGB, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung gilt der vorstehende Satz für die Einrede des nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgebenerfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (§ 273 BGB) entsprechend. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx XxxSixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-MailXxxxxxx Telefon: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.+49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx

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Samples: Leasing Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 6.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebe- nen Verrechnungssätzen handelt es sich um Net- toangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftrag- geber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdau- ernder Überlassung wöchentlich - eine Vergütung Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren aus- drücklich eine abweichende Abrechnungsweise. 6.2. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbe- reiches berechtigen den Auftragnehmer zur Ände- rung des Stundenverrechnungssatzes. 6.3. Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem Zeitarbeitnehmer überlas- senen und von dem Auftraggeber wöchentlich un- terschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeit- arbeitnehmers, die über die bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer Überstundenzuschläge entsprechend der im Ar- beitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Ver- einbarung berechnen. Gleiches gilt für seine Leistungen erhältdie Berech- nung von Feiertags-, muss er Schicht-, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Für den Fall, dass dem Auftragnehmer Stundennach- weise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurück- geht, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Streitfalle eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellentägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 Ar- bZG). Dem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. 6.4. Die BIG DIREKT GESUND hat Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Auftragnehmer erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug - fällig. Der Auf- traggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbe- trag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zu- gang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingeht. Einer vorherigen Mah- nung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. 6.5. Die von dem Auftragnehmer überlassenen Zeitar- beitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetvon dem Auf- tragnehmer erteilten Abrechnungen befugt. 6.6. Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemAuftragnehmer berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins, mindestens jedoch 5 % p. a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank bzw. § 295 Absdes an seiner Stelle tretenden Finanzierungsin- strumentes der europäischen Zentralbank zu be- rechnen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichNachweis vorbehalten, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die ein Schaden beim Auftragnehmer nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber oder nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOin diesem Umfang entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung 4.1 Die Abrechnung der Einspeisevergütung gemäß Ziffer 3 erfolgt durch den Netzbetreiber unent- geltlich. 4.2 Bei Anlagen mit Leistungsmessung erfolgt die vorläufige Abrechnung monatlich durch den Netz- betreiber. 4.3 Bei Anlagen ohne Leistungsmessung − erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber für seine Leistungen erhältdie Einspeisevergütungen gemäß Ziffer 3 monatliche Abschlagszahlungen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen− sind die Abschlagszahlungen so zu bemessen, dass die Abweichung zur Jahres-Schlussabrech- nung möglichst gering ist, − ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. 4.4 Der Anlagenbetreiber wird dem Netzbetreiber unverzüglich jeweils nach Ablauf eines Jahres bis zum 28. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. IFebruar des Folgejahres im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemÜbermittlung der Messergebnisse des vierten Quartals gemäß Ziffer 2.10 eine Jahresaufstellung gemäß § 15 KWKG mit folgenden Inhalten über- geben: − die gesamte eingespeiste Menge sowie die hierauf anteilig zuschlagsberechtigte KWK- Jahresstrommenge, − die nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Menge (Nettostromerzeugung) sowie die hierauf anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Jahresstrommenge. 4.5 Der Netzbetreiber erstellt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres bis zum 31. § 295 AbsXxxx des Folge- jahres eine Jahres-Schlussabrechnung. 1 SGB V Ihre Daten über Einspeisevergütungen nach Ziffer 3 und Preise für Leistun- gen des Netzbetreibers nach Ziffer 2.12 werden bei der Jahres-Schlussabrechnung saldiert. 4.6 Die anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Jahresstrommenge wird vom Anlagenbetreiber entspre- chend der Berechnungsmethode berechnet, die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- das Bundesamt für Wirtschaft und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Ausfuhrkon- trolle im Rahmen der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie Anlagen-Zulassung für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltAnlage bestätigt hat. Für die Teilnahme an Übergangszeit, bis zu der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlicheine entsprechende Anlagen-Zulassung vorliegt, genügt eine unter Berücksichtigung der Vorga- ben des KWKG sowie des AGFW-Arbeitsblattes FW 308 sachgerechte Schätzung der KWK- Strommenge. 4.7 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Regelungen der jeweiligen KWKG-Verfahrensbeschreibung (xxx.xxxx.xx). 4.8 Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 sowie zusätzlich des Zuschlages gemäß Ziffer 3.3 für den KWK-Strom sind alle Vergütungsansprüche des Anlagenbetreibers durch den Netz- betreiber abgegolten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 4.9 Auf die Vergütung des einspeisten Stromes nach Ziffer 3 wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich vergütet, wenn der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber schriftlich erklärt, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung er als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist (Anlage 5). Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Stroms, der einen KWK-Zuschlag erhält, richtet sich für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei Vertragspartner nach den Ausführungen der BIG DIREKT GESUND abgebenFinanzverwaltung im Umsatzsteueranwendungserlass in der jeweils gelten- den Fassung (Abschn. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 2.5 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO17 ff UStAE in der am 1.1.2017 geltenden Fassung). 4.10 Die Abrechnung der vom Anlagenbetreiber aus dem Netz des Netzbetreibers bezogenen elektri- schen Energie erfolgt nach einem separaten Stromlieferungsvertrag.

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Samples: Einspeisungsvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 7.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdauernder Überlassung wöchentlich - eine Vergütung Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise. 7.2. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Auftragnehmer zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes. 7.3. Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem Zeitarbeitnehmer überlassenen und von dem Auftraggeber wöchentlich unterschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für seine Leistungen erhältdie Berechnung von Feiertags-, muss er Schicht-, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Für den Fall, dass dem Auftragnehmer Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Streitfalle eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellentägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 ArbZG). Dem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. 7.4. Die BIG DIREKT GESUND hat Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Auftragnehmer erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug - fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. 7.5. Die von dem Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetvon dem Auftragnehmer erteilten Abrechnungen befugt. 7.6. Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten Auftragnehmer berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins, mindestens jedoch 5 % p. a. über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit dem Basiszins der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch Deutschen Bundesbank bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung des an seiner Stelle tretenden Finanzierungsinstrumentes der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.europäischen Zentralbank zu

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt Für die Abrechnung gilt § 17 der Bundesvereinbarung. Die Rechnungslegung erfolgt versichertenbezogen und grundsätzlich monatlich. Sie ist bei den von den Krankenkassen benannten Daten- und Papierannahmestellen einzureichen. Die Krankenkassen sind zur Rechnungsbegleichung nur verpflichtet, sofern eine Vergütung für seine Leistungen erhältversicherungs-, muss er eine leistungs- und vertragsrechtliche Anspruchsberechtigung gegeben ist. Ab 01.01.2020 soll die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenerfolgen. Davon abweichende Übergangsregelungen sind längstens bis 31.12.2021 möglich. Die BIG DIREKT GESUND Rechnung muss folgende Mindestangaben enthalten: Name des Versicherten: Vorname: Geburtsdatum: Rechnungsdatum: Angabe der Rechtsgrundlage und Leistungsbezeichnung: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V Zeitraum der Leistungsabrechnung: Rechnungsbetrag: Rechnungsnummer: Institutionskennzeichen: KV-Nr. des Versicherten: AT/CK: Abrechnungspositionsnummer: Überträgt der Einrichtungsträger die Abrechnung einer Abrechnungsstelle, so hat er die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKrankenkassen unverzüglich schriftlich zu informieren. Im Rahmen Es sind der Beginn und das Ende der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemsowie der Name der beauftragten Abrechnungsstelle mitzuteilen. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über Außerdem ist eine Erklärung des Einrichtungsträgers beizufügen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Zahlungen an die BIG DIREKT GESUNDbeauftragte Abrechnungsstelle mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Dort Der Einrichtungsträger ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass mit dem den Krankenkassen mitgeteilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkasso-Vollmacht oder Abtretungserklärung mehr besteht. Das Ende der Abrechnung ist den Krankenkassen schriftlich durch die Abrechnungsstelle oder den sonstigen Forderungsinhaber zu bestätigen. Sofern die Rechnungslegung einer Abrechnungsstelle übertragen werden soll, ist der Auftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der datenschutzrechtlichen Geeignetheit sowie der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit durch den Einrichtungsträger auszuwählen. Ist der Leistungsberechtigte nur für einen Teil des Monats in der Einrichtung (z. B. Einzug, Umzug, Auszug, Rehabilitations- und Krankenhausaufenthalt, Tod) wird die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüftvolle Pauschale für diesen Monat bezahlt. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameBei einem Wechsel der Einrichtung im Laufe des Monats (Umzug) kann nur die Einrichtung, Vornamedie der Leistungsberechtigte verlässt, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu die Pauschale abrechnen. Diese kann für den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in betreffenden Monat die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenvolle Pauschale abrechnen. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Bezahlung der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung Rechnung erfolgt innerhalb von 21 Kalendertagen nach Eingang der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung Rechnungsunterlagen bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil zuständigen Krankenkasse oder der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOvon ihr benannten Abrechnungsstelle.

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Samples: Vergütungsvereinbarung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND BARMER GEK hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUNDBARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen nach ICD-10 je Behandlungstag mit Datumsangabe, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.

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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Eines Hautvorsorge Verfahrens

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen1.1 Abrechnungsverfahren bei Ausspeisepunkten mit registrierender Leistungsmessung: § 9 Ziffer 17 Satz 1 gilt nicht. Die BIG DIREKT GESUND hat Entgelte werden je Ausspeispunkt dem Transportkunden monatlich vorläufig und auf das Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes endgültig in Rechnung gestellt. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit der Inbetriebnahme der Messeinrichtung oder im Falle der unterjährigen Anmeldung oder im Falle des unterjährigen Wechsels des Transportkunden mit dem Beginn der Netznutzung und endet in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres oder mit Abmeldung der Ausspeisepunkte. Der Teilrechnungsbetrag des jeweiligen Abrechnungsmonats berücksichtigt die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über in den abgelaufenen Monaten des Abrechnungszeitraumes ermittelten Arbeitswerte (kumuliert), die Kassenärztliche Vereinigung an Maximalleistung des Kalenderjahres, die BIG DIREKT GESUND. Dort werden bei veränderter Zoneneinstufung jeweils aktualisierten Arbeits− und Leistungspreise sowie die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe bisherigen Teilrechnungen des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenAbrechnungszeitraumes (gleitende Nachverrechnung). Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt in Abhängigkeit von der Teilnahmeerklärungzum Zeitpunkt der Rechnungsstellung kumulierten Arbeitsmenge im Abrechnungszeitraum, wobei die einzelnen Zonen nacheinander vollständig durchlaufen werden. Im Sozialgesetzbuch Wenn die kumulierte Arbeitsmenge die Grenze der aktuellen Zone überschreitet, wird die Datenerhebung, -verarbeitung übrige Arbeitsmenge mit dem Arbeitspreis der nächsten Zone zur Abrechnung gebracht. 1.2 Abrechnungsverfahren bei Ausspeisepunkten ohne registrierende Leistungsmessung: Die Rechnungslegung für Ausspeisepunkte zu Letztverbrauchern mit Standardlastprofil erfolgt nach Ermittlung des Zählerstandes entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit der Inbetriebnahme der Messeinrichtung oder im Falle der unterjährigen Anmeldung oder im Falle des unterjährigen Wechsels des Transportkunden mit dem Beginn der Netznutzung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung läuft bis zum nächsten turnusmäßigen in der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltRegel jährlichen Ablesetermin oder endet in der Regel mit Abmeldung der Ausspeisepunkte. Für die Teilnahme an Der Transportkunde zahlt vom Netzbetreiber vorgegebene Abschläge. Diese erhebt der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVONetzbetreiber grundsätzlich monatlich.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Abrechnung. Damit Ihr Arzt a) Für die Durchführung von Nutzungs- vorgängen für nicht registrierte Nutzer muss mindestens eine Vergütung gültige Zahlungsart ausgewählt werden. Zur Verfügung steht die Zahlung per Mobilfunkrechnung mit und ohne SMS- Unterstützung, per Kreditkarte oder durch weitere Online-Bezahldienste. b) Für die Durchführung von Nutzungs- vorgängen für registrierte Nutzer mittels SEPA- Lastschrift muss ein Bankkonto mit entsprechendem SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen vom registrierten Nutzer der msu zwingend erteilt worden sein. c) Die Abrechnung und das Inkasso der vom Nutzer getätigten Nutzervorgänge erfolgt ggf. in Zusammenarbeit mit einem externen Zahlungsdienstleister. d) Die Vorgänge, Umsätze und Rechnungen der durchgeführten Nutzungsvorgänge sind im Nutzerkonto im Webportal (unter „Kundendaten“) einsehbar. Dem registrierten Nutzer wird eine Einzelrechnung oder monatliche Rechnung, dem nicht registrierten Nutzer nur eine Einzelrechnung, über die getätigten Nutzungsvorgänge inklusive der Nutzungsvorgänge bei m8mit-Partnern auf Basis des jeweils gültigen Tarifs im Webportal zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Außerdem erhält der Nutzer an seine Leistungen erhälthinterlegte E-Mail- Adresse einen Link zur Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird nach Fälligkeit, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenbei Mobilfunkrechnung, Kreditkarte oder anderen Online-Bezahldiensten sofort mit der gültigen Zahlungsart verbucht. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAuf der Rechnung mit Rechnungsnummer und -datum ist jeder Nutzungsvorgang mit dem jeweiligen Tarif sowie Leistungsdatum, -ort und -dauer aufgeführt und jeweils für jeden Nutzungsvorgang seit der letzten Rechnung mit hinterlegt. Im Rahmen Fall von Ladevorgängen ist die geladenen Ladeenergie in kWh, ggf. mit einen Downloadlink zu signierten Zählerwerten, in der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für Rechnung hinterlegt. e) Bei registrierten Nutzern mit erfolgt die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für i.d.R. per SEPA-Lastschrift als hinterlegte Zahlungsart. f) Zur Abbildung nationaler steuerrechtlicher Anforderungen behält sich die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichmsu vor, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung separate Rechnungsdokumente für einen Abrechnungszeitraum auszustellen, in denen jeweils die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVONutzungsvorgänge in einzelnen Ländern aufgeführt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält2.1 Die Bezahlung der gesamten Abrechnung, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenwelche durch die Brüder Ley GmbH monatlich in Form einer Sammelabrechnung an den Kunden übermittelt wird, erfolgt im Banklastschriftverfahren. Bei Rechnungsbeträgen über 1.000,– € oder nach dem Ermessen der Brüder Ley GmbH wird der Kunde seiner Bank einen Abbuch- ungsauftrag für Lastschriften erteilen. Die BIG DIREKT GESUND hat Brüder Ley GmbH stellt das entsprechende Formular zur Verfügung, welches vom Kunden und seiner Bank vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird. Preisbasis für die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnungen sind die am Tage des Leistungs- bezuges gültigen Brutto-Verkaufspreise der in Anspruch genomme- nen Tankstelle. 2.2 Der Abrechnungsaufwand pro Monatsabrechnung beträgt 2,– € netto. Für Sammelrechnungen bei mehreren Tankkarten entsteht kein Mehrpreis. Der Kunde verpflichtet sich, für die Deckung seiner aus Tankungen, Warenbezügen und Dienstleistungen entstehenden Verbindlichkeiten zu sorgen. Überschreitet der Ley-Kunde das ihm in der Annahme seines Kundenkartenvertrages eingeräumte und Vertragsbestandsteil gewordene Zahlungsziel und den damit einher- gehenden - zusätzlich auf der Rechnung vermerkten- Zahlungstermin, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. 2.3 Im Rahmen Falle der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemNichteinlösung von Lastschriften oder nicht terminge- rechter Bezahlung ist die Brüder Ley GmbH berechtigt, die Benutzung der Tankkarte durch den Kunden auch ohne vorherige Mahnung zu widerrufen und die Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren. § 295 AbsAußer- dem hat der Kunde bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB und die der Brüder Ley GmbH belasteten Bankspesen zu bezahlen. 2.4 Sollte der Kunde gegen die monatlichen Abrechnungen eine miss- bräuchliche Verwendung der Tankkarte, ein Mitverschulden oder eine Pflichtverletzung der Brüder Ley GmbH einwenden, so hat er dies nachzuweisen. 1 SGB V Ihre Daten über Der bloße Hinweis reicht als Nachweis nicht aus. Bis zur Erbringung des Nachweises ist der Kunde verpflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung an ihm durch die BIG DIREKT GESUNDBrüder Ley GmbH gestellten Tankrechnungen unter Einhaltung des gesetzten Zahlungsziels auszugleichen. 2.5 Im Hinblick auf die Bonität und den geschätzten Monatsumsatz des Kunden wird im Tankkartenantrag ein maximales Bezugslimit fest- gelegt. Dort Bei Überschreitung des Limits kann/können die Karte/n sofort gesperrt werden. 2.6 Mit Übergabe der Tankkarte/n werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Herstellungskosten von 5,– € brutto je Tankkarte in der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Tankabrechnung an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx XxxKunden weiterberechnet. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Dies sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOeinmalige Kosten.

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Samples: Vereinbarung Über Den Bezug Von Kraftstoffen Handelswaren Dienstleistungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zusätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können die Einwilligung zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Abrech- nung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung von Erdgas“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Sach- senallee 65, 08371 Glauchau; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobe- nen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist dann aber nicht mehr jederzeit möglich. Verantwortlich Er erfolgt für die Erhebung Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der Daten bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist die BIG direkt gesundzu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesell- schaft mbH, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Die Lieferung von Erdgas erfolgt an die Verbrauchsstelle des KUNDEN: Vorname Name Geb.-Datum (Diese Angabe erfolgt freiwillig) Firma / Registergericht / Registernummer Telefon 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 E-Mail-Adresse Telefon 2 Straße / Haus-Nr. 13 SGB V und Art/ Ort G-Partner-Nr. 9 AbsAbweichende Rechnungsanschrift: Firma oder Vorname Name Firma oder Vorname Name Straße / Haus-Nr. 2 lit. b/ Ort Sollten diese Xxxxxx für Ihre Abnahmestellen nicht ausreichen, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOlegen Sie bitte eine Anlage bei.

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Samples: Gaslieferungsvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 1. Sämtliche Preise verstehen sich netto und zuzüglich etwaiger Auslagen sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen können insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungs- mehraufwendungen beinhalten. 2. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind nicht inbegriffen. Ist der Grundsatz der Gleichstellung gemäß § 8 AÜG auf einen überlassenen Zeitarbeitnehmer anwendbar, sind die an den Zeitarbeitnehmer tatsächlich zu zahlenden Zuschläge auf den vom Auftraggeber zu zahlenden Verrechnungssatz anzuwenden. 3. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen ELSEN zur Änderung des Stunden- verrechnungssatzes. 4. Das Arbeitsentgelt der Zeitarbeitnehmer entspricht dem Stand der jeweiligen gesetzlichen und tariflichen Lohn- und Lohnnebenkosten zur Zeit des Vertragsabschlusses. Tarifliche, gesetzliche oder sonstige Änderungen, insbesondere tarifvertragliche Regelungen und/oder getroffene Vereinbarungen mit Betriebsräten, die vorgeben, dass ELSEN den Zeitarbeitnehmern zusätzliche Entgeltbestandteile gewähren muss, oder die Feststellung, dass auf die Überlassung eines Zeitarbeitnehmers der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden ist („Equal Treatment“), berechtigen ELSEN, eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenangemessene Anpassung der Verrechnungssätze vorzunehmen. Die BIG DIREKT GESUND hat gegebenen Stundenverrechnungssätze werden prozentual in gleicher Höhe angepasst wie die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Bruttoentgelte der Zeitarbeitnehmer ansteigen. 5. Die Preisanpassung tritt zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung dieser Preisanpassung in Textform beim 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch den Zeitarbeitnehmer geleisteten Stunden auf den vorgelegten Tätigkeitsnachweisen am ersten Werktag der Folgewoche, am Monatsende am ersten Werktag des Folgemonats und bei Einsatzende am auf den letzten Einsatztag folgenden Werktag rechtsverbindlich zu bestätigen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Auftraggebers zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Zeitarbeitnehmer stattdessen zur Bestätigung berechtigt; der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. Auftraggeber wird auf § 295 17c Abs. 1 SGB V Ihre Daten AÜG hingewiesen. 7. XXXXX nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der vom Zeitarbeitnehmer und vom Auftraggeber bestätigten Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die Kassenärztliche Vereinigung an bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird ELSEN Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für die BIG DIREKT GESUNDBerechnung von Feiertags-, Sonntags-, Schicht-, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. 8. Dort Für den Fall, dass XXXXX Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist XXXXX berechtigt, im Streitfalle eine tägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüftder maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht. Folgende persönliche Patienten- Dem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. 9. XXXXX ist berechtigt, Abrechnungen z.B. wöchentlich vorzunehmen und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameAbschlagszahlungen zu verlangen. Zahlungen sind netto sofort fällig, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. 10. Für den Fall des Zahlungsverzugs finden die gesetzlichen Regelungen der Krankenversicherungskarte, Art §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung. 11. Jegliche Beanstandung und Reklamation bezüglich der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des AbrechnungsquartalsRechnung muss ELSEN binnen acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch ELSEN wird die Datenerhebung, -verarbeitung Reklamation prüfen und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltanschließend über etwaige Korrekturen entscheiden. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichBeanstandungen werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in keinem Fall mehr berücksichtigt. Nach Ablauf des Zeitraums wird angenommen, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufenRechnungen durch den Auftraggeber anerkannt wurden. 12. Eine Teilnahme an Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 13. Wird eine Gefährdung der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzwZahlungsforderung erkennbar, so ist ELSEN berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen, sofern diese Leistungen bereits erbracht sind. Dies ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für insbesondere der Fall, wenn eine Auskunft einer Bank die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung Und Personalvermittlung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhältSixt wird die Kraftstoffe, muss er eine die sonstigen Waren und die Dienstleistungen, die der Leasingnehmer unter Verwendung einer Tankkarte von Sixt bezieht, monatlich auf Ist-Kostenbasis dem Leasingnehmer gegenüber abrechnen. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Inland gelten als Ist-Kosten die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Nettopreise. Bei einem Einsatz von Tankkarten im Ausland können (in Abhängigkeit von der jeweiligen länderspezifischen Ausgestaltung) als Ist-Kosten auch die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung von der Tankkartenakzeptanzstelle ausgewiesenen Bruttopreise gelten; die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenvon im Ausland bezogenen Produkten erfolgt in EURO. Die BIG DIREKT GESUND hat Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend dem Umrechnungskurs, zu dem die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetMineralölgesellschaft die betreffende Leistung Sixt gegenüber abgerechnet hat, es sei denn, der von der Mineralölgesellschaft gewählte Umrechnungskurs ist offenbar unbillig. Den Ist-Kosten im Inland ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzuzusetzen. Im Rahmen Ausland durchgeführte Betankungen berechnet Sixt dem Leasingnehmer brutto ohne Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer; der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege über die von den ausländischen Mineralölgesellschaften an Sixt berechneten Lieferungen. Der in der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemausgewiesene Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. § 295 AbsEtwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Abrechnung hat der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Sixt geltend zu machen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUNDDas Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkennung der Rechnung. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Auf diese Folge wird Sixt bei Erteilung der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltbesonders hinweisen. Für die Teilnahme Überlassung jeder Tankkarte hat der Leasingnehmer die in dem für das betreffende Fahrzeug abgeschlossenen Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufenSixt zu zahlen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzwAufrechnung mit Gegenforderungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx XxxSixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-MailXxxxxxx Telefon: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.+49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx

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Samples: Leasing Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung 1. Für die Abrechnung sind zunächst die Bestimmungen der Preislisten maßgeblich. Enthalten die Preislisten keine Regelung oder wurde Ihre Geltung vertraglich nicht oder nur teilweise/auszugsweise vereinbart gilt folgendes: 2. Das Abrechnungsmaß für seine Leistungen erhältDeckenplatten ist die Betonfläche mit den größten Einzelabmessungen als umschriebenes Rechteck zuzüglich der Bewehrungsüberstände. Xxxxx nach von uns gemäß Werkplanung erstellten Stahllisten. 3. Bei Wandplatten wird das größte Höhen- und Längenmaß als um- schriebenes Rechteck je Wandelement abgerechnet. Xxxxx nach von uns gemäß Werkplanung erstellten Stahllisten. 4. Fertigteile werden gemäß Gesamtstückliste und Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung und nach Lieferschein abgerechnet. Xxxxx nach von uns erstellten Stahllisten. Einbau- und Montageteile gemäß Liefer- vereinbarung bzw. nach jeweils gültiger Preisliste. 5. Öffnungen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenAussparungen und Ausklinkungen bis 2,5 m2 werden in flächigen Bauteilen übermessen. 6. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Zur Abgeltung des Verschnitts berechnen wir pauschal einen 8 %igen Zuschlag zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetstatischen und systembedingten Bewehrung. 7. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigAngebotspreis sind nicht enthalten, soweit Sie nichts anderes vereinbart, evtl. erforderliche Genehmigungs- und Prüfgebühren. Sollten nach Er- stellung des Verlege- und Montageplanes und der dazugehörigen statischen Berechnung Änderungen eintreten, die die Ergänzung oder Neubearbeitung dieser Unterlagen erfordert, so sind diese Arbeiten gesondert nach Aufwand zu vergüten. Der Aufwand wird mit einem Stundensatz in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungHöhe von 96,00 € netto abgerechnet, 8. Im Sozialgesetzbuch wird Angebotspreis nicht enthalten sind die DatenerhebungNachbehandlung, -verarbeitung Spachtelung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie das Schließen der Fugen und der Montagehülsen. 9. Die vereinbarten Preise für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für Liefergegenstände und die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung Fracht gelten nur für die bei Abgabe des Preises bekannt gegebene Liefermenge und der ausgeschriebenen Formgebung und Stückzahl der Fertigteilelemente. Bei fehlender und nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bekannter Menge, Änderung und Stückzahl, ins- besondere im Hinblick auf Fertigteilserientyp und Serienproduktions- faktor gilt die bei Abgabe des Preises im Angebot von uns vermerkte Kalkulationsannahme. Wird die Liefermenge nachträglich reduziert oder ergeben sich Änderungen oder Abweichungen bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch konstruktiven Bearbeitung oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich der Bauleitung, kann die Lieferantin eine angemessene Erhöhung des Preises für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOLiefergegenstände verlangen.

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Samples: Price List

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine 12.1. Hat der KI innerhalb des letzten Abrechnungszeitraumes Leistungen erhältmit der Karte in Anspruch genommen, muss erhält er zumindest einmal pro Mo- nat eine Abrechnung maschinell verwertbar über diese Leistungen. Der KI kann für die Über- mittlung der Monatsabrechnung zwischen der Zusendung in Papierform oder der Zugänglichmachung als Download auf einem Datenträger erstellender Website my.paylife. at samt entsprechender Benachrichtigung (per E-Mail an die zuletzt vom KI bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder als Push-Nachricht (nur bei Nutzung der myPayLife App)) wählen. Sofern der KI eine Zusendung der Monatsabrechnung in Papierform verlangt, ist die Bank berech- tigt, dafür einen angemessenen Kostenersatz in Rechnung zu stellen (Punkt 18.9.). Der KI kann jederzeit verlangen, dass die jeweilige Über- mittlungsart geändert wird. Nach Zugang seines Änderungsauftrages wird binnen einer Woche die Monatsabrechnung künftig auf die jeweils andere Übermittlungsart mitgeteilt oder zugänglich gemacht. 12.2. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist ab dem Zugang der Monatsabrechnung sofort zur Zahlung fällig und wird zu dem in der Ab- rechnung angegebenen Termin (Einziehungstermin) mittels Lastschrift eingezogen. Der Karteninhaber hat die Abrechnung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich über etwaige Einwendungen zu unterrichten. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse Frist für den Selektivvertrag KI zur Erwirkung einer Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder der Gutschrift. Der KI beauftragt die Bank, den Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen, etwaiger Mahnkosten, Entgelte sowie das Jahres- entgelt von dem von ihm angegebenen Bankkonto einzuziehen und ver- pflichtet sich, für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltentsprechende Kontodeckung zu sorgen. Für die Teilnahme an Inanspruchnahme von Bargeldauszahlungen wird ein Entgelt verrech- net, dessen Höhe in Punkt 18.2. bestimmt ist. Falls bei Geldausgabeau- tomaten Gebühren des Geldausgabeautomatenbetreibers anfallen, sind diese vom KI zu tragen. Er erklärt sich mit der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für Bezahlung dieses Ent- gelts und der Verrechnung über die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei Kartenabrechnung einverstanden. 12.3. Für die Zurverfügungstellung einer Kopie der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil Abrechnung sowie einer Kopie des Leistungsbelegs zu einer in der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten Abrechnung enthaltenen Zah- lungstransaktion ist die BIG direkt gesundBank berechtigt, Xxxxxxxxxx XxxEntgelte gemäß Punkt 18.7. 0, 00000 Xxxxxxxxund 18.8. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft in Rechnung zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOstellen.

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Samples: Kreditkartenvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 1. Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Diese wird auf Rechnungen gesondert ausgewiesen. 2. Der Höchstbietende, der den Zuschlag erhalten hat, muss als Käufer an den Veranstalter eine Vergütung in Höhe von 6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 19% zahlen. Daneben trägt der Käufer die Kosten der Versicherung des Fohlens in Höhe von 1,25 % des Kaufpreises – brutto – einschließlich der Verkaufsgebühr – brutto –. Der Käufer beauftragt bei Zuschlag den Veranstalter, diese Versicherung in seinem Namen und auf seine Rechnung für den Kaufgegenstand abzuschließen. 3. Die Zuschlagspreise sind Netto-Preise. Der Käufer schuldet als Kaufpreis das zugeschlagene Gebot zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Zuschlagspreis erhoben und kann je nach Veranlagung des Verkäufers variieren. In der Online-Offerte ist bei dem jeweils betroffenen Fohlen der jeweilige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Der Veranstalter haftet nicht für die korrekten Angaben des Umsatzsteuersatzes der Verkäufer. Sollte sich im Nachhinein eine Änderung herausstellen, muss die Differenz vom Käufer gezahlt werden bzw. wird ihm erstattet. Die Ostfriesische Pferdevertriebsgesellschaft UG beansprucht für seine Leistungen erhältTätigkeit als Veranstalter der Online-Auktion eine Vergütung, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetsowie Kosten und Steuern, deren Höhe sich nach dem Zuschlagspreis richtet. Im Rahmen Einzelnen erteilt der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemVeranstalter dem Teilnehmer, der einen Zuschlag erhalten hat, folgende Abrechnung: Endpreis der Auktion (=Höchstgebot) Ggf. zuzüglich Umsatzsteuersatz des Verkäufers (gemäß Angabe in der Online-Offerte) zuzüglich Auktionsgebühr in Höhe von 6% des Verkaufspreises zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 19% zuzüglich 60,00 Euro für die tierärztliche Untersuchung bei der Abnahme zuzüglich 19% Umsatzsteuer auf diese zuzüglich 1,25% von der Zwischensumme für die Versicherung zuzüglich 19% Versicherungssteuer auf den Versicherungsbeitrag 4. Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Bieter die Rechnung mit Angabe des Preises und der Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto ist unzulässig. Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug bei Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses fällig. Die Übergabe des ersteigerten Fohlens an den Erwerber oder an den Beförderer erfolgt in jedem Fall erst nach Zahlung des Kaufpreises. Aufrechnungsrechte stehen dem Erwerber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Erwerber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Dem Veranstalter ist der Abrechnungsbetrag vom Verkäufer unwiderruflich zur Einziehung abgetreten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages durch den Käufer verbleibt das Fohlen im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung des Fohlens ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. 6. Mit Abschluss des Kaufvertrages (siehe Ziff IV.9.) geht die Gefahr i.S.d. § 295 Abs446 BGB auf den Käufer über, auch wenn das Fohlen zunächst noch im Gewahrsam des Veranstalters oder Verkäufers verbleibt. 7. 1 SGB V Ihre Daten über Die Fohlen verbleiben bis zur Abnahme durch den Käufer beim Verkäufer. Die Kosten für die Kassenärztliche Vereinigung Versorgung des Fohlens bis zur Übergabe an den Käufer trägt der Verkäufer; sie sind im Kaufpreis enthalten. Die Ostfriesische Pferdevertriebsgesellschaft UG teilt dem Käufer innerhalb des versicherten Zeitraumes (nach Ziff. VI) mit, wann das Fohlen abgeholt werden kann. Die Abnahme erfolgt beim Verkäufer. Der Ort der Übernahme ist der nach dem abgeschlossenen Vertrag vereinbarte Erfüllungsort. Der Versand des ersteigerten Fohlens erfolgt auch auf Wunsch des Erwerbers nicht. Auf Anfrage können jedoch unverbindlich mehrere Spediteure mit Kontaktdaten zur Auswahl benannt werden, die den Transport im Auftrag und auf Rechnung des Erwerbers gegen Vergütung übernehmen. 8. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Auktionsende zur Zahlung an die BIG DIREKT GESUNDOstfriesische Pferdevertriebsgesellschaft UG fällig. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch Vom Käufer aus dem Ausland wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie anfallende Gebühr für die Abrechnung Leistungen des Amtstierarztes zusätzlich erhoben. Der Verkäufer hat eigene Zahlungsansprüche unwiderruflich zur Einziehung an Die Ostfriesische Pferdevertriebsgesellschaft UG abgetreten und dieser hat die Abtretung angenommen. Zahlt der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltKäufer den Abrechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Werktagen (einschließlich Samstag) nach Auktionsende, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Verkäufer ist dann aber nicht mehr möglichauch berechtigt, den Kaufgegenstand an einen Dritten zu veräußern. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie Schadensersatzansprüche behalten sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung Veranstalter und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht Verkäufer in diesem Fall – etwa bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOeinem Mindererlös – vor.

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Samples: Auktionsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Vertrag Leistungserbringer - Anlage 4 - Seite 2 - Stand: Juli 2018 - Änderungen vorbehalten. Der primär betreuende Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhältsendet den vollständig ausgefüllte Leistungsnachweis (Muster siehe Anlage 5a) zusammen mit der Teilnahmeerklärung und Datenschutz- erklärung der Versicherten (Muster siehe Anlage 3a und 3b) an CONVEMA. Der molekularpathologisch tätige Arzt sendet ebenfalls den vollständig ausgefüllten Leistungs- nachweis (Muster siehe Anlage 5b) an CONVEMA. CONVEMA nimmt die Leistungsnachweise entgegen und prüft diese insbesondere auf sachlichrechnerische Richtigkeit und vertragsgemäße Leistungserbringung. Erfolgt keine Beanstandung der übermittelten Leistungs- nachweise, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen übermittelt CONVEMA entsprechend den Vorschriften der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. Technischen Anlage zum § 295 Abs. 1 1b SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Abrechnung an die BIG DIREKT GESUNDKrankenkasse bzw. Dort die von ihr benannte datenannehmende Stelle und fordert die geltend gemachte Vergütung bei der Krankenkasse an. Die Krankenkasse ist innerhalb einer Frist von 14 Kalen- dertagen nach Eingang der Zahlungsanforderung verpflichtet den in dieser Anforderung aufgeführten Betrag an CONVEMA zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Behandlung monatsweise zum 15. für den Vormonat, eine quartals- weise Abrechnung ist optional. Ergeben sich im Verlauf der Abrechnungsprüfung Bean- standungen, werden diese von CONVEMA an den betref- fenden Leistungserbringer übermittelt. Die von CON- VEMA von den Krankenkassen angeforderten Vergütungs- beträge verringern sich um die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit beanstandeten Abrech- nungspositionen. Die Krankenkasse bleibt zur Zahlung der nicht beanstandeten Abrechnungen verpflichtet. CONVEMA prüft die Beanstandungen und führt mit den betroffenen Leistungserbringern eine Klärung herbei. Die betroffenen Leistungserbringer können die beanstande- ten Abrechnungen noch einmal in korrigierter Fassung an CONVEMA übermitteln. Diese korrigierten Abrechnungen werden von CONVEMA entgegengenommen und geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in CONVEMA übermittelt die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch geprüften Abrechnungsdaten an die Krankenkasse für weiter und leitet die hierauf von den Selektivvertrag sowie für Krankenkassen gezahlten Vergütungsbeträge an die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOLeistungserbringer weiter.

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Samples: Vereinbarung Über Die Molekularpathologische Genexpressionsdiagnostik

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 7.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Net- toangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdau- ernder Überlassung wöchentlich - eine Vergütung Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise. 7.2. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Auftragnehmer zur Ände- rung des Stundenverrechnungssatzes. 7.3. Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem Zeitarbeitnehmer überlasse- nen und von dem Auftraggeber wöchentlich unterschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täg- lichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Verein- barung berechnen. Gleiches gilt für seine Leistungen erhältdie Berechnung von Feiertags-, muss er Schicht-, Nachtarbeits- und an- deren tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Für den Fall, dass dem Auftragnehmer Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Streitfalle eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellentägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu be- rechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 ArbZG). Dem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. 7.4. Die BIG DIREKT GESUND hat Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Auftragnehmer erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug - fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungs- betrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. 7.5. Die von dem Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vor- schüssen oder Zahlungen auf die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetvon dem Auftragnehmer erteilten Abrechnungen befugt. 7.6. Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemAuftragnehmer berechtigt, den gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxx, mindestens jedoch 5 % p. a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank bzw. § 295 Absdes an seiner Stelle tretenden Finanzierungsinstrumentes der europäischen Zentralbank zu berechnen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichNachweis vorbehalten, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die ein Schaden beim Auftragnehmer nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber oder nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOin diesem Umfang entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 7.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdauernder Überlassung wöchentlich - eine Vergütung Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise. 7.2. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Auftragnehmer zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes. 7.3. Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem Zeitarbeitnehmer überlassenen und von dem Auftraggeber wöchentlich unterschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für seine Leistungen erhältdie Berechnung von Feiertags-, muss er Schicht, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Für den Fall, dass dem Auftragnehmer Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Streitfalle eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellentägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 ArbZG). Dem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. Xxxxxxxx Xxx. 0 Telefon : 0000-000 00-0 Geschäftsführer : Handelsregister : 66117Saarbrücken Telefax : 0000-000 00-00 Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx HRB Saarbrücken Nr.: 8346 7.4. Die BIG DIREKT GESUND hat Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Auftragnehmer erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug - fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. 7.5. Die von dem Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetvon dem Auftragnehmer erteilten Abrechnungen befugt. 7.6. Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemAuftragnehmer berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins, mindestens jedoch 5 % p. a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank bzw. § 295 Absdes an seiner Stelle tretenden Finanzierungsinstrumentes der europäischen Zentralbank zu berechnen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichNachweis vorbehalten, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die ein Schaden beim Auftragnehmer nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber oder nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOin diesem Umfang entstanden ist.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt (1) Nutzer können zwischen verschiedenen Preismodellen wählen. Abhängig vom gewählten Modell, bezah lt der Nutzer entweder eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er monatliche Abonnementgebühr oder eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTrans- aktionsgebühr pro Parkvorgang und/oder Reservierung. Angefallene Transaktionsgebüh- ren sowie die Abonnementgebühr werden monatlich zusammen mit den zu zahlenden Parkgebühren eingezogen. Die BIG DIREKT GESUND hat Höhe der Anmelde - und Transaktionsgebühren kann der Website entnommen werden. Die Höhe der Parkgebühren wird vom jeweiligen Parkanbie- ter festgelegt. (2) Im Auftrag des Nutzers übernimmt ParkNow die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetBezahlung der Parkgebühren an die Parkan- bieter. Im Rahmen Gegenzug ist der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über Nutzer verpflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung jeweils angefallenen Parkgebühren an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben ParkNow zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltbezahlen. Für die Teilnahme an Höhe der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Gebührenansprüche von ParkNow ist der aus den jeweiligen Anmelde - und Abmeldevorgängen beziehungsweise Scannings des KFZ - Kenn- zeichens oder RFID Zugangsmediums errechnete Wert maßgeblich. (3) Bei den registrierungspflichtigen Services (Art. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen) werden die angefallenen Gebühren gesammelt und in der Regel monatsweise nach Xxxx des Nutzers per SEPA - Lastschrift, Kreditkarte oder durch eine andere vom Nutzer ausgewählte Zahlungsmethode eingezogen. Beim registrierungsfreien Service (Art. 2 die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) werden die angefallenen Gebühren entweder vom Prepaid- Guthaben des Nutzers bei seinem Mobilfunkanbieter direkt abgebucht oder die Einziehung erfolgt über die monatliche Mobilfunkrechnung des Nutzers. Die Durchfüh- rung der Zahlungen richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Zah- lungsdienstleister. (4) Über die ParkNow App oder die Webseite kann der Nutzer für jeden Parkvorgang die Park- dauer sowie über die Höhe der angefallenen Parkgebühr eine Rechnung abrufen. Nutzer können Rechnungen herunterladen, speichern und ausdrucken. (5) Wählt der Nutzer als Zahlu ngsweise Zahlung per SEPA - Lastschrift, obliegt es erforderlichdem Nutzer, die ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos sicherzustellen, so dass Sie zusätzlich ParkNow die Parkgebühren sowie die übrigen Dienstleistungsgebühren einziehen kann. Sollte eine Einwilligungserklärung Lastschrift aus vom Nu tzer zu vertretenden Gründen nicht abgebucht werden können, ist ParkNow bei erheblichen Rückständen berechtigt, das Benutzerkonto vo- rübergehend zu sperren und Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten, etwa einer Rück- lastschriftgebühr, nebst gesetzlicher Ve rzugszinsen zu verlangen. (6) Für Zahlungen per SEPA- Lastschrift werden keine zusätzlichen Kosten erhoben. Für Zah- lungen über Kreditkarte oder eine andere Zahlungsmethode erhebt ParkNow einen Zu- schlag zur Deckung der Verwaltungs - und Sicherheitskosten für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung Kreditkartenzahlun- gen oder andere Zahlungsmethode. Die Höhe des jeweils anfallenden Zuschlages wird dem Nutzer vor Abschluss der Registrierung angezeigt (7) ParkNow kündigt bei der BIG DIREKT GESUND abgebenden registrierungspflichtigen Services anstehende Zahlungen mindes- tens fünf Tage vor Einzug durch eine per E - Mail versandte Vorankündigung an. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können In dieser Vorankündigung spezifiziert ParkNow den abzubuchenden Betrag sowie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOvom Nutzer angegebene Zahlungsmethode.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen7.1. Bei sämtlichen von der AfA® AG angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Die BIG DIREKT GESUND hat AfA® AG wird dem Auftraggeber bei fortdauernder Überlassung wöchentlich eine Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Parteien vereinbaren eine abweichende Abrechnungsweise. 7.2. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen die AfA® AG zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetÄnderung des Stundenverrechnungssatzes. 7.3. Die AfA® AG nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem Zeitarbeitnehmer überlassenen und von dem Auftraggeber wöchentlich unterschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird die AfA® AG Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für die Berechnung von Feiertags-, Schicht-, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Für den Fall, dass der AfA® AG Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist die A AfA® AG berechtigt, im Streitfalle eine tägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 ArbZG). Dem Auftraggeber bleibt dann vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des Zeitarbeitnehmers nachzuweisen. 7.4. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von der AfA® AG erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 8 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto der AfA® AG eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. 7.5. Die von der AfA® AG überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die von der AfA® AG erteilten Abrechnungen befugt. 7.6. Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die AfA® AG berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins, mindestens jedoch 5 % p. a. über dem Basiszins zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichNachweis vorbehalten, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung ein Schaden bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber AfA® AG nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOoder nicht in diesem Umfang entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung Auch Teilbeträge von 1/6 sind üblich. (1) Die Abrechnung der gelieferten Wärmemenge erfolgt jeweils zum xx.xx. eines jeden Kalenderjahres. Teilbeträge in Höhe von 1/12 (einem Zwölftel) der voraussichtlichen Jahreskosten für seine Leistungen erhältdie verbrauchte Wärme, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenderen bereitstellung und Messung sind vom Kunden als Abschlagszahlung für den vorausgegangenen Monat am Anfang jedes Kalendermonats bis zum 3. Die BIG DIREKT GESUND hat Werktag zu entrichten. bis zum Ablauf des ersten Abrechnungsjahres beträgt die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbschlagszahlung Euro [...] pro Monat. Im Rahmen Sie wird danach vom Lieferanten nach billigem Ermessen festgelegt. (2) Zur Sicherung der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. dem Lieferanten gegen den Kunden zustehenden Forderungen tritt der Kunde die ihm gegen die MieterInnen des versorgten Gebäudes zustehenden Mietzinsforderungen in Höhe der jeweils fälligen Abschlagszahlungen gemäß § 295 7 Abs. 1 SGB V Ihre Daten zuzüglich Mahn- und Verzugskosten an den Lieferanten zum Inkasso ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an. Der Kunde zieht die abgetretenen Forderungen solange von den MieterInnen ein, bis der Lieferant die Sicherungsabtretung wegen Zahlungsverzuges des Kunden gegenüber den MieterInnen des Kunden offen legt. (3) Sollte eine Änderung der Jahresarbeitskosten von über 5 % (fünf Prozent) zu erwarten sein, so können der Lieferant oder der Kunde eine angemessene Anpassung der Abschlagszahlungen verlangen. (4) Die Rechnungsbeträge der Jahresabrechnung sind vom Kunden binnen zwei Wochen nach Zugang der Jahresabrechnung abzugsfrei auf ein bankkonto des Lieferanten zu überweisen. Ergibt sich eine Überzahlung, wird der überzahlte betrag binnen zwei Wochen an IdnenFäKlleunn,dein dzeunrüecnkgdeiezahLlite.genschaft vermietet ist. § 7 regelt auch die Kassenärztliche Vereinigung Abtretung des Wärmepreises als Absicherung (5) bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner, derdeZrahInluvnegstitvioenrlanbgeienZakhalnungsbuenrfeächhigtikget,it udnebsesKcuhnadent . Der Kunde tritt weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe vdoanbe8i %sein(eacAhtnsPprroüzcehnet)alsübVeer rmdeiemterjewgeegileigneünbebrasiesizniennssaMtzieterInnen der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dabei isatnddeer nbaCsoisnztrinascstoartza, bd. eZr aahmlt dleetrzteKnunKdaelennidchetr,tawg eenidnets sich der Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebendC. ontractor direkt an die BIG DIREKT GESUNDMieterInnen unter Vorlage der Abtretungserklärung. Dort werden Als letzte Konsequenz aus der Nichtzahlung kann der Contractor nach fristgerechter Mahnung und Androhung die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.Wärmelieferung ABNEHMERANLAGE UND ZUTRITTSRECHT DES

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Samples: Anlagen Contracting

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthal- ten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zu‐ sätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Ab- rechnung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22SWG00000499802) Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von mei- nem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die Einwilligung vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlan- gen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers (ggfs. des Vertretungsberechtigten) Bank Straße/Hausnummer/Postleitzahl/Ort Kontonummer/Bankleitzahl IBAN-Nummer BIC-Nummer , den _ Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers, ggfs. des Vertretungsberechtigten Die STADTWERKE sind nicht verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen, falls es in der Vergangenheit zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektrischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wendenStadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzwden _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Der KUNDE hat ausschließlich die gesetzlichen Widerrufsrechte. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Vertragliche Widerrufs- oder Rückgaberechte sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOnicht vereinbart.

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Samples: Liefervertrag Für Elektrische Energie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt a. Die Leistungsentgelte richten sich nach dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Sie bestehen aus Entgelten für die Einrichtung (einmalig) und für die Bereitstellung (monatlich) der Dienste sowie zusätzlich aus nutzungsab- hängigen Entgelten. b. Die Entgelte für die Einrichtung von Diensten werden direkt mit Beauftragung in Rechnung gestellt. Abweichend von den sonstigen in Rechnung gestellten Entgelten sind diese sofort zur Zahlung fällig. c. Die monatlichen Entgelte werden beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung sowie anteilig für die verbleibenden Tage des Kalendermonates berechnet. d. Die Abrechnung der nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich entstanden Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Postsendungen, Telefonaten oder sonstigen Aufträgen und Leistungen be- rechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit sofern nicht abweichend beschrieben aufgerundet. e. Werden Leistungen als inklusive Leistungen oder Flatrate erbracht wie z.B. die Postannahme oder der Scan- Service werden diese, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur für eine Vergütung für seine Leistungen erhältübliche Nutzung gewährt. Es gilt das Prinzip „Faire Use“. TELiAS behält sich vor die Bearbeitung auf das übliche Bearbeitungsvolumen zu begrenzen oder eine zusätzliche Bearbeitungspauschale zu berechnen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenwenn die Nutzung deutlich darüber liegt. TELiAS wird den Kunden stets im Voraus über zusätzliche Bearbeitungspauschalen informieren. Die BIG DIREKT GESUND regelmäßige Bearbeitung und Lagerung von Rückläufer aus Warensendungen sind in jedem Fall zusätzliche zu vergüten und sind im Voraus vom Kunden anzukündigen. f. Die Postbearbeitung und Anrufbearbeitung durch TELiAS erfolgt unabhängig vom Inhalt. Insbesondere ist zu beachten, dass Leistungsentgelte entstehen können auch ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Wer- besendung, Verwählt, Aufgelegt, Fax-Sendungen an Telefon, Störanrufe etc.), es sei denn, TELiAS hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. IBear- beitung zu vertreten. g. Die Anrufannahme im Rahmen Telefon-Sekretariat berechnet sich je eingehender Verbindung zuzüglich der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- Anrufminute und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenetwaiger Zuschläge je angebrochene Zeiteinheit von 60 Sekunden. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie Entgelte für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Vermittlung von Gesprächen in nationale und internationale Fest- oder Mobilfunknetze werden je angebrochene Zeiteinheit von 60 Sekunden berechnet. h. Sofern TELiAS dem Kunden ein Guthaben für nutzungsabhängige Leistungsentgelte gewährt, ist dies bis zum Ende des Folgemonates aufzubrauchen in dem es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufengewährt wurde. Eine Teilnahme an Übertragung des Guthabens auf zukünf- tige Abrechnungszeiträume ist ausgeschlossen. i. Die Zahlungspflicht gilt für sämtliche Anrufe und Fax-Sendungen, die unter der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber von TELiAS dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummern eingehen. x. Xxxxxxxxxx Verbindungen auf bereitgestellten Ortsrufnummern werden je angebrochene Zeiteinheit von 60 Sekunden berechnet. k. Rechnungen können noch nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.berechnete Beträge aus Vormonaten enthalten

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Samples: Virtual Office Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthal- ten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zu- sätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Ab- rechnung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE22SWG00000499802) Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von mei- nem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die Einwilligung vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlan- gen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers (ggfs. des Vertretungsberechtigten) Bank Straße/Hausnummer/Postleitzahl/Ort Kontonummer/Bankleitzahl IBAN-Nummer BIC-Nummer , den _ Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers, ggfs. des Vertretungsberechtigten Die STADTWERKE sind nicht verpflichtet, von der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen, falls es in der Vergangenheit zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektrischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wendenStadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Die Lieferung von elektrischer Energie erfolgt an die Verbrauchsstelle des KUNDEN: Vorname Name Geb.-Datum (Diese Angabe erfolgt freiwillig) Firma / Registergericht / Registernummer Telefon 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 E-Mail-Adresse Telefon 2 Straße / Haus-Nr. 13 SGB V und Art/ Ort G-Partner-Nr. 9 AbsAbweichende Rechnungsanschrift: Firma oder Vorname Name Firma oder Vorname Name Straße / Haus-Nr. 2 lit. b/ Ort Sollten diese Xxxxxx für Ihre Abnahmestellen nicht ausreichen, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOlegen Sie bitte eine Anlage bei.

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Samples: Liefervertrag Für Elektrische Energie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms Diabetologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistun- gen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.12.2019. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK und MEDIVERBUND mit Wir- kung für den FACHARZT ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Be- ginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mitteilen. b) Einigen sich AOK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2019 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zunächst bis zum 31.03.2021 fort. c) Einigen sich die AOK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2019 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Management- gesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Än- derung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergü- tungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 31.03.2021 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum an- wendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinnge- mäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 31.03.2021 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Mo- naten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. c) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquar- tal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Ja- nuar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ab- rechnung bei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist beginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Ab- rechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemeine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungs- nachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der gleicherma- ßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Ab- sätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Ver- gütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut geprüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Abrechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unver- züglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unver- züglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widerspro- chen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachwei- ses heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche be- stehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Management- gesellschaft erst nach Eingang und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit in Höhe der Krankenversicherungskarte, Art Zahlung der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß AOK gemäß § 295a 20 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quar- tal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesell- schaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES ge- genüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbeson- dere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht er- brachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Management- gesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Managementgesell- schaft ist Bestandteil zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der TeilnahmeerklärungManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungs- nachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Ver- gütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) ein- zubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzah- lungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK und MEDIVERBUND werden nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 24 Abs. 1 und 2 darüber verhandeln, ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und An- lage 12 vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt wer- den können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen nach Anlage 12 für in das AOK-FacharztProgramm ein- geschriebene Versicherte nicht über die KV abrechnen. Satz 1 gilt für FACHÄRZTE selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten derselben BAG. Der Beirat kann zur Sicher- stellung einer flächendeckenden Versorgung abweichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK einen Anspruch auf Zahlung der Vergü- tung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Ma- nagementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung gegenüber der AOK („AOK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK auf Erstattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzahlungsansprüche ge- genüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beruhen. Anderenfalls ist die Ma- nagementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprüche an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die AOK ist nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Managementgesellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichtigungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen An- sprüche der AOK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm Diabetologie zu erheben. Für Die Höhe der Ver- waltungskostengebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODie Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Diabetologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zusätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können die Einwilligung zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Abrech- nung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung von Erdgas“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erho- benen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wendenStadtwerke Glauchau Dienstleistungs- gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN

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Samples: Gas Supply Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt a) Für die Durchführung von Nutzungsvorgängen für nicht registrierte Nutzer muss mindestens eine Vergütung gültige Zahlungsart ausgewählt werden. Zur Verfügung steht die Zahlung per Mobilfunkrech- nung mit und ohne SMS-Unterstützung, per Kre- ditkarte oder durch weitere Online-Bezahl- dienste. b) Für die Durchführung von Nutzungs-vorgän- gen für registrierte Nutzer mittels SEPA-Last- schrift muss ein Bankkonto mit entsprechendem SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen vom registrierten Nutzer der msu zwingend erteilt worden sein. c) Die Abrechnung und das Inkasso der vom Nut- zer getätigten Nutzervorgänge erfolgt ggf. in Zu- sammenarbeit mit einem externen Zahlungs- dienstleister. d) Die Vorgänge, Umsätze und Rechnungen der durchgeführten Nutzungsvorgänge sind im Nut- zerkonto im Webportal (unter „Kundendaten“) einsehbar. Dem registrierten Nutzer wird eine monatliche Rechnung, dem nicht registrierten Nutzer eine Einzelrechnung, über die getätigten Nutzungsvorgänge inklusive der Nutzungsvor- gänge bei m8mit-Partnern auf Basis des jeweils gültigen Tarifs im Webportal zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Außerdem erhält der Nut- zer an seine Leistungen erhälthinterlegte E-Mail-Adresse die Rech- nung im PDF-Format. Der Rechnungsbetrag wird nach Fälligkeit, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenbei Mobilfunkrechnung, Kredit- karte oder anderen Online-Bezahldiensten sofort mit der gültigen Zahlungsart verbucht. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAuf der Rechnung mit Rechnungsnummer und -datum ist jeder Nutzungsvorgang mit dem jeweiligen Tarif sowie Leistungsdatum, -ort und -dauer aufge- führt und jeweils für jeden Nutzungsvorgang seit der letzten Rechnung mit hinterlegt. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten Fall von Ladevorgängen ist die BIG direkt gesundgeladene Lademenge in kWh, Xxxxxxxxxx Xxxggf. 0mit Downloadlink zu signierten Zähler- werten, 00000 Xxxxxxxxin der Rechnung hinterlegt. e) Bei registrierten Nutzern mit erfolgt die Ab- rechnung i.d.R. per SEPA-Lastschrift als hinter- legte Zahlungsart. f) Zur Abbildung nationaler steuerrechtlicher An- forderungen behält sich die msu vor, separate Rechnungsdokumente für einen Abrechnungs- zeitraum auszustellen, in denen jeweils die Nut- zungsvorgänge in einzelnen Ländern aufgeführt sind. g) Die Abrechnungs- und Zahlungsservices für Ladeinfrastruktur von m8mit-Partnern dienen dem Erwerb von Ladestrom für Elektrofahrzeuge und damit dem Erwerb von fahrzeugbezogenen Waren- und Dienstleistungen. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Da die Services der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung MSU somit dem Erwerb eines sehr begrenz- ten Waren- und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. Dienstleistungsspektrums im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 10 lit. b) des Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) dienen, Artliegt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des ZAG vor. 6 AbsDemzufolge finden die Vorgaben über Zahlungsdienste nach dem ZAG auf die Ab- rechnungsservices keine Anwendung. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Eine grenzüberschreitende Nutzung der Lade- und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOAb- rechnungsservices von MSU ist nach dem Aus- nahmefall des ZAG zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Mobile Services

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellena) Bei sämtlichen von der GapTec angegebenen Berechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Die BIG DIREKT GESUND hat GapTec GmbH wird den Kunden bei Beendigung des Auftrages bei Fortdauern der Überlassung wöchentlich eine Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn, die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise. b) Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Auftragnehmer zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetÄnderung des Stundenverrechnungsfaktors. c) Die GapTec GmbH nimmt die Abrechnung nach Maßgabe der von dem ZA überlassenen und vom Kunden wöchentlich unterschriebenen Stundennachweise vor. Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des ZAs, die über die bei dem Kunden geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird die GapTec GmbH Überstundenzuschläge entsprechend der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für die Berechnung von Feiertags-, Schicht-, Nachtarbeit und andere tariflich vorgesehene Zuschläge. Für den Fall, dass der GapTec GmbH Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Kunden zurückgeht, ist die GapTec GmbH berechtigt, im Streitfalle eine tägliche Arbeitszeit des ZAs zu berechnen, die der maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Dem Kunden bleibt es in diesen Fällen vorbehalten, eine geringere Beschäftigungsdauer des ZAs nachzuweisen. d) Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von der GapTec GmbH erteilten Abrechnung bei den Kunden sofort – ohne Abzug – fällig und zahlbar. Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto der GapTec GmbH eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 III BGB). Im Rahmen Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemKunde gemäß § 288 BGB einen Verzugszins in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. § 295 AbsMaßgeblich ist dabei der Zahlungseingang bei der GapTec GmbH. Die GapTec GmbH ist zudem berechtigt, sämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bis zum Zahlungsausgleich die von ihr zur Verfügung zu stellenden ZA zurückzuhalten. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit Dem Kunden bleibt jedoch der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichNachweis vorbehalten, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung ein Schaden bei der BIG DIREKT GESUND abgebenGapTec GmbH nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden ist. e) Die von der GapTec GmbH überlassenen ZA sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die von der GapTec GmbH erteilten Abrechnungen befugt. f) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der GapTec GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die von dem Kunden geltend gemachte Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ihre Einwilligungserklärung Der Kunde ist Bestandteil nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme GapTec GmbH berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft Dritte zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOübertragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthal- ten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zu- sätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können die Einwilligung zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Ab- rechnung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektrischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wendenStadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Die Lieferung von elektrischer Energie erfolgt an die Verbrauchsstelle des KUNDEN: Vorname Name Geb.-Datum (Diese Angabe erfolgt freiwillig) Firma / Registergericht / Registernummer Telefon 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 E-Mail-Adresse Telefon 2 Straße / Haus-Nr. 13 SGB V und Art/ Ort G-Partner-Nr. 9 AbsAbweichende Rechnungsanschrift: Firma oder Vorname Name Firma oder Vorname Name Straße / Haus-Nr. 2 lit. b/ Ort Sollten diese Xxxxxx für Ihre Abnahmestellen nicht ausreichen, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOlegen Sie bitte eine Anlage bei.

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Samples: Liefervertrag Für Elektrische Energie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms / Bosch BKK- Facharztprogramms Urologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergü- tungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesell- schaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.12.2019. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK, BKK und MEDIVERBUND mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Manage- mentgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer an- gemessenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mit- teilen. b) Einigen sich AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2019 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsre- gelung zunächst bis zum 31.12.2021 fort. c) Einigen sich die AOK, BKK und MEDIVERBUND bis zum 30.06.2019 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) unterfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeil- nahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 31.12.2021 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK, BKK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a) spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeiträume, die der Vertrag über den 31.12.2021 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsre- gelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungs- frist von 3 Monaten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungs- regelung; lit. c) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquar- tal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Ja- nuar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Ab- rechnung bei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist be- ginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Ab- rechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemeine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungs- nachweis berücksichtigt im Abrechnungsquartal geleistete Abschlagszahlungen. Der Ab- rechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der BKK gleichermaßen unbeanstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Absätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstandete Vergütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut ge- prüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Ab- rechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unver- züglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unver- züglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widerspro- chen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachwei- ses heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche be- stehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK bzw. BKK in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUNDangewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Manage- mentgesellschaft erst nach Eingang und in Höhe der Zahlung der AOK bzw. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß BKK gemäß § 295a 20 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK bzw. BKK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES ge- genüber der Managementgesellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbeson- dere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht er- brachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Management- gesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Managementgesell- schaft ist Bestandteil zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 19 und 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT weiter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der TeilnahmeerklärungManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungs- nachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Ver- gütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Absatz 9) ein- zubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzah- lungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK, BKK und MEDIVERBUND werden nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 25 Abs. 1 und 2 darüber verhandeln, ob die nach Maßgabe der §§ 19 und 20 und Anlage 12 vorausgesetzten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt werden können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen, die in einem anderen AOK-FacharztProgramm oder im AOK-HausarztProgramm enthalten sind, für in das AOK-FacharztProgramm eingeschrie- bene Versicherte nicht über die KV abrechnen. Dasselbe gilt für Leistungen, die im Hausarztprogramm „BKK. Mein Hausarzt“ enthalten sind. Satz 1 und 2 gelten für FACHÄRZTE selbst und für Fachärzte/Psychotherapeuten derselben BAG. Der Beirat kann zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung abweichende Regelungen treffen. (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK bzw. BKK einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 19 Abs. 1. Die Managementgesellschaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung ge- genüber der AOK oder BKK („AOK-Abrechnung“ oder „BKK-Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 19 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK oder BKK auf Er- stattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagementgesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 19 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchgesetzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzah- lungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung sofern diese auf durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie AOK bzw. BKK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beru- hen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprü- che an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK bzw. BKK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK bzw. BKK unverzüglich schriftlich darüber informieren. (3) Die AOK bzw. BKK ist außer im Falle der in Anlage 12 bestimmten turnusmäßigen Ver- rechnung von Abschlagszahlungen nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Ma- nagementgesellschaft im Zusammenhang mit der AOK-Abrechnung bzw. BKK- Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK oder BKK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK-Abrechnung bzw. BKK-Abrechnung sachlich-rechnerische Berichti- gungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 20 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen An- sprüche der AOK oder BKK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (1) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK- Facharztprogramm Urologie zu erheben. Für Die Höhe der Verwaltungskostengebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1. (2) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Verwaltungskostengebühr mit dem Betrag des Vergütungsanspruches nach § 19 Abs. 1 litzu verrechnen. (3) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber dem FACHARZT mit Bestätigung der Vertragsteilnahme eine Einschreibegebühr zu erheben. b, ArtDiese ist spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODie Höhe dieser Einschreibegebühr ergibt sich aus der Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 1.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält(1) Sofern nicht ausdrücklich ein zeitbezogener Pauschalpreis oder ein anderes Abrechnungsmodell („pay per click“, muss er eine „pay per lead“ o.ä.) vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung maschinell verwertbar eines Werbeauftrags auf einem Datenträger erstellender Basis der von der Praetor Intermedia ausgelieferten Werbeeinblendungen („Tausender-Kontakt- Preis“). Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vom Adserver der Praetor Intermedia ermittelten Werte. (2) Die Abrechnung der erfolgten Werbeschaltungen erfolgt bei einmonatigen Werbeaufträgen zum Vertragsende, bei längerlaufenden Werbeaufträgen je- weils monatlich zum Monatsende. Im Rahmen Der sich aus der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemergebende Vergütungsanspruch der Praetor Intermedia ist sofort zur Zahlung fällig. (3) Der Werbekunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. § 295 AbsMaßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung benannten Konto der Praetor Intermedia. (4) Die Praetor Intermedia kann bei nicht rechtzeitiger Zahlung die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags sowie weiterer Werbeaufträge des glei- chen Werbekunden bis zum Eingang der Zahlung zurückstellen. (5) Gerät ein Werbekunde in Zahlungsverzug, so kann die Praetor Intermedia die weitere Ausführung aller Werbeaufträge dieses Werbekunden bis zum voll - ständigen Zahlungseingang zurückstellen und für noch ausstehende Werbeschaltungen Vorauszahlung verlangen. 1 SGB V Ihre Daten über Erlangt die Kassenärztliche Vereinigung Praetor Intermedia objekt- iv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Werbekunden, so ist die BIG DIREKT GESUND. Dort werden Praetor Intermedia berechtigt, weitere Werbeschal- tungen ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele von einer Vorauszahlung sowie vom Ausgleich aller noch offenstehenden Rechnungs - beträge abhängig machen. (6) Kann ein Werbeauftrag aus nicht von der Praetor Intermedia zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer, verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel oder wegen berechtigter Zurückweisung des Werbemittels durch die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NamePraetor Inter- media - nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, Vornameso ist der Werbekunde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Vergütung verpflichtet, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenbei ordnungsgemäßer Durchführung fällig geworden wäre. Die Einwilligungserklärung Praetor Intermedia hat sich hierauf jedoch anrechnen zu lassen, was sie durch eine Er- satzbuchung tatsächlich erlöst. (7) Wird ein Werbeauftrag nicht vollständig durchgeführt, so ist Bestandteil ein gewährter Nachlass – entsprechend den Regelungen der TeilnahmeerklärungPreisliste, ansonsten anteilig – anzupassen, es seit denn, die nicht vollständige Durchführung ist von der Praetor Intermedia zu vertreten. Im Sozialgesetzbuch Ein dem Werbekunden gewährter Nachlass steht unter der auflösenden Bedingungen, dass der Werbekunde die ihm aus dem Werbeauftrag obliegenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit erfüllt, ein Nachlass entfällt daher, sobald der Werbekunde mit einer Zahlung in Verzug gerät. (8) Gewährte Rabatte stehen unter der auflösenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlung bei Fälligkeit. Gerät ein Werbekunde in Verzug, so wird ein auf die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie Forderung gewährter Nachlass nachbelastet. (9) Ist für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es eine Auskunft des Kunden erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für so ist der Kunde verpflichtet, die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf erforderliche Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 binnen 5 Werktagen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums (gemäß Abs. 1 lit2) zu erteilen. bErteilt der Kunde die Auskunft trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73bist Praetor Intermedia berechtigt, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOdie Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum nach ihrem eigenem billigem Ermessen festzusetzen.

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Samples: Advertising Agreement

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung 3.1 Die Zahlungen setzen sich zusammen aus der mtl. Basis-Pauschale und dem Betrag für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Itatsächlich angefallenen Folgeseiten. 3.2 Nicht genutzte Seiten im Rahmen der mtl. Basis-Pauschale verfallen am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums. Nach Erreichen der monatlichen Mindestabnahme gilt der Folgeseiten-Preis. 3.3 Die Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemdes effektiven Verbrauchs (Folgeseiten) erfolgt im Nachhinein durch den AN. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über Der AN ist auch berechtigt, die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort Abrechnung durch einen Dritten vornehmen zu lassen. 3.4 Dem AG werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- Seiten in Rechnung gestellt, die sich gemäß Zählerstand ergeben. 3.5 Der AG verpflichtet sich, zum Ende der jeweiligen Übermittlungsintervalle, die der AN oder der mit der Abrechnung beauftragte Dritte dem AG mitteilt, den Zählerstand in der vom AN geforderten Art und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenWeise mitzuteilen. Die Einwilligungserklärung Verarbeitung der Zählerstandsangaben erfolgt maschinell. 3.6 Geht die Zählerstandsmeldung bzw. ein entsprechender Nachweis nicht rechtzeitig ein, ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungAN oder der mit der Abrechnung beauftragte Dritte berechtigt, zur vorläufigen Abrechnung die Durchschnittsseitenzahl der letzen Abrechnung in Rechnung zu stellen. Im Sozialgesetzbuch Der tatsächlich entstandene Anspruch bleibt davon unberücksichtigt. Nach Bekanntgabe des effektiven Zählerstandes erfolgt die Verrechnung der Differenz. Die Verpflichtung des AGs zur rechtzeitigen Zahlung wird dadurch nicht berührt. 3.7 Die Abrechnung erfolgt auf der Basis einer Seite des Formates DIN A4; bei DIN A3 Formaten werden die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie Preise der entsprechenden DIN A4 Formate doppelt gezählt. Der AN ist zur Berechnung von zusätzlichen Verbrauchsmaterialien berechtigt. Grundlage für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für Berechnung ist die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichHerstellerangabe bei 5 % Schwarzanteil je S/W Seite, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei Color-Seiten wird bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung Abrechnung angefertigter Seiten ein Deckungsgrad von 20% zugrunde gelegt. 3.8 Die vereinbarte Wartungspauschale ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxjeweils am ersten Tag des vereinbarten Zahlungszeitraums im Voraus fällig. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxxlängeren als monatlichen Zahlungszeiträumen wird bei Beginn des Vertrages die monatliche Wartungspauschale für diejenigen Monate fällig, die bis zum Beginn des nächsten Zahlungszeitraumes verbleiben. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Rechnungen sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOspätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

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Samples: Wartungsvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung 11.1 Der Netzbetreiber rechnet die Entgelte gemäß den auf der Internetseite des Netzbetrei- bers veröffentlichten Preisblättern für seine Leistungen erhältdie Standardlastprofilkunden jährlich ab. Der Netz- betreiber ist berechtigt, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenmonatliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Die BIG DIREKT GESUND hat Abrechnung der Kunden mit fortlaufend registrierender ¼-h-Leistungsmessung erfolgt grundsätzlich monatlich. 11.2 Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden zu dem vom Netzbetreiber angege- benen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Die Rechnungen sind gebührenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim Netzbetreiber. Zahlt der Lieferant die Entgelte ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist der Netzbetreiber berechtigt, Ver- zugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Ver- zugsschadens bleibt unberührt. Durch den Zahlungsverzug verursachte Kosten, wie z. B. Mahnkosten, werden entsprechend den unter xxx.xxx-xxxxxxx.xx veröffentlichten “Ergänzende Bedingungen zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetNAV“ in Rechnung gestellt. 11.3 Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elekt- ronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. Im Rahmen In diesem Fall stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die INVOIC-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen EDI-Vereinbarung nicht erforderlich. 11.4 Die Zahlungen für den Netzbetreiber erfolgen kosten- und gebührenfrei per Überweisung auf die vom Netzbetreiber in der Rechnung bezeichnete Bankverbindung. 11.5 Einwände gegen die Richtigkeit der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg berechtigen nur zulässigdann zum Zahlungs- aufschub oder zur Zahlungsverweigerung, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil ernsthafte Möglichkeit eines offen- sichtlichen Fehlers besteht. 11.6 Gegen Ansprüche der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOVertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Strom

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Bei der Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenwerden die Nettopreise in Ansatz gebracht. Die BIG DIREKT GESUND hat Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Z. 16%) zusätzlich berechnet. Arbeitspreis 5,19 Cent/kWh / Grundpreis 62,80 €/Jahr Entgelt für Messstellenbetrieb 16,80 €/Jahr Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter xxx.xxxxx.xx – Bereich Netze veröffentlicht. * Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderun- gen, die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetsich aufgrund geänderter oder neu hinzugekom- mener Steuern und/oder öffentlicher Abgaben ergeben. IDiese Preisbestandteile basieren auf staatlichen Entschei- dungen und sind von der enwor nicht beeinflussbar. Der Preisanteil, der auf staatlichen Entscheidungen beruht, beträgt derzeit ca. 56% des Verbrauchspreises sowie ca. 14% des Grundpreises. Die Höhe der anderen Preisbe- standteile garantieren wir Ihnen für das Jahr 2020. Verbrauchsabhängige Preise in Cent/kWh enthalten – Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 Ct/kWh – Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 Ct/kWh – Stromsteuer 2,05 Ct/kWh – Umlage nach § 19 StromNEV 0,358 Ct/kWh – Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG 0,416 Ct/kWh – Konzessionsabgaben Diese Entgelte finden Sie auch auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx, dem Stromsteuergesetz bzw. der Konzessionsabgabenverordnung. xxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx xxx.xxxxx.xx enwor – energie & wasser vor ort GmbH I Kundencenter: Xxxxxxxxxxxx 000 X 00000 Xxxxxxxxxxxx Strom Grundversorgungsverordnung (StromGVV) Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist. Die V wurde als Artikel 1 der V v. 26.10.2006 I 2391 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB dieser V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOam 8.11.2006 in Kraft getreten.

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Samples: Rahmenvereinbarung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 7.1 Sämtliche Forderungen aus dem Einsatz der Karte sowie vom Aussteller berechnete Entgelte werden dem Kunden in den vereinbarten Zeitabstän- den in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, soweit nicht anderweitig vereinbart. 7.2 Der Kunde kann zwischen Rechnungsstellung in Papierform und elektro- nischer Rechnungsstellung wählen. Trifft der Kunde diesbezüglich keine Xxxx, gilt die elektronische Rechnungsstellung als vereinbart. 7.3 Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnung dem Kunden im pdf-Format entweder per Email als Anhang oder per Email mit Download- link zur Verfügung gestellt; eine Vergütung qualifizierte elektronische Signatur wird von B2M nicht geschuldet und B2M kann im freien Ermessen die Art des Rechnungsversands wählen. Der Kunde ist für seine Leistungen erhältdas zeitgerechte Herun- terladen und die elektronische Speicherung der elektronischen Rechnung selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung seiner gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten. 7.4 Gegenüber den Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung oder Geltend- machung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenso- weit Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7.5 Die Rechnung ist in Euro auszugleichen. Belastungen in anderen Währun- gen als Euro werden in Euro umgerechnet. Die BIG DIREKT GESUND hat Umrechnung erfolgt an dem Tag, an dem die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen Transaktion in der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameVerrechnungszentrale ankommt, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung dem durch die Krankenkasse Europäische Zentralbank veröffentlichten und zum je- weiligen Stichtag gültigen EURO-Referenzkurs (xxx.xxx.xxxxxx.xx/xxxxx/ exchange/ eurofxref/html/index.en.html) der entsprechenden Landeswäh- rung in Euro („Referenzwechselkurs“). Sollte für einen bestimmten Trans- aktionstag kein EURO-Referenzkurs verfügbar sein, so erfolgt die Umrech- nung gemäß dem letzten verfügbaren Kurs, welcher dem Transaktionstag vorausgegangen ist. Änderungen des Umrechnungswechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzwechselkurses ergeben, gelten un- mittelbar und ohne Zustimmung durch den Selektivvertrag sowie Kunden. B2M ist berechtigt, für die Abrechnung Umrechnung von Fremdwährungen und zum Ausgleich von Kurs- änderungsrisiken ein angemessenes Service-Entgelt zu erheben, das aus der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an entsprechenden Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung hervorgeht. 7.6 Die Rechnung des Ausstellers gilt als anerkannt, sofern ihr nicht binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird; der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die Widerspruch entbindet jedoch nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei von der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOZahlungsverpflichtung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Aral Card Mit Der Kennzeichnung Routex

Abrechnung. Damit Ihr Arzt Car-shipper*innen erhalten jeweils eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenRechnung über die Fahrtkosten eines Monats. Die BIG DIREKT GESUND Rechnung ist bis zum Monatsletzten des Monats fällig, in dem das Rechnungsdatum liegt. In der Regel erstellt Car-ship die Rechnung im Folgemonat. Ist die Rechnung bis zum Monatsletzten des zweiten Folgemonats noch nicht bezahlt, hat Car-ship das Recht, die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetNutzung fristlos zu kündigen. IHaushalte, Gemeinschaften und juristische Personen (Vereine, Firmen etc.) – in diesen AGB „Gemeinschaf- ten“ genannt – gelten als 1 Car-shipper*in, wenn sie 1 Ansprechpartner*in als Rechnungsempfänger*in benennen und die Abrechnung untereinander selbst regeln. Gemeinschaften erteilen der Ansprechperson (Rechnungsempfänger*in) die Vollmacht, Erklärungen und Mitteilungen für die Gemeinschaft entgegen- zunehmen und abzugeben sowie die Sammelrechnung entgegenzunehmen und den Zahlungsverkehr über eine Bankverbindung abzuwickeln. Gemeinschaften benennen alle Personen, die im Namen und auf Rech- nung der Gemeinschaft Car-ship-Fahrzeuge buchen und fahren dürfen. Alle potenziellen Fahrer*innen müs- sen bei Car-ship eine Führerschein- und Personalausweiskopie hinterlegen (z.B. ein Handyfoto per E-Mail schicken) und versichern, dass sie diese AGB anerkennen. Gemeinschaften können unbegrenzt viele Fahre- r*innen benennen. Fahrberechtigt sind nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis, die eine Car-Sharing-Vereinbarung mit Car-ship abgeschlossen haben oder die als Fahrer*innen im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemeiner Gemeinschaft gemeldet wurden. § 295 AbsAlle Fahrer*innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrt ihre gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameSollte ein Car-ship-Mitglied seine Fahrerlaubnis verlieren, Vornameist es verpflichtet, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habendies Car-ship umgehend mitzuteilen. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungCar-ship-Fahrzeuge dürfen nicht an Dritte überlassen werden, die keine Car-Sharing-Vereinbarung mit Car-ship abgeschlossen haben oder nicht als Fahrer*innen im Rahmen einer Gemeinschaft gemeldet wurden. Im Sozialgesetzbuch wird die DatenerhebungDritte dürfen auch dann nicht fahren, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx Ewenn ein*e Car-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOshipper*in danebensitzt.

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Samples: Car Sharing Vereinbarung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zusätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können die Einwilligung zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Abrech- nung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung von Erdgas“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Sach- senallee 65, 08371 Glauchau; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobe- nen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist dann aber nicht mehr jederzeit möglich. Verantwortlich Er erfolgt für die Erhebung Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der Daten bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist die BIG direkt gesundzu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesell- schaft mbH, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN

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Samples: Gaslieferungsvertrag

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 9.1. Bei sämtlichen von dem Auftragnehmer angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages - bei fortdauernder Überlassung wöchentlich - eine Vergütung für seine Leistungen erhältRechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, muss er es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenabweichende Abrechnungsweise. 9.2. Die BIG DIREKT GESUND hat Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv geleisteten Arbeitsstunden des Zeitarbeitnehmers, wobei mindestens die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich in § 4 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unter Mindestarbeitszeit aufgeführten Stunden abzurechnen sind. 9.3. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Auftragnehmer zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen Änderung des Stundenverrechnungssatzes. 9.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, wöchentlich diejenigen Stunden durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm der Zeitarbeit nehmer zur Verfügung stand. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine zeitnahe Ausfüllung der Stundenzettel zu ermöglichen. Aus den Stundenzetteln müssen die Pausenzeiten ersichtlich sein. Die überlassenen Arbeitnehmer haben hierzu die beim Auftraggeber vorgegebenen Instrumente (Arbeitszeitnachweis /elektronische Arbeitszeiterfassung) zu nutzen, soweit diese vorhanden sind. 9.5. Die Zuschläge für Mehrarbeit außerhalb der Regelarbeitszeit betragen: 25 % für die ersten 6 Mehrarbeitsstunden sowie für Nacht- und Schichtarbeit (20-06 Uhr), 50 % für die folgenden Mehrarbeits- sowie Samstagsstunden, 100 % für Sonntags- und Feiertagsstunden, 150 % an hohen Feiertagen (erster Ostertag, 01.Mai, erster Pfingsttag, erster Weihnachtsfeiertag, 01.Januar). Bei Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der Höhere berechnet. 9.6. Soweit die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Regelarbeitszeit zählt, richten sich die Zuschläge nach der im Betrieb des Auftraggebers gültigen Zuschlagsregelung. Soweit für den Zeitarbeitnehmer aufgrund des iGZ-DGB-Tarifwerks abweichende, branchenbezogene Zuschlagsreglungen gelten, legen die Vertragsparteien diese ebenfalls zugrunde. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gemFalle vollkontinuierlicher Schichtarbeit richten sich die Zuschläge nach dem Zuschlagsmodell des Auftraggebers, wenn jedenfalls ein voller Zyklus durchlaufen wird. § 295 AbsBasis für die Zuschlagsberechnung ist die jeweils vereinbarte Überlassungsvergütung. 9.7. 1 SGB V Ihre Daten Bei einer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers, die über die Kassenärztliche Vereinigung an bei dem Auftraggeber geltende regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, wird der Auftragnehmer Überstundenzuschläge entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnen. Gleiches gilt für die BIG DIREKT GESUNDBerechnung von Feiertags-, Schicht-, Nachtarbeits- und anderen tariflich vorgesehenen Zuschlägen. Dort Für den Fall, dass dem Auftragnehmer Stundennachweise zur Abrechnung nicht vorgelegt werden und dies auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückgeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Streitfalle eine tägliche Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers zu berechnen, die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüftder maximalen täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 3 ArbZG). Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameDem Auftraggeber bleibt in diesen Fällen vorbehalten, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe eine geringere Beschäftigungsdauer des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenZeitarbeitnehmers nachzuweisen. 9.8. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Teilnahmeerklärungvon dem Auftragnehmer erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug - fällig. Im Sozialgesetzbuch wird die DatenerhebungDer Auftraggeber gerät in Verzug, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung wenn der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltRechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingeht. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist Einer vorherigen Mahnung bedarf es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. (§ 286 Absatz 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOBGB).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitnehmerüberlassung

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Ver- gütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Ivon ihm vertragsgemäß im Rahmen der Versorgung im Fachgebiet Gastroenterologie nach diesem Vertrag erbrachten und nach Maßgabe von die- sem § 19 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen („Vergütungsanspruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegen- über der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelabrechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Managementgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 31.12.2018. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACH- ARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von BKK VAG und ME- DIVERBUND AG mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Ma- nagementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungstatbe- stände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer angemessenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schrift- lich mitteilen. b) Die Behandlung von gastroenterologischen onkologischen Erkrankungen ist in- tegraler Bestandteil dieses Vertrages. Daher wird die Behandlung gemäß On- kologievereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) und die KV- Vereinbarung zur onkologischen Basisversorgung innerhalb des Vertrages ab- gebildet. Es gelten alle Bestimmungen der Onkologievereinbarung inkl. ihrer Anhänge. Wenn sich die Onkologievereinbarung (Anlage 7 zu den Bundes- mantelverträgen) oder die KV-Vereinbarung zur onkologischen Basisversor- gung ändert, vereinbart der Beirat nach billigem Ermessen eine Umsetzung dieser Änderungen in diesem Vertrag. Der FACHARZT stimmt diesen Ände- rungen bereits jetzt zu. c) Einigen sich BKK VAG und MEDIVERBUND AG bis zum 30.06.2018 nicht über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergü- tungsregelung zunächst bis zum 31.12.2020 fort. d) Einigen sich die BKK VAG und die MEDIVERBUND AG vor dem 30.06.2018 über eine Änderung der Vergütungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a) un- terfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Teilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Managementgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. e) Besteht der Vertrag über den 31.12.2018 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht BKK VAG und MEDIVERBUND AG unbeschadet lit. a) spätes- tens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergütungsregelung geeinigt ha- ben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jahres-Zeit- räume, die der Vertrag über den 31.12.2018 hinaus fortbesteht. f) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsre- gelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungs- frist von 3 Monaten zum Zeitpunkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungs- regelung; lit. d) gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalen- derquartal („Abrechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die Abrechnung übermittelt Ihr Arzt geman die Managementgesell- schaft spätestens bis zum 5. Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgen- den Monats zu übermitteln (5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abrechnung bei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels einer Vertrags- software gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist be- ginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Abrechnungsprüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung eine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der von der BETRIEBSKRANKENKASSE bzw. deren Dienstleister gleichermaßen unbe- anstandete Vergütungspositionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Ab- sätze fälligen Vergütungsanspruches aus („Abrechnungskorrektur“). Beanstan- dete Vergütungspositionen werden von der Managementgesellschaft erneut ge- prüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmöglichen Abrechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prü- fen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Management- gesellschaft unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnach- weis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht eingegangen ist, hat er die Manage- mentgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unverzüglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widersprochen wird (Schuldumschaffung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Managementgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachweises heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadens- ersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis ergebenden Ansprüche des FACHARZ- TES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die BETRIEBSKRANKENKAS- SEN in entsprechender Höhe gemäß § 295 20 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- angewiesen ist, wird der Vergü- tungsanspruch gegenüber der Managementgesellschaft erst nach Eingang und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit in Höhe der Krankenversicherungskarte, Art Zahlung der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß BETRIEBSKRANKENKASSEN gemäß § 295a 20 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszahlung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann inner- halb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vorzunehmen. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungsposi- tionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber den BETRIEBSKRAN- KENKASSEN durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Über- zahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungs- ansprüche des FACHARZTES gegenüber der Managementgesellschaft über- steigt. Zu Überzahlungen gehören insbesondere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d. h. die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehlabrechnung“). Macht die Managementgesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Managementgesell- schaft ist Bestandteil der Teilnahmeerklärungzur Aufrechnung berechtigt. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung Ein weitergehender Schadensersatzan- spruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10)Die §§ 19 und -nutzung durch die Krankenkasse 20 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den Selektivvertrag sowie für FACHARZT weiter, bis die Abrechnung Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abge- rechnet sind. Rückzahlungsansprüche der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt. Für die Teilnahme an (11)Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrech- nungsnachweis vor Beendigung der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlichVertragsteilnahme eines FACHARZTES erge- benden Vergütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprü- chen (Absatz 9) einzubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Mona- ten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungs- einbehalt, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei in- folge einer Aufrechnung gegen Rückzahlungsansprüche der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundManagementgesell- schaft bereits erloschen ist, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprü- che, von denen die Managementgesellschaft erst nach Ablauf der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten12 Monate Kenntnis erlangt, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVObleiben unberührt.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt der von Ihnen gewählte Arzt/Leistungserbringer eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellen. Die BIG DIREKT GESUND Ihr Arzt/Leistungserbringer hat gemäß § 295a SGB V zur Abrechnung die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKassenärztliche Vereinigung Hamburg beauftragt. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt Ihre medizinischen personenbezogenen Behandlungsdaten werden verschlüsselt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten auf elektronischem Weg über die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg an die BIG DIREKT GESUNDHEK übermittelt. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- Auf Grundlage dessen zahlt die HEK die Vergütung an den Leistungserbringer. • Vorname und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, VornameGeschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Adresse • Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Gültigkeit der Gesundheitskarte, Kassenkennzeichen • Teilnahmedaten, Gültigkeit der KrankenversicherungskarteBehandlungszeitraum, Art der InanspruchnahmeBehandlungsart, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den Diagnosen nach ICD 10 für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter jeden Behandlungstag mit Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß Datums, Unfallkennzeichen • Gebührenposition mit Betrag, Zuzahlungsbetrag, Zuzahlungskennzeichen, Rechnungsbetrag Weitere und allgemeine Informationen zum Datenschutz bei der HEK finden Sie unter: xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx/ Die beteiligten Leistungserbringer gehören zu dem Personenkreis, der nach § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig203 StGB (z. B. Arzt, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die DatenerhebungApotheker, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltAngehöriger eines anderen Heilberufes) zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für HEK gelten die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgebenVorschriften des Sozialgesetzbuches (§ 35 SGB I und § 67 ff. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch SGB X) bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVODatenschutzgrundverordnung zur Wahrung des besonderen Datenschutzes von Sozialdaten.

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Samples: Teilnahmeerklärung Für Die „besondere Versorgung“ Nach § 140a SGB V

Abrechnung. Damit Ihr Arzt 8.1 Sämtliche Forderungen aus dem Einsatz der Karte sowie vom Aussteller berechnete Entgelte werden dem Kunden in den vereinbarten Zeitabständen in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, soweit nicht anderweitig vereinbart. 8.2 Der Kunde kann zwischen Rechnungsstellung in Papierform und elektronischer Rechnungsstellung wählen. Trifft der Kunde diesbezüglich keine Xxxx, gilt die elektronische Rechnungsstellung als vereinbart. 8.3 Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnung dem Kunden im pdf-Format entweder per Email als Anhang oder per Email mit Downloadlink zur Verfügung gestellt; eine Vergütung qualifizierte elektronische Signatur wird von B2M nicht geschuldet und B2M kann im freien Ermessen die Art des Rechnungsversands wählen. Der Kunde ist für seine Leistungen erhältdas zeitgerechte Herunterladen und die elektronische Speicherung der elektronischen Rechnung selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung seiner gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten. 8.4 Gegenüber den Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellensoweit Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8.5 Die Rechnung ist in Euro auszugleichen. Belastungen in anderen Währungen als Euro werden in Euro umgerechnet. Die BIG DIREKT GESUND hat Umrechnung erfolgt an dem Tag, an dem die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen Transaktion in der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: NameVerrechnungszentrale ankommt, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung dem durch die Krankenkasse Europäische Zentralbank veröffentlichten und zum jeweiligen Stichtag gültigen EURO-Referenzkurs (xxx.xxx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxxxxxxx/ eurofxref/html/index.en.html) der entsprechenden Landeswährung in Euro („Referenzwechselkurs“). Sollte für einen bestimmten Transaktionstag kein EURO-Referenzkurs verfügbar sein, so erfolgt die Umrechnung gemäß dem letzten verfügbaren Kurs, welcher dem Transaktionstag vorausgegangen ist. Änderungen des Umrechnungswechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzwechselkurses ergeben, gelten unmittelbar und ohne Zustimmung durch den Selektivvertrag sowie Kunden. B2M ist berechtigt, für die Abrechnung Umrechnung von Fremdwährungen und zum Ausgleich von Kursänderungsrisiken ein angemessenes Service-Entgelt zu erheben, das aus der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an entsprechenden Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung hervorgeht. 8.6 Die Rechnung des Ausstellers gilt als anerkannt, sofern ihr nicht binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird; der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die Widerspruch entbindet jedoch nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei von der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.Zahlungsverpflichtung

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine 18 Abrechnung der Vergütung gegenüber der Managementgesellschaft (1) Der FACHARZT hat nach Maßgabe der Anlage 12 Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die von ihm vertragsgemäß im Rahmen des AOK-FacharztProgramms TeleDermatologie erbrachten und nach Maßgabe von diesem § 18 und Anlage 12 abgerechneten Leistungen („Vergütungsan- spruch“). Leistungen, die gemäß Anlage 12 vergütet werden, dürfen nicht zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg („KV“) abgerechnet werden („Doppelab- rechnung“). Der Vergütungsanspruch gemäß Satz 1 richtet sich ausschließlich gegen die Manage- mentgesellschaft. (2) Die Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 gilt zunächst bis zum 30.06.2023. a) Neue Vergütungstatbestände, die sich ausschließlich zugunsten des FACHARZTES auswirken, können jederzeit durch Einigung von AOK und MEDIVERBUND mit Wirkung für den FACHARZT ergänzt werden; die Managementgesellschaft wird dem FACHARZT solche neuen Vergütungs- tatbestände und den unter Berücksichtigung der Interessen der FACHÄRZTE und einer ange- messenen Vorlauffrist vereinbarten Beginn ihrer Wirksamkeit schriftlich mitteilen. b) Einigen sich AOK und MEDIVERBUND bis zum 31.12.2022 nicht über eine Änderung der Ver- gütungsregelung (Anlage 12), gilt die bisherige Vergütungsregelung zunächst bis zum 30.06.2025 fort. c) Einigen sich die AOK und MEDIVERBUND bis zum 31.12.2022 über eine Änderung der Vergü- tungsregelung (Anlage 12), die nicht lit. a unterfällt, teilt die Managementgesellschaft diese dem FACHARZT unverzüglich mit. Ist der FACHARZT mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenTeilnahme am Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Die BIG DIREKT GESUND rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung ist ausreichend. Kündigt der FACHARZT nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen der Vergütungsregelung als genehmigt. Auf diese Folge wird die Manage- mentgesellschaft den XXXXXXXX bei Bekanntgabe der neuen Vergütungsregelung hinweisen. d) Besteht der Vertrag über den 30.06.2025 hinaus fort, gilt die zu diesem Datum anwendbare Vergütungsregelung gemäß Anlage 12 für weitere 2 Jahre fort, wenn sich nicht AOK und MEDIVERBUND unbeschadet lit. a spätestens 6 Monate zuvor über eine Änderung der Vergü- tungsregelung geeinigt haben. Diese Regelung gilt sinngemäß für sämtliche weitere Zwei-Jah- res-Zeiträume, die der Vertrag über den 30.06.2025 hinaus fortbesteht. e) Bei einer insoweit rechtzeitigen Einigung über Änderungen der Vergütungsregelung hat der FACHARZT ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Zeit- punkt des Auslaufens der bisherigen Vergütungsregelung; lit. c gilt sinngemäß. (3) Der FACHARZT rechnet den Vergütungsanspruch jeweils bezogen auf ein Kalenderquartal („Ab- rechnungsquartal“) gegenüber der Managementgesellschaft ab („Abrechnung“). Der FACHARZT hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetAbrechnung an die Managementgesellschaft spätestens bis zum 5. Im Rahmen Kalendertag des auf ein Abrechnungsquartal folgenden Monats zu übermitteln (5. Januar, 5. April, 5. Juli und 5. Oktober). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gembei der Managementgesellschaft. Die Abrechnung der Vergütung durch den FACHARZT hat mittels der Vertragssoftware gemäß Anlage 3 zu erfolgen. (4) Ansprüche auf die Vergütung verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Frist beginnt mit Ende des Quartals der Leistungserbringung. (5) Die Managementgesellschaft prüft die Abrechnung nach Maßgabe der Anlage 13 (Abrechnungs- prüfkriterien) und übersendet dem FACHARZT auf Grundlage der Abrechnung eine Übersicht der geprüften Leistungen („Abrechnungsnachweis“). Der Abrechnungsnachweis weist nur von der Managementgesellschaft und der AOK bzw. der gleichermaßen unbeanstandete Vergütungsposi- tionen als Teil des nach Maßgabe der folgenden Absätze fälligen Vergütungsanspruchs aus („Ab- rechnungskorrektur“). Beanstandete Vergütungspositionen werden von der Managementgesell- schaft erneut geprüft und, soweit die Beanstandung ausgeräumt werden kann, im nächstmögli- chen Abrechnungsnachweis berücksichtigt. (6) Der FACHARZT ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich zu prüfen. Einwendun- gen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Managementgesellschaft unverzüglich schrift- lich gemeldet werden. Falls der Abrechnungsnachweis bei dem XXXXXXXX nicht fristgerecht ein- gegangen ist, hat er die Managementgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unverzüglich zu erheben, gelten Abrechnungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von 6 Wo- chen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widersprochen wird (Schuldumschaf- fung). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Manage- mentgesellschaft wird den XXXXXXXX bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nach- träglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachweises heraus, hat der FACHARZT das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereiche- rungsrechtliche Ansprüche bestehen. Die sich aus dem berichtigten Abrechnungsnachweis erge- benden Ansprüche des FACHARZTES sind nach Maßgabe von Abs. 8 auszugleichen. (8) Da die Managementgesellschaft zur Begleichung der entsprechenden Forderung des FACHARZTES ihrerseits auf Zahlung durch die AOK in entsprechender Höhe gemäß § 295 19 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- angewiesen ist, wird der Vergütungsanspruch gegenüber der Managementgesellschaft erst nach Eingang und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit in Höhe der Krankenversicherungskarte, Art Zahlung der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß AOK gemäß § 295a 19 Abs. 1 SGB V bei der Managementgesellschaft fällig. Die Auszah- lung an den FACHARZT ist dieser Abrechnungsweg nur zulässigdann innerhalb von 21 Arbeitstagen, spätestens jedoch zum Ablauf des vierten Monats, der auf das Quartal folgt, für das die Abrechnung übermittelt wurde, vorzuneh- men. Die Managementgesellschaft ist verpflichtet, von ihr unbeanstandete Vergütungspositionen aus der Abrechnung des FACHARZTES gegenüber der AOK durchzusetzen. (9) Die Managementgesellschaft hat unter diesem Vertrag Anspruch auf Rückzahlung von an die FACHÄRZTE geleisteten Überzahlungen. Eine Überzahlung („Überzahlung“) ist jede Auszahlung der Managementgesellschaft an einen FACHARZT, soweit Sie in sie die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenGesamtheit, der zum Zeitpunkt der Auszahlung fälligen Vergütungsansprüche des FACHARZTES gegenüber der Managementge- sellschaft übersteigt. Zu Überzahlungen gehören insbesondere auch Auszahlungen aufgrund von Fehlabrechnungen, d.h. die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen durch den FACHARZT („Fehl- abrechnung“). Macht die Managementgesellschaft gegenüber dem FACHARZT eine Überzahlung geltend, so ist der FACHARZT verpflichtet, den Teil der Vergütung, auf den sich die Überzahlung bezieht, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu erstatten. Die Einwilligungserklärung Ma- nagementgesellschaft ist Bestandteil zur Aufrechnung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzan- spruch bleibt von dem Zahlungsanspruch nach diesem Absatz unberührt. (10) Die §§ 18 und 19 gelten auch nach Beendigung des Vertrages mit Wirkung für den FACHARZT wei- ter, bis die Ansprüche des FACHARZTES auf Vergütung abgerechnet sind. Rückzahlungsansprüche der TeilnahmeerklärungManagementgesellschaft gemäß dem vorstehenden Absatz 9 bleiben von der Beendigung die- ses Vertrages unberührt. (11) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, von dem sich aus dem letzten Abrechnungsnachweis vor Beendigung der Vertragsteilnahme eines FACHARZTES ergebenden Vergütungsanspruch 2 Prozent zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen (Abs. 9) einzubehalten (Sicherungseinbehalt). Nach Ablauf von 12 Monaten nach Übermittlung des letzten Abrechnungsnachweises wird der Sicherungseinbehalt, sofern der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts nicht infolge einer Aufrechnung gegen Rückzahlungsansprüche der Managementgesellschaft bereits erloschen ist, an den FACHARZT ausgezahlt. Rückzahlungsansprüche, von denen die Managementgesell- schaft erst nach Ablauf der 12 Monate Kenntnis erlangt, bleiben unberührt. (12) Weitere Einzelheiten der Abrechnung des Vergütungsanspruches regelt Anlage 12. (13) AOK und MEDIVERBUND werden nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gemäß § 24 Abs. 1 und 2 darüber verhandeln, ob die nach Maßgabe der §§ 18 und 19 und Anlage 12 vorausgesetz- ten Abrechnungsfristen gegenüber dem FACHARZT verkürzt werden können. (14) FACHÄRZTE dürfen Leistungen nach Anlage 12 nicht über die KV abrechnen. § 19 Abrechnung der Vergütung gegenüber der AOK (1) Die Managementgesellschaft hat gegen die AOK einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung in Höhe des Vergütungsanspruches des FACHARZTES gemäß § 18 Abs. 1. Die Managementgesell- schaft macht diesen Anspruch ihrerseits durch Abrechnung gegenüber der AOK („AOK- Abrechnung“) geltend. (2) Im Sozialgesetzbuch Falle von Überzahlungen (§ 18 Abs. 9) wird ein Anspruch der AOK auf Erstattung einer solchen Überzahlung gegen der Managementgesellschaft erst fällig, wenn und soweit die DatenerhebungManagement- gesellschaft den Rückzahlungsanspruch gemäß § 18 Abs. 9 gegenüber dem FACHARZT durchge- setzt hat und eine entsprechende Zahlung bei ihr eingegangen ist. Die Managementgesellschaft ist zur Durchsetzung solcher Rückzahlungsansprüche gegenüber dem FACHARZT verpflichtet, -verarbeitung und -nutzung so- fern diese auf durch die Krankenkasse AOK nachgewiesenen falschen Abrechnungsnachweisen des FACHARZTES beruhen. Anderenfalls ist die Managementgesellschaft berechtigt, ihre Rückzahlungsansprüche an Erfüllung statt gemäß § 364 BGB an die AOK abzutreten. Wenn die Managementgesellschaft Kenntnis von Überzahlungen an einen FACHARZT erlangt hat, wird sie die AOK unverzüglich schrift- lich darüber informieren. (3) Die AOK ist nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Managementgesellschaft im Zusam- menhang mit der AOK-Abrechnung berechtigt, sofern die Gegenansprüche nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) Die AOK kann gegenüber der Managementgesellschaft binnen 24 Monaten nach Erhalt der AOK- Abrechnung sachlich-rechnerische Berichtigungen gemäß dem vorstehenden Absatz 2 geltend machen. (5) Dieser § 19 gilt auch nach Beendigung des Vertrages weiter, bis die wechselseitigen Ansprüche der AOK und der Managementgesellschaft abgerechnet sind. (6) Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber der AOK eine Gebühr für den Selektivvertrag sowie die Bereitstellung und Durchführung des Konsilmanagements gemäß Anlage 18 zu erheben. Näheres vereinbaren die Managementgesellschaft und die XXX xxxxxxxxx. § 00 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Die Managementgesellschaft ist berechtigt, gegenüber der AOK eine an die Höhe der Vergütung gekoppelte Verwaltungskostengebühr für die Abrechnung und Organisation der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltTeilnahme am AOK-FacharztProgramm TeleDermatologie zu erheben. Für Näheres vereinbaren die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für Managementge- sellschaft und die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wenden: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOAOK gesondert.

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Samples: Facharztvertrag Teledermatologie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Die unter 1. genannten Abrechnungsziffern sind nur unter Angabe der gesicherten Diagnosen ICD-10 J35.1, J35.2 oder J35.3 abrechenbar. Mit den Leistungen erhältsind sämtliche im Zusammen- hang mit der Tonsillotomie stehenden Leistungen des Operateurs und Anästhesisten inklusive der anfallenden prä- und postoperativen Konsultationen durch den HNO-Arzt, muss er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellender postoperati- ven Überwachung, des Medikamenten- und Sprechstundenbedarfs sowie der durch die Ver- wendung der Lasergeräte anfallenden Sachkosten abgegolten. Die BIG DIREKT GESUND hat erbrachten Leistungen werden von den Ärzten kalendervierteljährlich über die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKV Sachsen abgerechnet. IDie KV Sachsen erfasst die von den Ärzten abgerechneten Leistungen kalendervierteljährlich im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- für kurative Leistungen und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit rechnet sie mit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt habenKKH-Allianz ab. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil Leistungen nach diesem Vertrag werden im Formblatt 3 unter dem Konto 401, Kapitel 99 mit einer Ausweisung der TeilnahmeerklärungLeistung bis zur 6. Ebene außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtver- gütung erfasst. Im Sozialgesetzbuch Übrigen wird die Datenerhebung, -verarbeitung das Abrechnungsverfahren entsprechend dem allgemeinen technischen und -nutzung durch die Krankenkasse für or- ganisatorischen Ablauf innerhalb der KV Sachsen durchgeführt. Es gilt § 10 des Vertrags. Praxisstempel des Operateurs Arztbrief an den Selektivvertrag sowie überweisenden Arzt Ort/Datum Sehr geehrte(r) vielen Dank für die Abrechnung Überweisung Ihres Patienten Name: Vorname: Geb. am: Strasse: PLZ: Wohnort: Bei den durchgeführten Untersuchungen ergaben sich folgende Ergebnisse: Diagnose: ■ Hyperplasie der erbrachten ärztlichen Leistungen geregeltGaumenmandeln (ICD J35.1) ja □ ■ Hyperplasie der Rachenmandel (ICD J35.2) ja □ ■ Hyperplasie der Gaumenmandeln mit Hyperplasie der Rachenmandel (ICD J35.3) ja □ ■ ICD H65.3 oder H65.4 oder H65.9 einseitig □ / beidseitig □ (bitte zutreffendes unterstreichen) ■ eine ausgeprägte Hyperplasie der Tonsillen ja □ ■ vergrößerte Adenoide im Nasenrachenraum ja □ ■ einen Paukenerguss einseitig □ / beidseitig □ Therapie: Am □ □ □ □ □ □ □ □ wurde bei dem Patienten folgender Eingriff durchge- führt: ■ Tonsillotomie ja □ ■ Adenotomie ja □ ■ Parazentese einseitig □ / beidseitig □ ■ Legen von Paukenröhrchen einseitig □ / beidseitig □ Der postoperative Verlauf bis zur 3. Für die Teilnahme Nachkontrolle am □ □ □ □ □ □ □ □ war komplikationslos. Sollten sich im weiteren Heilungsverlauf noch Probleme ergeben, werde ich Ihnen erneut berichten. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Praxisstempel des Operateurs Arztbrief an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung den nachbehandelnden HNO-Arzt Ort/Datum Sehr geehrte(r) vielen Dank für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung Überweisung Ihres Patienten Name: Vorname: Geb. am: Strasse: PLZ: Wohnort: Bei den durchgeführten Untersuchungen ergaben sich folgende Ergebnisse: Diagnose: ■ Hyperplasie der Gaumenmandeln (ICD J35.1) ja □ ■ Hyperplasie der Rachenmandel (ICD J35.2) ja □ ■ Hyperplasie der Gaumenmandeln mit Hyperplasie der Rachenmandel (ICD J35.3) ja □ ■ ICD H65.3 oder H65.4 oder H65.9 einseitig □ / beidseitig □ (bitte zutreffendes unterstreichen) ■ eine ausgeprägte Hyperplasie der Tonsillen ja □ ■ vergrößerte Adenoide im Nasenrachenraum ja □ ■ einen Paukenerguss einseitig □ / beidseitig □ Therapie: Am □ □ □ □ □ □ □ □ wurde bei dem Patienten folgender Eingriff durchgeführt: ■ Tonsillotomie ja □ ■ Adenotomie ja □ ■ Parazentese einseitig □ / beidseitig □ ■ Legen von Paukenröhrchen einseitig □ / beidseitig □ Schnittnahtzeit (SNZ): □ □ □ Minuten Erste Nachbehandlung Der postoperative Verlauf war bis zur ersten Nachbehandlung am□ □ □ □ □ □ □ □ komplika- tionslos. Zweite und dritte Nachbehandlung ■ Bitte führen Sie die zweite Nachbehandlung ca. 1 Woche nach der BIG DIREKT GESUND abgebenOperation und die dritte Nach- behandlung ca. 4 – 6 Wochen nach der Operation durch. ■ Bitte füllen Sie zeitgleich den beigefügten Dokumentationsbogen in Papierform aus. ■ Bitte unterschreiben Sie nach Erklärung Ihrer Einwilligung den ausgefüllten Dokumentations- bogen in Papierform und schicken ihn nach der 3. Nachbehandlung umgehend an mich zurück. Ich werde Ihre Angaben entsprechend Ihrer Einwilligungserklärung ist Bestandteil in die Dokumentation über- nehmen. Vielen Dank! Mit freundlichen kollegialen Grüßen – Bitte die Dokumentationsbögen nach der Teilnahmeerklärung3. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesund, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Nachbehandlung an den Datenschutzbeauftragten Operateur übersenden – Patientenname: Patientenidentifikations-/Dokumentationsnummer □ □ □ □ □ Datum der BIG direkt gesund wenden2. Nachbehandlung: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und Art. 9 Abs. 2 lit. b, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO.□ □ □ □ □ □ □ □

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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Einer Tonsillotomie

Abrechnung. Damit Ihr Arzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Die Abrechnung maschinell verwertbar auf einem Datenträger erstellenIhres Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die BIG DIREKT GESUND hat die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtetKosten dieser jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Im Rahmen Jede zusätzliche Abrechnung wird dem KUNDEN als kostenpflichtige Zusatzleistung mit 16,00 € (netto); 19,04 € (brutto) berechnet. Bei zusätzlichen Abrechnungen muss der Abrechnung übermittelt Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG DIREKT GESUND. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu Kunde den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG DIREKT GESUND abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der TeilnahmeerklärungZählerstand unaufgefordert mitteilen. Sie können die Einwilligung zwischen folgenden Abrechnungszeiträumen wählen: Jährlich (pro Jahr: 1 Abrechnung, 11 Abschläge), halbjährlich (pro Jahr: 2 Abrechnungen, 10 Abschläge), vierteljährlich (pro Jahr: 4 Abrechnungen, 8 Abschläge) oder monatlich (pro Jahr: 12 Abrechnungen, keine Abschläge). Falls Sie künftig einen anderen Abrechnungsrhythmus wünschen, erfolgt dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Wenn der KUNDE Streichungen in den vorstehenden Leistungsbezeichnungen oder keine Auswahl vornimmt, verbleibt es bei der jährlichen Abrech- nung. Der KUNDE kann seine Auswahl jederzeit mit Wirkung für nachfolgende Abrechnungszeiträume ändern. Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung von Erdgas“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. Der Widerspruch ist dann aber nicht mehr möglich. Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist die BIG direkt gesundzu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxx Xxx. 0Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Xxxx@Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Bei datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erho- benen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an den Datenschutzbeauftragten der BIG direkt gesund wendenStadtwerke Glauchau Dienstleistungs- gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: BIG direkt gesund Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx Sie haben das Recht auf Auskunft xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu Ihren diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag sowie Art. 5, Art. 6 Abs. den _ Ort Datum Unterschrift des KUNDEN Die Lieferung von Erdgas erfolgt an die Verbrauchsstelle des KUNDEN: Vorname Name Geb.-Datum (Diese Angabe erfolgt freiwillig) Firma / Registergericht / Registernummer Telefon 1 lit. b, Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 73b, 284 Abs. 1 E-Mail-Adresse Telefon 2 Straße / Haus-Nr. 13 SGB V und Art/ Ort G-Partner-Nr. 9 AbsAbweichende Rechnungsanschrift: Firma oder Vorname Name Firma oder Vorname Name Straße / Haus-Nr. 2 lit. b/ Ort Sollten diese Xxxxxx für Ihre Abnahmestellen nicht ausreichen, f und h i. V. m. Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO sowie § 295 und § 295a SGB V, § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVOlegen Sie bitte eine Anlage bei.

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Samples: Gas Supply Agreement