Common use of Abrechnungsgrundlage Clause in Contracts

Abrechnungsgrundlage. 3.1 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation/des jeweiligen Ladepunktes ist LSW berechtigt, die Stromlieferung in Wechselstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) vorzunehmen. LSW weist darauf hin, dass technisch (fahrzeugseitig) bedingt noch nicht alle Fahrzeuge in der Lage sind, mit Gleichstrom (DC) beladen werden zu können.

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Samples: Auftrag LSW Autostrom, Auftrag LSW Autostrom, Auftrag LSW Autostrom