Common use of Abrechnungsgrundlage Clause in Contracts

Abrechnungsgrundlage. 3.1 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation/des jeweiligen Ladepunktes ist die Stadtwerke Bad Tölz GmbH berechtigt, die Stromlieferung in Wechselstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) vorzunehmen. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH weist darauf hin, dass technisch (fahrzeugseitig) bedingt noch nicht alle Fahr-zeuge in der Lage sind, mit Gleichstrom (DC) beladen werden zu können. 3.2 Fahrzeuge, die technisch bedingt ausschließlich mit Wechselstrom (AC) beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden AC-Ladestationen beladen werden. Entsprechend dürfen Fahrzeuge, die technisch bedingt ausschließlich mit Gleichstrom beladen werden können, nur an entsprechenden DC-Ladestationen beliefert werden. 3.3 Fahrzeuge, die technisch bedingt in der Lage sind, sowohl mit Wechselstrom als auch mit Gleichstrom beladen werden zu können, dürfen nur in der jeweiligen Stromart (Wechselstrom oder Gleichstrom) beladen werden. 3.4 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ist berechtigt, entweder eine leistungs- oder eine zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen. 3.5 Bei der Belieferung mit Gleichstrom (vgl. Ziff. 3.1) ist derzeit eine leistungsbasierte Abrechnung auf Basis von Kilowattstunden (kWh) nicht möglich. Hier erfolgt eine zeitbasierte Abrechnung auf Basis der Dauer des Ladevorgangs je angefangener Minute, wobei die Stadtwerke Bad Tölz GmbH vor Ablauf einer halben Minute zugunsten des Kunden auf den vorherigen Minutenwert abrundet. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich bei der Belieferung mit Gleichstrom ausdrücklich eine leistungsbasierte Abrechnung vor, soweit diese technisch möglich wird. 3.6 Bei der Belieferung mit Wechselstrom (vgl. Ziff. 3.1) erfolgt an den Stadtwerke Bad Tölz GmbH AC-Ladestationen in der Regel eine leistungsbasierte Abrechnung auf Basis von Kilowattstunden. Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich hier insbesondere bei der Beladung an AC-Ladestationen von Roamingpartnern eine zeitbasierte Abrechnung auf Basis der Dauer des Ladevorgangs vor, soweit an diesen Ladestationen eine leistungsbasierte Abrechnung technisch nicht möglich ist. 3.7 Einzelheiten der jeweiligen zeit- und leistungsbasierten Messungen sind Ziff. 8 dieser Nutzungsbedingungen Autostrom zu entnehmen.

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Samples: Autostromvertrag, Autostromvertrag, Autostromvertrag

Abrechnungsgrundlage. 3.1 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation/des jeweiligen Ladepunktes ist die Stadtwerke Bad Tölz GmbH berechtigt, die Stromlieferung in Wechselstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) vorzunehmen. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH weist darauf hin, dass technisch (fahrzeugseitig) bedingt noch nicht alle Fahr-zeuge Fahrzeuge in der Lage sind, mit Gleichstrom (DC) beladen werden zu können. 3.2 Fahrzeuge, die technisch bedingt ausschließlich mit Wechselstrom (AC) beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden AC-Ladestationen beladen werden. Entsprechend dürfen Fahrzeuge, die technisch bedingt ausschließlich mit Gleichstrom beladen werden können, nur an entsprechenden DC-Ladestationen beliefert werden. 3.3 Fahrzeuge, die technisch bedingt in der Lage sind, sowohl mit Wechselstrom als auch mit Gleichstrom beladen werden zu können, dürfen nur in der jeweiligen Stromart (Wechselstrom oder Gleichstrom) beladen werden. 3.4 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ist berechtigt, entweder eine leistungs- oder eine zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen. 3.5 Bei der Belieferung mit Gleichstrom (vgl. Ziff. 3.1) ist derzeit eine leistungsbasierte Abrechnung auf Basis von Kilowattstunden (kWh) nicht möglich. Hier erfolgt eine zeitbasierte Abrechnung auf Basis der Dauer des Ladevorgangs je angefangener MinuteMi- nute, wobei die Stadtwerke Bad Tölz GmbH vor Ablauf einer halben Minute zugunsten zuguns- ten des Kunden auf den vorherigen Minutenwert abrundet. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich bei der Belieferung mit Gleichstrom ausdrücklich eine leistungsbasierte leistungsba- sierte Abrechnung vor, soweit diese technisch möglich wird. 3.6 Bei der Belieferung mit Wechselstrom (vgl. Ziff. 3.1) erfolgt an den Stadtwerke Bad Tölz GmbH AC-Ladestationen in der Regel eine leistungsbasierte Abrechnung auf Basis Ba- sis von Kilowattstunden. Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich hier insbesondere bei der Beladung an AC-Ladestationen von Roamingpartnern eine zeitbasierte Abrechnung Abrech- nung auf Basis der Dauer des Ladevorgangs vor, soweit an diesen Ladestationen eine leistungsbasierte Abrechnung technisch nicht möglich ist. 3.7 Einzelheiten der jeweiligen zeit- und leistungsbasierten Messungen sind Ziff. 8 dieser Nutzungsbedingungen Autostrom zu entnehmen.

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Samples: Stromliefervertrag