Abrechnungsmodus. 4.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AGs wöchentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen. 4.2 Der AG ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD zur Verfügung stellen. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt. 4.3 Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne Pausen. 4.4 Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnet. 4.5 Auf die Stundensätze sind folgende Zuschläge zu berechnen: a) Zuschläge für Überstunden werden ab der 40,01 Stunde berechnet mit 25% b) Xxxxxxxxxxxxxxxx (13:00 bis 22:00 Uhr) 25% c) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 Uhr) 25% d) Sonntagsstunden 75% e) Feiertagsarbeiten 135% 4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnet. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01Tagesstunde. 4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht. 4.8 Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundensätzen. 4.9 Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung. 4.10 Befindet sich der AG im Zahlungsverzug, ist der PD berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten. 4.11 Einwände gegen die vom PD erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD unter Xxxxxx von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnungsmodus. 4.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AGs wöchentlich KDs wö- chentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
4.2 Der AG KD ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich ein- schließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD von AMZ zur Verfügung stellenstan- den. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen. Können Stundennachweise Stun- dennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG KD zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen statt- dessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne Pausen.
4.4 Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte StundensatzStunden- satz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnethinzu- gerechnet.
4.5 Auf die Stundensätze sind folgende Zuschläge zu berechnenberech- nen:
a) Zuschläge für Überstunden werden für Stunden berech- net, die über 40 Stunden in der Woche hinausgehen. ab der 40,01 41. bis zur 45. Stunde berechnet mit 25%
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx Samstagszuschlag 1. + 2. Std. 25% ab der 3. Std. 50%
c) Spätarbeit (13:00 14.00 bis 22:00 22.00 Uhr) 15%
d) Nachtarbeit (22.00 bis 6.00 Uhr) 25%
ce) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 Uhr) 25Sonntagsstunden 100 %
d) Sonntagsstunden 75%
ef) Feiertagsarbeiten 135150 %
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnet. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01Tagesstunde.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundensätzen.
4.9 4.7 Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges Zahlungsverzu- ges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Bür- gerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
4.10 4.8 Befindet sich der AG KD im Zahlungsverzug, ist der PD AMZ berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhaltenzurückzu- halten.
4.9 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist AMZ berech- tigt, den gesetzlichen Verzugszins mindestens jedoch 5 % p.a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank bzw. des an seiner Stelle tretenden Finanzierungsinstruments der europäi- schen Zentralbank zu berechnen.
4.10 Die von AMZ überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die von AMZ erteilten Abrechnungen befugt.
4.11 Einwände gegen die vom PD von AMZ erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden betref- fenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD AMZ unter Xxxxxx Angabe von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG KD ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich be- züglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Abrechnungsmodus. 4.1 3.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AGs AG wöchentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen. Existiert beim AG eine elektronische Zeiterfassung, mit dem auch die Zeiten der überlassenen Mitarbeiter erfasst werden, dienen die so aufgezeichneten Zeiten als Grundlage.
4.2 3.2 Der AG ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – - einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD zur Verfügung stellenstanden. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 3.3 Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich monatlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – - ohne Pausen.
4.4 3.4 Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnet.
4.5 3.5 Auf die Stundensätze sind folgende werden die beim AG üblichen/tariflichen, oder die vorher vertraglich vereinbarten Zuschläge zu berechnen:
a) Zuschläge für Überstunden werden ab der 40,01 Stunde berechnet mit 25%
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx (13:00 bis 22:00 Uhr) 25%
c) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 Uhr) 25%
d) Sonntagsstunden 75%
e) Feiertagsarbeiten 135%
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnet. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01Tagesstunde.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen3.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundensätzen.
4.9 Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
4.10 3.7 Befindet sich der AG im Zahlungsverzug, ist der PD berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
4.11 3.8 Einwände gegen die vom PD erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD unter Xxxxxx von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: Zeitarbeitsvertrag
Abrechnungsmodus. 4.1 2.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AGs wöchentlich wöchentlich, bzw. bei vorzeitigem Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
4.2 2.2 Der AG ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - Stunden durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD von zur Verfügung stellen. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisenstanden. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG zur Unterschrift vorgelegt werdenwer- den, so sind die dessen Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 2.3 Einwände bezüglich von Mitarbeitern bescheinigter Stunden sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich gegenüber unter Xxxxxx von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ver- zichtet der AG ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
2.4 Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich auf Basis aufgrund der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne PausenTätig- keitsnachweise. Für die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist ausschließlich das betriebliche Arbeitszeitmodell, in dem der Mitarbeiter beschäftigt ist maßge- bend, unter Berücksichtigung der festgelegten wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitszeit.
4.4 2.5 Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz. Der Preis ist grundsätzlich zuzüglich der unter 2.6 genannten Zuschläge und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnet.
4.5 2.6 Auf die Stundensätze sind folgende Zuschläge zu berechnen:
a) Zuschläge für Überstunden werden ab grundsätzlich für Stunden berechnet, die über 35 Stunden in der 40,01 Stunde berechnet mit 25%
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx (13:00 bis 22:00 Uhr) 25%
c) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 Uhr) 25%
d) Sonntagsstunden 75%
e) Feiertagsarbeiten 135%
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnetWoche hinausgehen. Bei einer Beschäftigung von weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung Über- stundenberechnung auf Basis der täglichen Arbeitszeit ab der 8,01Tagesstunde36. Stunde und Samstagstunden 25 %
b) Nachtarbeit (20:00 bis 6:00 Uhr) 25 %
c) Überstunden in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr 50 %
d) Hohe Feiertage (erster und zweiter Oster-, Pfingst- 100 % und Weihnachtsfeiertag, 1. Januar und 1. Mai) e) Sonntage und nicht unter d aufgeführte Feiertage 50 %.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, 2.7 Die Rechnungen sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundensätzen.
4.9 Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Bür- gerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
4.10 Befindet sich der AG im Zahlungsverzug, ist der PD berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
4.11 Einwände gegen die vom PD erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD unter Xxxxxx von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: Mitarbeiterüberlassungsvertrag
Abrechnungsmodus. 4.1 4.1. Die Abrechnung erfolgt aufgrund auf Basis von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter Arbeitnehmer einem Bevollmächtigten des AGs Auftraggebers wöchentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeitsnachweise innerhalb von vier Werktagen nach Erhalt zu überprüfen und durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterzeichnen und durch Firmenstempel bestätigen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und hat er dies zu vertreten, so gelten die Aufzeichnungen im Rahmen der Tätigkeitsnachweise als genehmigt. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, mit der die jeweiligen Arbeitsstunden des Arbeitnehmers abgerechnet werden, schriftlich die Einwände gegen die Richtigkeit der zugrunde gelegten Arbeitsstunden erhebt. Nach Ablauf dieser zwei Wochenfrist verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
4.2 4.2. Der AG Auftraggeber ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - die ihm die Arbeitnehmer des Personaldienstleisters zur Verfügung stellen, durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD zur Verfügung stellen. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 4.3. Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne Pausen.
4.4 4.4. Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte StundensatzStundenverrechnungssatz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer Umsatzsteuer zu verstehen. Wenn Sofern im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnet.
4.5 4.5. Auf die Stundensätze Stundenverrechnungssätze sind folgende Zuschläge zu berechnen:: ❖ Mehrarbeit ab der 40 . Stunde 25 % ❖ Nac htarbeit ( 22 . 00 b i s 6 . 00 Uhr) 25 % ❖ Sonntagsstunde n 50 % ❖ Feiertagsarbeiten 100 %
a) 4.6. Treffen mehrere Zuschläge für Überstunden werden ab die gleiche Arbeitszeit zusammen, so wird nur der 40,01 Stunde berechnet mit 25%
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx (13:00 bis 22:00 Uhr) 25%
c) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 Uhr) 25%
d) Sonntagsstunden 75%
e) Feiertagsarbeiten 135%
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde jeweils höhere Zuschlag berechnet. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in Ausgenommen davon ist der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01TagesstundeMehrarbeitszuschlag.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 4.7. Erhöhen sich die StundensätzeStundenverrechnungssätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, sind die erhöhten Stundensätze Stundenverrechnungssätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von StundensätzenStundenverrechnungssätzen.
4.9 4.8. Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber dieser Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der vorgenannten Frist nach, so gerät er 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer entsprechenden Mahnung bedarf. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden f inden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (( BGB) Anwendung.
4.10 4.9. Befindet sich der AG Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist der PD Personaldienstleister berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
4.11 Einwände gegen die vom PD erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD unter Xxxxxx von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Abrechnungsmodus. 4.1 5.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AGs Auftragsgebers wöchentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
4.2 5.2 Der AG Auftraggeber ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte- Warte – und Bereitschaftszeiten - – durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD von PPC zur Verfügung stellenstanden. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG Auftraggebers zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 5.3 Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne Pausen.
4.4 5.4 Die Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnet.
4.5 6.5 Auf die Stundensätze sind folgende Zuschläge zu berechnen:
a) Zuschläge für Überstunden werden ab für Stunden berechnet, die über 40 Stunden in der 40,01 Stunde berechnet mit 25Woche hinausgehen 25 %
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx Spätschicht (13:00 bis 22:00 14.00 – 22.00 Uhr) 2515 %
c) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 22.00 – 06.00 Uhr) 2525 %
d) Sonntagsstunden 7570 %
e) Feiertagsarbeiten 135Arbeiten am 1. Jan./1. Mai / 1.Pfingst und
1. Und 2 Weihnachtsfeiertag 150 % f.) Feiertagsstunden 100 %
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnet. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01Tagesstunde.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 5.6 Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der für die Senkung von Stundensätzen.
4.9 5.7 Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
4.10 5.8 Befindet sich der AG im Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der PD PPC berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
4.11 5.9 Einwände gegen die vom PD von PPC erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD PPC unter Xxxxxx Angabe von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG Auftraggeber ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnungsmodus. 4.1 4.1. Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter einem Bevollmächtigten des AGs Entleihers wöchentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
4.2 4.2. Der AG Entleiher ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm die Mitarbeiter des PD der headwayindustrie zur Verfügung stellen. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisenstanden. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG Entleihers zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 4.3. Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne PausenAnwesenheitsstunden.
4.4 4.4. Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld hinzugerechnet.
4.5 4.5. Auf die Stundensätze sind folgende Zuschläge zu berechnen:
a) Zuschläge für Überstunden werden für Stunden berechnet, die über 40 Stunden in der Woche hinausgehen. 25% ab der 40,01 41. bis zur 45. Stunde berechnet mit 25%50% ab der 46. Stunde
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx (13:00 bis 22:00 Uhr) 25%% Samstagszuschlag
c) 25% Nachtarbeit (22:00 22.00 bis 06:00 6.00 Uhr) 25%)
d) 100% Sonntagsstunden 75%+ Feiertagsstunden
e) Feiertagsarbeiten 135%
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnet150% für jede Arbeitsstunde, welche an den 1. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01Tagesstundeund 2. Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen sowie am 1. Mai und 1. ^ Januar geleistet werden.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 4.6. Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundensätzen.
4.9 4.7. Die Abrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
4.10 4.8. Befindet sich der AG Entleiher im Zahlungsverzug, ist der PD headwayindustrie berechtigt, vertragliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
4.11 4.9. Einwände gegen die vom PD von headwayindustrie erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD headwayindustrie unter Xxxxxx Angabe von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AG Entleiher ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abrechnungsmodus. 4.1 Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, welche die Mitarbeiter des AN einem Bevollmächtigten des AGs AG wöchentlich bzw. bei Einsatzende zur Unterzeichnung vorlegen.
4.2 Der AG ist verpflichtet, die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte- und Bereitschaftszeiten - – durch Unterschrift zu bestätigenauf den Stundennachwei- sen, die ihm die der Mitarbeiter des PD AN zur Verfügung stellenstellt, zu bestätigen. Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des AG zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
4.3 Die Rechnungslegung Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich auf Basis der bestätigten Anwesenheitsstunden – ohne Pausenwöchentlich.
4.4 Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte StundensatzStundenverrechnungs- satz. Der Preis ist zuzüglich der Zuschläge und der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Wenn im Vertrag fixiert, werden arbeitstäglich arbeits- täglich die vereinbarte Auslöse sowie das Fahrgeld Fahrtgeld, ebenfalls zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, hinzugerechnet.
4.5 Auf die Stundensätze sind folgende Zuschläge zu berechnen:
a) Zuschläge für Überstunden werden ab der 40,01 Stunde berechnet mit : Arbeits- stunden, die die Entleiher übliche Wochenarbeitszeiten überschreiten: 25%
b) Xxxxxxxxxxxxxxxx (13:00 bis 22:00 Uhr) , Spätarbeitsstunden: 15%, soweit keine Mehrarbeit von 14.00 Uhr – 22.00 Uhr Nachtarbeitsstunden: 25%
c) Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 , soweit keine Mehrarbeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr) 25, Samstagsstunden: 50% / Sonntagsstunden: 100% Schichtzulage: 10%
d) Sonntagsstunden 75%
e) Feiertagsarbeiten 135, soweit keine Mehrarbeit von 06.00 Uhr – 14.00 Uhr, Feiertagsstunden: 150% / Schmutzzulage: 10%
4.6 Für Überstunden werden Zuschläge grundsätzlich ab der 40,01 Wochenstunde berechnet. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung ab der 8,01Tagesstunde.
4.7 Bei gleichzeitig auftretenden Zuschlagsvoraussetzungen wird nur jeweils der höchste Zuschlag in Anwendung gebracht.
4.8 Erhöhen sich die Stundensätze, insbesondere aufgrund von BranchenzuschlägenBranchenzu- schlägen, sind die erhöhten Stundensätze die Basis für die oben genannten o. g. Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundensätzen.
4.9 4.7 Die Abrechnungen Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen 8 Tagen nach Zugang der Rechnung Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Monatsrechnungen sind nur auf Anfrage und mit abweichenden Zahlungsmodalitäten möglich. Für den Fall des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung.
4.10 4.8 Befindet sich der AG im Zahlungsverzug, ist der PD AN berechtigt, vertragliche vertragli- che Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
4.11 4.9 Einwände gegen die vom PD AN erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Zustellung der betreffenden Rechnung schriftlich gegenüber dem PD AN unter Xxxxxx Angabe von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser der Frist verzichtet der AG ausdrücklich auf jegliche jeg- liche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
Appears in 1 contract
Samples: Zeitarbeitsvertrag