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Druck Musterklauseln

Druck. Deutliche Vorschrift des Drucktextes, der Druckgröße und -verfahren sind not- wendig. Bei ungenauen Angaben verfahren wir nach bestem eigenen Ermessen, können jedoch für Irrtümer und Druckfehler nicht aufkommen. Für Druckfehler, die der Auftraggeber übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung des von ihm als „druckreif“ bezeichneten Korrekturabzug. Mündlich aufgegebene Druckänderungen bedürfen der schrift- lichen Bestätigung. Wir verwenden für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.b. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragser- teilung besonders darauf hin weisen. Für hohe Lichtbeständigkeit der Druckfarben übernehmen wir keine Gewähr. Kleinere Abweichungen der Farben behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Auftraggeber verlangt oder wir es für notwen- dig halten. Maschinenandrucke und Klischees werden separat nach Aufwand verrechnet. Für Kunststofferzeugnisse können wir für die Haltbarkeit der Farben keine Gewähr leisten, selbst wenn die Farben als licht- oder wasserbeständig bezeichnet werden. Wir übernehmen ferner keine Garantie für Wanderungen von Weichmachern, parafinlöslichen Farbstoffen/ Antistatikum oder Bindemittel oder ähnlichen Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen.
Druck. Soweit die Leistungen von AHD die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von AHD entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben verein- bart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrun- delegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. AHD ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
Druck. 1. HanProtec verwendet für den Druck übliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. hohe Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Scheuerfestigkeit, Geeignetheit für den Kontakt mit Lebensmitteln usw. gestellt werden, muss der Besteller bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. 2. Für die Lichtbeständigkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden, sofern es für den Besteller nicht unzumutbar ist, da auch die Rohstoff- und Farblieferanten keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit der Farben übernehmen. Ebenfalls kann für die Abriebfestigkeit der Druckfarben keine Gewähr übernommen werden, sofern es für den Besteller nicht unzumutbar ist. 3. Kleinere Abweichungen der Farbe, sofern diese handelsüblich sind, behält sich HanProtec vor, sofern es für den Besteller nicht unzumutbar ist. Sie berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung unterbreitet, wenn der Besteller dies ausdrücklich verlangt oder HanProtec dies für notwendig erachtet. Da diese Probeabzüge (z.B. Proof, Cromalin, Offsetandruck etc.) nicht im Flexodruckverfahren erstellt werden, sind teilweise erhebliche Abweichungen zum späteren Auflagendruck nicht zu vermeiden. Andrucke ab Maschine, die vom Besteller gewünscht sind, werden separat nach Aufwand berechnet. Erklärt sich der Besteller nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Probeabzüge zu den Abweichungen, gilt der Druckfreigabevermerk als erteilt. 4. Für Kunststofferzeugnisse kann HanProtec für Wanderungen von Weichmachern oder ähnlichen Migrationserscheinungen und für die daraus hergeleiteten Folgen, keine Gewähr übernehmen, sofern es für den Besteller nicht unzumutbar ist. Soweit HanProtec abweichend von Ziff. IX. Absatz 4 S. 1 haftet, findet Ziff. XIII. dieser Bedingungen Anwendung. 5. HanProtec ist nicht verantwortlich für die Folgen von Fehlern in den "Filmmasters" oder anderen ähnlichen Materialien, die ihm vom Besteller für das Drucken des einheitlichen Warencodes oder eines anderen ähnlichen Codes übergeben worden sind, noch für die Schwierigkeiten oder deren Folgen, die bei der Benutzung des aufgedruckten Codes auftreten können. Unter den von HanProtec gelieferten "Filmmasters" sind ebenso die vom Besteller gebilligten Druckfahnen von Druckarbeiten zu verstehen, die einen einheitlichen Warencode enthalten. 6. Der Druck des EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter B...
Druck. Soweit die Leistungen von PICS die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von PICS entsprechen.
Druck. Soweit die Leistungen von ELEMENTS die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von ELEMENTS entsprechen.
Druck. Soweit die Leistungen von PCODE die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von PCODE entsprechen.
Druck. Soweit die Leistungen von GO.WEST die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von GO.WEST entsprechen.
Druck. Soweit die Leistungen von ROTA die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von ROTA entsprechen.
Druck. Zur farbverbindlichkeit akzeptieren nur Chromalinproofs, die direkt von den Filmen gemacht werden. So dienen z.B. Digitalproofs nur als Farborientierung und sind nicht farbverbindlich. Aufgrund unterschiedlicher Drucktechniken, Materialien und Farbenviskositäten kann selbst bei gleichem Layout der Filme kein exakt gleiches Druckergebnis bei der CD im Vergleich zu den Drucksachen erreicht werden. Bei der CD- Bedruckung bitten wir zu beachten, dass mitgelieferte Chromalinproofs auf Papier erstellt sind und evtl.nicht immer zu 100% das entsprechende Druckergebnis auf CD wiedergeben können. Wurde für den Labeldruck keine weiße Vollfläche beauftraget, kann es im transparenten Bereich zu einem unleserlichen Druckbild kommen. Bitte berücksichtigen Sie zusätzlich, dass Drucksachen auf Sammelformen erstellt werden. Das bedeutet, dass die Farbwerte beim Druck norminiert sind und die von Ihnen vorgegebenen Farbwerte evtl.nicht immer zu 100% erreicht werden könnten. Oben genannte Punkte gelten auch bei Anlieferung von Filmdaten, jedoch entstehen hier zusätzliche Kosten für die Filmausbelichtung in Höhe von 35,00 EUR pro Film (Filmänderungen: 30,00 EUR pro Film) zuzgl. der gesetzlichen MwSt. Drucksachen gelten immer ab.1000 Stck. in fortlaufenden 1.000- Blöcken.
Druck. Soweit die Leistungen von COCOMA die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von COCOMA entsprechen.