Druck Musterklauseln

Druck. Deutliche Vorschrift des Drucktextes, der Druckgröße und -verfahren sind not- wendig. Bei ungenauen Angaben verfahren wir nach bestem eigenen Ermessen, können jedoch für Irrtümer und Druckfehler nicht aufkommen. Für Druckfehler, die der Auftraggeber übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung des von ihm als „druckreif“ bezeichneten Korrekturabzug. Mündlich aufgegebene Druckänderungen bedürfen der schrift- lichen Bestätigung. Wir verwenden für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.b. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragser- teilung besonders darauf hin weisen. Für hohe Lichtbeständigkeit der Druckfarben übernehmen wir keine Gewähr. Kleinere Abweichungen der Farben behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Auftraggeber verlangt oder wir es für notwen- dig halten. Maschinenandrucke und Klischees werden separat nach Aufwand verrechnet. Für Kunststofferzeugnisse können wir für die Haltbarkeit der Farben keine Gewähr leisten, selbst wenn die Farben als licht- oder wasserbeständig bezeichnet werden. Wir übernehmen ferner keine Garantie für Wanderungen von Weichmachern, parafinlöslichen Farbstoffen/ Antistatikum oder Bindemittel oder ähnlichen Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen.
Druck. Soweit die Leistungen von PICS die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von PICS entsprechen.
Druck. 1. Der Auftragnehmer verwendet für den Druck übliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z. B. hohe Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Scheuerfestigkeit, Geeignetheit für den Kontakt mit Lebensmitteln usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. Für die Lichtbeständigkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden, da auch die Rohstoff- und Farblieferanten keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit der Farben übernehmen. Ebenfalls kann für die Abriebfestigkeit der Druckfarben keine Gewähr übernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbe, sofern diese handelsüblich ist, behält sich der Auftragnehmer vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung unterbreitet, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt oder der Auftragnehmer dies für notwendig erachtet. Da diese Probeabzüge (z. B. Proof, Cromalin, Offsetandruck etc.) nicht im Flexodruckverfahren erstellt werden, sind teilweise erhebliche Abweichungen zum späteren Auflagendruck nicht zu vermeiden. Andrucke ab Maschine, die vom Kunden gewünscht sind, werden separat nach Aufwand berechnet.
Druck. Soweit die Leistungen von AHD die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von AHD entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben verein- bart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrun- delegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. AHD ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
Druck. Soweit die Leistungen von PCODE die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von PCODE entsprechen.
Druck. Soweit die Leistungen von ALGO die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von ALGO ent- sprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierige- ren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fort- druckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulie- ferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. ALGO ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
Druck. Soweit die Leistungen von PRECOM die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von PRECOM entsprechen.
Druck. Soweit die Leistungen von ROTA die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von ROTA entsprechen.
Druck. Bei den derzeitigen technischen Gegebenheiten sind viele der gemäß diesem Vertrag geforderten Druckaufträge nur unter Verwendung der Offset-Technologie möglich. Einige der Druckaufträge sind nur bei Verwendung von digitaler Drucktechnik (Laser, Inkjet oder sonstiges) sinnvoll. Das Amt für Veröffentlichungen schreibt bei den Druck betreffenden Losen dieses Vertrags keine Druckmethode vor; es legt lediglich die Mindestqualitätsstandards fest, die zu erfüllen sind. Lose 3 bis 6 Durchzuführende Arbeiten Unter diese Lose fällt das Drucken von Broschüren und Büchern in einer oder mehreren Sprachen. Die verschiedenen Lose sehen ein steigendes Maß an Gesamtkapazität vor, nicht nur dahingehend, dass zahlreiche Fassungen parallel zu drucken sind, sondern auch in Bezug auf die Fristen, die bei steigendem Gesamtvolumen einzuhalten sind. Ein geringer Teil der Produktion wird nur in einer Farbe gedruckt (das gilt für die Innenseiten von Broschüren/Büchern - nie für die Einbände) oder in zwei Farben. Der Großteil der Produktion wird im Farbdruck ausgeführt.
Druck. Soweit die Leistungen von COCOMA die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von COCOMA entsprechen.