Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der ermittelte Rechenwert jenes österreichischen Bankarbeitstages, der dem Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag (ausgenommen Karfreitag) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert jenes österreichischen BankarbeitstagesBankarbeitstages (ausgenommen Karfreitag und Silvester), der dem Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle Depotbank bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag zwei Bankarbeitstage (ausgenommen KarfreitagKarfreitag und Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfondsprospekt
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis Rücknahmepreis ist der ermittelte Rechenwert jenes österreichischen Bankarbeitstages, der dem Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlagesabzüglich eines allfälligen Rücknahmeabschlags. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Auszahlungen gemäß einer allenfalls vereinbarten Auszahlungsphase bei Fondsspar-Verträge ab der zweiten EinzahlungVerträgen; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung Gutschrift des Kaufpreises Verkaufspreises erfolgt einen Bankarbeitstag (ausgenommen Karfreitag) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert jenes österreichischen BankarbeitstagesBankarbeitstages (ausgenommen Karfreitag und Silvester), der welcher drei Bankarbeitstage nach dem Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle Depotbank bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag zwei Bankarbeitstage (ausgenommen KarfreitagKarfreitag und Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfonds Prospekt
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der ermittelte Rechenwert jenes österreichischen BankarbeitstagesBankarbeitstages (ausgenommen Karfreitag und Silvester), welcher der dem übernächste Bankarbeitstag folgtjenes Bankarbeitstages ist, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle Depotbank bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag (ausgenommen KarfreitagKarfreitag und Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfonds Prospekt
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert jenes österreichischen BankarbeitstagesBankarbeitstages (ausgenommen Karfreitag und Silvester), welcher der dem übernächste Bankarbeitstag folgtjenes Bankarbeitstages ist, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle Depotbank bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-Verträge ab der zweiten Einzahlung; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Fondsspar- Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag zwei Bankarbeitstage (ausgenommen KarfreitagKarfreitag und Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfondsprospekt
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis Rücknahmepreis ist der ermittelte Rechenwert jenes österreichischen Bankarbeitstages, der dem Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlagesabzüglich eines allfälligen Rücknahmeabschlags. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Fondsspar-Verträge ab der zweiten EinzahlungAuszahlungen gemäß einer allenfalls vereinbarten Auszahlungsphase bei Fondsspar- Verträgen; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung Gutschrift des Kaufpreises Verkaufspreises erfolgt einen Bankarbeitstag (ausgenommen Karfreitag) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfonds Prospekt
Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert jenes österreichischen BankarbeitstagesBankarbeitstages (ausgenommen Karfreitag und Silvester), der welcher drei Bankarbeitstage nach dem Bankarbeitstag folgt, an dem die Order bei der Depotbank/Verwahrstelle Depotbank bis spätestens 14.00 Uhr bei Ordererteilung über ein elektronisches System oder ansonsten bis spätestens 13.30 Uhr (hiermit umfasst unter anderem Ordererteilung per Fax, Email und Telefon) vorliegt, zuzüglich des Ausgabeaufschlagesabzüglich eines allfälligen Rücknahmeabschlags. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Auszahlungen gemäß einer allenfalls vereinbarten Auszahlungsphase bei Fondsspar-Verträge ab der zweiten EinzahlungVerträgen; in diesem Fall ist der Abrechnungsstichtag der im Fondsspar-Vertrag vereinbarte Monatstag. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag zwei Bankarbeitstage (ausgenommen KarfreitagKarfreitag und Silvester) nach dem Abrechnungsstichtag.
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Samples: Investmentfonds Prospekt