Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert des Bankarbeitstages (gleichzeitig Börsentag), der dem Ordereingang (unter Beachtung der Order-Annahmeschlusszeiten) bei der Depotbank folgt („Schlusstag“), zuzüglich eines allfälligen Ausgabeaufschlages. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag nach Schlusstag.
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Abrechnungsstichtag. Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert des jenes Bankarbeitstages (gleichzeitig Börsentag), der dem zwei Bankarbeitstage (gleichzeitig Börsentage) nach Ordereingang (unter Beachtung der Order-Annahmeschlusszeiten) bei der Depotbank folgt („Schlusstag“), zuzüglich eines allfälligen Ausgabeaufschlages. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt einen Bankarbeitstag zwei Bankarbeitstage nach Schlusstag.
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Samples: Investmentfonds, Investmentfonds