Abschluss des Pauschalreisevertrages Musterklauseln

Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von ATeams geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grund- lage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung (Leistungsbeschreibung) und die ergänzenden Informationen des Reisever- anstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von Xxxxxx im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Xxxxxx, nebst ergänzen- den Informationen von Xxxxxx für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen. Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende Xxxxxx den Abschluss des Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Reisebürovermittler, oder direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc. gilt: Grundlage für Angebote des Reiseveranstalters sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von CAISSA im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von CAISSA, nebst ergänzenden Informationen von CAISSA für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Bu- chung vorliegen. Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende CAISSA den Abschluss des Pauschalrei- severtrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsver- pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. Mit der Anmeldung wird dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1 Für alle Buchungswege gilt:
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1 Mit Ihrer Buchung über das Internetportal der HLX Touristik GmbH bieten Sie dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Reiseveranstalterin xxxxxxxx.xx GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx zustande. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie durch den Reisevermittler eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preis- listen oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unse- rerseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Ab- schluss eines Pauschalreisevertrages mit ent- sprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
Abschluss des Pauschalreisevertrages. 1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von DSI Reisen im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von DSI Reisen, nebst ergänzenden Informationen von DSI Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen. Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende DSI Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Reiseanmeldung bedarf keiner bestimmten Form; es wird dem Reisenden jedoch empfohlen, die Anmeldung über das Reiseanmeldeformular vorzunehmen.