Abstell-Leistungen Musterklauseln

Abstell-Leistungen. Straßenseitig angelieferte oder schienenseitig eingegangene Ladeeinheiten, bei denen kein unmittelbarer Verkehrsträgerwechsel erfolgt, werden von der Neuss Trimodal GmbH auf den im Terminal vorhandenen Abstellflächen abgestellt. Abstellungen erfol- gen nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Um Störungen des Umschlagbe- triebes durch überfüllte Abstellflächen und die damit verbundenen negativen Rückwir- kungen auf die Betriebsflächen zu vermeiden, begrenzt Neuss Trimodal die Zahl der entgeltfreien Abstelltage und berechnet für darüber hinausgehende Abstelltage je La- deeinheit Abstellentgelte gemäß der Entgeltliste. Abstellungen sind am Tag des stra- ßen- oder schienenseitigen Eingangs und an den in der Entgeltliste konkret bezifferten nachfolgenden Tagen frei. Für jede transportbedingt abgestellte Ladeeinheit wird für jeden in der Entgeltliste ausgewiesenen Zeitabschnitt (Kalendertag oder Mehrzahl von Kalendertagen) die dazu jeweilig ausgewiesenen Entgeltsätze abgerechnet, wobei zwischen Ladeeinheiten bis zu einer Länge einschließlich 7,82 m und Ladeeinheiten mit einer Länge über 7,82 m differenziert wird. Ladeeinheiten mit Gefahrgut (GGVSEB) müssen auf speziellen Flächen transportbe- dingt abgestellt werden. Bei einer verzögerten Abholung wird eine Verzugspönale er- hoben, die unabhängig von der Art und Größe der Ladeeinheiten ist.
Abstell-Leistungen. Straßenseitig angelieferte oder schienenseitig eingegangene Ladeeinheiten, bei denen kein unmittelbarer Verkehrsträgerwechsel erfolgt, werden von der SWCT auf den im Terminal vorhandenen Abstellflächen transportbedingt abgestellt. Abstellungen vor einem Schienenversand oder nach einem schienenseitigen Eingang sind entgeltfrei. Darüberhinausgehende Abstellungen werden gemäß Entgeltliste je Ladeeinheit und Werktag (Montag bis Samstag) gesondert berechnet. Sonn- und Feiertage sind entgeltfrei. Ladeeinheiten mit Gefahrgut (ADR/RID) müssen auf speziellen Flächen abgestellt werden, für die ein eigenes Entgelt erhoben wird, das unabhängig von der Art und Größe der Ladeeinheiten ist.
Abstell-Leistungen. Straßenseitig angelieferte oder schienenseitig eingegangene Ladeeinheiten, bei denen kein unmittelbarer Verkehrsträgerwechsel erfolgt, werden von der RRT auf den im Terminal vorhandenen Abstellflächen abgestellt. Um Störungen des Umschlagbetriebes durch überfüllte Abstellflächen und die damit verbundenen negativen Rückwirkungen auf die Betriebsflächen zu vermeiden, ist die Abstellung vorbehaltlich der Verfügbarkeit von entsprechender Abstellkapazität. Abstellungen vor einem Schienenversand sind am Versandtag sowie des Werktags vor dem Versandtag entgeltfrei, davor jedoch kostenpflichtig. Abstellungen nach einem schienenseitigen Eingang sind am Empfangstag sowie dem darauffolgenden Werktag entgeltfrei und danach kostenpflichtig. Ladeeinheiten mit Gefahrgut (GGVSEB) müssen auf speziellen Flächen abgestellt werden, für die ein eigenes Entgelt erhoben wird. Für leere Ladeeinheiten (Container), die in ein Depot verbracht werden, erfolgt eine gesonderte Berechnung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.