ABSTRAKTES SCHULDVERSPRECHEN. Das gemäß Ziffer 3(d) dieses Vertrags von Elavon erteilte abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zahlungsaufträgen der Karteninhaber und steht zusätzlich unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen. Das Vertragsunternehmen ist verpflichtet: (i) bei der Akzeptanz der Kartendaten bei schriftlichen Bestellungen in einem Bestellschein vom Kunden dessen Vor- und Zunamen, Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift und Telefonnummer, die Karten- nummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld stehende Kartenprüfnummer zu erfassen und eine Unterschrift des Karteninhabers mit einer Weisung zur Belastung seines Kartenkontos zu verlangen; (ii) bei der Akzeptanz der Kartendaten bei fernmündlichen Bestellungen den Tag und die Uhrzeit des Anrufs, den Vor- und Zunamen sowie die Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Karteninhabers sowie die Kartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und Kartenprüfnummer im Telefongespräch zu erfassen und für die Autorisierung zu verwenden; (iii) bei Bestellung über das Internet Vor- und Zuname, Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Kunden, die Kartennummer, das Verfallsdatum und die Kartenprüfnummer sowie eine elektronische Weisung des Kunden zur Belastung seines Kartenkontos an Elavon durch eigene PCI-zertifizierte EDV-Systeme oder mittels eines PCI-zertifizierten Dienstleisters elektronisch zu übermitteln; (iv) vor Einreichung des Kartenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null-Limit) von Elavon eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz anzufordern und zu speichern. Zwischen dem Datum der Erteilung der Autorisierungsnummer und dem Tag des Versands der Ware oder der Erbringung der Leistung dürfen längstens sieben Kalendertage liegen, es sei denn, es liegt eine Sondertransaktion in Form künftiger Lieferungen gem. Ziffer 7(c) oder in Form einer Vor-Autorisierung gem. Ziffer 7(g) vor. Andernfalls ist eine neue Autorisierungsnummer einzuholen. Das Vertragsunternehmen muss den zur Autorisierung angefragten Betrag in gleicher Höhe zur Abrechnung bei Elavon einreichen. Das Vertragsunternehmen muss den Karteninhaber per E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich informieren, wenn die Ware oder Leistung in mehr als einer Lieferung geliefert oder geleistet wird. Sollte der Umsatzbetrag infolge der Aufteilung in mehrere Lieferungen oder Leistungen den ursprünglichen zur Autorisierung angefragten Umsatzbetrag überschreiten, muss das Vertragsunternehmen den Karteninhaber entsprechend informieren und für den zusätzlichen Betrag eine weitere Bestellung vom Karteninhaber ausstellen und autorisieren lassen und bei Elavon einreichen; (v) die Kartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die Betragshöhe, das Datum und das Transaktionswährungskennzeichen des Kartenumsatzes, die von Elavon übermittelte Autorisierungsnummer, die Kartenprüfnummer sowie die eigenen Vertragsunternehmensdaten online elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung vollständig in einem verarbeitungsfähigen Datensatz an Elavon zur Abrechnung zu übermitteln und ihr zugehen zu lassen, sofern mit Elavon keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde; xxxxxxxx Xxxxxx oder Listeneinreichungen sind nicht zulässig; das Vertragsunternehmen darf nur Kartenumsatzdaten an Elavon übermitteln, für die es eine Autorisierungsnummer von Elavon erhalten hat; das Vertrags-unternehmen darf die Kartenumsätze nicht unter der VU-Nummer, die das Vertragsunternehmen von Elavon zur Abrechnung von Card-Present-Transaktionen erhalten hat, einreichen; (vi) bei der Aufnahme der Kartendaten über das Internet hat das Vertragsunternehmen ein gemäß diesem Vertrag anzuwendendes Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung zu ermöglichen, d.h. insbesondere das Sicherheitsverfahren „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenumsätze und „Mastercard SecureCode“/„Maestro SecureCode“ von Mastercard für Mastercard- und Maestro-Kartenumsätze mittels einer zertifizierten Software zu verwenden und die Authentifikationsdaten des Karteninhabers im Autorisierungs- und Clearingdatensatz an Visa oder an Mastercard gemäß deren Vorgaben zu übermitteln; (vii) den Gesamtbetrag der Transaktion nicht auf mehrere Karten oder einen Gesamtumsatzbetrag nicht in mehrere Umsätze aufzuteilen, selbst wenn das Vertragsunternehmen hierfür jeweils eine Autorisierungsnummer anfordert; (viii) vollständige und leserliche Unterlagen und Daten über jeden bei Elavon eingereichten Kartenumsatz – mit Ausnahme der Kartennummer und der Kartenprüfnummer – und das dem Kartenumsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z. B. Bestell- und Bezahldaten über den eingereichten Kartenumsatz) sowie über die Erfüllung des Rechtsgeschäfts für einen Zeitraum von 13 Monaten ab Umsatzdatum aufzube- wahren und Elavon jederzeit auf Anforderung innerhalb der von Elavon gesetzten Frist zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen; die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Vertragsunternehmens bleiben hiervon unberührt; sollte das Vertragsunternehmen nicht innerhalb der ihm von Elavon genannten Frist einen angeforderten Beleg über einen abgerechneten Kartenumsatz vorlegen und der Kartenumsatz aus diesem Grund von der kartenausgebenden Bank Elavon rückbelastet werden, ist Elavon zur Rückbelastung dieses Kartenumsatzes an das Vertragsunternehmen berechtigt; (ix) die Waren und Dienstleistungen dem Karteninhaber mit einem Nachweis über die Zustellung mangel-frei zu liefern bzw. zu erbringen und Elavon auf Anforderung innerhalb der gesetzten Frist einen schriftlichen Nachweis über den Zugang der Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber zur Verfügung zu stellen; (x) an den Karteninhaber solche Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die der Produkt- beschreibung des Vertragsunternehmens im Internet, im Katalog oder in sonstigen Angebotsmedien entsprechen, diese Produktbeschreibung aufzubewahren und Elavon jederzeit auf Verlangen zur Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung zu stellen; (xi) Kartenumsätze einzureichen, deren Währung und Betragshöhe dem bzw. der im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien angebotenen Preis bzw. Währung für die angebotene Ware oder Dienst-leistung, die von dem Karteninhaber bestellt wurde, entsprechen, diese Angebote aufzubewahren und Elavon jederzeit auf Anforderung zur Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung zu stellen; (xii) dem Karteninhaber spätestens mit Zusendung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per E-Mail, Telefax oder mittels Post einen Rechnungsbeleg mit Angabe des im Internet, im Katalog oder in sons- tigen Medien des Vertragsunternehmens verwendeten Firmennamens und der Telefonnummer mit Ländervorwahl zu übermitteln; (xiii) im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien des Vertragsunternehmens denselben Firmennamen und dieselbe Internet-Domain zu verwenden, die von dem Vertragsunternehmen im Vertrag zur Kenn- zeichnung auf der Karteninhaberrechnung genannt wurden; (xiv) einen Kartenumsatz erst dann einzureichen, wenn die dem Kartenumsatz zugrunde liegende Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber geliefert oder erbracht worden ist oder der Karteninhaber einer ständig wiederkehrenden Belastung seines Kartenkontos zugestimmt hat. Das Vertragsunternehmen darf nach der Autorisierungsanfrage keine Änderung der Lieferadresse zulassen. Elavon ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an das Vertragsunternehmen mit einer Frist von mindestens vier (4) Wochen die unter Ziffer 22 genannten Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Elavon diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder dies aufgrund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von Vorgaben der Kartenorganisationen erforderlich ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen
ABSTRAKTES SCHULDVERSPRECHEN. Das gemäß Ziffer 3(d) dieses Vertrags von Elavon erteilte abstrakte Schuldversprechen ist losgelöst von den Zahlungsaufträgen der Karteninhaber und steht zusätzlich unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen. Das Vertragsunternehmen Der Vertragsunternehmer ist verpflichtet:
(i) bei der Akzeptanz der Kartendaten bei schriftlichen Bestellungen in einem Bestellschein vom Kunden dessen Vor- und Zunamen, Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift und Telefonnummer, die Karten- Karten-nummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld stehende Kartenprüfnummer zu erfassen und eine Unterschrift des Karteninhabers mit einer Weisung zur Belastung seines Kartenkontos zu verlangen;
(ii) bei der Akzeptanz der Kartendaten bei fernmündlichen Bestellungen den Tag und die Uhrzeit des Anrufs, den Vor- und Zunamen sowie die Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Karteninhabers sowie die Kartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und Kartenprüfnummer im Telefongespräch zu erfassen und für die Autorisierung zu verwenden;
(iii) bei Bestellung über das Internet Vor- und Zuname, Wohn-, Rechnungs- und Lieferanschrift des Kunden, die Kartennummer, das Verfallsdatum und die Kartenprüfnummer sowie eine elektronische Weisung des Kunden zur Belastung seines Kartenkontos an Elavon durch eigene PCI-zertifizierte EDV-Systeme oder mittels eines PCI-zertifizierten Dienstleisters elektronisch zu übermitteln;
(iv) vor Einreichung des Kartenumsatzes unabhängig von dessen Höhe (Null-Limit) von Elavon eine Autorisierungsnummer für den Kartenumsatz anzufordern und zu speichern. Zwischen dem Datum der Erteilung der Autorisierungsnummer und dem Tag des Versands der Ware oder der Erbringung der Leistung dürfen längstens sieben Kalendertage liegen, es sei denn, es liegt eine Sondertransaktion in Form künftiger Lieferungen gem. Ziffer 7(c) oder in Form einer Vor-Vor- Autorisierung gem. Ziffer 7(g) vor. Andernfalls ist eine neue Autorisierungsnummer einzuholen. Das Vertragsunternehmen muss den zur Autorisierung angefragten Betrag in gleicher Höhe zur Abrechnung bei Elavon einreichen. Das Vertragsunternehmen muss den Karteninhaber per E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich informieren, wenn die Ware oder Leistung in mehr als einer Lieferung geliefert oder geleistet wird. Sollte der Umsatzbetrag infolge der Aufteilung in mehrere Lieferungen oder Leistungen den ursprünglichen zur Autorisierung angefragten Umsatzbetrag überschreiten, muss das Vertragsunternehmen den Karteninhaber entsprechend informieren und für den zusätzlichen Betrag eine weitere Bestellung vom Karteninhaber ausstellen und autorisieren lassen und bei Elavon einreichen;
(v) die Kartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte, die Betragshöhe, das Datum und das Transaktionswährungskennzeichen Trans- aktionswährungskennzeichen des Kartenumsatzes, die von Elavon übermittelte AutorisierungsnummerAutorisierungs- nummer, die Kartenprüfnummer sowie die eigenen Vertragsunternehmensdaten online elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung vollständig in einem verarbeitungsfähigen Datensatz an Elavon zur Abrechnung zu übermitteln und ihr zugehen zu lassen, sofern mit Elavon keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde; xxxxxxxx Xxxxxx manuelle Belege oder Listeneinreichungen sind nicht zulässig; das Vertragsunternehmen darf nur Kartenumsatzdaten an Elavon übermitteln, für die es eine Autorisierungsnummer von Elavon erhalten hat; das Vertrags-unternehmen darf die Kartenumsätze nicht unter der VU-Nummer, die das Vertragsunternehmen von Elavon zur Abrechnung von Card-Present-Transaktionen erhalten hat, einreichen;
(vi) bei der Aufnahme der Kartendaten über das Internet hat das Vertragsunternehmen ein gemäß diesem Vertrag anzuwendendes Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung zu ermöglichen, d.h. insbesondere das Sicherheitsverfahren „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Electron- Kartenumsätze und „Mastercard SecureCode“/„Maestro SecureCode“ von Mastercard für Mastercard- und Maestro-Kartenumsätze mittels einer zertifizierten Software zu verwenden und die Authentifikationsdaten des Karteninhabers im Autorisierungs- und Clearingdatensatz an Visa oder an Mastercard gemäß deren Vorgaben zu übermitteln;
(vii) den Gesamtbetrag der Transaktion nicht auf mehrere Karten oder einen Gesamtumsatzbetrag nicht in mehrere Umsätze aufzuteilen, selbst wenn das Vertragsunternehmen hierfür jeweils eine Autorisierungsnummer anfordert;
(viii) vollständige und leserliche Unterlagen und Daten über jeden bei Elavon eingereichten Kartenumsatz – mit Ausnahme der Kartennummer und der Kartenprüfnummer – und das dem Kartenumsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z. B. Bestell- und Bezahldaten über den eingereichten Kartenumsatz) sowie über die Erfüllung des Rechtsgeschäfts für einen Zeitraum von 13 Monaten ab Umsatzdatum aufzube- aufzube-wahren und Elavon jederzeit auf Anforderung innerhalb der von Elavon gesetzten Frist zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen; die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Vertragsunternehmens bleiben hiervon unberührt; sollte das Vertragsunternehmen nicht innerhalb der ihm von Elavon genannten Frist einen angeforderten Beleg über einen abgerechneten Kartenumsatz vorlegen und der Kartenumsatz aus diesem Grund von der kartenausgebenden Bank Elavon rückbelastet werden, ist Elavon zur Rückbelastung dieses Kartenumsatzes an das Vertragsunternehmen berechtigt;
(ix) die Waren und Dienstleistungen dem Karteninhaber mit einem Nachweis über die Zustellung mangel-frei zu liefern bzw. zu erbringen und Elavon auf Anforderung innerhalb der gesetzten Frist einen schriftlichen Nachweis über den Zugang der Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber zur Verfügung zu stellen;
(x) an den Karteninhaber solche Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, die der Produkt- Produkt-beschreibung des Vertragsunternehmens im Internet, im Katalog oder in sonstigen Angebotsmedien entsprechen, diese Produktbeschreibung aufzubewahren und Elavon jederzeit auf Verlangen zur Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung zu stellen;
(xi) Kartenumsätze einzureichen, deren Währung und Betragshöhe dem bzw. der im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien angebotenen Preis bzw. Währung für die angebotene Ware oder Dienst-leistung, die von dem Karteninhaber bestellt wurde, entsprechen, diese Angebote aufzubewahren und Elavon jederzeit auf Anforderung zur Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung zu stellen;
(xii) dem Karteninhaber spätestens mit Zusendung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per E-Mail, Telefax oder mittels Post einen Rechnungsbeleg mit Angabe des im Internet, im Katalog oder in sons- sons-tigen Medien des Vertragsunternehmens verwendeten Firmennamens und der Telefonnummer mit Ländervorwahl zu übermitteln;
(xiii) im Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien des Vertragsunternehmens denselben Firmennamen und dieselbe Internet-Domain zu verwenden, die von dem Vertragsunternehmen im Vertrag zur Kenn- Kenn-zeichnung auf der Karteninhaberrechnung genannt wurden;
(xiv) einen Kartenumsatz erst dann einzureichen, wenn die dem Kartenumsatz zugrunde liegende Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber geliefert oder erbracht worden ist oder der Karteninhaber einer ständig wiederkehrenden Belastung seines Kartenkontos zugestimmt hat. Das Vertragsunternehmen darf nach der Autorisierungsanfrage keine Änderung der Lieferadresse zulassen. Elavon ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an das Vertragsunternehmen mit einer Frist von mindestens mindes- tens vier (4) Wochen die unter Ziffer 22 genannten Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Elavon diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder dies aufgrund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von Vorgaben der Kartenorganisationen erforderlich ist.
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