Aufschiebende Bedingungen Musterklauseln

Aufschiebende Bedingungen. Der volle Provisionsanspruch besteht auch in dem Fall, dass ein aufschiebend bedingt abgeschlossenes Geschäft vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, falls die Bedingung ohne die vorzeitige Auflösung hypothetisch eingetreten wäre.
Aufschiebende Bedingungen. 6.1 Diese Garantie steht weiters unter der aufschiebenden Bedingung, dass seitens des Beauftragten des Bundesministers für Finanzen die Zustimmung gemäß § 7 KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996, erteilt wird. Eine Bestätigung der aws, dass diese aufschiebende Bedingung eingetreten und damit die aufschiebende Wirkung weggefallen ist, wird durch gesondertes E-Mail dem Kreditgeber übermittelt.
Aufschiebende Bedingungen. Die Wirksamkeit der Verträge für Kinderhaus und Schule steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts und Nachweises der folgenden Punkte: a. Erfüllung des Darlehensvertrags: Erfolgte Zahlung des Elterndarlehens innerhalb der im Darlehensvertrag angegebenen Frist auf die dort angegebene Bankverbindung b. Erfüllung der Bürgschaft: Vorlage der Bestätigung zur Leistung der selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten des Vereins für das Bankdarlehen zur Betriebsmittelfinanzierung. Der Montessori Verein Dietzenbach e.V. als Xxxxxx von Kinderhaus und Schule ist berechtigt, bei Nichterfüllung einer oder mehrerer aufschiebenden Bedingungen von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Aufschiebende Bedingungen. Sofern Verifone die Annahme eines Kaufangebots erklärt, steht diese Annahmeerklärung unter der aufschiebenden Bedingung, dass in Bezug auf die betreffende Vertragsfor- derung alle nachfolgend genannten Voraussetzungen vor- liegen: (a) Das VU hat durch das Angebot, die Lieferung oder die Erbringung der dem Rechtsgeschäft zugrundeliegenden Leistung nicht gegen das auf das Rechtsgeschäft jeweils anwendbare Recht verstoßen. (b) Das VU hat sichergestellt, dass die in dem zwischen den Parteien vereinbarten Dokument „Datenschutzvor- gänge“ beschriebenen Datenverarbeitungsvorgänge nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutz- rechtlichen Vorschriften in einer zulässigen Weise erfol- gen können; hierzu hat das VU insbesondere ggf. erfor- derliche Einwilligungserklärungen des Händlerkunden einzuholen. (c) Das VU hat mit dem Händlerkunden vereinbart, dass die von dem Händler-kunden zu leistende Zahlung spätes- tens am Ende der zwischen dem VU und Verifone jeweils vereinbarten Frist, die mit Rechnungsstellung und Ver- sand beginnt, fällig wird (im Folgenden: „Zahlungsziel Händlerkunde“). Sofern keine anderweitige Vereinbarung hinsichtlich des Zahlungsziels Händlerkunde getroffen wurde, beträgt dieses 14 Tage. (d) Das Rechnungsdatum und der Rechnungsversand lie- gen nicht vor dem Zeitpunkt des Versands der entspre- chenden Ware. (e) Das VU hat Verifone innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Übermittlung einer Annahmeerklärung im Sinne von Ziff. 4.2, über die vereinbarten Kommunikationswege mit- geteilt, dass der Rechnungsversand erfolgt ist und über welchen Betrag die Rechnung ausgestellt wurde. (f) Das VU hat gegenüber dem Händlerkunden ausschließ- lich die für die jeweilige Transaktion von Verifone über- mittelte Kontoverbindung als Gutschriftskonto für den Rechnungsbetrag angegeben (gilt nur, sofern der Händ- lerkunde des VU Verifone kein SEPA-Mandat zum Ein- zug der jeweiligen Vertragsforderung erteilt hat). (g) Das VU hat in der Rechnung an den Händlerkunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertragsfor- derung an Verifone abgetreten wurde und der Händler- kunde Zahlungen auf die Vertragsforderung mit schuld- befreiender Wirkung nur noch an Verifone leisten kann. 45.030.002 (0124) (h) Die Vertragsforderung wurde originär zwischen dem VU und einem Händlerkunden im Rahmen des in dem zwischen den Parteien vereinbarten Online- Shops, im Rahmen von zwischen den Parteien vereinbarten Waren- gruppen, unter Nutzung eines zwischen den Parteien ver- einbarten K...
Aufschiebende Bedingungen. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Übergabe der Wohnung und aller Wohnungsschlüssel an den Mieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person vor dem sowie der Zahlung der Kaution.
Aufschiebende Bedingungen. Das Inkrafttreten des Vertrags steht unter der Voraussetzung, dass xxxxxxxxx.xx vorgängig die Erfüllung der folgenden aufschiebenden Bedingungen bestätigt: a) Der Darlehensnehmer hat sich die gesamte Finanzierung über die Plattform spätestens bis zu dem Zeitpunkt, der auf der Website des Projekts auf der Plattform als Endtermin für die Beschaffung der gesamten Finanzierung angegeben wird (der Endtermin für die Kapitalbeschaffung), beschafft; und b) der Darlehensnehmer hat xxxxxxxxx.xx spätestens 10 Kalendertage nach dem Endtermin für die Kapitalbeschaffung alle von xxxxxxxxx.xx geforderten Informationen und Dokumente übermittelt, insbesondere die Schuldanerkennungserklärung gemäss dem Muster in Anhang 1.
Aufschiebende Bedingungen. 2.1.1 Mit der Bauausführung der einzelnen baulichen Anlagen darf erst begonnen werden, wenn - der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Nachweis über die Qualifikation des Er- stellers des jeweiligen Standsicherheitsnachweises nach § 65 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauO LSA i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) oder b) BauO LSA und die Er- klärung des Bauingenieurs oder des Prüfingenieurs nach § 65 Abs. 2 Satz 1 Buch- stabe a) oder b) BauO LSA über die bauaufsichtliche Prüfpflicht der Standsicher- heitsnachweise nach Maßgabe des Kriterienkatalogs der Anlage 2 zur BauVorlVO vorliegt, - die nach der Erklärung prüfpflichtigen Standsicherheitsnachweise eingereicht wor- den sind, - die erforderliche bauaufsichtliche Prüfung mängelfrei abgeschlossen ist und - dies von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich bestätigt worden ist.
Aufschiebende Bedingungen. 4.1 Die Verpflichtung einer Partei zur Besitzmittlung zu- gunsten einer anderen Partei steht unter der aufschieben- den Bedingung, dass sich eine ausreichende Menge an Kupfer auf dem bei der Partei für die andere Partei ge- führten Kupferkonto befindet. 4.2 Die Verpflichtung einer Partei zur Übertragung auf eine andere Partei steht unter der aufschiebenden Bedin- gung, dass sich eine ausreichende Menge an Kupfer auf dem bei der Partei für die andere Partei geführten Kupfer- konto und im Eigentum dieser Partei befindet. 4.3 Die Verpflichtung einer Partei zur Besitzmittlung und/oder Übertragung auf eine andere Partei stehen je- weils unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Wa- renkreditversicherer der Partei die Transaktionen mit der anderen Partei in ausreichender Höhe und Laufzeit versi- chert. Die Partei wird die andere Partei hierüber informie- ren und auf erstes Anfordern der betroffenen Partei die entsprechende Erklärung des Warenkreditversicherers zur Kenntnis zur Verfügung stellen. Die Parteien verein- baren, dass die Entscheidung des Warenkreditversiche- rers bindend ist und keine Partei verpflichtet ist, hiergegen vorzugehen, andere Konditionen zu vereinbaren und/oder den Warenkreditversicherer zu wechseln.
Aufschiebende Bedingungen. Die dingliche Wirksamkeit der Übertragung der Beteiligung ist aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt des Eintritts der letzten der im Folgenden genannten aufschiebenden Bedingungen („Übertragungszeitpunkt“): 5.1 Erklärungen der Zustimmung durch etwaige Zustimmungsberechtigte nach dem Gesellschaftsvertrag oder dem Treuhandvertrag; 5.2 Nichtausübung etwaiger Vorkaufsrechte Dritter nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach dem Treuhandvertrag innerhalb der für ihre Ausübung vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Fristen; 5.3 die Erklärung einer etwaigen, den Beteiligungserwerb des Verkäufers finanzierenden Bank oder sonstigen Person, wonach diese auf Sicherungsrechte an dem Kauf- gegenstand rechtswirksam verzichtet, 5.4 Eingang des Zahlungsbetrages auf dem entsprechenden Treuhandkonto; 5.5 Abgabe der nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GWG) erforderlichen Erklärungen bzw. Unterlagen gegenüber dem Treuhänder; 5.6 Nur im Fall einer Direktbeteiligung: Vollziehung der Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister der Fondsgesellschaft. 5.7 Eintritt eines gegebenenfalls nach dem Gesellschaftsvertrag und/oder Treuhand- vertrag vorgeschriebenen, vor oder nach dem Stichtag liegenden nächsten Übertragungszeitpunktes (z.B. zum Ende des laufenden Kalenderjahres), soweit die Bedingungen nach Ziff. 5.1 bis 5.5 eingetreten sind. Ist ein solcher Stichtag im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, findet die aufschiebende Bedingung zu Ziff. 5.6 keine Anwendung.
Aufschiebende Bedingungen. Die in dieser Vereinbarung verabredeten Maßnahmen stehen unter Haushaltsvorbehalt. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist das Inkrafttreten entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen. Die KLV erklären, dass sie in den dafür erforder- lichen Gremien die Voraussetzungen für den Abschluss dieser Vereinbarung schaffen werden. Darüber hinaus werden die KLV auf eine Anerkennung dieser Vereinbarung durch die Kommunen hinwirken.