Abtretung und Übertragung. Der Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte (inkl. verbundene Unternehmen) abgetreten oder übertragen werden, wobei eine solche Zustimmung nicht grundlos verweigert werden darf.
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Abtretung und Übertragung. Der Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen darf nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte (inkl. verbundene Unternehmen) abgetreten oder auf sie übertragen werden, wobei eine solche die Zustimmung nicht grundlos nur aus wichtigem Grund verweigert werden darfkann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abtretung und Übertragung. Der Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte (inkl. verbundene UnternehmenUnterneh- men) abgetreten oder übertragen werden, wobei eine solche Zustimmung Zu- stimmung nicht grundlos verweigert werden darf.
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Abtretung und Übertragung. Der Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte (inkl. verbundene Unternehmen) abgetreten abge- treten oder übertragen werden, wobei eine solche Zustimmung nicht grundlos verweigert werden darf.
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Samples: Vermittlungsvertrag
Abtretung und Übertragung. Der Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen darf nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte (inkl. verbundene Unternehmen) abgetreten oder auf sie übertragen werden, wobei eine solche die Zustimmung nicht grundlos nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Nutzung Der Scope Software Plattform