Xxxxx und Kündigung. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach dem Vertrag. Das Nutzungs- recht endet jedenfalls - mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit; - mit Ende der Nutzung auf der vertragsgegenständlichen Hardware, ohne dass dies Einfluss auf das gemäß dem Vertrag zu zahlende Nutzungsentgelt hätte; - durch Kündigung nach Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestnut- zungsdauer und - mangels anderer Vereinbarung - Einhaltung einer dreimo- natigen Kündigungsfrist zum Ende der Verrechnungsperiode; - durch vorzeitige Auflösung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, falls der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist wiederhergestellt wird; - durch vorzeitige Auflösung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmers oder bei Abweisung eines Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens. Diese Auflösung wird sofort mit der Erklärung, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird wirksam. Im Falle der Fortführung des Unternehmens wird die Auflösung erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirk- sam. Ist die Auflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Lizenzgebers unerlässlich, erfolgt sie mit sofortiger Wirkung.
Xxxxx und Kündigung. Der Leasingvertrag wird grundsätzlich für die vom Leasingnehmer gewählte, feste Vertragsdauer abgeschlossen. Der Leasingnehmer ist berechtigt, den Leasingvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende einer Periode von drei Monaten schriftlich zu kündigen. In diesem Falle wird der Leasingzins rückwirkend ab Vertragsbeginn gemäss Ziffern 5 und 13 neu festgelegt.
Xxxxx und Kündigung. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der rechtskräftigen Unterzeichnung. Er kann von beiden Vertragsparteien mit nachfolgend benannter Frist zum Monatsende gekündigt werden:
Xxxxx und Kündigung. Vorbehältlich anderer zwingender gesetzlicher Bestimmungen und vorbehältlich anderer vertraglicher Vereinbarungen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen jeweils per Ende eines Monats kündigen. Der Kunde verpflichtet sich, die bis zur Auflösung aufgelaufenen Honorare und Kosten der Koller zu bezahlen.
Xxxxx und Kündigung. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Kunde die Software herunterlädt, installiert, darauf zugreift und/oder verwendet, auch wenn der Kunde diese Vereinbarung nicht ausdrücklich akzeptiert hat. Diese Vereinbarung gilt bis zum Ablauf oder zur Kündigung wie hierin vorgesehen (die „Laufzeit“). Unbeschadet anderer Rechte hat SYNAPTICON das Recht, diesen Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen, wenn der Kunde gegen eine der hierin beschriebenen Einschränkungen oder anderen Anforderungen verstößt, einschließlich der Zahlung etwaiger anfallender Gebühren, und der Kunde stimmt zu, dass SYNAPTICON in einem solchen Fall die Software, zusätzlich zu jeglichen anderen Rechtsbehelfen, gemäß Gesetz oder nach Billigkeit, deaktivieren kann. Der Kunde kann diese Lizenzvereinbarung jederzeit kündigen, indem er eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung zur Kündigung der Vereinbarung bei SYNAPTICON vorlegt und die Nutzung der Software und Dokumentation einstellt. Bei einer Kündigung oder einem Ablauf des Vertrags aus irgendeinem Grund erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Software zu deinstallieren und entweder die Software, die Dokumentation, alle Kopien davon und alle Lizenzen, die der Kunde erhalten hat, an SYNAPTICON zurückzugeben oder solches Material zu zerstören und SYNAPTICON darüber einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung zu stellen.
Xxxxx und Kündigung. 14.1 Der Vertrag beginnt mit dem vereinbarten Datum (ohne ausdrückliche Vereinbarung des Anfangsdatums bei Annahme des Vertrags durch beide Parteien).
Xxxxx und Kündigung. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Beginn des Vertrages oder eine abweichende Laufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung zum Update und Supportvertrag. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate ("Verlängerungslaufzeit"), sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Xxxxx und Kündigung. 5.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei zum Ende des aktuellen Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum nächstfolgenden Monatsende elektronisch auf der Homepage xxx.xxxxxxxxxx.xx unter der Funktion „Mitgliedschaft beenden“ oder durch schriftliche Erklärung (mit Unterschrift) per Post an die Geschäftsanschrift von EVO gekündigt werden.
Xxxxx und Kündigung. 8.1 Das Vertragsverhältnis tritt mit der beidseitigen Unterzeichnung des SLA durch die Parteien in Kraft und bleibt bis zur Kündigung durch eine Partei entsprechend den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses gültig.
Xxxxx und Kündigung. Der Vertrag über die Nutzung des AgrarCommanders wird bei jährlicher Zahlweise auf unbe-‐ stimmte Zeit abgeschlossen und kann bis 1 Monat vor automatischer Vertragsverlängerung gekündigt werden. Bereits geleistete Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Wir sind berechtigt, den AgrarCommander Service/Dienst einzustellen bzw. Mietverträge zu kündigen, wobei wir verpflichtet sind, Sie hiervon mindestens sechs Monate vor Einstellung des Dienstes zu verständigen. Für den Fall, dass Sie mit der Bezahlung von Gebühren trotz Mahnung länger als 2 Monate im Rückstand sind, sind wir berechtigt, ohne zusätzliche Ver-‐ ständigung, Ihren Zugang sowie die Daten zur Gänze von unseren Servern zu löschen. In die-‐ sem Fall wird bei einer nochmaligen Bestellung die Einrichtungsgebühr neuerlich verrechnet.