Common use of Abtretung und Übertragung Clause in Contracts

Abtretung und Übertragung. Der jeweilige Vertrag und seine Anhänge sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten daraus können ganz oder teilwiese nur dann auf einen Dritten übertragen oder an ihn abgetreten werden, wenn die andere Partei vorgängig ihre schriftliche Zustimmung dazu abgegeben hat. Abtretungen und Übertragungen an ein verbundenes Unternehmen der TA sind von der Zustimmung ausgenommen. Eine Rechtübertragung beim Kunden insbesondere durch Tatbestände des Fusionsgesetzes (z.B. qua Universalsukzession) begründet für TA einen wichtigen Grund zur ausserordentlichen Auflösung der betroffenen Verträge (vgl. Ziffer 5). Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass TA Geldforderungen aus den Verträgen ganz oder teilweise an Dritte zwecks Finanzierung abtreten darf. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis und ermächtigt TA, die entsprechenden Informationen, Daten und Unterlagen dem Finanzierungs-Institut ohne vorgängige Rücksprache offen zu legen.

Appears in 4 contracts

Samples: api-ta-prod.utax.de, api-ta-prod.utax.de, api-ta-prod.utax.de