Abtretung; Vergabe von Unteraufträgen Musterklauseln

Abtretung; Vergabe von Unteraufträgen. Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtreten, delegieren oder anderweitig übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Cytiva berechtigt, ohne Zustimmung des Käufers: (A) ihre Rechte und Pflichten an (i) eines oder mehrere ihrer verbundenen Unternehmen oder (ii) einen Nachfolger oder Käufer des Teils ihres Geschäfts, zu dem die Produkte gehören, abzutreten, (B) ihre Forderungen an Dritte abzutreten und (C) nach eigenem Ermessen Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beauftragen (wobei Xxxxxx in diesem Fall für die Handlungen und Unterlassungen dieser Subunternehmer wie für ihre eigenen haftet).
Abtretung; Vergabe von Unteraufträgen. Die jeweiligen auftragsbezogenen Rechte und Pflichten des Lieferanten dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von GSK an andere abgetreten oder als Unterauftrag vergeben werden. GSK kann den Auftrag ganz oder teilweise ohne die Zustimmung des Lieferanten anderweitig vergeben.