Lieferung und Installation Musterklauseln

Lieferung und Installation. 9.1.1 Für die Installation der Programme sind Sie verantwortlich, sofern diese Programme nicht von Oracle auf der Hardware, die Sie gemäß dem Auftrag erworben haben, vorinstalliert wurden bzw. sofern Sie nicht von Oracle Installationservices in Bezug auf diese Programme erworben haben.
Lieferung und Installation. 3.1. Lieferung und Installation werden zu den ausdrücklich vereinbarten Preisen oder zu Canons Standardpreisen für solche Dienstleistungen abgerechnet. Alle speziellen Anforderungen an Lieferung und Installation müssen separat schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
Lieferung und Installation. Die Lieferung und Installation erfolgt zu den zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Bedingungen. Der Mieter wird den vertragsmäßig gelieferten Mietgegenstand abnehmen und den Erhalt schriftlich bestätigen. Bei vertragsmäßig vereinbarter Installation wird der Mietgegenstand von beiden Parteien schriftlich mit Protokoll abgenommen.
Lieferung und Installation. 1. TIG wird auf Basis der vertraglichen Vorgaben Software liefern, die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Funktionen aufweist.
Lieferung und Installation. 9.1.1 Für die Installation der Hardware sind Sie verantwortlich, es sei denn, Sie erwerben von Oracle Installation Services für diese Hardware.
Lieferung und Installation. B.5.1 Falls Installationsleistungen als Teil der Verpflich- tungen von FUJITSU vereinbart wurden, ist FUJITSU verpflichtet, die Hardware gegen Zahlung der gelten- den Installationsgebühren durch den Kunden am ver- einbarten Ort zu installieren. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, erfolgt die Installation während der normalen Geschäftszeiten von FUJITSU, die in der jewei- ligen lokalen Niederlassung des Landes von FUJITSU gelten, in dem der Zielort der Lieferung liegt. Die Instal- lation gilt gemäß den in Ziffer A.16.2 dargelegten Re- geln als erfolgreich abgeschlossen. B.5.2 Die mit der Hardware verkaufte Software wird nur installiert wenn und soweit dies ausdrücklich zwi- schen den Parteien als Teil des Auftrags vereinbart wurde. Die entsprechende Software-Dokumentation wird von FUJITSU in Papierform oder auf demselben Medium bereitgestellt, auf dem sich die Software be- findet. B.5.3 Wenn FUJITSU mit der Installation der Hardware und/oder Software beauftragt wird, ist der Kunde ver- pflichtet, FUJITSU umfassend über die möglichen Vo- raussetzungen, Annahmen oder hinderlichen Faktoren in Bezug auf die Installation zu informieren. FUJITSU ist berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden und das IT- Umfeld zu inspizieren, in dem die Installation stattfinden soll, soweit das erforderlich ist, um die Voraussetzun- gen, Annahmen oder Hindernisse für die Installation festzustellen oder zu bewerten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird dieser Service gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste von FUJITSU nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
Lieferung und Installation. 29.1 Der Lieferant liefert die Software nach seiner Xxxx auf dem vereinbarten Formatdatenträger oder, falls diesbezüglich keine Vereinbarungen bestehen, auf einem vom Lieferanten zu bestimmenden Formatdatenträger oder stellt die Software dem Kunden online zur Abnahme zur Verfügung. Jede vereinbarte Benutzerdokumentation wird nach Ermessen des Lieferanten entweder in Papierform oder in digitaler Form in einer vom Lieferant festgelegten Sprache zur Verfügung gestellt.
Lieferung und Installation. 4.1 4a engineering GmbH liefert dem Lizenznehmer eine ausführbare Version der Software. Die Software wird durch den Lizenznehmer installiert.
Lieferung und Installation. Die Lieferung und Installation hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die IT-Komponenten zum vereinbarten Tag der Übernahme mängelfrei in Betrieb genommen werden können.
Lieferung und Installation. 1. KAINZBAUER liefert die Geräte innerhalb Österreichs (in Ausnahmefällen, nach schriftlicher Vereinbarung nach Deutschland) unter Verrechnung der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Transport- und Installationskosten. Wo Erschwernisse vorliegen, werden die effektiven Kosten verrechnet. Der Käufer trägt auf eigene Kosten Sorge dafür, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Geräte etwaige elektrische Anschlüsse, Fernsprech- oder Schnittstellen zu Fremdgeräten bzw. Anlagen gelegt und alle sonstigen, für die Installation gemäß den Spezifikationen von KAINZBAUER und dem Hersteller notwendigen Vorkehrungen getroffen sind. Der Käufer hat die angegebenen Maße, Gewichte und Installationsanweisungen zur Kenntnis genommen und sich überzeugt, dass die Bedingungen vor Ort die Lieferung, einen ordentlichen Betrieb und die Versorgung der Geräte/Waren zulassen. Der Käufer wird KAINZBAUER jeden Schaden ersetzen, der wegen mangelhafter Vorkehrungen bei der Lieferung, Installation und Betreuung der Geräte entsteht. Dies gilt auch, wenn eine Lieferung/Leistungserbringung nicht möglich ist, weil z.B. ein Durchgang zu schmal, der geplante Stellplatz zu klein, eine Treppe zu eng, die Tragfähigkeit des Bodens zu gering, keine Zufahrt möglich, usw. und dieser Umstand Kainzbauer erst vor Ort bei der Lieferung und/oder Leistungserbringung bekannt wird.