Common use of Abtretung, Übertragung und Verpfändung Clause in Contracts

Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 21.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet wer- den. Die Leistungsbezügerin wird die Zustimmung zur Abtre- tung und Verpfändung von Forderungen durch die Leistungser- bringerin nur in begründeten Fällen verweigern.

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Samples: www.obt.ch, sik.swiss

Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 21.1 21.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet wer- den. Die Leistungsbezügerin wird die Zustimmung zur Abtre- tung und Verpfändung von Forderungen durch die Leistungser- bringerin Leistungs- erbringerin nur in begründeten Fällen verweigern.

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Samples: www.llv.li, www.llv.li

Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 21.1 21.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners Vertragspart- ners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet wer- denver- pfändet werden. Die Leistungsbezügerin wird die Zustimmung Zustim- mung zur Abtre- tung Abtretung und Verpfändung von Forderungen durch die Leistungser- bringerin Leistungserbringerin nur in begründeten Fällen verweigern.

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Samples: www.e-mergency.ch

Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 21.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet wer- den. Die Leistungsbezügerin wird die Zustimmung zur Abtre- tung und Verpfändung von Forderungen durch die Leistungser- bringerin Leistungs- erbringerin nur in begründeten Fällen verweigern.

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Samples: www.digitale-verwaltung-schweiz.ch

Abtretung, Übertragung und Verpfändung. 21.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet wer- denwerden. Die Leistungsbezügerin wird die Zustimmung zur Abtre- tung Abtretung und Verpfändung von Forderungen durch die Leistungser- bringerin Leistungserbringerin nur in begründeten Fällen verweigern.

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Samples: adfinis.com