Abwerbungsklausel. Der Auftraggeber erklärt, dass er weder direkt noch indirekt (zum Beispiel durch einen Dritten) zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Einzelvertrages oder des Leistungszeitraums eines Angebots und während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten danach einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer von OT, der Services für den Auftraggeber erbracht hat, für eine Beschäftigung oder ein ähnliches Verhältnis abwerben wird. Dies gilt nicht für den Fall, dass diese Einzelpersonen ohne die Unterstützung des Auftraggebers auf allgemeine Stellenanzeigen, Stellenausschreibungen oder Ähnliches antworten, vorausgesetzt sie sind nicht speziell an diese Einzelpersonen gerichtet.
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Abwerbungsklausel. Der Auftraggeber erklärterklärt, dass er weder direkt noch indirekt (zum Beispiel durch einen Dritten) zu irgendeinem Zeitpunkt während während der Laufzeit eines Einzelvertrages oder des Leistungszeitraums eines Angebots und während während eines Zeitraums von zwölf zwölf (12) Monaten danach einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer von OT, der Services für für den Auftraggeber erbracht hat, für für eine Beschäftigung Beschäftigung oder ein ähnliches Verhältnis ähnliches Verhältnis abwerben wird. Dies gilt nicht für für den Fall, dass diese Einzelpersonen ohne die Unterstützung Unterstützung des Auftraggebers auf allgemeine Stellenanzeigen, Stellenausschreibungen oder Ähnliches antworten, vorausgesetzt sie sind nicht speziell an diese Einzelpersonen gerichtet.
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