Abnahmeprotokoll. Die Vertragspartner erstellen ein Abnahmeprotokoll, in dem die vorbehaltslose Abnahme erklärt oder verweigert wird. Im Fall der Verweigerung sind im Abnahmeprotokoll für jede Beanstandung alle abnahmehindernden Gründe und entsprechenden Nachweise in detaillierter Form aufzunehmen. Das Protokoll ist von allen Vertragspartnern durch Unterschrift zu bestätigen.
Abnahmeprotokoll. Auf unser ausdrückliches Verlangen ist bei der Abnahme unserer Leistungen ein Protokoll zu erstellen, in welches insbesondere alle Mängel aufzunehmen sind, deren Geltendmachung sich der Besteller vorbehält. Dies gilt auch für Teilleistungen und einzelne Bauabschnitte. Das Abnahmeprotokoll ist von Vertretern beider Vertragsparteien zu unterzeichnen. Vor Arbeitsbeginn von Nachfolgegewerken an von uns montierter Anlagentechnik ist diese abzunehmen bzw. gilt als mangelfrei abgenommen.
Abnahmeprotokoll. Die Parteien verwenden für Abnahmen das Muster Abnahmeprotokoll in Anhang R3 – Muster Abnahmeprotokoll.
Abnahmeprotokoll. Das Informatiksystem gilt als abgenommen, wenn der Kunde das Abnahmeprotokoll unterzeichnet und der TECHONE zugestellt hat. Dieses Protokoll enthält mindestens die folgenden Angaben: • Prüfungsgegenstand • Datum bzw. Zeitraum der Abnahme • Beteiligte Personen • Beschrieb der vorgefundenen Mängel und deren Qualifikation als wesentlich oder unwesentlich Bei produktivem Einsatz des Informatiksystems oder bei unterlassener rechtzeitiger Abnahme (Ziff. 8.2) bedarf es keiner Abnahme und das Informatiksystem gilt als abgenommen.
Abnahmeprotokoll. Die Durchführung der Abnahme ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Dabei sind im Falle von Mängeln die folgenden Punkte in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll festzuhalten: ▲ Resultate der Abnahmetests (bestanden; teilweise bestanden; nicht bestanden); ▲ Open Issues Liste mit den festgestellten Mängeln (klassifiziert gemäss Ziffer 4.3) sowie der vom Mangel konkret betroffene Bereich; ▲ Testbeschreibung der zur Feststellung eines Mangels geführt hat; ▲ Allfällige Meinungsverschiedenheiten unter den Parteien; Nimmt der Anbieter auf Wunsch des Kunden an der Abnahme teil, erstellt er das Abnahmeprotokoll, welches im Anschluss an die Abnahme sogleich von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Abnahmeprotokoll. Eifeler dokumentiert das Beschichtungsverfahren sowie die Prüfung des Probekörpers mittels Protokoll. Eine gesonderte Prüfung des Erzeugnisses erfolgt nicht.
Abnahmeprotokoll. Der Besteller ist zur Abnahme des Vertragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Leistungstest erfolgreich durchgeführt wurde. Weil Technology erstellt ein Abnahmeprotokoll, welches von beiden Parteien unterzeichnet wird. Mängel geringfügiger Art sind kein Grund zur Verweigerung der Abnahme. Verzögert sich die Abnahme oder der Versand des Liefergegenstandes ohne Verschulden des Lieferanten, gilt die Abnahme zwei Wochen nach Anzeige der Montage- und Inbetriebnahme, spätestens 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, als erfolgt.
Abnahmeprotokoll. Jeweils nach Abschluss der Installation durch die Nextree GmbH der gelieferten Software bzw. Hardware ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Als Abnahmeprotokoll gilt auch der durch den Kunden unterschriebene Xxxxxxxxxxxx. Wird die Software bzw. Hardware durch einen Dritten, nicht von der Nextree GmbH beauftragten, oder durch den Kunden installiert, ist das Abnahmeprotokoll hinfällig.
Abnahmeprotokoll. Die Durchführung der Abnahme wird von mobileX und dem Auftraggeber in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll dokumentiert, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Abnahmeprotokoll. Bei der Abnahme erstellt der Auftragnehmer ein Protokoll, das von beiden Vertragspar- teien zu unterzeichnen ist und in dem die Abnahme des Vertragsgegenstandes erklärt wird und noch vorhandene, unwesentliche Mängel aufgenommen werden. Soweit aufgrund des Umfangs und/oder der Komplexität der Abnahmevorbereitungen und Protokollierungen erforderlich, ist entsprechend frühzeitig vor dem Abnahmetermin zu beginnen.