Post Musterklauseln

Post. In unmittelbarer Nähe des Messegeländes befinden sich zwei Post Filialen, die Ihnen sämtliche Postgeschäfte ermöglichen. Öffnungszeiten: Montag bis Xxxxxxx, 07.30 – 18.30 Uhr / Samstag, 08.00 – 12.00 Uhr Samstag, 08.00 – 17.00 Uhr Abholung von Kuriersendungen: 0848 888 888 Für mehr Informationen zum geltenden Dienstleistungsangebot: xxx.xxxx.xx
Post. Informationen können auf den Postweg an die auf der Webseite der Bayerwald Media (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) veröffentlichte Postadresse zugestellt werden. Die unter Punkt 1.5 definierte Reaktionszeit ist die Zeit, die nach portofreien Posteingang bei Bayerwald Media und Beginn der Bearbeitung durch Bayerwald Media benötigt wird.
Post. Den Heimbewohnern stehen Postkästen zur Verfügung. Heimbewohner müssen, um eine ordnungsgemäße Postzustellung zu ermöglichen, ihre vollständige Postadresse inklusive Zimmernummer angeben. Der Heimleitung ist es nicht gestattet, Einschreiben oder Pakete für Heimbewohner entgegenzunehmen. Die Heimbewohner verzichten auf das Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Dienstnehmern des Heimträgers oder anderen Heimbewohner im Zusammenhang mit der Behandlung von Postsendungen. Beim Auszug aus dem Studenten-Apartmenthaus ist vom Heimbewohner ein Nachsendeauftrag zu veranlassen. Ansonst wird eingehende Post an den Absender retourniert. Längere Abwesenheiten vom Heimplatz bitte der Heimleitung melden. Fenster sind vor Verlassen des Heimplatzes zu schliessen. Tierhaltung ist nicht erlaubt und führt zum Verlust des Heimplatzes. Ausgenommen davon sind Top 172, 072 und 070. Heimbewohnern wird dringend empfohlen, eine Haushaltversicherung abzuschließen. Das Einbringen von Waffen ist verboten. Jeder Heimbewohner hat selbst dafür Sorge zu tragen, den Heimplatz stets versperrt zu halten. Allgemeinbereiche sind einem größeren Nutzbereich zugänglich. Der Studentenhausverein rät daher, keine persönlichen Gegenstände in diesen Bereichen zurückzulassen. Für eingebrachten Gegenstände von Heimbewohnern, Heimfremden und der Heimvertretung wird eine Haftung des Studentenhausvereins im gesamten Studenten-Apartmenthaus ausgeschlossen.
Post. Briefe und Karten können im Sekretariat abgegeben werden. Unsere Mitarbeiter bringen sie zur Post. Sie erhalten im Sekretariat auch Briefmarken in kleinen Mengen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Post in einem eigenen Xxxxxxxx xx Xxxxxxx Xxxxxxxxx xxx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx (xxx Station Sonnenplatzl) direkt zugestellt wird.
Post. Für die Post der Bewohner/innen kann folgende Adresse verwendet werden Name c/o HOPE Christliches Sozialwerk Xxxxxxxxxxxx. 00 0000 Xxxxx Die persönliche Post wird in die Fächli beim Eingang gesteckt. Beim Auszug aus dem HOPE bitten wir die Bewohner/innen, möglichst rasch eine entsprechende Postumleitung an die Folgeadresse einzurichten.
Post. Die Gäste der TCA sind angewiesen, Zustellern von Post folgende Brief- und Paket- adresse anzugeben. Vorname Name c/o, Apt. Nr. xy, Strasse Nr., PLZ Ort Beispiel: Xxxx Xxxxxx c/o TCASG GmbH, Studio 2, Xxxxxxxxxx 00x, 0000 Xx. Xxxxxx Wird an eine abweichende Anschrift adressiert, kann die Zustellung der Post nicht garantiert werden.
Post. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das dbb forum sieben- gebirge übernimmt die Weiterleitung, Zustellung im Hause, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Post. Die Post wird den Patienten durch das Pflegepersonal ausgegeben. Die Patienten der Station 4 erhalten eine Nachricht und können Ihre Post im Stationssekretariat selbst abholen. Eine öffentliche Postagentur befindet sich am Europa- platz (ca. 10 Minuten Fußweg).
Post. Post-, Paket- und Geldsendungen werden dem/der Bewohnerin an der Rezeption unseres Hauses ausgehändigt. Nachnahmesendungen werden jedoch nur von uns angenommen, wenn die im vorraus abgeklärt wurde.

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  • Monitoring 4.4.1 EXASOL setzt im EXASuite-Cluster ein softwarebasiertes Health Monitoring ein, welches über ein automatisiertes Incident Meldesystem inklusive einer mehrstufigen Eskalationsstrategie verfügt. Der Umfang des Monitorings orientiert sich dabei an den üblichen Störungsquellen im EXASuite Cluster. 4.4.2 Das Buchen des Monitorings setzt immer das gleichzeitige Buchen des Incident Managements voraus. 4.4.3 Treten wiederkehrend Störungen auf, die auf die unsachgemäße Nutzung der Software oder auf Einsatz einer ungeeigneten Infrastruktur zurückzuführen sind (vgl. Ziffer 4.3.2 a.E.), behält sich EXASOL das Recht vor, entsprechende Incident Meldungen bis zur Ursachenbeseitigung abzustellen und nicht als Störungen an Incident Management weiter zu leiten. 4.4.4 Die Monitoring Zeiten sind durchgängig. Incident Bearbeitung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Incident Managements.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

  • Begriff Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Arbeitgeber veranlasste betriebsorganisatorische oder technische Maßnahmen, soweit diese eine Änderung oder den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben und damit unmittelbar zu Umgruppierungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Präambel Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behand- lungsprogramme (im Folgenden Disease-Management-Programme DMP ge- nannt) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV in der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Änderung der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung beruhen, optimiert werden. Anläßlich der Änderungen des zum 01.01.2012 In-Kraft-getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) und unter Berücksichtigung der RSAV sowie der diese ersetzen- den oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbaren die Vertragspartner die Neufassung des Vertrages zur Durchfüh- rung von Disease-Management-Programmen für Versicherte mit Asthma bron- chiale und COPD vom 11.05.2007 in der Fassung des 4. Nachtrages vom 15.01.2012. Beide Erkrankungen fallen unter die Bezeichnung chronisch obstruktive Atem- wegserkrankung. Für beide Erkrankungen wird eine Häufigkeit von 10-20% der erwachsenen Population angenommen, mit einer Überschneidung auf Grund der diagnosti- schen Unschärfe. Für Deutschland kann daher von ca. 15 Mio. Asthma bron- chiale sowie COPD-Erkrankten ausgegangen werden. Nach Auffassung des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Ge- sundheitswesen ist die Struktur der pneumologischen Versorgung zur Präventi- on, Kuration und Rehabilitation bei Asthma bronchiale - und COPD-kranken Kindern und Erwachsenen in Deutschland verbesserungsbedürftig. Die chroni- schen obstruktiven Atemwegserkrankungen stellen wegen der in vielen Fällen im Rahmen eines längeren Behandlungsablaufes notwendig werdenden statio- nären Behandlungsepisoden und/oder Rehabilitationsmaßnahmen insbesonde- re in ihrer chronischen Verlaufsform eine Erkrankung dar, bei der ein sektor- übergreifender Behandlungs- und Koordinationsbedarf besteht. Bei den chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vermag die Patientin oder der Patient durch Selbstmanagement und über eine Verhaltensänderung bei lebensstilassoziierten Risikofaktoren, z.B. durch eine Aufgabe des Rau- chens, den Krankheitsverlauf erheblich zu beeinflussen. Diesem Umstand wird im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen. Die grundlegenden Regelungen finden sich für Asthma bronchiale und COPD gemeinsam in einem Vertrag. Die Diagnosespezifika werden durch eine Diffe- renzierung zwischen Versicherten, die aufgrund der Diagnose Asthma bronchi- ale teilnehmen und Versicherten, die aufgrund der Diagnose COPD teilneh- men, kenntlich gemacht sowie in unterschiedlichen diagnosespezifischen Anla- gen. Die Vertragspartner stimmen überein, dass durch dieses Programm und die in Abschnitt IV und den Anlagen 6a bis 6b beschriebenen Qualitätssicherungs- maßnahmen die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht gestört wird und seitens der Krankenkassen kein Eingriff in die medizinischen Belange des Arzt-/ Patientenverhältnisses stattfindet. Gleichzeitig wird der Qualitätssi- cherungsauftrag der KVH erfüllt.