Abwicklungskonto Musterklauseln

Abwicklungskonto. Ein Gemeinschaftsdepot setzt das Bestehen eines Gemeinschaftsgirokontos bei der Bank als Abwicklungskonto für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren voraus.
Abwicklungskonto. 1.2.1. Sofern das Konto von der Bank ausschließlich auf Guthaben-Basis geführt wird, kann zur Zahlung mit einer Karte ausschließlich das zum Zeitpunkt der Initiierung der jeweiligen Karten-Transaktion vorhandene Guthaben auf dem Karten-Konto (nachfolgend „Kontoguthaben“) verwendet werden. Der Kunde kann Geldbeträge auf das Karten-Konto gemäß den Regelungen in Ziffer 5 einzahlen.