Abwicklungskonto. Ein Gemeinschaftsdepot setzt das Bestehen eines Gemeinschaftsgirokontos bei der Bank als Abwicklungskonto für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren voraus.
Abwicklungskonto. 1.2.1. Sofern das Konto von der Bank ausschließlich auf Guthaben-Basis geführt wird, kann zur Zahlung mit einer Karte ausschließlich das zum Zeitpunkt der Initiierung der jeweiligen Karten-Transaktion vorhandene Guthaben auf dem Karten-Konto (nachfolgend „Kontoguthaben“) verwendet werden. Der Kunde kann Geldbeträge auf das Karten-Konto gemäß den Regelungen in Ziffer 5 einzahlen.