Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagen 1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden von ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei ebase folgenden Bankarbeitstag8, bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Ver- kaufs- und Fondsumschichtungsaufträge in den Systemen von ebase zu verste- hen (Order-Erfassung). 2. Erfolgt die Order-Erfassung durch ebase vor der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von von ebase taggleich – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischen- kommissionärs – an die jeweilige Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch ebase nach der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von ebase am nächsten Bankarbeitstag – ggf. un- ter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Verwaltungs- gesellschaft bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei ebase erfragt bzw. über die Fonds- suche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sowie Abrechnung gegenüber dem Kunden richten sich nach den aktuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs und/oder eines Market-Makers. Die Order wird von ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs bzw. Anteil- wert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFs, nachfolgend „Anteilpreis“ genannt) abgerechnet. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis für die jeweiligen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depot- bank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Market-Maker den Auf- trag gegenüber ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeit- punkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich von ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten: • Fonds mit Forward-Pricing, • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von ebase mit Forward- Pricing abgerechnet werden9, • Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Kunden nicht gemäß den in die- ser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank- arbeitstage abgerechnet. 3. Bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft bzw. bei einem Market-Maker zugrunde gelegt. 4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion betei- ligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berück- sichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet. Liegt zum Ausführungs- zeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis des Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteil- preis ermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFs und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs. 5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Kunden festgelegten Abrechnungstag, soweit die erforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei ebase vorliegen, abgerechnet. Ist der benannte Kalender- monatstag kein Bankarbeitstag, wird der Auftrag des Kunden mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bankarbeitstage abgerechnet. 6. ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit die Order des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann. 1. Ein-/Auszahlungen in von Euro abweichender Währung
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagenAbrechnungspreis
1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden wer- den von der ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der ebase folgenden Bankarbeitstag8Bankarbeitstag15, bearbeitet. Unter Bearbeitung Bearbei- tung ist die Erfassung der Kauf-, Ver- kaufs- Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge Fondsumschichtungs- aufträge in den Systemen von der ebase zu verste- hen verstehen (Order-Erfassung).
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von von der ebase taggleich – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischen- kommissionärs Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) bzw. an einen Market-Maker Ver- waltungsgesellschaft weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von der ebase am nächsten Bankarbeitstag – ggf. un- ter unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs Zwischenkommissio- närs – an die jeweilige Verwaltungs- gesellschaft bzw. an einen Market-Maker Verwaltungsgesellschaft weitergeleitet. Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei der ebase erfragt bzw. über die Fonds- suche unter xxx.xxxxx.xxx ebase Online oder auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen werden. Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sowie Abrechnung gegenüber dem Kunden richten sich nach den aktuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der VerwaltungsgesellschaftVerwal- tungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs und/oder eines Market-MakersZwischenkommissionärs. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen bzwund/oder ggf. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs Bestell- kosten bzw. Anteil- wert Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFsRücknahmeprovision, nachfolgend nach- folgend „Anteilpreis“ genannt) abgerechnet. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis für die jeweiligen Fondsanteile Investmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft bzw. deren Depot- bank Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder Zwischenkommis- sionär den Auftrag gegenüber der Market-Maker den Auf- trag gegenüber ebase abrechnet (AusführungszeitpunktAusführungs- zeitpunkt). Der Ausführungszeit- punkt Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft Ausführungs- geschäft zugrunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich von Einfluss- bereich der ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten: • – Fonds mit Forward-Pricing, • – Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward- Forward-Pricing abgerechnet werden9werden16, • – Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung Auftragsab- wicklung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Kunden nicht gemäß den in die- ser dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank- arbeitstage Bankarbeitstage abgerechnet.
3. Bei FondsInvestmentfonds, bei denen der Anteilpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft bzw. bei einem Market-Maker zugrunde gelegt.
4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion betei- ligten Trans- aktion beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag Abrech- nungstag unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnetab- gerechnet. Liegt zum Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis Anteil- preis des Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteil- preis Anteilpreis ermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFs und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFsVertriebsprovision.
5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Kunden festgelegten Abrechnungstag, soweit die erforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei der ebase vorliegen, abgerechnetab- gerechnet. Ist der benannte Kalender- monatstag Kalendermonatstag kein Bankarbeitstag, wird der Auftrag des Kunden mit dem Anteilpreis des nächsten Bankarbeitstags Bank- arbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bankarbeitstage abgerechnetabge- rechnet.
6. Die ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit die Order des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt aus- geführt werden kann.
1. Ein-/Auszahlungen in von Euro EUR abweichender Währung
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Samples: General Terms and Conditions
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Mindestbeträge je Fonds VermögensStrategie Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagen
1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden von ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei ebase folgenden Bankarbeitstag8, bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Ver- kaufs- und Fondsumschichtungsaufträge in den Systemen von ebase zu verste- hen (Order-Erfassung).
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch ebase vor der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von von ebase taggleich – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischen- kommissionärs – an die jeweilige Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch ebase nach der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von ebase am nächsten Bankarbeitstag – ggf. un- ter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Verwaltungs- gesellschaft bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei ebase erfragt bzw. über die Fonds- suche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sowie Abrechnung gegenüber dem Kunden richten sich nach den aktuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs und/oder eines Market-Makers. Die Order für Investmentfonds wird von ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis An- teilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs bzw. Anteil- wert Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFseven- tueller Rücknahmeprovision, nachfolgend „Anteilpreis“ genannt) abgerechnet. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung der Order von ebase gegenüber dem Kunden zum Marktpreis (Kauf- bzw Verkaufskurs des Market-Makers) zzgl./abzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis für die jeweiligen jeweili- gen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depot- bank Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der MarketMar- ket-Maker den Auf- trag Auftrag gegenüber ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeit- punkt Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich von ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird ebase den Kunden hierüber unverzüglich informiereninfor- mieren. Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten: • Fonds mit Forward-Forward Pricing, • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von ebase mit Forward- Forward Pricing abgerechnet werden9, • Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Kunden nicht gemäß den in die- ser dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis An- teilpreis/Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank- arbeitstage nächstfolgen- den Bankarbeitstage abgerechnet.
3. Bei Fonds, bei denen der Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft bzw. bei einem Market-Maker zugrunde gelegt.
4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion betei- ligten beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet. Liegt zum Ausführungs- zeitpunkt Aus- führungszeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis Anteilpreis/Markt- preis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis des Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteil- preis Anteilpreis/Marktpreis ermittelt wird. Die Abrechnung von Investmentfonds erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFs Rück- nahmeprovision und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzwVertriebsprovision. zzglBei ETFs erfolgt die Abrechnung des Kaufs/Verkaufs zum Marktpreis (Kauf-/Verkaufspreis des Market-Makers) zzgl./abzgl. Transaktionsentgelte für ETFsETF-Transaktionsentgelt.
5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Kunden festgelegten Abrechnungstag, soweit die erforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei ebase vorliegen, abgerechnet. Ist der benannte Kalender- monatstag kein Bankarbeitstag, wird der Auftrag des Kunden mit dem Anteilpreis Anteilpreis/ Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bankarbeitstage Bank- arbeitstage abgerechnet.
6. ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit die Order des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann.
1. Ein-/Auszahlungen in von Euro abweichender Währung
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Samples: General Terms and Conditions
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- Einzel fondsanlagen
1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden von der ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der ebase folgenden folgen- den Bankarbeitstag8, bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Ver- kaufs- Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge in den Systemen von der ebase zu verste- hen verstehen (Order-Erfassung).
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von von der ebase taggleich – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischen- kommissionärs Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsge- sellschaft (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) bzw. an einen MarketMar- ket-Maker weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von der ebase am nächsten Bankarbeitstag – ggf. un- ter unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei der ebase erfragt bzw. über die Fonds- suche Fondssuche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung Ausführung sowie Abrechnung gegenüber dem Kunden richten sich nach den aktuell ak- tuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs und/oder eines Market-Makers. Die Order für Investmentfonds wird von der ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen Vertriebsprovisionen/Transaktionsentgelte bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs bzw. Anteil- wert Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFsRücknahmeprovision/Transaktionsentgelte, nachfolgend nach- folgend „Anteilpreis“ genannt) abgerechnet. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung der Order von der ebase gegenüber dem Kunden zum Marktpreis (Kauf- bzw Ver- kaufskurs des Market-Makers) ggf. zzgl./abzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis für die jeweiligen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depot- bank Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Market-Maker Ma- ker den Auf- trag Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeit- punkt Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich von der ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten: • Fonds mit Forward-Pricing, • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward- Forward Pricing abgerechnet werden9, • Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Kunden nicht gemäß den in die- ser dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis An- teilpreis/Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank- arbeitstage nächstfolgen- den Bankarbeitstage abgerechnet.
3. Bei Fonds, bei denen der Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft bzw. bei einem Market-Maker zugrunde gelegt.
4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion betei- ligten beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet. Liegt zum Ausführungs- zeitpunkt Aus- führungszeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis Anteilpreis/Markt- preis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis des Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteil- preis Anteilpreis/Marktpreis ermittelt wird. Die Abrechnung von Investmentfonds erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Rück- nahmeprovision/Transaktionsentgelte für ETFs und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzwggf. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFsVertriebsprovision/Transaktionsentgelte. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung des Kaufs/Verkaufs zum Marktpreis (Kauf-/Verkaufspreis des Market-Makers) ggf. zzgl./abzgl. ETF-Transaktionsentgelt.
5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Kunden festgelegten Abrechnungstag, soweit die erforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei der ebase vorliegen, abgerechnet. Ist der benannte Kalender- monatstag Kalendermonatstag kein Bankarbeitstag, wird der Auftrag des Kunden mit dem Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden nächstfolgen- den Bankarbeitstage abgerechnet.
6. Die ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit die Order des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann.
1. Ein-/Auszahlungen in Umrechnung von Euro abweichender in abweichende Währung
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Samples: Depotvertrag
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagen
1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden von ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei ebase folgenden Bankarbeitstag8, bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Ver- kaufs- und Fondsumschichtungsaufträge in den Systemen von ebase zu verste- hen (Order-Erfassung).
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch ebase vor der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von von ebase taggleich – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischen- kommissionärs – an die jeweilige Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch ebase nach der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von ebase am nächsten Bankarbeitstag – ggf. un- ter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Verwaltungs- gesellschaft bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei ebase erfragt bzw. über die Fonds- suche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sowie Abrechnung gegenüber dem Kunden richten sich nach den aktuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs und/oder eines Market-Makers. Die Order für Investmentfonds wird von ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen Vertriebsprovisionen/Transaktionsentgelte bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs bzw. Anteil- wert Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFsRücknahmeprovision/Transaktionsentgelte, nachfolgend nach- folgend „Anteilpreis“ genannt) abgerechnet. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung der Order von ebase gegenüber dem Kunden zum Marktpreis (Kauf- bzw Verkaufs- kurs des Market-Makers) ggf. zzgl./abzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis für die jeweiligen jeweili- gen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depot- bank Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der MarketMar- ket-Maker den Auf- trag Auftrag gegenüber ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeit- punkt Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich von ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird ebase den Kunden hierüber unverzüglich informiereninfor- mieren. Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten: • Fonds mit Forward-Forward Pricing, • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von ebase mit Forward- Forward Pricing abgerechnet werden9, • Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Kunden nicht gemäß den in die- ser dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis An- teilpreis/Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank- arbeitstage nächstfolgen- den Bankarbeitstage abgerechnet.
3. Bei Fonds, bei denen der Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft bzw. bei einem Market-Maker zugrunde gelegt.
4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion betei- ligten beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet. Liegt zum Ausführungs- zeitpunkt Aus- führungszeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis Anteilpreis/Markt- preis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis des Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteil- preis Anteilpreis/Marktpreis ermittelt wird. Die Abrechnung von Investmentfonds erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Rück- nahmeprovision/Transaktionsentgelte für ETFs und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzwggf. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFsVertriebsprovision/Transaktionsentgelte. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung des Kaufs/Verkaufs zum Marktpreis (Kauf-/Verkaufspreis des Market-Makers) ggf. zzgl./abzgl. ETF-Transaktionsentgelt.
5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Kunden festgelegten Abrechnungstag, soweit die erforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei ebase vorliegen, abgerechnet. Ist der benannte Kalender- monatstag kein Bankarbeitstag, wird der Auftrag des Kunden mit dem Anteilpreis Anteilpreis/ Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bankarbeitstage Bank- arbeitstage abgerechnet.
6. ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit die Order des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann.
1. Ein-/Auszahlungen in von Euro abweichender Währung
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Samples: Preis Und Leistungsverzeichnis
Abwicklungsmodalitäten. Mindestbeträge je Fonds Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis für Einzel- fondsanlagen
1. Eingehende Kauf-, Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge werden von der ebase unverzüglich, spätestens an dem auf den Eingang bei der ebase folgenden folgen- den Bankarbeitstag8, bearbeitet. Unter Bearbeitung ist die Erfassung der Kauf-, Ver- kaufs- Verkaufs- und Fondsumschichtungsaufträge in den Systemen von der ebase zu verste- hen verstehen (Order-Erfassung).
2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von von der ebase taggleich – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischen- kommissionärs Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsge- sellschaft (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) bzw. an einen MarketMar- ket-Maker weitergeleitet. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds, wird die Order von der ebase am nächsten Bankarbeitstag – ggf. un- ter unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – an die jeweilige Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft bzw. an einen Market-Maker weitergeleitet. Die Cut-off-Zeit des jeweiligen Fonds kann bei der ebase erfragt bzw. über die Fonds- suche Fondssuche unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung Ausführung sowie Abrechnung gegenüber dem Kunden richten sich nach den aktuell ak- tuell gültigen Verkaufsprospekten, den Bedingungen der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, des Clearers und/oder eines Zwischenkommissionärs und/oder eines Market-Makers. Die Order für Investmentfonds wird von der ebase gegenüber dem Kunden zum Anteilpreis (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovisionen Vertriebsprovisionen/Transaktionsentgelte bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs bzw. Anteil- wert Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Transaktionsentgelte für ETFsRücknahmeprovision/Transaktionsentgelte, nachfolgend nach- folgend „Anteilpreis“ genannt) abgerechnet. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung der Order von der ebase gegenüber dem Kunden zum Marktpreis (Kauf- bzw Ver- kaufskurs des Market-Makers) ggf. zzgl./abzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis für die jeweiligen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depot- bank Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Market-Maker Ma- ker den Auf- trag Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeit- punkt Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich von der ebase. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Als Ausnahmen von der oben dargestellten Abrechnungsmodalität gelten: • Fonds mit Forward-Pricing, • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward- Forward Pricing abgerechnet werden9, • Sicherungsmaßnahmen, die zu Verzögerungen in der Auftragsabwicklung führen können. In diesen Ausnahmefällen wird die Order des Kunden nicht gemäß den in die- ser dieser Ziffer beschriebenen Abrechnungsmodalitäten ausgeführt, sondern mit dem Anteilpreis An- teilpreis/Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden Bank- arbeitstage nächstfolgen- den Bankarbeitstage abgerechnet.
3. Bei Fonds, bei denen der Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis nicht börsentäglich ermittelt wird, wird der Tag der nächsten Preisfeststellung bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft bzw. bei einem Market-Maker zugrunde gelegt.
4. Bei Fondsumschichtungen werden die Anteilscheine der an der Transaktion betei- ligten beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet. Liegt zum Ausführungs- zeitpunkt Aus- führungszeitpunkt bei einem der beiden Fonds kein aktueller Anteilpreis Anteilpreis/Markt- preis vor, werden beide Fonds zum Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis des Tags abgerechnet, an dem für beide Fonds ein Anteil- preis Anteilpreis/Marktpreis ermittelt wird. Die Abrechnung von Investmentfonds erfolgt beim Verkauf zum Anteilwert abzgl. eventueller Rücknahmeprovision bzw. abzgl. Rück- nahmeprovision/Transaktionsentgelte für ETFs und beim Kauf zum Anteilwert zzgl. Vertriebsprovision bzwggf. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFsVertriebsprovision/Transaktionsentgelte. Bei ETFs erfolgt die Abrechnung des Kaufs/Verkaufs zum Marktpreis (Kauf-/Verkaufspreis des Market-Makers) ggf. zzgl./abzgl. ETF-Transaktionsentgelt.
5. Spar- oder Entnahmepläne sowie regelmäßige Fondsumschichtungen werden zu dem vom Kunden festgelegten Abrechnungstag, soweit die erforderlichen Daten zu diesem Zeitpunkt bei der ebase vorliegen, abgerechnet. Ist der benannte Kalender- monatstag Kalendermonatstag kein Bankarbeitstag, wird der Auftrag des Kunden mit dem Anteilpreis Anteilpreis/Marktpreis des nächsten Bankarbeitstags oder eines der nächstfolgenden nächstfolgen- den Bankarbeitstage abgerechnet.
6. Die ebase haftet nicht gegenüber dem Kunden, soweit die Order des Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht weitergeleitet und/oder ausgeführt werden kann.
1. Ein-/Auszahlungen in von Euro abweichender Währung
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen