Abrechnungsmodalitäten Musterklauseln

Abrechnungsmodalitäten. Alle sonstigen Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet.
Abrechnungsmodalitäten. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versi- cherte im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nach Maßgabe des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes (EBM) und dem Gesamtvertrag und ist entsprechend den bestehenden vertraglichen Regelungen innerhalb bzw. außerhalb der Morbidi- tätsbedingten Gesamtvergütungsvereinbarung mit der KVSA abgegolten.
Abrechnungsmodalitäten. Das Verwahrentgelt wird erhoben, sofern länger als 30 Tage nach Gutschrift des Geldeingangs auf dem Konto flex/Tagesgeldkonto der Freibetrag von 10.000,00 Euro überschritten wird. Die Berechnung des Verwahrentgelts erfolgt auf Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Guthabens. In den Tagesendsaldo gehen alle bis zum Ende des jeweiligen Tages entsprechend der Regelungen zur Wertstellung valutierten Kontobewegungen ein. Der Monat wird hierbei zu 30 Tagen und das Ka- lenderjahr zu 360 Tagen gerechnet. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Konto flex erfolgt pro Quartal. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Tages- geldkonto erfolgt pro Kalenderhalbjahr. Die Belastung des Verwahrentgelts erfolgt auf dem Konto flex. Sofern auf dem Konto flex eine Sperre und/oder kein ausreichendes Guthaben/dispo- sitiver Saldo vorhanden ist, behält sich die ebase das Recht vor, das Verwahrentgelt und sonstige Entgelte von der vorliegenden externen Bankverbindung einzuziehen oder per Rechnungsstellung zu erheben.
Abrechnungsmodalitäten. Alle unter II. aufgeführten Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen werden zunächst von der Empfängerbank (derzeit die Commerzbank AG) anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Eingangs- tags ermittelte und im Internet veröffentlichte Briefkurs verwendet.
Abrechnungsmodalitäten. 12.1 Der KÜNSTLER steht während der Vertragsdauer ausschließlich dem TONTRÄGERHERSTELLER zur Herstellung von Tonaufnahmen zur Verfügung (persönliche Exklusivität). 12.2 Der KÜNSTLER wird auch nach Vertragsende für die Dauer von … (…) Jahren ab Erstveröffentlichung der Vertragsaufnahmen das der jeweiligen Vertragsaufnahme zugrundeliegenden musikalische Werk weder ganz noch teilweise in der vertragsgegenständlichen oder einer anderen Fassung neu aufnehmen oder verwerten oder verwerten lassen (Titelexklusivität). 12.3 Von der in Ziff. 12.1 und 12.1 vereinbarten Exklusivität ausgenommen sind reine Produzenten- oder Studiomusikertätigkeiten des KÜNSTLER im Auftrag und für Rechnung Dritter, soweit und solange diese Tätigkeiten den KÜNSTLER nicht in der ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages behindern und derartige Aufnahmen Dritter nicht unter dem Namen des KÜNSTLER (auch nicht als „Featured Artist“) vermarktet und veröffentlicht werden. Jegliche sonstigen Ausnahmen von Ziffer 12.1 und 12.1 bedürfen der Zustimmung des TONTRÄGERHERSTELLER. 12.4 Zur Sicherung der persönlichen Exklusivität und der Titelexklusivität überträgt der KÜNSTLER an den TONTRÄGERHERSTELLER bereits mit Unterzeichnung sämtliche Leistungsschutzrechte und daraus folgende Ansprüche, welche bei dem KÜNSTLER an derartigen - unter Verletzung der persönlichen Exklusivität und/oder der Titelexklusivität produzierten - Vertragsaufnahmen entstehen.
Abrechnungsmodalitäten. 9.1 Die Abrechnung und Zahlung von vertragsgegenständlichen Einnahmen an KÜNSTLER erfolgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Ende des Monats, indem die jeweiligen Einnahmen bei AGENTUR eingegangen sind. Abrechnungen werden per Email übermittelt, bis auf Weiteres an folgende Email-Adresse: 9.1.1 Email-Adresse KÜNSTLER 9.1.2 Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn KÜNSTLER nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang unter Xxxxxx von Gründen widerspricht. 9.1.3 Die Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung auf das folgende Konto 9.1.4 Kontoinhaber: _________________________________ 9.1.5 BIC: _________________________________ 9.1.6 IBAN: _________________________________ 9.1.7 AGENTUR wird der Abrechnung hierbei – auf Anforderung - KÜNSTLER die zugrundeliegenden Belege vorlegen. 9.2 KÜNSTLER ist berechtigt, nach Vereinbarung eines Termins die der Abrechnung zugrundeliegenden Unterlagen der letzten zwölf Monate einmal jährlich auf seine Kosten durch einen beauftragten vereidigten Wirtschaftsprüfer während der Geschäftszeiten der AGENTUR an dessen Sitz einsehen zu lassen. Der Termin der Prüfung ist AGENTUR rechtzeitig (14 Tage vor Prüfung) mitzuteilen. Sofern eine Prüfung eine Differenz von mehr als 5 %, mindestens jedoch 1.000 EUR, zuungunsten von KÜNSTLER ergeben, trägt die AGENTUR die branchenüblichen und angemessenen Kosten der Prüfung bis zu einem Betrag von maximal 2.500 EUR (brutto). Etwaige Reisekosten des Buchprüfers werden nicht erstattet. 9.3 AGENTUR wird auf den Namen von KÜNSTLER ein von AGENTUR treuhänderisch verwaltetes Sonderkonto einrichten, über das die finanzielle Abwicklung für den KÜNSTLER erfolgt. Beide Vertragsparteien erhalten jeweils Kontoauszüge von diesem Sonderkonto. AGENTUR stellt insoweit sicher, dass KÜNSTLER zustehende und von AGENTUR vereinnahmte Xxxxxx getrennt von dem Vermögen der AGENTUR oder Dritter verwaltet werden. 9.4 AGENTUR wird die Künstlergage zum einschlägigen Umsatzsteuersatz (derzeit 7 %) stellvertretend für KÜNSTLER (KÜNSTLER ist Rechnungssteller) gegenüber dem Veranstalter (Rechnungsadressat) in Rechnung stellen und zum Ausgleich auf das vereinbarte SONDERKONTO auffordern. Die zur Rechnungsstellung erforderliche Steuernummer von KÜNSTLER lautet: 9.4.2 Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. oder UID) von KÜNSTLER lautet: 9.5 Dessen ungeachtet ist AGENTUR berechtigt, seine in dieser Vereinbarung geregelte Vergütung in vollem Umfange von...
Abrechnungsmodalitäten. Der Kreis erstellt halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eine Rechnung auf der Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt im jeweiligen Jahr beschiedenen Beihilfeanträge. Die Rechnung wird dem KRZN bis zum 20.07. des jeweiligen Jahres bzw. bis zum 20.01. des darauffolgenden Jahres durch den Kreis übermittelt. Die Überweisung des Rechnungsbetrages an den Kreis erfolgt durch das KRZN bis zum 10.08. des jeweiligen Jahres bzw. 10.02. des darauffolgenden Jahres.
Abrechnungsmodalitäten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, gegebenenfalls (mehrere) dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zur Glattstellung vorzulegen beziehungsweise dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Xxxxxxx nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer erst mit Übermittlung der Überweisungsbestätigung beziehungsweise mit Zahlungseingang verpflichtet ist, mit der Vornahme von Beratungstätigkeiten beziehungsweise mit der Werkausführung fortzufahren, weshalb sämtliche hieraus resultierenden Reflexwirkungen der Risikosphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind. Dem Auftragnehmer steht es frei – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Abrechnungsmodalitäten. 12.1 Abschlagsrechnungen könne zwischen den Parteien vereinbart werden. 12.2 In der Endabrechnung sind alle Vertragsleistungen in überprüfbarer Form einzeln aufgeführt werden, dies gilt auch für Nachträge und Stundenlohnabrechnungen.
Abrechnungsmodalitäten. Alle unter II. aufgeführten Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet. 3. Eilüberweisungen sind nur in Euro innerhalb des EWR möglich. 4. Die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sind derzeit gemäß § 4 Nr. 8 b UStG nicht umsatz- steuerpflichtig.