Abrechnungsmodalitäten. Alle sonstigen Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet.
Abrechnungsmodalitäten. (1) Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versi- cherte im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nach Maßgabe des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes (EBM) und dem Gesamtvertrag und ist entsprechend den bestehenden vertraglichen Regelungen innerhalb bzw. außerhalb der Morbidi- tätsbedingten Gesamtvergütungsvereinbarung mit der KVSA abgegolten.
Abrechnungsmodalitäten. Das Verwahrentgelt wird erhoben, sofern länger als 30 Tage nach Gutschrift des Geldeingangs auf dem Konto flex/Tagesgeldkonto der Freibetrag von 10.000,00 Euro überschritten wird. Die Berechnung des Verwahrentgelts erfolgt auf Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Guthabens. In den Tagesendsaldo gehen alle bis zum Ende des jeweiligen Tages entsprechend der Regelungen zur Wertstellung valutierten Kontobewegungen ein. Der Monat wird hierbei zu 30 Tagen und das Ka- lenderjahr zu 360 Tagen gerechnet. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Konto flex erfolgt pro Quartal. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Tages- geldkonto erfolgt pro Kalenderhalbjahr. Die Belastung des Verwahrentgelts erfolgt auf dem Konto flex. Sofern auf dem Konto flex eine Sperre und/oder kein ausreichendes Guthaben/dispo- sitiver Saldo vorhanden ist, behält sich die ebase das Recht vor, das Verwahrentgelt und sonstige Entgelte von der vorliegenden externen Bankverbindung einzuziehen oder per Rechnungsstellung zu erheben.
Abrechnungsmodalitäten. Alle unter II. aufgeführten Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen werden zunächst von der Empfängerbank (derzeit die Commerzbank AG) anhand des jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Eingangs- tags ermittelte und im Internet veröffentlichte Briefkurs verwendet.
Abrechnungsmodalitäten. 5.2.1 Die Abrechnung der bereitgestellten Nettoproduktion er- folgt auf Basis der Produktionsmessung des Netzbetreibers. Die Abrechnung erfolgt monatlich per E-Mail (im PDF-For- mat).
Abrechnungsmodalitäten. 9.1 Die dem KÜNSTLER geschuldete Vergütung wird halbjährlich (Stichtage: Abrechnungen werden per Email übermittelt, bis auf Weiteres an folgende Email-Adresse: Email-Adresse KÜNSTLER Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn KÜNSTLER nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Zugang unter Xxxxxx von Gründen widerspricht. Die Zahlungen erfolgen mit befreiender Wirkung auf das folgende Konto: Kontoinhaber BiC IBAN Die Auszahlung an den KÜNSTLER erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim TONTRÄGERHERSTELLER.
Abrechnungsmodalitäten. 12.1 Der KÜNSTLER steht während der Vertragsdauer ausschließlich dem TONTRÄGERHERSTELLER zur Herstellung von Tonaufnahmen zur Verfügung (persönliche Exklusivität).
Abrechnungsmodalitäten. 3.1 Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich quartalsweise nachschüssig zum 26. des auf das Quartals- ende folgenden Monats, beginnend mit dem ersten Quartal nach Vertragsabschluss
Abrechnungsmodalitäten. Während [DAUER] Jahren wird dem Käufer je Kalenderjahr die Menge von [MENGE] kWh Energie inkl. der dazugehörigen Herkunftsnachweise (HKN) zum jeweiligen Preis des gewählten Strompro- duktes auf der Turnusrechnung gutgeschrieben. Die Verteilung erfolgt zu 80% in die Zone 1 (Hochtarif) und zu 20% in die Zone 2 (Niedertarif). Es gelten die jeweils gültigen Tarifzeiten. Eine erstmalige Gutschrift erfolgt auf der Turnusrechnung für das Kalenderjahr [JAHR]. Unterschreitet der effektive jährliche Energiebezug des Käufers die Menge von [MENGE] kWh Strom, besteht kein Anspruch auf die Übertragung der Gutschrift der Differenzmenge auf die nächste Abrechnungsperiode. Netznutzungskosten, Konzessionsabgaben, Systemdienstleistungen (SDL des nationalen Netzbe- treibers Swissgrid), Steuern und sonstige Abgaben sind gemäss der Verbrauchsermittlung ge- schuldet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer bleibt ebenfalls geschuldet.
Abrechnungsmodalitäten. 1. Die Abrechnung erfolgt nach den effektiv geleisteten Arbeitsstunden der Leiharbeitnehmer auf der Grundlage der vereinbarten Verrechnungssätze. Die Leiharbeitnehmer legen dem Entleiher - sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden - wöchentlich einen Zeitnachweis über die geleisteten Arbeitsstunden vor. Erhebt der Entleiher innerhalb eines Zeitraums von einer Woche keine Einwände gegen die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise, gelten die Tätigkeits- nachweise als genehmigt.