Adressenänderung Musterklauseln

Adressenänderung. Jede Partei muss die andere – möglichst im Voraus – umgehend über Änderungen der Adresse, Faxnummer oder des Ansprechpartners informieren.
Adressenänderung. Der KN hat die BANK von jedem Wechsel seines Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes und Arbeitsplatzes zu verständigen. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die letztbekannte Anschrift des KN erfolgt, als allen Erfordernissen genügend. Alle Nachteile und Kosten, die der BANK durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, hat der KN zu tragen bzw. zu ersetzen. Die Verlegung des Wohnortes und die dauerhafte Verbringung des DO außerhalb Österreichs bedarf (bei aufrechtem Kreditverhältnis) der Zustimmung durch die BANK.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse Premedia nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Premedia zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftraggeber Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Adressenänderung. 12.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an Rudy Games bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Rudy Games zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. Änderungen der Anschrift des Versicherungsnehmers sind dem Versicherer bekannt zu geben. Solange der Versicherungsnehmer die Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gibt, gelten Zusendungen des Versicherers an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als dem Versicherungsnehmer zugegangen. Soweit die AHVB, EHVB oder allfällige besondere Vereinbarungen keine Sonderregelungen beinhalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Adressenänderung. Der Versicherungsnehmer wird gebeten, dem Verwalter jede Änderung seiner Adresse (inklusive seiner E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen, damit der Verwalter dem Versicherungsnehmer jederzeit wichtige Informationen zukommen lassen oder Zahlungen seiner Anträge auf Rückerstattung leisten kann.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse TTG nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die TTG zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse KöR nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die KöR zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an LITZ bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die LITZ zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.