Adressenänderung. Jede Partei muss die andere – möglichst im Voraus – umgehend über Änderungen der Adresse, Faxnummer oder des Ansprechpartners informieren.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse Premedia nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Premedia zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. Der KN hat die BANK von jedem Wechsel seines Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes und Arbeitsplatzes zu verständigen. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die letztbekannte Anschrift des KN erfolgt, als allen Erfordernissen genügend. Alle Nachteile und Kosten, die der BANK durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, hat der KN zu tragen bzw. zu ersetzen. Die Verlegung des Wohnortes und die dauerhafte Verbringung des DO außerhalb Österreichs bedarf (bei aufrechtem Kreditverhältnis) der Zustimmung durch die BANK.
Adressenänderung. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsa- dresse sowie der E-Mail-Adresse der Verkäuferin bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Adressenänderung. Der Versicherungsnehmer wird gebeten, dem Verwalter jede Änderung seiner Adresse (inklusive seiner E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen, damit der Verwalter dem Versicherungsnehmer jederzeit wichtige Informationen zukommen lassen oder Zahlungen seiner Anträge auf Rückerstattung leisten kann.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse KöR nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die KöR zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. 12.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an Rudy Games bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die Rudy Games zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressenänderung. 19.1. Der AG ist verpflichtet, dem AN Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse unverzüglich bekanntzugeben. Wird diese Mitteilung unterlassen, so tritt der Zugang einer Erklärung des AN an den AG an der vom AG zuletzt bekannt gegebenen Wohn- bzw. Geschäftsadresse ein.
Adressenänderung. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Adressenänderungen unverzüglich schriftlich an mFLOR weiterzuleiten. Alle Sachen, die an die letzte bei mFLOR bekannte Adresse des Auftraggebers ausgeliefert wurden, gelten als vom Auftraggeber empfangen.
Adressenänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich an LITZ bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die LITZ zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.