Adressenabgleich Musterklauseln

Adressenabgleich. (a) Identifizierung eingehender Sendungen. Bestimmte UPS-Technologie identifiziert eingehende Sendungen, indem sie die Zieladresse der Sendung mit einer Adresse abgleicht, die Sie für die Verwendung in einem adressenabgleichsfähigen Dienst bereitstellen, oder indem sie eine LID mit einer Sendung verknüpft. Sie gewährleisten, dass die von Ihnen angegebenen Adressinformationen wahr, vollständig und korrekt sind, dass Sie UPS so schnell wie möglich über jede Änderung der von Ihnen angegebenen Adressinformationen informieren werden und dass Sie berechtigt sind, Informationen über Pakete zu erhalten, die von UPSI an die von Ihnen angegebene Adresse geliefert werden. Sie erkennen an und stimmen zu, dass UPS Technology (1) nicht alle Sendungen identifizieren und melden darf, die UPSI zur Zustellung an die von Ihnen angegebene oder mit einem LID verbundene Adresse angeboten werden, (2) Sendungen identifizieren und melden kann, die UPSI angeboten werden und nicht für die Zustellung an die von Ihnen angegebene oder nicht für die Zustellung an eine Adresse bestimmt sind, die mit einem von Ihnen verwendeten LID verbunden ist, und
Adressenabgleich. (a) Identifizierung eingehender Sendungen. Bestimmte UPS-Technologie identifiziert eingehende Sendungen, indem sie die Zieladresse der Sendung mit einer Adresse abgleicht, die Sie für die Verwendung in einem adressenabgleichsfähigen Dienst bereitstellen, oder indem sie eine LID mit einer Sendung verknüpft. Sie gewährleisten, dass die von Ihnen angegebenen Adressinformationen wahr, vollständig und korrekt sind, dass Sie UPS so schnell wie möglich über jede Änderung der von Ihnen angegebenen Adressinformationen informieren werden und dass Sie berechtigt sind, Informationen über Pakete zu erhalten, die von UPSI an die von Ihnen angegebene Adresse geliefert werden. Sie erkennen an und stimmen zu, dass UPS Technology (1) nicht alle Sendungen identifizieren und melden darf, die UPSI zur Zustellung an die von Ihnen angegebene oder mit einem LID verbundene Adresse angeboten werden, (2) Sendungen identifizieren und melden kann, die UPSI angeboten werden und nicht für die Zustellung an die von Ihnen angegebene oder nicht für die Zustellung an eine Adresse bestimmt sind, die mit einem von Ihnen verwendeten LID verbunden ist, und (3) Sendungen identifizieren und melden kann, die Sie UPSI angeboten haben, an einen nicht verbundenen Dritten durch falsche Adressierung, falsche Adressabgleiche durch UPS Technology oder eine falsche LID, die mit einer solchen Sendung verbunden ist. Wie oben in Unterabschnitt (2) und (3) beschrieben identifizierte Sendungen werden im Folgenden „fehlgeleitete eingehende Sendungen” genannt. Informationen, die mit fehlgeleiteten eingehenden Sendungen verbunden sind, können das digitalisierte Unterschriftenbild eines Sendungsempfängers beinhalten. UPS HAFTET IHNEN GEGENÜBER NUR IM FALLE VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT FÜR FORDERUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE AUF DER OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN BERUHEN, DIE SICH AUF FEHLGELEITETE EINGEHENDE SENDUNGEN BEZIEHEN. (b) Informationen, die sich auf fehlgeleitete eingehende Sendungen beziehen.

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  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Teilunwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Xxxxxxx soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.