Advanced Musterklauseln

Advanced. Das Service-Level XCare Advanced erweitert durch „Advance Replacement“ die XCare Basic Alternativen um den Vorabaustausch defekter Komponenten. Europaweit stehen verschiedene Module mit einer Ankunftszeit von bis zu drei Stunden zur Auswahl. XTAC Software Update Delivery Hardware De- livery Arrival FSE – Onsite Service Customer Portal ADVANCED 6BD / NBD Shipment 24/7 ✓ Advance Replacement Shipment within 6 / Next Business Day(s) ✓ ADVANCED 5BD / 3BD / 2BD 24/7 ✓ Advance Replacement 5 / 3 / 2 Business Days ✓ ADVANCED NBD 24/7 ✓ Advance Replacement Next Business Day ✓ ADVANCED SD4h / SD3h 24/7 ✓ Advance Replacement Same Day – 4 Hours / 3 Hours ✓ XCare ADVANCEDPLUS XCare AdvancedPLUS ergänzt die Varianten innerhalb XCare Advanced durch den Vor-Ort-Einsatz eines Field-Service- Engineers (FSE). Organisiert und koordiniert durch das XTAC übernimmt dieser im Störungsfall den Austausch defekter Komponenten. XTAC Software Update Delivery Hardware De- livery Arrival FSE – Onsite Service Customer Portal ADVANCEDPLUS 5BD / 3BD / 2BD 24/7 ✓ Advance Replacement 5 / 0 / 0 Xxxxxxxx Xxxx 0 / 0 / 0 Business Days ✓ ADVANCEDPLUS NBD 24/7 ✓ Advance Replacement Next Business Day Next Business Day ✓ ADVANCEDPLUS SD4h / SD3h 24/7 ✓ Advance Replacement Same Day – 4 Hours / 3 Hours Same Day – 4 Hours / 3 Hours ✓ XCare – customised Neben den standardisierten Leistungspaketen besteht auch die Möglichkeit, den XCare-Wartungsvertrag flexibel zu gestalten. Durch Kombination der Optionen zu individuellen Paketen wird der Support-Service dabei auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnitten. XTAC Software Update Delivery Hardware Delivery Arrival FSE – Onsite Service Customer Portal ◼ Vendor SLA ◼ 6 Business Days Shipment ◼ Next Business Day Shipment ◼ Hotline only ◼ 24/7 Support yes / no ◼ Vendor Warranty ◼ Hardware Repair Service ◼ Advance Replacement ◼ 5 Business Days ◼ 3 Business Days ◼ 2 Business Days yes / no yes / no ◼ Next Business Day ◼ Same Day up to 4h ◼ Same Day up to 3h ADD-ON SERVICES > FOCUSED XTAC SUPPORT Für eine optimale Abwicklung aller Prozesse im Störungsfall ist ein Ende-zu-Ende-Blick wichtig. Insbesondere bei der Entstörung von Multi-Vendor- Szenarien ist die Kenntnis des Zusammenspiels verschiedener Technologien und Hersteller entschei- dend. Mit der Option des Focused XTAC Supports bietet Xantaro zusätzliche Sicherheit: Ein XTAC-Engineer wird individuell auf das Kundennetzwerk geschult und leistet fortan den fokussierten Support. DETAILS & BENEFITS: > fo...
Advanced. In dieser Variante haben ausschließlich Mitglieder der eingerichteten Administratorengruppe Vollzugriff auf das Netzlaufwerk (Erstellen von Ordnern und Dateien, Lese- und Schreibberechtigungen auf alle Verzeichnisse und Dateien, Verwalten der Berechtigungen für Verzeichnisse und Dateien). Die Mitglieder der eingerichteten Administratorengruppe sind verantwortlich für die Erstellung und Verwaltung der Freigabeberechtigungen der Ordner- und Dateistruktur zumindest auf oberster Ebene des Netzlaufwerks. Dieses Berechtigungsschema ermöglicht die zentrale Organisation der Datenbestände durch die eingerichtete Administratorengruppe.
Advanced. Die Server- und Switchumgebung sowie die Anbindung zum Internet sind redundant ausgelegt. Die benötigten Kapazitäten für die VMs werden auf mehreren physikalischen Servern vorgehalten. Im Fall eines Serverausfalls werden die VMs automatisch auf einen andern Server verschoben. Anzahl der virtuellen Prozessorkerne Größe des virtuellen Arbeitsspeichers in GB Art und Größe der Produktmerkmale werden individuell mit dem Kunden abgestimmt und nach Bedarf angeboten. Voraussetzung zur Realisierung und zur Funktion des Produktes Managed Service - VM ist das Produkt Storage. Managed Service – VM kann nur gemeinsam mit dem Produkt Storage beauftragt werden.
Advanced. Die Firewall wird redundant mit zwei Firewalls (aktiv/passiv) incl. Networkprotection bereitgestellt.
Advanced. Der Switch wird mit Hardware-Redundanz bereitgestellt. Anzahl der benötigten Ports (n x 1GBE, n x 10GBE usw.) Benötigter Durchsatz (Leistungsfähigkeit der eingesetzten Komponenten) Art und Größe der Produktmerkmale werden individuell mit dem Kunden abgestimmt und nach Bedarf angeboten.

Related to Advanced

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.