Aktivgeschäft Musterklauseln

Aktivgeschäft. 15 Zulässige Geschäfte 12 § 16 Kredite 12 § 17 Erwerb von Wertpapieren und sonstige Geldanlagen und Wertpapierleihgeschäfte 12 § 18 Erwerb von Grundstücken und Schiffen 13 § 19 Beteiligungen 13
Aktivgeschäft. Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Barreserve auf 24,7 Mrd. EUR und lag damit um 2,0 Mrd. EUR über dem Vorjahreswert. Die Überliquidität an den Geldmärkten führte dabei zu steigenden Zentralbankguthaben. Der Bilanzposten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte verzeichnete eine geringfügige Reduzierung um 0,4 Mrd. EUR auf 157,1 Mrd. EUR. Dabei verringerten sich die Forderungen an Kreditinstitute um 1,4 Mrd. EUR und erreichten einen Endbestand in Höhe von 46,8 Mrd. EUR. Insbesondere durch den Abbau von Geschäften mit großen europäischen Banken reduzierte sich dabei das Wertpapierpensionsgeschäft um 2,5 Mrd. EUR und Tages- und Termingelder um 1,5 Mrd. EUR. Die Ausweitung des Förderkreditgeschäfts mit Sparkassen ließ die Kommunalkredite um 1,4 Mrd. EUR ansteigen. Der Bestand der Forderungen an Kunden legte zum 31. Dezember 2018 dagegen um 1,7 Mrd. EUR zu und erhöhte sich vor allem aus Geschäftsaktivitäten mit Unternehmenskunden auf 110,1 Mrd. EUR. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf IFRS 9 wurden Geschäfte, die die Anforderungen an eine einfache Kreditvereinbarung i. S. d. IFRS 9 (vertragliches Zahlungsstromkriterium) aufgrund von schädlichen Nebenabreden nicht erfüllten, in Höhe von 2,8 Mrd. EUR den verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten zugeordnet. Ein Portfolio zur Steuerung der kurzfristigen Liquidität mit einem Volumen von 2,3 Mrd. EUR wurde dem Geschäftsmodell »Halten und Verkaufen« zugeordnet und dementsprechend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ausgewiesen. Der Verkauf der letzten, aus der ehemaligen Sachsen LB stammenden Wertpapiere wurde dieses Jahr vollständig abgeschlossen. Durch die Rückführung des Guarantee Finance Loans verminderten sich andere Kredite um – 1,8 Mrd. EUR. Demgegenüber stand Neugeschäft insbesondere mit Mittelstandskunden und großen Unternehmen sowie bei Immobilienfinanzierungen, was dazu führte, dass der Posten andere Kredite in Summe um 3,8 Mrd. EUR anstieg. Der Bilanzposten Erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte erhöhte sich hauptsächlich aufgrund der Reklassifizierung eines Portfolios zur Steuerung der LCR im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 um 1,7 Mrd. EUR auf 22,8 Mrd. EUR. Mit IFRS 9 erfolgte für nahezu alle Beteiligungen eine Reklassifizierung der Bewertungskategorie von einer erfolgsneutralen Bewertung hin zu einer Bewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung, was ...
Aktivgeschäft. Die Barreserve belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 1,2 Mrd. EUR und lag um –0,8 Mrd. EUR unter dem Vorjahreswert. Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich um –8,2 Mrd. EUR und erreichten damit einen Endbestand in Höhe von 30,2 Mrd. EUR. Die um –5,3 Mrd. EUR rückläufige Entwicklung der Kommunalkredite war u. a. von auslaufenden Geschäften unter Gewährträgerhaftung geprägt. Der Rückgang im Wertpapierpensionsgeschäft, vor allem aus TriParty-Repogeschäften mit großen international tätigen Kreditinstituten und Central Counterparties, um –1,6 Mrd. EUR war überwiegend auf die Nettodarstellung von Wertpapierpensionsgeschäften zurückzuführen. Die Forderungen an Kunden verminderten sich zum Jahresende leicht um –4,4 Mrd. EUR auf ein Volumen in Höhe von 108,8 Mrd. EUR. Die Entwicklung wurde im Wesentlichen durch hohe Fälligkeiten beeinflusst, infolge dessen reduzierten sich die Kommunalkredite um –3,1 Mrd. EUR. Daneben gingen die Kontokorrentforderungen an Kunden um –1,0 Mrd. EUR zurück. Gegenläufig war ein Anstieg bei Hypothekendarlehen um 1,1 Mrd. EUR zu verzeichnen. Finanzanlagen und Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen gingen im Berichtsjahr um – 3,9 Mrd. EUR auf 25,5 Mrd. EUR zurück. Infolge des Auslaufens der Gewährträgerhaftung wurden Papiere von anderen Banken in maßgeblicher Höhe fällig. Im Kontext einer gezielten Steuerung von Portfolios, u. a. vor dem Hintergrund der Erfüllung aufsichtlicher Kennzahlen, wurden im Gegenzug vor allem Anleihen von Staaten und Ländern gekauft.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.