Festverzinsliche Wertpapiere Musterklauseln

Festverzinsliche Wertpapiere. Festverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Risiko, dass der Emittent nicht in der Lage ist, Tilgungs- und Zinszahlungen auf die Verbindlichkeit zu leisten (Kreditrisiko), und können ferner Kursschwankungen unterliegen, die von solchen Faktoren wie Zinssensibilität, Bewertung der Kreditwürdigkeit des Emittenten am Markt und Liquidität des Gesamtmarktes (Marktrisiko) beeinflusst werden. Die festverzinslichen Wertpapiere, in denen jeder Teilfonds anlegen kann, sind zinssensibel. Daher führt ein Zinsanstieg im Allgemeinen zu einem Kursrückgang der Wertpapiere, während ein Zinsrückgang im Allgemeinen zu einem Kursanstieg führt. Die Performance jedes Teilfonds hängt daher zum Teil von der Fähigkeit ab, solche Marktzinsschwankungen vorauszusehen und darauf zu reagieren, sowie von der Fähigkeit, angemessene Strategien einzusetzen, um die Erträge zu maximieren und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken für das Anlagekapital zu minimieren.
Festverzinsliche Wertpapiere. Schuldverschreibungen unterliegen sowohl tatsächlichen als auch subjektiv wahrgenommenen Beurteilungen der Kreditwürdigkeit. Die Herabstufung einer mit einem Rating bewerteten Schuldverschreibung oder eine negative Berichterstattung bzw. Wahrnehmung durch die Anleger, welche nicht unbedingt auf einer gründlichen Analyse beruhen müssen, können zu einem Rückgang des Wertes und der Liquidität des Wertpapiers führen, insbesondere auf Märkten mit geringer Liquidität. In einigen Marktumfeldern kann dies dazu führen, dass Anlagen in diese Wertpapiere weniger liquide und somit nicht ohne weiteres zu veräußern sind. Ein Fonds kann durch Zinsänderungen oder bonitätsrelevante Faktoren beeinträchtigt werden. Änderungen des Marktzinses wirken sich in der Regel auf die Vermögenswerte eines Fonds aus, da die Kurse festverzinslicher Wertpapiere in der Regel steigen, wenn die Zinsen sinken, und sinken, wenn die Zinsen steigen. Die Kurse von kurzfristigen Wertpapieren unterliegen im Allgemeinen weniger starken Schwankungen als Reaktion auf Zinsänderungen als langfristige Wertpapiere. Eine wirtschaftliche Rezession kann die Finanzlage eines Emittenten sowie den Marktwert der von diesem Emittenten begebenen hoch verzinslichen Schuldverschreibungen beeinträchtigen. Die Fähigkeit eines Emittenten, seinen Schuldendienstpflichten nachzukommen, kann durch emittentenspezifische Faktoren oder das Nichterreichen bestimmter Unternehmensprognosen oder das Fehlen zusätzlicher Finanzierungsmittel beeinträchtigt werden. Aus dem Konkurs eines Emittenten können einem Fonds Verluste oder Kosten entstehen. Emittenten von Schuldtiteln ohne Investment-Grade-Rating können einen hohen Verschuldungsgrad aufweisen, und diese Schuldtitel können daher mit einem hohen Ausfallrisiko behaftet sein. Zudem sind Schuldtitel ohne Investment-Grade-Rating in der Regel weniger liquide und stärkeren Schwankungen ausgesetzt als festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating, sodass eine negative Konjunkturentwicklung stärkere Auswirkungen auf die Schuldverschreibungen ohne Investment-Grade-Rating als auf festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating hat. Diese Wertpapiere unterliegen zudem einem größeren Kapital- und Zinsverlustrisiko als festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating. Anleihen (bis auf null) herabgeschrieben oder in Anteile oder andere Eigentumstitel umgewandelt werden oder die Anleihebedingungen können geändert werden. Das „Bail-in“-Risiko bezieht sich auf das Risiko, dass Behörden der EU-...
Festverzinsliche Wertpapiere. 1 Für festverzinsliche Wertpapiere, die auf einen bestimmten Zeitpunkt zurückbezahlt oder amortisiert werden müssen und auf eine feste Währung lauten, ausgenommen Grundpfandtitel, bestimmt das Versicherungsunternehmen den maximal anrechenba- ren Wert nach der wissenschaftlichen oder der linearen Kostenamortisationsmethode.
Festverzinsliche Wertpapiere. Die Emittentin zahlt den für den maßgeblichen Zinszahlungstag festgelegten Zinsbetrag in der Festgelegten Währung. Zu diesem Xxxxx entspricht der Zinsbetrag dem für den maßgeblichen Zinszahlungstag in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag.
Festverzinsliche Wertpapiere. Festverzinsliche Wertpapiere, die aus Gesicherten Mitteln erworben werden dürfen, sind ausschließlich solche, die von einer anerkannten nationalen oder internationalen Ratingagetur (Moodys, Standard & Poors, Fitch, Creditreform Rating AG, Euler Hermes Rating GmbH und ähnliche) ein Rating innerhalb des Investment-Grades erhalten haben. Der Investment-Grade entspricht je nach Ratingagentur einem Rating mit mindestens Baa3 oder BBB−.
Festverzinsliche Wertpapiere. Nach Maßgabe der Bestimmungen im betreffenden Prospektzusatz kann ein Fonds in Anleihen oder sonstige festverzinsliche Wertpapiere investieren. Bei Anleihen besteht das Risiko, dass der Emittent nicht in der Lage sein wird, fällige Kapital- und Zinszahlungen auf die bestehenden Verbindlichkeiten zu leisten (Kreditrisiko). Zudem können Faktoren wie Zinssensitivität, die wahrgenommene Kreditwürdigkeit oder finanzielle Position von Emittenten und die am Markt verfügbare Liquidität zu erheblichen Kursschwankungen führen (Marktrisiko). Ein Fonds kann in festverzinsliche Wertpapiere investieren, die kein Rating einer anerkannten Ratingagentur besitzen oder deren Rating im Sub-Investment-Grade-Bereich liegt. Derartige Wertpapiere bergen ein größeres Risiko von Verlusten bezüglich des eingesetzten Kapitals und/oder fälliger Zinszahlungen als Papiere mit höheren Ratings. Ein Fonds kann in Anleihen investieren, die nachrangig gegenüber offenen Wertpapieren und Verbindlichkeiten des Emittenten sind, von denen alle oder ein erheblicher Teil durch im Wesentlichen alle Vermögenswerte des betreffenden Emittenten besichert sind. Daneben kann ein Fonds in Anleihen anlegen, die nicht durch finanzielle Sicherungsklauseln oder Beschränkungen für zusätzliche Finanzschulden geschützt sind. Somit unterliegt der betreffende Fonds möglicherweise einem erhöhten Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiko. Darüber hinaus birgt die Bewertung des Kreditrisikos von Anleihen eine gewisse Unsicherheit, da die Ratingagenturen weltweit unterschiedliche Standards haben, sodass ein Vergleich zwischen Ländern schwierig ist. Zudem arbeitet der Markt für Kreditspreads oftmals ineffizient und mit schwacher Liquidität. Dies erschwert die korrekte Diskontierung von Spreads bei der Bewertung von Finanzinstrumenten.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“